Protocol of the Session on May 20, 2005

Ich will Ihnen noch eines sagen: Ich nehme zur Schuljahreshälfte in Kauf, dass die Unterrichtsversorgung aufgrund der Bewirtschaftungsmaßnahmen, die ich im Herbst sowohl im Haushaltsausschuss als auch im Kultusausschuss ganz transparent vorgetragen habe, seit Februar bei 99,7 % liegt. Auch wenn Sie mit dieser Differenz von 0,3 % vielleicht nicht leben können: Mir wird es durch diese Bewirtschaftungsmaßnahme aber möglich, zum Schuljahresbeginn 1 750 Stellen neu auszuschreiben. Das hätten Sie nicht hin bekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Wenzel zu seiner zweiten Zusatzfrage, bitte!

Herr Minister, wir diskutieren hier über zwei Komplexe: über die Unterrichtsversorgung und über die Frage, ob Sie den Landtag wahrheitsgemäß informiert haben.

(Zuruf von der CDU: Jetzt geht es schon wieder los!)

Herr Wenzel, stellen Sie bitte eine Frage zu dem angesprochenen Fragekomplex!

Mir liegen hier zwei Erlasse vor, einer vom 13. April, einer vom 20. April.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Wir diskutieren über die Unterrichtsver- sorgung!)

Herr Wenzel, Sie sollen eine Frage stellen!

Meine Frage: Vor dem Hintergrund, dass mit Erlass vom 13. April aus Osnabrück und mit Erlass vom 20. April aus Braunschweig - jeweils von der Unterabteilung der Landesschulbehörde, jeweils nach Rücksprache mit dem Behördenleiter

(Zuruf von der CDU: Was hat das mit Cuxhaven zu tun?)

den Schulleitern untersagt wird, Abgeordneten Auskunft zu erteilen,

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist doch falsch, was Sie sagen!)

frage ich Sie, Herr Busemann, ob die Auskunft, die Sie ausweislich des Protokolls dem Landtag am 21. April erteilt haben, richtig war oder nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Busemann!

(Lothar Koch [CDU]: Erst zur Ge- schäftsordnung!)

Frau Präsidentin! Herr Kollege Wenzel, mit dem Kenntnisstand zu der seinerzeitigen Fragestunde war und ist meine Auskunft richtig.

Ich sage Ihnen noch eines: Von mir gibt es keine Erlasse, die auch nur andeutungsweise die Überschrift „Maulkorb“ oder Ähnliches verdienen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn nachgeordnete Behörden Auskünfte erteilen oder schriftliche Mitteilungen herausgeben, dann sind das auch keine Erlasse.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Was?)

Wenn in Osnabrück oder Braunschweig etwas herausgegeben wird, hat das nicht den Charakter eines Erlasses.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Wie bitte?)

- Das sind keine Erlasse. Muss ich Ihnen eine Nachhilfestunde in Rechtskunde erteilen?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Natürlich ist das ein Erlass!)

Ich sage nur: Meine Antwort galt damals und gilt heute.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Althusmann, zur Geschäftsordnung, bitte!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte lediglich feststellen, dass Sie das Instrument der mündlichen Anfrage heute Morgen in einer unglaublichen Art und Weise missbrauchen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Präsidentin, ich möchte für die CDU-Fraktion erklären - ich denke, ich spreche auch im Namen der FDP-Fraktion -,

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Ja!)

dass wir sehr viel Wert darauf legen, dass wir das Ganze jetzt formal zu Ende bringen.

Die Frage 1 des Abgeordneten Rudolf Robbert lautet: „Mangelhafte Unterrichtsversorgung im Landkreis Cuxhaven und in der Stadt Cuxhaven“. Daran schließen sich drei Fragen an, die im Übrigen längst beantwortet sind.

Ich zitiere aus § 47 Abs. 4 der Geschäftsordnung, in dem es um die Fragestunde geht, Herr Gabriel - Sie kommen ja gerade mal eben reingerollt, wahrscheinlich werden Sie gleich wieder rausrollen -:

(Beifall bei der CDU)

„In der Fragestunde ruft die Präsidentin oder der Präsident die Anfrage und den Namen der Fragestellerin oder

des Fragestellers auf. Nach der Worterteilung verliest die Fragestellerin oder der Fragesteller die Frage. Darauf folgt die mündliche Beantwortung durch die Landesregierung. Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller nicht anwesend, so wird die Antwort zu Protokoll gegeben.“

Meine Damen und Herren, ich zitiere jetzt auch noch Absatz 5 Satz 4:

- die Zusatzfragen

„müssen zur Sache gehören und dürfen die ursprüngliche Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das, was Sie hier tun, ist somit ein eindeutiger Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Da Sie die Geschäftsordnung ja offenbar mehr lieben als Ihre eigenen Politikinhalte, sollten wir uns auch daran halten. Frau Präsidentin, ich bitte Sie sehr eindringlich, jetzt auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Althusmann, erstens erteile ich Ihnen wegen Ihrer beleidigenden Bemerkungen gegenüber Herrn Gabriel einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der SPD - Sigmar Gabriel [SPD]: Das wollte ich gar nicht! - Karl- Heinz Klare [CDU]: Das hat er auch nicht so empfunden!)

Zweitens wissen Sie, dass ich zwischendurch eingeschritten bin, um genau das zu tun, was Sie angemahnt haben, damit die Fragen hier auch beantwortet werden.

(Zurufe von der CDU)

- Sie bekommen auch gleich noch einen Ordnungsruf! Sie wissen doch, dass ich hier die Versammlung leite.