Das heißt, dass wir eine offene, sachliche und ideologiefreie Diskussion über künftige Haltungssysteme führen müssen.
Nur so gibt es den dringend notwendigen Dialog und den Kontext zwischen den Ansprüchen der Verbraucher auf der einen Seite und den Geflügelhaltungsbetrieben mit ihren Ansprüchen an Wettbewerb, Ökonomie und Produktqualität auf der anderen Seite. Wie in allen Ländern der Welt bestimmt auch bei uns der Verbraucher über das Produkt, das er kaufen möchte, über die Art des Produktionsverfahrens - dazu gehören auch Fragen des Tierschutzes -, über die Produktqualität und über den Preis. Dies entscheidet bei uns Gott sei Dank der Verbraucher, nicht die Grünen und auch nicht Frau Künast mit ihrer wettbewerbsfeindlichen Klientelpolitik.
Damit der Verbraucher entscheiden kann, muss er gut informiert sein. Herkunftssysteme und Zertifizierungsverfahren sind gute Grundlagen. Gleichwohl muss darüber informiert werden, dass Freilandbetriebe trotz günstiger Bewertung in der Tierartgerechtigkeit große Risiken in der Seuchenverbreitung, Defizite in der Tiergesundheit und in der vielfach höheren Todesrate beinhalten. Selbst in der Bodenhaltung sind Tierverluste durch Kannibalismus und ebenfalls durch Defizite in Hygiene und Tiergesundheit, u. a. durch Kontaminierung des Stallbodens, anzusprechen.
Diese Stallsysteme sind aber nach dem 31. Dezember 2006 für alle Legehennenhaltungsbetriebe in Deutschland verbindlich vorgeschrieben - wohlgemerkt nur in Deutschland, weil Künast und RotGrün wieder einmal auf eine europäische Richtlinie national draufgesattelt haben, die für alle anderen Länder in der EU der 15 erst nach 2012 gilt und dort auch noch Kleinvolieren- und Kleingruppenhaltung als Ersatz für die herkömmliche Käfighaltung erlaubt. Wenn wir diese Politik der nationalen Arbeitsplatzvernichtung nicht bald ändern, werden in Niedersachsen 12 000 Geflügelhaltungsbetriebe zu einem kleinen Teil in die mittel- und osteuropäischen Länder samt Produktion abwandern. Der Rest wird aufgeben.
Hiermit erweisen wir vor allem unseren Verbrauchern einen Bärendienst, weil sie dann an den Ladentheken Importware finden, die mit herkömmlichen Tierschutz- und Qualitätsstandards nichts mehr gemeinsam hat. Der Verbraucherschutz würde bei einem Wegbrechen der deutschen Produktion ad absurdum geführt. Wie eine Ministerin wie Frau Künast, die diese Politik ihr Eigen nennt, „Verbraucherschutzministerin“ genannt wird, ist mir ein Rätsel.
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass nach Anwendung der geltenden Rechtslage der Anteil der Selbstversorgung mit Eiern in Deutschland von derzeit 74 auf unter 36 % absinken wird. Dies wird katastrophale Folgen für die Wertschöpfung und für den Verbraucherschutz haben. Wir fordern SPD und Grüne auf, ihren verbliebenen Einfluss auf die rot-grüne Bundesregierung geltend zu machen, damit in Deutschland und damit auch in Niedersachsen alsbald tragfähige Lösungen umgesetzt werden können. Wenn wir
die herkömmliche Käfighaltung abschaffen wollen - das wollen wir und auch die Betriebe selbst -, dann muss es alternative Systeme für die Kleingruppen- oder die Kleinvolierenhaltung geben, die die Vor- und Nachteile anderer Stallsysteme miteinander verbinden. Nur so können herkömmliche Geflügelställe genutzt werden.
Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss. Nur dann können Betriebe in Niedersachsen und Deutschland weiter Eier produzieren.
Zum Abschluss möchte ich noch die Feststellung treffen, dass Minister Heiner Ehlen für die Niedersächsische Landesregierung in hervorragender fachlicher und diplomatischer Weise nachhaltig versucht hat, in dieser Frage einen Konsens zu erreichen. Dies ist ihm auf der Ebene der Bundesländer gelungen. Aber leider hat er keinen direkten Einfluss auf die Bundesregierung. Das überlassen wir alsbald dem Wähler. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem „Eier-Schock“ - so wurde es damals in der Bild-Zeitung vom 17. Januar 2005 tituliert - ist es um die Dioxinbelastung von Freilandeiern ruhig geworden. Es ist ruhig geworden, weil innerhalb kürzester Zeit deutlich wurde, dass die Meldung des Ministeriums - ich erinnere: „28 % der Freilandeier sind dioxinverseucht“ - unverantwortlich war und nur ein Ziel hatte - das wurde eben in den Reden deutlich -: Die Debatte über die Legehennenhaltungsverordnung sollte mit inszenierten Schreckensmeldungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden.
Ein paar Tage später korrigierte der Minister: Der Bild-Bericht sei eine Falschmeldung. Die Grenzwertüberschreitung bei Freilandeiern betrug 2004
- allerdings bewertet anhand der neuen Grenzwerte, die ab dem 1. Januar 2005 gelten - 1,4 % und bei Käfigeiern 0,25 %. Am 17. Februar 2005 schreibt die Nordwest-Zeitung „Freilandeier bestehen Dioxintest“. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit meldete, dass sich in neuesten Untersuchungen von Freilandeiern keine Überschreitung des Grenzwertes von 3 Pikogramm Dioxin pro Gramm Fett ergeben haben.
Meine Damen und Herren, es ist unstrittig: Dioxin ist ein hochgiftiger Stoff und gehört nicht in die Lebensmittelkette. Das gilt für Futtermittel, für Milch, für Fleisch, für Fisch, und das gilt auch für Eier. Genau deswegen sind aber auch die Grenzwerte zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen weiter gesenkt worden.
Dioxinbelastungen finden wir bei Freilandhaltung, sie sind je nach Standort und Bodenbeschaffenheit bzw. Bodenbelastung unterschiedlich stark ausgeprägt. Wir finden Dioxinbelastungen aber auch bei Hühnern in Bodenhaltung, denen z. B. behandelte Holzspäne beigegeben werden, und wir finden Dioxinbelastungen auch in Käfigeiern, wenn Futtermittel oder Futtermittelzusatzstoffe mit erhöhten Dioxingehalten zum Einsatz kommen. Der letzte Dioxinskandal war ein Futtermittelskandal.
Wir sind uns sicherlich einig, dass alles getan werden muss, um den Dioxingehalt in Lebensmitteln so gering wie möglich zu halten. Ferner sind sich alle Fachleute einig, dass man eine Minimierung von Dioxinbelastungen nur durch eine konsequente Umweltpolitik erreichen kann. Insbesondere müssen die Quellen von Dioxinemissionen konsequent abgebaut werden, um den Eintrag in die Lebensmittelkette bereits zu Beginn nachhaltig zu minimieren. Diese fachliche Bewertung ignoriert der vorliegende Antrag: Er enthält kein Wort dazu, was man gegen die Schadstoffbelastung der Böden machen will, und kein Handlungskonzept für die Betriebe zur Verringerung bzw. Vermeidung von Dioxinbelastung durch entsprechendes Management.
Der zweite wichtige Punkt sind die Überwachungsmaßnahmen. Die EU-Empfehlung aus dem Jahr 2002 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten das Vorhandensein von Dioxin anhand von Zufallsstichproben überprüfen. Die Zuständigkeit für die
Überprüfung liegt bei den Ländern. Für Eier ist ein so genannter Auslösewert von 2 Pikogramm vorgesehen. Die Empfehlung sieht vor, dass im Falle einer Überschreitung des Auslösewerts Recherchen zu den Kontaminationsquellen und Maßnahmen zur Minderung und Beseitigung der Kontaminationsquellen eingeleitet werden sollen. Auch dazu findet sich nichts in dem Antrag. Bisher haben wir von dem zuständigen Minister nichts dazu gehört. Was ist also konkret in dem einen Fall gemacht worden, bei dem der Auslösewert erreicht worden ist? - Auch hier ist die Handlungsnotwendigkeit unabhängig vom Haltungssystem gegeben.
Meine Damen und Herren, die Absicht des Ministers, die berechtigten Sorgen und Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher für die eigenen Zwecke zu instrumentalisieren, sind fehlgeschlagen. Herr Minister Ehlen, Ihnen und auch den Fraktionen der CDU und der FDP ging es in erster Linie darum, die festgefahrene Debatte über die Legehennenhaltungsverordnung wieder zu beleben. Das geht am besten, wie es der Landvolksprecher Beine gesagt hat - allerdings als Kritik an dem Minister -, wenn man das Ganze hochkocht. Ihr Versuch ist fehlgeschlagen, weil Sie nicht nur andere Bundesländer wie Hessen und Kommunen, wie z. B. das Emsland oder Ostfriesland, gegen sich aufgebracht haben, sondern auch die Freilandhaltungsbetriebe. Alle waren postwendend bemüht zu dokumentieren, dass sie keine negativen Befunde haben.
Wenn Sie in Ihrem Antrag von wirtschaftlichen Interessen sprechen, so sollten Sie auch an die wirtschaftliche Situation der Freilandhaltungsbetriebe denken, die im Übrigen einen stetig wachsenden Markt bedienen.
Meine Damen und Herren, in puncto Legehennenhaltungsverordnung haben wir, insbesondere Herr Bartels, immer wieder deutlich gemacht, dass wir für eine vernünftige Übergangslösung sind. Dazu gehört auch für uns die Kleinvoliere. In dieser Frage, Herr Minister Ehlen, sind wir eher an Ihrer Seite als an der Seite der Grünen.
Wir führen gerne die Debatte über Haltungssysteme. Noch lieber wäre es uns allerdings - das sage ich auch ganz deutlich -, wenn wir nicht nur debattierten, sondern endlich zu einer vernünftigen Lösung kämen.
Wir lehnen aber das inszenierte Spiel „Verbraucherschutz - pro Käfighaltung“, dokumentiert in dem vorliegenden Antrag, ab.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich meine besondere Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass auch Sie, Herr Kollege Klein, es heute Morgen möglich machen, an der Debatte teilzunehmen.
Die Frage ist: Gibt es erwünschte und unerwünschte Haltungsformen? - Auf diese Idee kann man kommen, wenn man den Grünen zuhört. Da behaupten sie nämlich auf der einen Seite immer, sie würden den Verbraucherschutz hochhalten. Aber dies gilt scheinbar nicht, wenn es um eine „erwünschte“ Haltungsform geht; damit meine ich die Freilandhaltung. So wurden Ende 2001 die Regelungen zum Dioxinhöchstgehalt für Freilandeier von der Europäischen Union bis Ende 2004 ausgesetzt. Warum geschah das? - Das geschah, weil die Dioxinbelastungen in Eiern aus Freilandhaltung in der Regel deutlich höher waren als in Eiern aus geschlossenen Haltungssystemen. Das lässt sich im Übrigen nicht wegdiskutieren. Gott sei Dank sind aber bei den in Niedersachsen gezogenen Proben keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt worden. Wir haben also aktuell kein Problem mit Eiern aus Freilandhaltung. Dennoch wurde auch bei diesen Proben ein signifikant höherer Wert bei Eiern aus Freilandhaltung festgestellt als in anderen Eiern. Aus meiner Sicht ist es daher nötig, dass wir auch in den kommenden Monaten am Ball bleiben und genau kontrollieren. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse im Sommer. Aber ich bin auch sehr sicher, dass unser Minister Heiner Ehlen hierbei nicht lockerlassen wird.
Verbraucherschutz, Tierschutz und Wirtschaftlichkeit erreichen. Das heißt aber auch, dass wir nicht das eine oder andere Mal, nur weil es uns passt, einen der Punkte ausblenden. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wäre verlogen.
Ist solch eine Debatte, wie wir sie heute Morgen führen, unwichtig? Der eine oder andere munkelt ja, es sei eigentlich Quatsch, dass wir über so etwas diskutieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sehr wichtig ist, dass wir darüber diskutieren; denn es geht um hunderte von Arbeitsplätzen, die von Rot-Grün in Berlin aufs Spiel gesetzt werden. Dagegen kämpfen wir. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gar nicht mehr damit gerechnet, diesen Antrag hier noch einmal zu sehen. Ich finde, es hat schon etwas Aufrechtes, damit in die zweite Lesung zu gehen und damit daran zu erinnern, dass Landwirtschaftsminister Ehlen mit Falschmeldungen über Dioxineier und fragwürdige Verzehrempfehlungen die Verbraucher verunsichern und den bäuerlichen Freilandbetrieben die Kunden abspenstig machen wollte. Gott sei Dank hat er keinen nachhaltigen Schaden anrichten können. Dazu war die Aktion dann doch zu absurd. Keine andere Stelle einschließlich aller Medien war bereit, diesem Skandalisierungsversuch von BildZeitung und niedersächsischem Landwirtschaftsminister zu folgen. Das LAVES hat schließlich mit seinen abgewogenen Empfehlungen für Hennenhalter - übrigens nicht nur im Freiland - und zusätzlichen Untersuchungen sachgerecht reagiert. Alle nachfolgenden Untersuchungsergebnisse bundesweit bestätigten den Fehlalarm und gaben Entwarnung. Kurz und knapp: Das war ein Rohrkrepierer.
Auch der vorliegende Antrag konnte und kann dem Minister keine Entlastung bringen. Schon die Antragsüberschrift ist nicht schlüssig. Es geht doch gar nicht um erwünschte oder unerwünschte Systeme, sondern es geht um zugelassene oder verbotene Systeme. Die Käfighaltung ist eben ab 2007 nicht mehr zugelassen,
weil sie nicht artgerecht und nicht tierschutzgerecht ist. Das ist die Meinung des Bundesverfassungsgerichts und auch die Meinung der meisten Verbraucher.
Selbstverständlich müssen alle zugelassenen Systeme ungeteilt die Belange des Verbraucherschutzes berücksichtigen. Selbstverständlich ist es legitim, bei art- und tierschutzgerechten Systemen - dazu gehört eben nicht die Käfighaltung - die Fragestellungen der Ökologie, der Tiergesundheit und der Ökonomie zu optimieren. Aber es gibt keinen vernünftigen Grund, bei der Lebensmittelproduktion Tiere zu quälen. Schon gar nicht kann man sagen: Nur weil es wirtschaftlicher ist, interessiert mich das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz und in der Landesverfassung nicht mehr.