Protocol of the Session on June 22, 2005

Das ist ein Foul! Das ist ein böses Foul gegen Familien mit Kindern und gegen die frühkindliche Bildung und Betreuung in Niedersachsen! - Danke.

(Starker, anhaltender Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Als Nächste hat Frau Gesine Meißner von der FDP-Fraktion das Wort.

(Walter Meinhold [SPD]: Es ist alles gesagt, Frau Meißner! Geben Sie al- les zu Protokoll! Alles, was Sie jetzt noch sagen, ist nur noch Entschuldi- gung!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei sehr emotionale Redebeiträge erlebt. Derjenige, der zu einem Thema emotional redet, hat nicht immer Recht. Das ist nun einmal so.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich meine, dass ich zu der Neuregelung des Feiertagsgesetzes eigentlich gar nichts sagen muss. Das ist eine praktikable Lösung, und hierüber besteht bekanntlich auch weitgehend Einigkeit. Es geht heute tatsächlich um die Änderung des Kindertagesstättengesetzes, und darauf bezogen sich heute auch die Redebeiträge.

Ich möchte vorweg für meine Fraktion wegen der sozialrechtlichen Relevanz, die hier deutlich geworden ist, die Mitberatung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit beantragen.

Lassen Sie mich am Anfang meiner Ausführungen Folgendes zum Verfahren sagen: Ich empfinde es als sehr unglücklich - das möchte ich ausdrücklich betonen -, dass in den Ausschussberatungen eine sicherlich nicht unwichtige Gesetzesänderung eingebracht wurde, ohne dass die Möglichkeit einer ausführlichen Beratung im Ausschuss oder einer Vorbereitung in den Arbeitskreisen der Fraktionen bestand. Ich meine, dass dadurch so manche Schieflage in der Diskussion hätte vermieden werden können.

Es gibt natürlich ein Problem. Das Verfahren sieht sechs Verfahrensstufen vor: erstens Referentenentwurf, zweitens Mitzeichnung der beteiligten Ressorts, drittens Kabinettsbeschluss, viertens Anhörung, fünftens erneuter Kabinettsbeschluss, abschließend die Einbringung in den Landtag. Das braucht Zeit.

Dann besteht Handlungsbedarf hinsichtlich KitaGebührenregelung noch vor dem Beginn des

Kindergartenjahres und damit vor der Sommerpause. Bei einer früheren Einbindung der Fraktionen wäre es meines Erachtens aber durchaus möglich gewesen, einen anderen Weg zu beschreiten. Ich bedaure sehr, dass dieser Weg nicht beschritten worden ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Nun zum Sachverhalt. Drei Punkte betreffen redaktionelle Anpassungen aufgrund des Überganges vom alten BSHG zum SGB XII; auch das ist schon angesprochen worden. Der vierte Punkt, die Änderung des § 20 des Kindertagesstättengesetzes, bezieht sich auf die Einkommensgrenze, bei deren Unterschreitung eine Befreiung von den Kindertagesstättenbeiträgen erfolgt. Diese Grenze wird in § 90 Abs. 4 des SGB VIII, also im Jugendhilferecht des Bundes, behandelt. Dort ist allerdings eine abweichende landesrechtliche Regelung ausdrücklich vorgesehen. Dieser Regelung wird hiermit entsprochen.

Ich brauche weiterhin sicherlich nicht mehr darauf hinzuweisen, dass jetzt im Regelsatz pauschal Leistungen enthalten sind, die vorher nur per Einzelantrag beantragt werden konnten, und dass deshalb die Einkommensgrenze von 569 auf 690 Euro angehoben wurde. Ich frage mich jetzt auch, ob die Konsequenzen dieser Änderung in den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat Ende 2003, nach dem Kompromiss zu Hartz IV, überhaupt in dem Umfang bedacht worden sind. Meines Erachtens sind damals bei der Umstellung vom BSHG zum SGB XII unter erheblichem Zeitdruck eine Reihe von Änderungen erfolgt, die redaktionell in andere Bereiche der Sozialgesetzgebung eingreifen.

Es ist sicherlich nicht politischer Wille gewesen, die Einkommensgrenzen zur Berechnung der Kindertagestättenbeiträge zu erhöhen. Aber es war ausdrücklich vorgesehen, den Ländern bei dieser Regelung Spielraum einzuräumen. Auch Herr Schmalstieg - er wurde schon erwähnt - hat gesagt, Rot-Grün habe es damals auf Bundesebene nicht geschafft, eine entsprechende Regelung zu verabschieden. Darum bittet ausdrücklich auch Herr Schmalstieg das Land Niedersachsen, dieser Empfehlung jetzt zu folgen.

Folgendes ist unbedingt zu sagen: Mit der Festlegung auf 83 % des doppelten Eckregelsatzes in § 20 des Kita-Gesetzes ergibt sich eine Grenze von 573 Euro für 2005. Dadurch ändert sich für die

betroffenen Eltern fast nichts. Das entspricht nämlich einer Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 4 Euro. Was die Relation der Beiträge angeht, bleibt alles beim Alten. Das heißt aus meiner Sicht: Wer hier behauptet, dass künftig mehr Familien Beiträge zahlen müssen und dass die Beiträge ansteigen würden, der verkennt die Realitäten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es kommt aufgrund der Veränderungen in der Sozialhilfesystematik nur nicht zu einer massiven Ausweitung der Befreiungen. Das ist das Entscheidende, was dann, wenn das Thema emotional diskutiert wird, so nicht rüberkommt.

(Silva Seeler [SPD]: Aber damit trifft man doch die Eltern!)

Es ist schon angesprochen und trifft zu: Die FDP strebt mittelfristig an, den Kindergarten in Halbtagesform für Kinder ab drei Jahren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Aber wir müssen das Geld dafür haben, und dieses Angebot darf nicht zulasten der kommunalen Haushalte gehen.

Ein letzter Punkt noch.

Kommen Sie bitte zum Ende, Frau Meißner. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ja. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, Sie sollten in dieser Frage ihre kommunalen Vertreter zu Wort kommen lassen. Ich gehe noch einmal auf den Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Herrn Schmalstieg, ein, der selber - so heißt es in einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2005 - mehrfach bei der Bundesregierung interveniert hat, so vorzugehen, wie es die Landesregierung jetzt praktiziert. Sie wissen, dass Hannover rot-grün regiert wird.

Frau Meißner, Sie haben um eine Minute und 24 Sekunden überzogen. Bitte machen Sie jetzt Schluss!

Ich mache sofort Schluss. - Auf kommunaler Ebene wird der Wunsch geäußert, dem zu entspre

chen. Das tun wir jetzt. Es heißt, dass ansonsten bei der Stadt Hannover Einnahmeverluste in Höhe von 1,5 Millionen Euro entstehen würden - -

Nach § 71 Abs. 3 entziehe ich Ihnen hiermit das Wort.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Gesine Meißner [FDP]: Was?)

Als Nächster hat Herr Carsten Hiebing von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Entwurf über das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes gliedert sich in zwei, wie ich meine, durchaus wichtige Teile.

Ich wende mich zunächst dem ersten Teil, dem Feiertagsgesetz, zu. Das Feiertagsgesetz ist in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Es wird vorgeschlagen, dass den Schülerinnen und Schülern an insgesamt sechs Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaften Gelegenheit zu geben ist, an Gottesdiensten oder vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen. Meine Damen und Herren, die bisherige Rechtslage schien nicht geeignet, dem Sinn dieser Feiertage gebührend Rechnung zu tragen. Diese Regelung war zudem wenig praktikabel. Ich meine, dass man sie deshalb ändern sollte.

Die nun vorliegende Änderung hebt die bisherige Unterrichtsbefreiung an diesen Tagen auch für Schülerinnen und Schüler auf. Pädagoginnen und Pädagogen hatten bereits seit zwei Jahren so zu verfahren.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Ich bezeichne Ihren Beitrag als Nebelker- zenbeitrag!)

Meine Damen und Herren, wenn wir über das Feiertagsgesetz reden, werde sicherlich auch ich Ihnen einige meiner Gedanken darlegen dürfen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Axel Plaue [SPD]: Kommen Sie doch einmal zur Sache!)

- Das, was ich Ihnen zum Feiertagsgesetz zu sagen habe, ist zur Sache.

(Axel Plaue [SPD]: Das trauen Sie sich wohl nicht!)

Emotionalität ist ja gut, aber Sie sollten sich vielleicht auch angewöhnen, die anderen ausreden zu lassen.

(Unruhe)

Herr Kollege Hiebing, warten Sie bitte, bis hier ein bisschen Ruhe eingekehrt ist.

Nun zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes, den Kindertagesstätten. Ich meine schon, dass soeben deutlich geworden ist, dass das ein Teil der Bildungspolitik ist, den wir als sehr wichtig ansehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gerade das erscheint uns wichtig.

Meine Damen und Herren, die Beiträge der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind - und das zu Recht - nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt. Entscheidendes Kriterium hierfür sind die zumutbaren Belastungen. Bis Ende letzten Jahres galt das BSHG, das die Wertgrenzen durch Pauschalen und Einmalzahlungen definierte. Bis Ende letzten Jahres lag die Einkommensgrenze bei genau 569 Euro. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt die Hartz-IV-Gesetzgebung. Das alte Gesetz ist außer Kraft, und die neuen Eckregelsätze haben zu gelten.

Mit der nun vorgeschlagenen Kappung auf 83 % des zweifachen Regelsatzes von 690 Euro wird erreicht, dass zur Feststellung der zumutbaren Belastung der Betrag von 573 Euro weiterhin zugrunde gelegt wird. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden keine Beiträge erhoben. Diese Grenze entspricht der bis 2004 geltenden Einkommensgrenze. Das wissen Sie auch. Der Wahrheit zuliebe sollten Sie das hier auch zugeben.

(Beifall bei der CDU)

Ich stelle also fest: Niemand in Niedersachsen wird bei Kita-Beiträgen schlechter gestellt. Ich gebe zu,

dass auch niemand besser gestellt wird. Es bleibt so, wie es ist. Das war von uns so gewollt.

(Beifall bei der CDU)