Protocol of the Session on May 20, 2005

2. Welche Hotspots wurden für Hildesheim bisher ermittelt?

3. Wann wird die Landesregierung einen Luftreinhalteplan sowie einen Aktionsplan für Hildesheim erstellen?

Die Landesregierung setzt die Anforderungen der europäischen Luftqualitätsrichtlinie fristgerecht um.

Nach der Richtlinie ist eine Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen erst dann gegeben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Luftreinhalteplan innerhalb von zwei Jahren aufzustellen.

Diese Kriterien waren erfüllt

für Hannover im Jahr 2002; der Plan wurde im Januar 2005 veröffentlicht,

für Braunschweig im Jahr 2003; der Plan wird Ende dieses Jahres fertig gestellt sein,

für Hildesheim im Jahr 2004; der Plan wird bis Ende 2006 erstellt sein.

Mitteilungen in der Presse, dass die Kommunen Luftreinhaltepläne zu erstellen hätten, entbehren jeglicher Grundlage. Die entsprechende Zuständigkeitsverordnung weist diese Aufgabe dem Umweltministerium zu. Es ist allerdings selbstverständlich, das Luftreinhaltepläne nicht ohne Zuarbeit der betreffenden Kommune erstellt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landeregierung wie folgt:

Zu 1: Bereits Ende der 90er Jahre wurden hohe Immissionsbelastungen nach Screeninguntersuchungen bestätigt. Immissionsmessungen wurden in der Königsstraße, an der Feuerwache und in der Schuhstraße durchgeführt. Nach zwischenzeitlicher Umgestaltung der Schuhstraße wurden Immissionsmessungen in der Schuhstraße in Hildesheim auf Wunsch der Stadt Anfang 2004 wieder aufgenommen.

Zu 2: Als Hotspots wurden die drei genannten Messpunkte ermittelt.

Zu 3: Es wurde im Jahr 2004 der Auslösewert zur Aufstellung eines Luftreinhalte- und Aktionsplans überschritten. Zur Planaufstellung sind in einem ersten Schritt Verursacher der Überschreitung sowie darauf aufbauend mögliche Minderungsmaßnahmen zu ermitteln. Ein Vorgespräch ist hierzu für Ende Mai 2005 vorgesehen.

Da die Stadt Hildesheim einen neuen Flächennutzungsplan erstellen wird, ist sie an einer zeitnahen Aufstellung eines Luftreinhalteplanes interessiert.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Ina Korter (GRÜNE) und Günter Lenz (SPD)

Sind Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung die Stiefkinder des Kultusministers?

„Wir wollen jedes Kind so fördern, wie es Förderung braucht. Niemand soll zurückbleiben, niemand soll verloren sein.“ So heißt es analog zum Motto der finnischen Schulen in einer Presseerklärung des Kultusministers vom 13. Januar 2004 zum Förderschulerlass. Betrachtet man die landesweite Ausstattung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion auf der Grundlage des Erlasses vom 1. Februar 2003, ergibt sich eine Reihe von Unklarheiten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Ausstattung der 56 niedersächsischen Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion insgesamt dar, und bis wann plant die Landesregierung, die im Erlass vom 1. Februar 2003 vorgesehene Ausstattung mit pädagogischem Personal erreicht zu haben?

2. Welche zusätzlichen Kosten werden entstehen, um alle 56 Förderschulen mit Schwerpunkt geistige Entwicklung erlasskonform mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion auszustatten?

3. Weshalb werden die Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen inzwischen nur noch mit Teilzeitbeschäftigten besetzt, obwohl dieses die kontinuierliche Arbeit mit den Kindern erschwert und den schulischen Einsatz kompliziert?

Mit dem Erlass „Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schulen für geistig Behinderte und an Schulen für Körperbehinderte“ vom 20. August 2002, der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, wurde erstmals eine einheitliche Grundlage für die Versorgung der Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung bzw. körperliche und motorische Entwicklung geschaffen.

Ziel der Neuregelung ist es, schrittweise einen Ausgleich der an den einzelnen Schulen sehr unterschiedlichen Versorgung zu erreichen. Die mit dem Erlass erfolgte Festlegung der Bedarfszahlen

basierte auf einer einvernehmlichen Übereinkunft zwischen den Mitgliedern des Kultusausschusses im Niedersächsischen Landtag.

Im Landeshaushalt wurden in den letzten Jahren keine zusätzlichen Stellen ausgewiesen. Es bestand lediglich die Möglichkeit, aufgrund eines Haushaltsvermerks freie Lehrerstellen in solche für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen umzuwandeln. Angesichts der noch angespannten Unterrichtsversorgung an den Förderschulen wurde diese Möglichkeit im Umfang von jährlich 20 Stellen genutzt.

Die Gesamtversorgung der Förderschulen mit Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte aber nicht wesentlich verbessert werden, weil in den vergangenen Jahren die Schülerzahlen an den Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung überproportional anstiegen und der Bedarf an Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend zunahm. So stieg die Zahl der Schüler von 2002 bis Februar 2005 um 766 Schüler; das sind 14,1 %, die Zahl der Klassen um 91 bzw. 11,9 %.

Schwerpunkt geistige sowie

körperliche und motorische Entwicklung Stichtag

Schüler Klassen

IstStunden

Ist/ Schü -ler

Ist/Klasse

15.08.02 5.437 765 26.564 4,886 34,7

04.09.03 5.772 810 28.853 4,999 35,6

02.09.04 6.162 858 31.451 5,104 36,7

15.02.05 6.203 856 31.656 5,103 37,0

Diff. 03 bis 05 766 91 5.091 0,217 2,3

in % 14,1 11,9 19,2 4,4 6,5

Aufgrund der im Jahre 2003 zusätzlich geschaffenen 2 500 Lehrerstellen, von denen 1 500 auf die allgemein bildenden Schulen entfielen, war es jedoch gelungen, die Versorgung der Förderschulen mit Lehrkräften deutlich zu verbessern. So stiegen die Lehrer-Ist-Stunden von 2002 bis Februar 2005

mit 19,2 % deutlich stärker an als die Schülerzahlen. Entsprechend nahm die Zahl der Lehrerstunden pro Klasse um 2,3 Stunden auf 37,0 Stunden zu.

Für das Jahr 2005 wurden mit dem Erlass vom 14. April 2005 insgesamt 18,57 Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Förderschulen zugewiesen, davon 16,57 Stellen für Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung bzw. körperliche und motorische Entwicklung und drei Einstellungen auf jeweils Zweidrittelstellen an neuen Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. 1,43 Stellen sind in der Reserve verblieben.

Hinzuweisen ist noch auf die Gesamtversorgung der Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nach dem Stand vom 10. Februar 2005 standen im Durchschnitt für eine Klasse mit 7,2 Schülern 37,0 Lehrerstunden und 35 Zeitstunden von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Zum Schuljahresbeginn 2005/2006 wird nach der gegenwärtigen Anzahl von Klassen eine durchschnittliche rechnerische Versorgung mit Pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von 96,4 % erwartet.

Geht man von einem konstanten landesweiten Bedarf an Pädagogischen Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeitern aus, so könnte bei Fortsetzung der bisherigen Umwandlungspraxis voraussichtlich in zwei Jahren zum Schuljahresbeginn 2007/08 eine durchschnittliche landesweite Versorgung von 100 % erreicht werden.

Zu 2: Über die zum Schuljahresbeginn 2005/06 geplanten Einstellungen hinaus fehlen nach der gegenwärtigen Anzahl von Klassen rund 27 Stellen, um eine durchschnittliche Versorgung von 100 % zu erreichen. Nach dem Durchschnittssatz für die Vergütung ergeben sich hieraus Kosten in Höhe von jährlich 1,08 Millionen Euro.

Sollte mit der Frage gemeint sein, dass jede Förderschule mindestens zu 100 % mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden soll, so müssten angesichts der Tatsache,

dass kaum Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von überdurchschnittlich versorgten Schulen an andere versetzt werden können, 46 zusätzliche Stellen bereitgestellt werden; hierdurch entstünden weitere Kosten in Höhe von jährlich 1,85 Millionen Euro.

Aufgrund der Vorausschau der Schülerzahlen zum 1. August 2005 durch die Schulen ist mit einem weiteren Anstieg der Klassenzahlen um 20 zu rechnen. Hierfür entsteht ein weiterer Bedarf von ca. 19 Stellen. Diesem weiteren Bedarf entsprechen Kosten in Höhe von ca. 0,76 Millionen Euro.