Protocol of the Session on May 14, 2003

Weil es dieses Individualrecht gibt, gibt es auch eine individuelle, ständige Überprüfung, ob Duldungen verlängert werden oder nicht. Wenn Gründe vorliegen, jemanden nicht abzuschieben, wird in regelmäßigen Abständen untersucht, ob sich diese Hinderungsgründe verändert haben. Auch dies geschieht individuell.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

- Herr Kollege Klein, Zwischenfragen kann ich nicht gestatten, weil ich nicht so viel Zeit habe und

ich mich auch schon abgemüht habe, alle Ihre Zurufe zu beantworten.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Da kön- nen Sie einmal sehen, wie viele Fra- gen Sie durch Ihren Beitrag aufwer- fen, Herr Kollege!)

Wir haben eben ein Beispiel gehört. Ich will Ihnen jetzt einmal das Beispiel eines Ausländers nennen, das gestern in unserer Heimatzeitung stand, Herr Klein. Dieser Ausländer würde unter die von Ihnen geforderte Bleiberechtsregelung fallen. Er ist 1993 nach Deutschland eingereist. Er hat zunächst einmal, aus welchen Gründen auch immer, fünf Jahre hier unbehelligt gelebt, unbehelligt auch insofern, als sich erst danach herausgestellt hat, dass er inzwischen zwei Scheinehen ohne Erfolg geführt hat.

(Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das?)

Dies hätte dazu geführt, dass er unter die von Ihnen geforderte Regelung fällt. In den verbleibenden fünf Jahren hat er mehrfach mit Drogen und Waffen gehandelt. Er ist inzwischen zehn Jahre hier.

(Zuruf von der SPD: Das ist ein Hor- rorszenario, unglaublich!)

Als es so weit war, dass er abgeschoben werden sollte - das steht in der Zeitung -, hat er einen Asylfolgeantrag gestellt. Der wäre unter die von Ihnen geforderte Bleiberechtsregelung gefallen. Da sage ich Ihnen: Das kommt mit uns nicht in Frage. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Das ist Demagogie!)

Der Kollege Bachmann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Biallas wäre nicht der Kollege Biallas, wenn er nicht doch zum Schluss so gewesen wäre, wie wir das fast befürchtet haben. Zunächst dachte ich, er hätte etwas Kreide zu sich genommen, aber dann war er wieder ganz der Alte.

Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen an die Adresse der CDU-Fraktion, gerade auch aus Anlass dieser Rede, bevor ich auf den Antrag der Grünen im Einzelnen eingehe. Meine Damen und

Herren von der Union - Sie von der FDP-Fraktion sollten sich prophylaktisch auch angesprochen fühlen -,

(Zuruf von der FDP: Machen wir!)

eines werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen, nämlich dass Sie - wie in der Vergangenheit geschehen - jeden Antrag, der sich mit dem Thema Ausländerrecht, Flüchtlingsrecht oder Bleiberecht befasst, mit zum Teil markigen Worten in Bausch und Bogen ablehnen und den populistischen Hardliner darstellen. Gleichwohl hat Frau RossLuttmann das heute viel charmanter gemacht als Sie, Herr Biallas, aber inhaltlich war es auch nicht viel besser.

Es gibt ein Phänomen. Wenn niemand zusieht - im Verborgenen des Fachausschusses oder jetzt neuerdings im Petitionsausschuss -, werden diese Hardliner plötzlich zu warmherzigen Menschenfreunden und kämpfen mit Händen und Füßen für das Bleiberecht einer betroffenen Familie aus dem eigenen Wahlkreis, die unmittelbar von Abschiebung bedroht ist, und das in einer Weise, dass einem manchmal die Tränen kommen. Dieses Verhalten ist zugegebenerweise legitim, aber doch sehr doppelzüngig.

Herr Biallas, Sie dürfen sich ruhig angesprochen fühlen, denn Sie wissen, wovon ich rede. Diese Doppelzüngigkeit lassen wir nicht länger zu. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Union im Land und im Bund pauschal - wir erleben es gerade einmal wieder beim Zuwanderungsgesetz - jede sinnvolle Regelung blockiert, um dann hintenherum im Einzelfall im eigenen Wahlkreis für ein individuelles Bleiberecht zu kämpfen. Das hätten wir anders in einem objektiveren Verfahren haben können. Wir hätten das Zuwanderungsgesetz in Kraft setzen können, und wir hätten eine Rechtsgrundlage für eine Härtefallkommission gehabt. Beides haben dieses Parlament und die vorherige Landesregierung in der vorigen Wahlperiode beschlossen. Beides ist nicht zum Tragen gekommen, weil das Zuwanderungsgesetz aus Gründen, die Sie kennen, zunächst gescheitert ist.

Ein solches Verfahren einer objektiv arbeitenden Kommission würde für Einzelfälle bessere Erkenntnisse bringen als das zum Teil nicht objektive Verfahren, das wir bei Petitionsverfahren immer wieder feststellen müssen. Sie müssen mir einmal erklären, warum ein Asylbewerber, der in einem Sportverein integriert ist und den jeder kennt, aus

Ihrer Sicht einen Anspruch auf Bleiberecht haben soll, derjenige aber, den keiner kennt, weil er vielleicht in seinem Zimmer sitzt und seine Erfahrungen als politisch Verfolgter aufschreibt, der aber auch ein netter Kerl ist, nur deshalb abgeschoben werden soll, weil ihn niemand so richtig kennt. Dieses zweierlei Maß halte ich für einen unhaltbaren Zustand. Ich komme gleich darauf zu sprechen, wie wir damit umgehen können.

Zum Antrag der Grünen, Frau Langhans: Wir sind uns sicherlich zunächst einmal einig, dass es keine für Niedersachsen spezifischen Regelungen geben kann. Es kann nur darum gehen, das bundeseinheitlich anzugehen. Den Weg habe ich aufgezeigt. Es darf nicht dazu kommen, dass jedes Bundesland mit solchen Situationen anders umgeht und es zwischen den Bundesländern sozusagen zu einem Tourismus kommt. Das kann nicht das Ziel verantwortlicher Landespolitik sein.

Es ist auch sehr umstritten, meine Damen und Herren von den Grünen, dass man eine Bleiberechtsregelung an einen nur fünfjährigen Aufenthalt knüpft. Ich kann mich noch gut an die Diskussion in den beiden letzten Wahlperioden erinnern. In der vorigen Wahlperiode war Ihre Kollegin Stokar von Neuforn realistischer, als Sie das heute mit diesem Antrag gleich zu Beginn der Arbeit wieder sind.

Erst 1999 gab es, wie Sie wissen, eine große Altfallregelung, die wir in Niedersachsen auch sehr großzügig umgesetzt haben. Ich bin den damaligen sozialdemokratischen Innenministern - einer ist anwesend - sehr dankbar, dass sie in der Innenministerkonferenz mit ihren Kollegen bundesweit für eine humane vernünftige Regelung für Altfälle gekämpft haben. Nach meiner Kenntnis sind damals durch dieses Verfahren mehr als 4 000 Personen in den Besitz einer Aufenthaltsbefugnis gekommen, darunter allein rund 3 000 Personen aus vietnamesischen Familien in Niedersachsen. Sie sehen, dass wir damit in der Vergangenheit verantwortlich umgegangen sind, und wir werden das auch in Zukunft tun.

(Norbert Böhlke [CDU]: Die konnten wir nicht zurückschicken!)

- Solche Abschiebungshindernisse gibt es in anderen Fällen doch auch. Deswegen kommt es doch zu diesen langjährigen Aufenthalten und zu der sicherlich berechtigt zu prüfenden Frage, wie man damit umgeht, wenn ein gewisses Maß an Integra

tion - auch durch langjährigen Aufenthalt - erreicht ist. Aber das ist sicherlich bundeseinheitlich zu regeln und nicht niedersachsenspezifisch. Das kann nicht der Lösungsansatz sein.

Dass wir hier vier Jahre später wieder eine solche Altfallregelung bekommen, ist schon wegen des Erfordernisses eines Konsenses aller Bundesländer nicht zu erwarten. Ich halte das im Moment aufgrund der Mehrheitsverhältnisse fast für ausgeschlossen.

Überhaupt ist es sehr problematisch, ein Bleiberecht allein an die Dauer des Aufenthalts zu knüpfen. Ich will einmal ein paar Kriterien nennen, wo wir uns einig sind. Wer nach illegaler Einreise oder Ablehnung seines Asylbegehrens ausreisepflichtig ist, muss auch in Zukunft - das ist der Grundsatz wieder ausreisen. Wer nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland die Voraussetzungen für ein Bleiberecht etwa deshalb nicht erfüllt, weil er selbstverschuldet keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist - ich sage das bewusst, weil wir wissen, wie es auf dem Arbeitsmarkt aussieht und welche Chance die Betroffenen haben, überhaupt an Erwerbstätigkeit zu kommen; denn wir sind Realisten -, wird auch in Zukunft kein Aufenthaltsrecht erhalten können. Wer hier Straftaten begangen hat und deshalb ausgewiesen wird - Sie haben eben solche Einzelfälle genannt -, der wird auch zukünftig das Land verlassen müssen. Schließlich halte ich nichts von der Idee, dass bereits die geschickte Verzögerung des Asylverfahrens zu einer Verfestigung des Aufenthaltstitels führen soll. Eine solche Regelung wäre unfair gegenüber all denen, die an ihrem Asylverfahren mitgewirkt haben und es nicht durch irgendwelche Taktiken blockiert oder verzögert haben.

Wir müssen aufpassen, dass wir keine Altfallregelungen schaffen, von denen ein Anreiz für zusätzliche Zuwanderung nach Niedersachsen ausgeht. Genau das aber befürchte ich, wenn ich Ihren Antrag lese, meine Damen und Herren von den Grünen. Deshalb die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelungen. In diesem Sinne sollten wir im Innenausschuss Arbeitsaufträge an die Landesregierung zum Stimmverhalten im Bundesrat bei der Zuwanderungsgesetzgebungsdebatte suchen oder Initiativen für die Innenministerkonferenzen formulieren.

Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung. Wir haben in der Vergangenheit leider viel zu oft die Erfahrung machen müssen, dass diejenigen, die

sonst immer nachdrücklich eine Begrenzung des Zuzugs fordern und die sich ebenso nachdrücklich für die geltende rigide Asylrechtsregelung stark gemacht haben, Herr Biallas, sich plötzlich vehement für einen Einzelfall eingesetzt haben.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ich habe mich immer eingesetzt! Da wa- ren Sie noch gar nicht im Ausschuss!)

„Mensch, ich habe da einen Fall, der ist doch integriert, das ist ein ganz netter, und der hat so eine nette Familie, der ist in der Kirchengemeinde oder im Sportverein aktiv.“ - Meine Damen und Herren, alles das, was da vorgetragen wird, stimmt. Das Problem ist nur, dass meines Erachtens auf alle Betroffenen die gleichen Kriterien angewendet werden müssen; auch auf die, die eben nicht zufällig in der eigenen Nachbarschaft leben, die Ihnen einen Brief schreiben oder die die Unterstützung einer örtlichen Kirchengemeinde haben. Ich halte es grundsätzlich für fragwürdig, in solchen Verfahren zwischen guten und schlechten Flüchtlingen zu unterscheiden.

Meine Damen und Herren, wir meinen daher, dass wir über den Einzelfall hinaus auf Bundesebene ein Ausländer- und Zuwanderungsrecht brauchen, das alle Menschen gleich behandelt und das unbillige Härten von vornherein verhindert. Arbeiten Sie daran konstruktiv mit, unterstützen Sie da Herrn Schünemann, dass er diese Linie auch im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz vertritt! Dann werden Sie auch unsere Unterstützung haben. Wir brauchen dafür Mehrheiten - das wissen Sie -, aber nur über diesen Ansatz ist das Problem lösbar. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Fachausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Riese.

Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Kollegen Bachmann dahin gehend beruhigen, dass in der liberalen Fraktion dieses Landtages über kein einziges Thema in Bausch und Bogen entschieden wird, sondern dass wir in der Fraktion höchst differenziert debattieren und dementsprechend auch hier in die Plenardebatte differenzierte Positionen hineingeben.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Dann hof- fen wir auf bessere Ergebnisse!)

Verehrte Kollegin Frau Langhans, ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass wir mit diesem Entschließungsantrag, der uns hier vorliegt, ein weiteres Beispiel für die Recycling-Freude Ihrer Fraktion haben. Vorredner haben darauf hingewiesen, dass sich der Landtag in früheren Sitzungsperioden mit sehr ähnlichen Anträgen beschäftigt hat. Gleichwohl muss ich Ihnen bescheinigen, dass Sie hier ein neues Werkstück vorgelegt haben. Das Recycling hat hier in der Weise stattgefunden, dass Sie die alten Scherben eingeschmolzen und zu einem neuen Artikel zusammengegossen haben. Indessen, Sie haben - und das darf sich auch die Recycling-Industrie nicht leisten schlampig gearbeitet. Das lässt sich allein schon an dem Umstand darlegen, dass dieser Antrag auf eine Bundesratsinitiative gerichtet ist. Ich warte allerdings noch auf das Bundesgesetz, das in einer solchen zentralen Frage für die Lebensverhältnisse derer, die vorübergehend als Gäste bei uns wohnen, Gesetze schafft, die nur im Lande Niedersachsen gelten. Ich bitte Sie also, in die Ausschussberatungen eine geänderte Fassung dieses Antrages einzubringen, bei der zuvor entschieden worden ist, ob wir hier auf dem Boden des Landesrechts wandeln wollen oder ob wir eine Bundesratsinitiative diskutieren sollen, die folglich auf Bundesrecht gerichtet sein muss.

Mehrere Vorredner haben auf die langjährig geduldeten Flüchtlinge hingewiesen. Es handelt sich dabei um einen zunächst unbestimmten Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf und der Auslegung auch durchaus zugänglich ist. Die Fristen für die verschiedenen Fälle, die im Antrag im Einzelnen aufgeführt sind, sind zum Teil recht kurz gehalten: Zwei Jahre bei den unbegleiteten Minderjährigen. Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren oder in Niedersachsen geboren wurden, sollen nach drei Jahren Aufenthalt ein Aufenthaltsrecht erhalten. - Das sind tatsächlich relativ kurze Fristen. Es ist hier in der Diskussion darauf hingewiesen worden, dass es natürlich sehr leicht vorstellbar ist - lassen wir die Möglichkeit der Kriminalität des einzelnen Asylbewerbers noch einmal außen vor; sehr viele unserer Asylbewerber sind immerhin nicht kriminell - -

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Die Betonung sollte liegen auf: Der ein- zelne Asylbewerber! Darum möchte ich doch bitten!)

- Ich will gerne zustimmen, dass die meisten Asylbewerber nicht kriminell sind. Aber auf jeden Fall ist es natürlich sehr einfach, ein Asylverfahren hinzuziehen, durch die Instanzen zu führen, in der Zeit Kinder zu zeugen und dann auf anderem Wege Rechtstitel zu erwerben. Das verträgt sich mit dem Rechtsstaat nicht.

(Zuruf von der SPD: Na, das ist ja wohl eine Unterstellung! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir sind im Konsens darüber, dass es ein sehr unbefriedigender Zustand ist, dass sich eine Kettenduldung etablieren kann, dass also eine Duldung für einen kurzen Zeitraum von etwa einem Jahr ausgesprochen wird und sich danach ein weiteres, im Grunde genommen nicht bestehendes Rechtsverhältnis anschließt. Das muss grundsätzlich neu geregelt werden. Dafür ist mindestens die Bundesebene die richtige.

So hat bekanntlich auch die FDP in der Diskussion um das Zuwanderungsrecht auf der Ebene des Bundestages ein Gesamtkonzept zur Steuerung der Zuwanderung und der Integration gefordert. Ein wichtiger Teilaspekt eines solchen Gesamtkonzeptes muss natürlich eine Regelung dieser Duldungsverhältnisse sein. Es muss aus liberaler Sicht die Rechtsfolge enthalten, dass sich dann, wenn die erste Duldungsfrist abgelaufen ist, ein Aufenthaltstitel anschließt, wie auch immer der beschaffen ist. Die Rechtsetzung muss an dieser Stelle noch erfolgen. Die FDP hat ein Konzept vorgelegt, das in der Diskussion viel Zustimmung gefunden hat, nur leider nicht im Deutschen Bundestag. Aber auch da arbeiten wir noch an den Mehrheiten.

Zum Handwerklichen möchte ich noch darauf hinweisen, dass erhebliche Textbausteine dieses Konzeptes aus der Zeitschrift Der Schlepper, Nr. 20, vom Dezember 2002 stammen, Wort für Wort abgeschrieben aus dem Artikel „Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht“. Ich bin schon einigermaßen erschüttert, dass die Initiative PRO ASYL ihre Zeitschrift Der Schlepper nennt. Ich muss noch in Erfahrung bringen, wie es zu einem Titel kommt.

Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Grünen-Fraktion, Sie sollten in dieser Diskussion nicht verschweigen, dass die Initiative PRO ASYL tatsächlich auch eine rechtliche Regelung auf europäischer Ebene für das Thema fordert; da gehört es

hin, und in der Hinsicht möchte ich gerne Ihre Anträge erleben.

(Beifall bei der FDP)

Es hat sich noch einmal der Abgeordnete Biallas zu Wort gemeldet.