Protocol of the Session on May 20, 2005

2. Wie vielen Schulen in Niedersachsen soll zum Schuljahr 2005/2006 genehmigt werden, als Ganztagsschule zu arbeiten, und wie viele dieser Schulen sollen einen Ganztagszuschlag erhalten?

3. Wann können die Schulen, denen bereits genehmigt wurde, als Ganztagsschule zu arbeiten, die aber bisher keinen Ganztagszuschlag erhalten, damit rechnen, einen Ganztagszuschlag bewilligt zu bekommen, und können diese Schulen damit rechnen, dass sie bei der Bewilligung von Personalmitten bevorzugt behandelt werden?

Der Ausbau der Ganztagsschulangebote in Niedersachsen ist für die Landesregierung von großer Bedeutung. Deshalb haben wir seit dem Regierungsantritt die Zahl der Ganztagsschulen um 161 erhöht und damit mehr als verdoppelt.

Für die 323 in Niedersachsen bestehenden Ganztagsschulen wendet die Landesregierung zurzeit jährlich Mittel im Umfang von 46,1 Millionen Euro auf.

Der Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004 bietet verschiedene Wege, eine Ganztagsschule zu errichten. Eine Möglichkeit ist, einen Antrag auf Errichtung einer

Ganztagsschule mit einem Nachmittagsangebot an vier Tagen der Woche und einer Personalausstattung durch das Land Niedersachsen zu stellen. Alternativ können die Regelungen nach Nr. 8.2 des Erlasses genutzt werden. Danach ist auf Antrag eine Genehmigung einer Ganztagsschule möglich, wenn die Schule im Einvernehmen mit ihrem Schulträger eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern vereinbart, um damit ein der offenen Ganztagsschule vergleichbares Angebot einzurichten. Die Nachmittagsangebote sind in diesem Fall nur an drei Tagen vorzuhalten. Eine zusätzliche Personalversorgung hat das Land Niedersachsen für diese Form der offenen Ganztagsschulen bisher nicht zur Verfügung gestellt. Diese Regelungen nach Nr. 8.2 des Erlasses sind auf Wunsch von Schulträgern eingeführt worden, um Schulen und Schulträgern auch in den Fällen den Weg zur Ganztagsschule zu ebnen, in denen das Land kein zusätzliches Personal zur Verfügung stellen kann.

Eine große Zahl von Schulträgern und Schulen hat zum Schuljahresbeginn 2004/2005 von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Aufgrund des Engagements der Lehrkräfte und der durch Schulträger und außerschulische Kooperationspartner geleisteten Unterstützung wird auch an diesen Ganztagsschulen eine anspruchsvolle pädagogische Arbeit geleistet. An vielen Standorten sind auf dieser Basis gelungene Ganztagskonzepte mit attraktiven und verlässlichen Bildungs- und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler entstanden. Es ist beabsichtigt, auch den nach Nr. 8.2 des Erlasses genehmigten Ganztagsschulen zusätzliche Ressourcen zuzuweisen, sobald und soweit es die Haushaltslage erlaubt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Für die Errichtung von Ganztagschulen zum Schuljahresbeginn 2005/2006 liegen insgesamt 209 Anträge von Schulträgern und Schulen vor. Alle Antragsteller haben beantragt, den im Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ ausgewiesenen Zusatzbedarf für Ganztagsschulen zu erhalten. Von den 209 Antragstellern sind 124 bereit, nach Nr. 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ genehmigt zu werden.

Zu 2: Eine Ausweitung der Anzahl der Ganztagsschulen ist nur im Rahmen der im Landeshaushalt

zur Verfügung stehenden Mittel möglich. Die ungünstige Situation der öffentlichen Haushalte ist bekannt. Über die Genehmigungsaussichten zum Schuljahresbeginn 2005/06 lassen sich vor dem Hintergrund der Haushaltssituation gegenwärtig noch keine Aussagen treffen. Bei Schulen, die auch einen Antrag auf Genehmigung nach Nr. 8.2 des Erlasses gestellt haben, wird die Haushaltssituation kein Genehmigungshindernis darstellen. Bei der Einschätzung der Genehmigungswahrscheinlichkeit ist auch zu beachten, dass gemäß § 23 Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes Hauptschulen vorrangig berücksichtigt werden sollen.

Bei der Genehmigung von Ganztagsschulen zum 1. August 2005 muss neben den pädagogischen Belangen der enge Zusammenhang mit der Möglichkeit gesehen werden, Mittel nach dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) in Anspruch zu nehmen. Da sich die Anträge auf Zuwendungen von Mitteln aus dem IZBB derzeitig bei der Landesschulbehörde im Prüfverfahren befinden, kann insbesondere wegen dieses Zusammenhangs zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Zahl der Schulen getroffen werden, die zum Schuljahr 2005/2006 als Ganztagsschulen genehmigt werden. Die Genehmigung einer Schule als Ganztagsschule beinhaltet allerdings nicht die automatische Zuweisung von Mitteln nach dem IZBB, andererseits wird eine Mittelzuweisung nach dem IZBB nur für genehmigte Ganztagsschulen möglich sein. Die nach Nr. 8.2 des Erlasses genehmigten Ganztagsschulen sind innerhalb des Antragsverfahrens auf Mittel aus dem IZBB den Ganztagsschulen mit viertägigem Angebot gleichgestellt.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 5

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 7 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Landesregierung bei Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ratlos?

Die EU-Luftreinhaltegesetzgebung verpflichtet das Land Niedersachsen seit Januar dieses Jahres, die Bevölkerung vor übermäßiger gesundheitsgefährdender Feinstaubbelastung zu schützen. In Bereichen, in denen die Grenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden, muss das Land in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen wirk

same Luftreinhaltepläne und Aktionspläne vorlegen. Braunschweig und Hannover sind bereits nach Ablauf von nur gut drei Monaten an diese Grenze gestoßen. Eine große Zahl anderer Kommunen in Niedersachsen wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres folgen. Auch in Bereichen landwirtschaftlicher Intensivtierhaltung und im Zuge verkehrsreicher Straßen scheint es im erheblichen Maße Grenzwertüberschreitungen zulasten der dort wohnenden Bevölkerung zu geben. Ausweislich der Planfeststellungsunterlagen zum sechsspurigen Ausbau der BAB 7 gibt es in mehreren Orten entlang der Autobahn im Harzvorland bereits im heutigen Zustand Grenzwertüberschreitungen durch Feinstaub. Dies wird mit dem geplanten Ausbau und den ab 2010 gültigen verschärften Grenzwerten geradezu groteske Ausmaße annehmen. Während dann jährlich nur noch zehn Überschreitungen zulässig sind, käme es laut den Berechnungen der Fachleute vom niedersächsischen Verkehrsministerium zu mehr als 220 Grenzwertüberschreitungen in einer trassennahen Ortschaft. Bisher konnte vonseiten der Planaufstellungsbehörde noch keine Aussage zu den Konsequenzen aus diesem Befund gegeben werden. Auch die Frage, welche Konsequenzen aus den hier nur beispielhaft für einen berechneten Fall genannten Zahlen bei einer Übertragung auf die Hauptverkehrsachsen in ganz Niedersachsen zu ziehen sind, scheint bisher im niedersächsischen Verkehrsministerium ungeklärt.

Die vom Niedersächsischen Umweltministerium im Bereich Hannover, B 6-Durchfahrt, vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen, die in einem einwöchigen Versuch erprobt wurden, haben sich offenbar als nicht ausreichend wirkungsvoll erwiesen. Der Grenzwert wurde laut einem Zeitungsbericht vom 19. April trotz LkwUmfahrung und täglicher Bewässerung der Straße dennoch regelmäßig weiter überschritten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Kommunen in Niedersachsen und an welchen Hauptverkehrsstraßen rechnet die Landesregierung aufgrund der ihr vorliegenden Daten aus vergangenen Jahren im Laufe des Jahres 2005 noch mit der Überschreitung des EU-Grenzwertes an mehr als 35 Tagen?

2. Wann wird in allen potenziellen Gefährdungsbereichen einschließlich den Trassen von entsprechend verkehrsreichen Straßen und in Regionen mit Intensivtierhaltung von der Landesregierung die Messung von Feinstaub zur Kontrolle der Einhaltung der 22. BImSchV sichergestellt sein?

3. Welche Maßnahmen gegen überhöhte Feinstaubbelastung im städtischen wie außerstädtischen Bereich hält die Landesregierung nach den negativen Erfahrungen mit den für Hannover vorgeschlagenen Maßnahmen zukünftig für sinnvoll und wirkungsvoll, um sowohl

die Spitzen- als auch die Hintergrundbelastung zu senken?

Die EU-Luftreinhaltegesetzgebung verpflichtet das Land Niedersachsen nicht erst seit Januar dieses Jahres, sondern bereits seit Anfang 2000, die Bevölkerung vor übermäßiger Belastung durch Luftschadstoffe zu schützen. Dementsprechend wurde das niedersächsische Luftmessnetz so ausgerichtet, dass eine flächendeckende Beurteilung der allgemeinen Luftqualität möglich ist. Außerdem wurden umfangreiche Untersuchungen in Auftrag gegeben, um die Ursachen der festgestellten Belastungen zu ermitteln. Die Ergebnisse sind in zehn Materialienbänden zusammengestellt, die im Internet veröffentlicht sind.

Zu den ermittelten Überschreitungen im Bereich des geplanten A 7-Ausbaus ist anzumerken, dass diese Zahlen Ergebnisse eines rechnerischen Abschätzverfahrens sind, die sich auf den Prognosezeitraum 2015 beziehen (die Berechnung erfolgte gemäß dem „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung“ (MluS 02, Ausgabe 2002)). Aus eigenen Untersuchungen ist bekannt, dass gerade für die rechnerische Prognose der Feinstaubbelastung die Eingangsparameter noch relativ grob sind. Gemeinsame Untersuchungen der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in unmittelbarer Nähe der A 1 bei Hamburg-Billstedt weisen nicht auf derartige Überschreitungszahlen hin.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Prinzipiell rechnet die Landesregierung in allen Ballungsräumen mit einer Überschreitung. Außerhalb von Ballungsräumen können, verstärkt durch großräumige meteorologische Bedingungen, ebenfalls Grenzwertüberschreitungen auftreten (wie z. B. im Jahr 2003 im westlichen Niedersach- sen). Diese können in Abhängigkeit von der Witterung von Jahr zu Jahr stark schwanken, wie die Jahre 2003 und 2004 gezeigt haben.

Zu 2: Entsprechend den finanziellen und personellen Möglichkeiten werden bereits jetzt in den Bereichen „Verkehrsbelastungen“ und „Regionen mit Intensivtierhaltung“ Messungen, Modellrechnungen und Analysen sowie Bewertungen der Immissionssituation durchgeführt.

Im Bereich Verkehrsbelastung werden die für eine erste rechnerische Belastungsabschätzung erforderlichen konkreten Daten, wie z. B. aktuelle Ver

kehrsdaten, digitales Höhenmodell des vermuteten Belastungsgebietes, meteorologische Daten vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle „Luftreinhaltung Gefahrstoffe Messtechnik“ von den Kommunen abgefordert. Nach Aufbereitung der Daten werden diese einem unabhängigen Gutachter mit dem Auftrag übersandt, die Vorortbelastung rechnerisch zu ermitteln.

Die Ermittlung der Belastung im Bereich Intensivtierhaltung erfolgt seit ca. drei Jahren durch direkte Messung der Ammoniakkonzentrationen in der Station Bösel. Weitere umfangreiche Messungen werden in Zusammenarbeit mit dem Niederländischen Messnetz und der Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig durchgeführt. Zur Abschätzung der Auswirkungen der Ammoniakemissionen auf die Feinstaubkonzentration im ländlichen Bereich sind jedoch noch weitere Untersuchungen erforderlich, um die Aussagen des 3. Materialienbandes „Aerosolbudget im ländlichen Raum“ zu konkretisieren.

Zu 3: Die bislang festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind auf mehrere Ursachen zurückzuführen, die sich in ihrer Wirkung gegebenenfalls summieren:

hohe überregionale Belastung, z. B. durch Ferneinträge bei Ostwindwetterlagen,

hohe regionale Belastung, z. B. in Gebieten mit zahlreichen Tierhaltungsanlagen;

hohe lokale Belastung, z. B. im städtischen Bereich an Hauptverkehrsstrassen.

Wenn diese Belastungen wirksam reduziert werden sollen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die alle Bereiche betreffen.

Die derzeitige, einseitig auf den Partikelfilter bei Diesel-Pkw fokussierte Diskussion ist wenig zielführend. Selbst eine vollständige Umstellung auf Partikelfilter beim Pkw würde nur zu einer Entlastung von ca. 5 %, d. h. 2 bis 3 µg/m³ bei einem Jahresmittelwert von 43 µg/m³, führen. Damit kann der Grenzwert nicht eingehalten werden.

Zielführender sind dagegen

eine deutliche Senkung der überregionalen Belastung z. B. durch die Einführung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte auf europäischer Ebene,

und eine Senkung der lokalen Belastung z. B. durch intelligente Verkehrsleitsysteme zur Verflüssigung des Verkehrs und zur Vermeidung von Staus.

Zur dauerhaften Reduzierung der Feinstaubbelastung ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich, die aber nur zum Teil von den einzelnen Bundesländern ergriffen werden können. Hier ist eine zwischen EU, Bundesregierung und Bundesländern abgestimmte Vorgehensweise erforderlich.

Anlage 6

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 8 der Abg. Enno Hagenah und Dorothea Steiner (GRÜNE)

Wird die Landesregierung den Anforderungen der europäischen Luftqualitätsrichtlinie in Hildesheim gerecht?

Die Landesregierung hat es versäumt, fristgerecht zum 1. Januar 2005 die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie umzusetzen. Luftreinhaltepläne für besonders belastete Städte wurden bislang nicht erstellt. Als erste Stadt in Niedersachsen hat Braunschweig die zulässigen Höchstwerte für Feinstaub an 35 Tagen am Montag, dem 4. April 2005, überschritten. Hildesheim rechnet in der ersten Jahreshälfte mit der Überschreitung der Höchstwerte. Der Presse war zu entnehmen, dass das Umweltministerium der Auffassung sei, die Aufstellung von Luftreinhalteplänen sei ureigene Aufgabe der Städte. Die Innenstadt Braunschweigs wird als Notmaßnahme nun teilweise für Lkw gesperrt. Aktivitäten vonseiten des Ministeriums in Bezug auf Hildesheim sind nicht bekannt. In Anbetracht der im Laufe des Jahres zu erwartenden weiteren Belastungen ist die zeitnahe Aufstellung eines Luftreinhalteplans erforderlich. Das Umweltministerium kann die Verantwortung dafür nicht auf die Kommune abwälzen. In der Verantwortung der Kommunen liegt die Umsetzung der vom Land genehmigten Luftreinhalteplanung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wurde für Hildesheim ein Screeningverfahren mit Analyse der Feinstaubbelastung (PM10) durchgeführt?

2. Welche Hotspots wurden für Hildesheim bisher ermittelt?