Ich will Ihnen noch eines sagen: Ich nehme zur Schuljahreshälfte in Kauf, dass die Unterrichtsversorgung aufgrund der Bewirtschaftungsmaßnahmen, die ich im Herbst sowohl im Haushaltsausschuss als auch im Kultusausschuss ganz transparent vorgetragen habe, seit Februar bei 99,7 % liegt. Auch wenn Sie mit dieser Differenz von 0,3 % vielleicht nicht leben können: Mir wird es durch diese Bewirtschaftungsmaßnahme aber möglich, zum Schuljahresbeginn 1 750 Stellen neu auszuschreiben. Das hätten Sie nicht hin bekommen.
Herr Minister, wir diskutieren hier über zwei Komplexe: über die Unterrichtsversorgung und über die Frage, ob Sie den Landtag wahrheitsgemäß informiert haben.
Meine Frage: Vor dem Hintergrund, dass mit Erlass vom 13. April aus Osnabrück und mit Erlass vom 20. April aus Braunschweig - jeweils von der Unterabteilung der Landesschulbehörde, jeweils nach Rücksprache mit dem Behördenleiter
frage ich Sie, Herr Busemann, ob die Auskunft, die Sie ausweislich des Protokolls dem Landtag am 21. April erteilt haben, richtig war oder nicht.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Wenzel, mit dem Kenntnisstand zu der seinerzeitigen Fragestunde war und ist meine Auskunft richtig.
Ich sage Ihnen noch eines: Von mir gibt es keine Erlasse, die auch nur andeutungsweise die Überschrift „Maulkorb“ oder Ähnliches verdienen.
Wenn nachgeordnete Behörden Auskünfte erteilen oder schriftliche Mitteilungen herausgeben, dann sind das auch keine Erlasse.
Wenn in Osnabrück oder Braunschweig etwas herausgegeben wird, hat das nicht den Charakter eines Erlasses.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich feststellen, dass Sie das Instrument der mündlichen Anfrage heute Morgen in einer unglaublichen Art und Weise missbrauchen.
Frau Präsidentin, ich möchte für die CDU-Fraktion erklären - ich denke, ich spreche auch im Namen der FDP-Fraktion -,
Die Frage 1 des Abgeordneten Rudolf Robbert lautet: „Mangelhafte Unterrichtsversorgung im Landkreis Cuxhaven und in der Stadt Cuxhaven“. Daran schließen sich drei Fragen an, die im Übrigen längst beantwortet sind.
Ich zitiere aus § 47 Abs. 4 der Geschäftsordnung, in dem es um die Fragestunde geht, Herr Gabriel - Sie kommen ja gerade mal eben reingerollt, wahrscheinlich werden Sie gleich wieder rausrollen -:
„In der Fragestunde ruft die Präsidentin oder der Präsident die Anfrage und den Namen der Fragestellerin oder
des Fragestellers auf. Nach der Worterteilung verliest die Fragestellerin oder der Fragesteller die Frage. Darauf folgt die mündliche Beantwortung durch die Landesregierung. Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller nicht anwesend, so wird die Antwort zu Protokoll gegeben.“
„müssen zur Sache gehören und dürfen die ursprüngliche Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen.“
Das, was Sie hier tun, ist somit ein eindeutiger Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Da Sie die Geschäftsordnung ja offenbar mehr lieben als Ihre eigenen Politikinhalte, sollten wir uns auch daran halten. Frau Präsidentin, ich bitte Sie sehr eindringlich, jetzt auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten. - Vielen Dank.
Herr Althusmann, erstens erteile ich Ihnen wegen Ihrer beleidigenden Bemerkungen gegenüber Herrn Gabriel einen Ordnungsruf.
(Beifall bei der SPD - Sigmar Gabriel [SPD]: Das wollte ich gar nicht! - Karl- Heinz Klare [CDU]: Das hat er auch nicht so empfunden!)
Zweitens wissen Sie, dass ich zwischendurch eingeschritten bin, um genau das zu tun, was Sie angemahnt haben, damit die Fragen hier auch beantwortet werden.
- Sie bekommen auch gleich noch einen Ordnungsruf! Sie wissen doch, dass ich hier die Versammlung leite.