Protocol of the Session on June 22, 2005

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Vorgaben der EU-Kommission. Der Gesetzentwurf musste daher vor der Einbringung in den Landtag zunächst der EU-Kommission vorgelegt werden. Wissend, dass die EU-Kommission den ihr vorgelegten Gesetzentwurf mit ihren eigenen Vorgaben vergleichen würde, haben wir möglichst viele Formulierungen der EU-Kommission aus der Verständigung am 27. März 2002 wörtlich übernommen.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Am 1. Januar 2004 hat die NBank im Bereich der Wirtschaftsförderung die Arbeit aufgenommen. Um die damit angestrebte Bündelung der Wirtschaftsförderinstrumente in der NBank zu erreichen, hat u. a. die Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung ihre Aktivitäten im Hinblick auf das Neugeschäft eingestellt. Die Landestreuhandstelle Agrar war schon vorher nur noch mit der Abwicklung von Altfällen befasst.

Herr Wenzel, Sie müssen da nicht hingucken. Kein Journalist interessiert sich dafür. Sie haben Herrn Wallbaum einmal dafür interessieren können. Aber inzwischen haben wir alle aufgeklärt, und seitdem finden die das genauso langweilig wie wir.

(Beifall bei der CDU)

Diese Veränderungen haben eine Restrukturierung der Landestreuhandstelle erforderlich gemacht. Mit dem vorlegten Gesetzentwurf sind eine Zusammenlegung der bestehenden Aktivitäten und eine

Neuorganisation der Landestreuhandstelle geplant, wobei die bisher praktizierte Spartentrennung aufrecht erhalten werden soll.

Die Landestreuhandstelle darf jede in § 1 des Gesetzentwurfs bezeichnete Aufgabe übernehmen, wenn sie sich auf den öffentlichen Förderzweck beschränkt. Die EU-Kommission hat bestätigt, dass dies den beihilferechtlichen Anforderungen entspricht.

(Zuruf von der FDP: Aha!)

Der Landestreuhandstelle wird damit die Möglichkeit gegeben, Aufgaben zu übernehmen, die nicht in den Aufgabenbereich der NBank fallen.

Nach der Auflösung der Bezirksregierungen gibt es nur noch zwei Förderinstitute des Landes Niedersachsen: die NBank für den Bereich Wirtschaftsund Arbeitsmarktförderung und eben die Landestreuhandstelle für sämtliche noch verbleibenden Förderaufgaben. Dies hört sich im ersten Moment als viel an.

Voraussetzung für die Übernahme einer Förderaufgabe ist es aber, dass das Land der Landestreuhandstelle überhaupt eine Aufgabe übertragen kann und will. Die Landestreuhandstelle hat per se keinen Anspruch darauf. Sie kann also nicht einfach machen, was sie will. Nur wenn die Landestreuhandstelle im Einzelfall wirtschaftlicher arbeiten kann als das den Auftrag erteilende Ressort, kommt überhaupt eine Übertragung von Aufgaben in Betracht.

Wenn Sie nun in jüngster Zeit behauptet haben, dass Aufgaben des Landes ohne Kenntnis des Landtages der Landestreuhandstelle übertragen werden sollen und dass dies nicht hinnehmbar sei, so kann ich Ihnen nur sagen, dass dieser Verdacht völlig unbegründet ist. Er ist aus der Luft gegriffen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich lege großen Wert darauf: Diese Landesregierung hat nichts zu verbergen, und sie wird Ihnen gegenüber auch nichts verbergen. Jeder Geschäftsbesorgungsvertrag, der künftig mit der Landestreuhandstelle geschlossen werden soll, wird dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben.

(Zuruf von der CDU: Wirklich vorbild- lich!)

Widerspricht der Haushaltsausschuss dem Geschäftsbesorgungsvertrag, so wird der Vertrag dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt, sofern die Landesregierung dies noch will, nachdem er im Haushaltsausschuss gescheitert ist.

Damit ist der in Artikel 25 Abs. 1 der Verfassung niedergelegten Unterrichtungspflicht genügt. Also noch offener kann das Visier gar nicht sein.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP - Zuruf von Stefan Wen- zel [GRÜNE]: Dann müssten wir Ih- nen aber bei der Reparatur helfen, Herr Hirche!)

- Herr Wenzel, ich kämpfe nicht nur mit offenem Visier, sondern sogar ohne Helm. Deshalb ist gar kein Visier da, und insofern ist Ihre Behauptung richtig, dass ich nicht mit offenem Visier kämpfe.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu den Änderungsanträgen von SPD und Grünen ist im Ausschuss genug gesagt worden. Es steht der Landesregierung nicht zu, sich hierzu zu äußern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt erteile ich Herrn Althusmann von der CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir den Hinweis, dass wir den Oppositionsfraktionen in diesem Zusammenhang gern den Vortritt gelassen hätten; denn ich denke, es ist ein Akt der Höflichkeit, wenn wir Ihnen zunächst einmal die Gelegenheit geben, falsche Behauptungen aufzustellen, die wir dann wieder einsammeln können.

(Lachen bei der SPD)

Das ist das übliche Spiel, meine Damen und Herren. Das kennen wir schon von Ihnen.

Ihre Äußerungen, lieber Kollege Wenzel, in der Vergangenheit - sowohl in der HAZ als auch anderswo -, aber auch die Äußerungen des Kollegen Möhrmann sind eigentlich mit einem Satz passend beschrieben: Viel Wirbel um nichts.

Meine Damen und Herren, wer immer nur Schatten sieht, hat irgendwann wirklich keinen Durchblick mehr.

(Heiterkeit bei der CDU)

Das scheint für Rot-Grün in Deutschland, aber auch in Niedersachsen im Besonderen zu gelten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf steht der Gesamtkomplex NORD/LB im ersten Halbjahr 2005 zum dritten Mal auf der Tagesordnung dieses Hauses: Nachtragshaushalt 2005, Gesetzentwurf zum Staatsvertrag der NORD/LB im Mai-Plenum und jetzt der vorliegende Gesetzentwurf zur Landestreuhandstelle.

Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass die wesentliche Ursache für den heute vorliegenden Gesetzentwurf der 18. Juli 2005 ist, der Wegfall der Gewährsträgerhaftung und der Anstaltslast für Banken und Sparkassen aufgrund der EU-Entscheidungen. Nun mögen Sie sagen, das versteht ja draußen in der Öffentlichkeit ohnehin keiner mehr. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen einmal deutlich machen, wohin es führen würde, wenn wir über dieses Gesetz nicht so zügig, vernünftig und seriös beraten würden, wie wir es gemacht haben.

Wenn wir das Gesetz heute nicht beschließen würden, würden zugunsten der Landestreuhandstelle gewährte Beihilfen in Form von Landesbürgschaften unwirksam werden. Alles das, was mit Wohnraumförderung, mit Behindertenförderung, mit Agrarförderung und mit Wirtschaftsförderung in Niedersachsen durch die Landestreuhandstelle vorangebracht worden ist, würde von Ihnen fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Das wäre die Realität, und das gilt es heute zu verhindern.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der CDU: Das ist ja ein Ding!)

Meine Damen und Herren, insofern wundert es uns schon, dass Sie heute kritisieren - obwohl es die bisherige Praxis ist; daran hat sich im Grunde genommen nichts geändert -, dass man die drei Sparten Agrar, Wirtschaft und Wohnraum zusammenführt. Diese Neuordnung hat letztlich auch einen Grund in der NBank, die seit dem 1. Januar 2005 dank unserer Reformen erfolgreich zum Wohle der Wirtschaft in Niedersachsen im Bereich

der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung arbeitet.

Meine Damen und Herren, die rechtliche und organisatorische Zusammenführung der bisherigen drei Landestreuhandstellen führt, lieber Kollege Wenzel, zur mehr Effizienz, zur mehr Transparenz und zu Bürokratieabbau.

Lassen Sie mich eines einmal ganz deutlich sagen: Die Kritik von SPD und Grünen ist fadenscheinig. Sie ist vordergründig, sie ist oberflächlich, und sie ist vor allen Dingen unzutreffend.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, von dem neuen Treuhandvertrag werden insbesondere die Kunden - das sind unsere Kommunen, das sind Sanierungsträger, das sind Mietervereine, das sind Wohnraumförderstellen, das sind Bildungseinrichtungen in Niedersachsen, die wir im Rahmen dieses Gesetzes auf eine vernünftige Zukunft ausrichten werden - profitieren. Die Landestreuhand ist nicht irgend etwas. Die Landestreuhand ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren, den wir in Niedersachsen haben.

(David McAllister [CDU]: Richtig!)

Sie verwaltet rund 3 Milliarden Euro insgesamt, davon rund 400 Millionen Euro im Bereich Agrar, 600 Millionen Euro im Bereich Wirtschaft und 2 Milliarden Euro im Bereich Wohnungsbau.

(Zuruf von der CDU: Sehr wichtig!)

Meine Damen und Herren, einmal nebenbei gesagt: Seit wir in Niedersachsen in der Regierungsverantwortung stehen, leistet die Landestreuhand, ehemals mit 380 Vollzeitstellen, inzwischen diese wichtige Arbeit für unser Land mit 220 Stellen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP - Zuruf von der CDU)

Auch das beweist, wie betriebswirtschaftlich und wirtschaftlich die LTS inzwischen handelt und arbeitet.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist in mühevoller Kleinarbeit zwischen EU-Kommission, Bundesfinanzministerium, Niedersächsischem Finanzministerium, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Landesrechnungshof abgestimmt worden.

Nun zu der von Ihnen immer leidvoll und mit der Miene des Bedauerns für die gesamte Welt vorgetragenen Kritik des Schattenhaushalts. Meine Damen und Herren, diese Kritik ist falsch. Das angebliche Problem eines Schattenhaushalts hat der Gesetzgebungsund Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages in der Sitzung am 8. Juni 2005 widerlegt. Dem Kernbereich der Wohnungsbauförderung mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro steht ein erhebliches Vermögen gegenüber. Es wurden Immobilien finanziert, es wurden Vermögenswerte geschaffen. Die weiteren Förderaufgaben der LTS sind ebenfalls überwiegend investiver Art. Diese Aufwendungen ändern überhaupt nichts an der Gesamtverschuldungsgrenze in Niedersachsen, so der Gesetzgebungsund Beratungsdienst in dieser Sitzung. Dennoch erdreisten Sie sich immer wieder, von Schattenhaushalt zu sprechen. Ich finde das schon ungehörig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat in der eben erwähnten Sitzung ebenfalls drei Fälle der Kreditaufnahme für Niedersachsen dargelegt, für rückzahlbare Darlehen oder aber für übertragene Förderprogramme, für die Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Alles würde und wird normal über den Landeshaushalt abgebildet. Jegliches Förderprogramm, das an die LTS gegeben wird, oder die Gewährung von Zuschüssen ist in dem Gesetzentwurf nicht zu regeln, so der Landesrechnungshof. Alles erfolgt letztlich über den Haushaltsplan. Ich kann es nicht verstehen. Jedes Jahr wird im Haushaltsausschuss eine vertrauliche Übersicht über sämtliche Landesbürgschaften verteilt. In der letzten Übersicht vom 10. Mai können Sie nachlesen, dass sich das Gesamtvolumen - das ist jetzt nicht mehr vertraulich - für den Bereich Landesinitiative „Energieeinsparung“ auf 31,3 Millionen Euro beläuft. Alles ist hinterlegt, ist transparent, ist im Haushaltsausschuss vorgelegt worden, ist Ihnen vorgelegt und mit Ihnen diskutiert worden. Dennoch sagen Sie: Schattenhaushalt. - Meine Damen und Herren, das entzieht sich inzwischen auch unserem Verständnis. Sie können alles nachlesen. Offenbar wollen Sie es aber nicht nachlesen, meine Damen und Herren. Inzwischen scheint auch die SPD auf diesen Kurs umgeschwenkt zu sein.