Protocol of the Session on May 18, 2005

Muschelfischern jetzt noch 102. Davon sind 29 - das wissen Sie auch - ausschließlich der Bestandsbeobachtung vorbehalten.

Bei den vielen Regelungen ist es wichtig, dass durch den Bewirtschaftungsplan, der 2004 verabschiedet wurde, eine gewisse Sicherheit auch für die Miesmuschelfischer entstanden ist. Das Ziel des Planes ist eine Konflikt lösende Verbindung ökonomischer Erfordernisse und ökologischer Zielvorstellungen. Ich meine, dass das gut gelungen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Einerseits soll die Existenzsicherung der Muschelfischereibetriebe durch eine nachhaltige Nutzung der Miesmuschelbestände ermöglicht und andererseits eine ungestörte Entwicklung eulitoraler Muschelbänke gesichert werden.

Ihren Antrag lehnen wir natürlich ab. Es ist außerdem ein Antrag, mit dem wir uns zwei Jahre beschäftigt haben, der stets verändert, aber leider nie verbessert wurde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der FDP: Ganz genau!)

Ich glaube, mit diesem Antrag haben Sie lange, lange, lange im Trüben gefischt. Die Muschelfischer arbeiten ordentlich und verantwortungsbewusst, schon in ihrem eigenen Interesse. Sie haben genügend natürliche Feinde, wie z. B. die Pazifische Auster. Lassen Sie diese wenigen Fischer in bewährter Form ihre Arbeit tun, und hören Sie endlich auf, die Miesmuschelfischerei mies zu reden!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dürr das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schröder hat es gerade erwähnt. Ich habe auch mit Erschrecken festgestellt, dass Ihr ursprünglicher Antrag, Herr Janßen, vom November 2003 stammt. Wenn ich mich richtig an die Ausschussberatung erinnere - das werden wohl einige Ausschussmitglieder bestätigen können -, hat das nicht an den Regierungsfraktionen gelegen, meine Damen und Herren.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Aber sehr wohl! - (Zuruf von Hans- Joachim Janßen [GRÜNE])

Vielmehr mussten Sie, Herr Kollege Janßen, erkennen, dass das, was Sie fordern, entweder schon geschieht oder fachlich schlicht und einfach vollkommen neben der Realität ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie haben Ihren Antrag, wie wir festgestellt haben, mehrmals selbst geändert. Teilweise ging es darum, dass Sie gefordert haben, den Miesmuschelfischern die auslaufenden Lizenzen wegzunehmen.

(Zustimmung bei der FDP)

Wenn der Betrieb von einer Generation auf die nächste übergehen soll, dann wäre das nichts anderes als eine faktische Enteignung. Die Wahrheit ist, meine Damen und Herren: Das Land Niedersachsen hat einen Miesmuschel-Bewirtschaftungsplan, der sich am Wattenmeerschutz orientiert. Wenn Sie ganz ehrlich sind, dann können Sie dem auch nicht widersprechen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wenn man sich einmal anschaut, was nach Ihren Änderungen von Ihrem ursprünglichen Antrag noch übrig ist, dann ist das nicht viel - und das, was übrig ist, meine Damen und Herren, ist in der Sache auch noch falsch.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

So fordern Sie, die Saatmuschelgewinnung am Gesamtbestand zu orientieren, und verweisen auf angebliche Rückgänge bei den Beständen. Wie unsinnig diese Forderung ist, haben wir Ihnen in der Ausschussberatung immer wieder vor Augen geführt. Einen Gesamtbestand im eigentlichen Sinne, Herr Kollege Janßen, gibt es nämlich nicht. Der Bestand ist davon abhängig, in welchem Umfang es einen Brutfall gegeben hat. Frau Kollegin Schröder hat das vorhin schon deutlich gemacht. Welche Ausmaße ein Massenbrutfall haben kann, will ich anhand der Zahlen deutlich machen, die im Bewirtschaftungsplan stehen - der sollte Ihnen eigentlich vorliegen -: Beispielsweise gab es im Jahr 1989 bis 1991 einen Bestand von 45 000 t. Der ist im Jahr 1996 auf 1 000 t zurückgegangen. Im Jahr 1999 waren es nach einem Massenbrutfall 110 000 t, also die 110-fache Menge im Vergleich zu 1996, und im Jahr 2001 wieder 55 000 t. Ob es

einen solchen Massenbrutfall gibt oder nicht, ist allerdings eben nicht von der Miesmuschelfischerei abhängig. Dass die Miesmuschelbänke im niedersächsischen Wattenmeer generell nicht überbeansprucht werden, meine Damen und Herren, ist das Ziel des Planes, und dass dieses Ziel erreicht werden kann und wird, wird niemand ernsthaft infrage stellen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Was mich an Ihrem Antrag ein Stück weit ärgert, ist, dass Sie einen Konsens, der in der Region vorherrscht, wieder einmal kaputtmachen wollen. Das ist leider klassische Politik der Grünen.

(Zustimmung von Dr. Philipp Rösler [FDP])

Es gibt einen Konsens vor Ort in der Sache, und Sie versuchen nichts anderes, als Themen hier im Landtag künstlich hochzuziehen. So wird es allerdings mit uns nicht funktionieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Somfleth das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schön, Herr Minister, dass Sie am Ende unserer Beratung doch noch folgen. Miesmuscheln haben - ich denke, darüber sind wir uns im Ausschuss immer einig gewesen - eine überaus wichtige Funktion für das ökologische Gleichgewicht im Wattenmeer. Sie nehmen ihre Nahrung aus den Trübstoffen des Wassers auf, reinigen es dadurch, und außerdem bieten die Muschelbänke zahlreichen anderen Organismen einen geschützten Lebensraum und sind eine unverzichtbare Nahrungsgrundlage für Millionen von Vögeln, die dort leben oder dort Station machen.

Jetzt zum Antrag: Schon im November 2003, noch vor Ablauf der alten Miesmuschel-Managementregelung, den noch die alte SPD-Landesregierung erarbeitet hatte, haben die Grünen einen Entschließungsantrag eingebracht. Der Miesmuschel-Managementplan der alten Landesregierung war Ende der 90er-Jahre nach intensiven Diskussionen als konstruktiver Kompromiss zwischen den

Belangen der Fischerei und des Naturschutzes erarbeitet worden.

(Anneliese Zachow [CDU]: Und der jetzige?)

Der Nachfolger des Miesmuschel-Managementplans, der Miesmuschel-Betriebsplan, wurde uns im federführenden Ausschuss erst im letzten Quartal des vergangenen Jahres vorgelegt. Damit wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Es wäre sicherlich interessant gewesen, nachdem die Grünen diesen Entschließungsantrag vorgelegt hatten, wenn wir den Entwurf hätten diskutieren können. Richtig ist, dass nach Vorlage des Plans der Antrag der Grünen in Teilen erledigt war. Aber die Grünen haben - das haben Sie in dem Änderungsantrag, über den wir heute beraten, aufgezeigt noch Schwachstellen entdeckt, die ihrer Meinung nach mit einer kurzfristigen Überarbeitung des Betriebsplans beseitigt werden sollen. Aber, lieber Herr Kollege Janßen, so sehr ich Ihr Anliegen in der Sache unterstütze: Wenn Sie ehrlich sind, können Sie nicht glauben, dass es realistisch ist, dass eine kurzfristige Überarbeitung dieses Planes möglich ist.

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Die Landesregierung ist ja manchmal sehr schnell!)

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass Sie in der Sorge um den Bestand der Miesmuschelbänke im niedersächsischen Wattenmeer nicht alleine standen und nicht alleine stehen. Ich möchte hier im Haus in Erinnerung rufen, dass uns während der Beratung eine Resolution zum Umgang mit der Miesmuschelfischerei von der Stadt Norderney erreicht hat. Sie bat uns, die Resolution zur Kenntnis zu nehmen und deren inhaltliche Umsetzung zum Schutze des Ökosystems Wattenmeer aktiv zu unterstützen. Dies gilt auch für das begleitende Monitoring, das außer von der Stadt Norderney auch vom Niedersächsischen Heimatbund in seiner 45. Roten Mappe eingefordert worden ist. Deshalb werden wir im Umweltausschuss besonders darauf achten müssen, dass bei den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr die nötigen Mittel dafür eingestellt werden.

Ebenfalls werde ich hellhörig, wenn ich den Punkt 7 des Betriebsplanes lese. Dort heißt es unter „Fortschreibung“: Der Bewirtschaftungsplan wird gemäß § 9 Abs. 2 des Nationalparkgesetzes nach fünf Jahren fortgeschrieben. - Das kann auch

eine unveränderte Übernahme von Rahmenbedingungen und Maßnahmen für die Jahre 2009 bis 2013 bedeuten, wenn keine zwingenden Gründe für eine inhaltliche Veränderung vorliegen.

(Anneliese Zachow [CDU]: Das kann aber auch andere Veränderungen be- deuten! - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)

Aber die Mitglieder des Umweltausschusses werden genau prüfen, ob zwingende Gründe vorliegen, weil eine automatische Verlängerung bis 2013 nicht erfolgen dürfte. Da hoffe ich doch sehr, dass von Umweltpolitikerinnen und Umweltpolitikern die wirtschaftlichen Belange im Hinblick auf Miesmuscheln nicht, wie es zurzeit häufig der Fall ist, über ökologische Aspekte gestellt werden. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Ehlen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Miesmuschelfischerei hatten wir schon öfter im Landtag. Wir haben vier gesunde niedersächsische Betriebe, die im Wattenmeer Miesmuscheln fischen. Meine Damen und Herren, wir haben da eigentlich sehr klare Regelungen: Erstens sind die Einzelheiten für die erlaubnispflichtige Miesmuschelfischerei in der Küstenfischereiordnung geregelt, und zweitens ist nach dem Nationalparkgesetz die Miesmuschelfischerei im Rahmen eines Bewirtschaftungsplans auch im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ zulässig. Dieser Bewirtschaftungsplan ist im Juli letzten Jahres von meinem Kollegen Hans-Heinrich Sander und von mir unterschrieben worden. Er trägt sowohl dem Schutz der Miesmuschelbestände im Wattenmeer als auch den berechtigten Belangen der Fischereibetriebe ausreichend Rechnung.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin mir sicher, dass das Umweltministerium in diesem Zusammenhang alle relevanten Fragen geprüft hat, auch die, die EU-rechtlich von Bedeutung sind. Die Landesregierung sieht daher keine

Veranlassung, die Miesmuschelfischerei weitergehend zu reglementieren. In ihrer extensiven Form ist sie für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der traditionellen Küstenfischerei. Deren Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass die Existenz der Betriebe verlässlich gesichert ist. Den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal der Kollege Janßen zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm nach § 71 Abs. 2 zwei Minuten Redezeit.

(Zurufe)

Keine Sorge, meine Damen und Herren, ich werde die zwei Minuten nicht voll ausschöpfen. Ich möchte nur einige Punkte noch einmal kurz klarstellen.

Erstens. Im Gegensatz zu dem, was Frau Schröder ausgeführt hat, sind die Miesmuschelbestände langfristig, und zwar seit Mitte der 70er-Jahre, rückläufig.

Zweitens. Es gibt Untersuchungsberichte der Forschungsstelle Küste, die nachweisen, dass unbefischte Miesmuschelbänke sehr viel stabiler sind als befischte Bänke.

(Anneliese Zachow [CDU]: Es gibt auch gegenteilige Aussagen!)