Protocol of the Session on April 21, 2005

Sven Ambrosy, anschließen, der deutlich gesagt hat: falsches Thema zum falschen Zeitpunkt.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

Wir wollen keine weiteren Gremien in der Metropolregion. Wir wollen schlanke Strukturen. Wir wollen keine zusätzliche Bürokratie. In einem Punkt gebe ich Hans-Jürgen Klein Recht: Wir wollen keine weiteren großen Papiere und Hochglanzbroschüren. - Es ist genug geredet worden. Was wir jetzt wollen, ist ein klares Signal für eine bessere Zusammenarbeit, vor allem in wirtschaftspolitischen Fragen, damit die Menschen im Nordwesten unseres Landes eine bessere Zukunft haben. Deshalb wünschen wir der Metropolregion viel Erfolg bei den Beratungen am 28. April und dann die offizielle Aufnahme als anerkannte Metropolregion. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen lagen mir bis eben nicht vor. Herr Kollege Wulf hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Kollege Wulf, Ihre Redezeit ist aber bereits überschritten. Es tut mir Leid. - Die FDP-Fraktion hätte noch einmal die Chance, sich zu Wort zu melden. Sie ist die einzige Fraktion der noch Redezeit zur Verfügung steht. Ich sehe aber, dass sie keinen Bedarf hat. Deswegen kann ich jetzt die Besprechung dieser Großen Anfrage abschließen.

Tagesordnungspunkt 22 - das ist heute Morgen bereits gesagt worden - ist von der Tagesordnung abgesetzt worden, weil die Fraktionen übereingekommen waren, über diesen Punkt noch einmal im Ausschuss zu beraten.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 23: Zweite Beratung: Ministerpräsident Christian Wulff soll sein Wort halten - für ein gebührenfreies Erststudium in Niedersachsen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1691 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/1838

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Das Wort hat die Kollegin Frau Dr. Andretta von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Das Erststudium in Niedersachsen bleibt gebührenfrei.“ Dieses Versprechen des Ministerpräsidenten wurde nach der Parlamentsdebatte im letzten Tagungsabschnitt von der Homepage der Staatskanzlei gelöscht. Nicht löschen können Sie das Versprechen aus dem Gedächtnis Ihrer Wähler und Wählerinnen.

(Beifall bei der SPD)

Was bleibt, ist Wählertäuschung. Was bleibt, ist das gebrochene Wort dieser Landesregierung.

(Beifall bei der SPD)

An Wulffs große Worte „Diese Regierung hält, was sie verspricht“ wollten selbst die Abgeordneten von CDU und FDP nicht mehr erinnert werden. Sie lehnten den Antrag im Ausschuss geschlossen ab.

(Zuruf von der SPD: Unglaublich!)

Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei: Studiengebühren für das Erststudium sind und bleiben sozial ungerecht und bildungspolitisch kontraproduktiv.

(Beifall bei der SPD)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verantwortung für die soziale Flankierung von Studiengebühren eindeutig den Ländern zugewiesen. Wie wenig die Länder, die Gebühren befürworten, dieser Verantwortung gewachsen sind, zeigen das seit dem Urteil ausgebrochene Chaos um Studienkreditmodelle und die jüngste Debatte um das BAföG.

Auch die Debatte heute Morgen hat wenig Klarheit für die Studierenden gebracht. Herr Stratmann hat sich zwar heute Morgen eindeutig für den Erhalt des BAföG ausgesprochen, aber ich frage Sie: Wie lange wird dieses Versprechen halten?

(Zustimmung bei der SPD)

Hatte diese Landesregierung nicht auch ein gebührenfreies Erststudium versprochen und beschließt jetzt das Gegenteil?

Hier geht es aber um mehr als um gebrochene Wahlversprechen. Wie sollen junge Menschen ihre

Zukunft planen, wenn sie nicht wissen, was morgen kommt? Die Verunsicherung bei den Studierenden ist jetzt schon groß. Es heißt: Studiengebühren müssen sozialverträglich sein. Was aber ist sozialverträglich? Ist es sozialverträglich, wenn ein Studierender oder eine Studierende 500 Euro im Monat für den Lebensunterhalt zur Verfügung hat und davon 80 oder 90 Euro Studiengebühren zahlen muss?

(Dr. Harald Noack [CDU]: Das will doch keiner!)

Ist es sozialverträglich, wenn die soziale Abfederung bei den Gebühren im Gewand erheblicher Darlehensbelastungen für die Studierenden daher kommt? Ist es sozialverträglich, wenn junge Menschen zur Finanzierung ihres Studiums einen Schuldenberg anhäufen müssen?

(David McAllister [CDU]: Haben Sie auch Antworten?)

Und was ist mit den Kindern aus sozial schwächeren Familien, mit den BAföG-Empfängern? Sie, Herr Minister, erklärten vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BAföG-Empfänger müssten selbstverständlich nichts zahlen. Jetzt wollen Sie davon nichts mehr wissen. Auch die sozial Schwächeren werden abkassiert. Ist das sozialverträglich? Wir sagen: Nein.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt komme ich zur Höhe der Gebühren. Der Minister verspricht, die Gebühren sollten nach oben gedeckelt werden, 500 Euro seien die Obergrenze. Der Regierungspartner FDP hält dagegen, mit der FDP werde es keine Deckelung geben, das schade dem Wettbewerb, der ja entfacht werden solle. Geht es nach der FDP, dann regeln Angebot und Nachfrage den Preis. Ein Medizinstudium in Hannover darf dann ruhig vielleicht 2 000 Euro kosten, ein Maschinenbaustudium in Braunschweig gibt es etwas billiger, und das Lehrerstudium in Vechta gibt es vielleicht umsonst. Arabistik in Göttingen wird es in Zukunft dann gar nicht mehr geben; denn wo keine Nachfrage, da kein Angebot. Wir fragen Sie, Herr Minister: Sind 500 Euro wirklich das letzte Wort, oder sind 500 Euro nur der Einstieg, wie uns andere Länder zeigen?

Herr Minister, Sie erklären: Selbstverständlich sollen Studiengebühren erst kommen, wenn ausreichend Stipendien und Kredite zur Verfügung stehen. Wer soll die Stipendien und Kredite denn ge

ben? Man verhandele mit den Banken, sagen Sie, denn der Zinssatz dürfe nicht zu hoch sein. Die Frage ist doch: Wer übernimmt die Ausfallbürgschaften, wer trägt das schlechte Risiko? „Das soll der Bund tun“, hören wir aus dem Süden der Republik. Das ist der Gipfel der Dreistigkeit. CDULänder lassen ein Milliardenprogramm für Hochschulen platzen, weil der Bund mit am Tisch sitzt, und jetzt soll auf Umwegen über die KfW der Bund zum Steigbügelhalter für die Studiengebühren der Länder werden. Das machen wir nicht mit.

(Beifall bei der SPD)

Fakt ist: Bis heute gibt es nicht eine einzige überzeugende Antwort auf die Frage, wer eigentlich die Kosten für zinsverbilligte Kredite und wer die Kosten für Stipendiensysteme tragen soll.

Wo bleibt schließlich Ihr Beitrag, Herr Stratmann? Sie zitieren gern Witten-Herdecke als Kronzeugen für den Segen von Studiengebühren und betonen, wie gut dort alles klappt mit den Gebühren, und loben die gute Studierendenbetreuung. Sie verschweigen aber, dass das Betreuungsverhältnis dort eins zu zehn ist, in Niedersachsen aber fünfbis zehnmal so viele Studierende auf einen Professor oder eine Professorin kommen.

(Katrin Trost [CDU]: Deshalb müssen wir ja auch etwas tun!)

Daran werden auch Studiengebühren nicht viel ändern können, denn sie würden gerade einmal das Geld in die Kasse bringen, das Sie den Hochschulen durch das HOK vorher aus der Kasse nehmen: Jahr für Jahr 60 Millionen Euro.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Rücknahme des HOK wäre das Mindeste, was Sie für die Hochschulen tun müssten, damit diese in die Lage versetzt werden, gute Lehrer anbieten zu können. Erst dann, und wirklich erst dann, dürften Sie überhaupt über Studiengebühren nachdenken.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion bleibt dabei: Das Erststudium muss gebührenfrei bleiben. Wir halten es für falsch, die junge Generation mit einem Schuldenberg in das Berufsleben zu entlassen. Wir wollen Hochschulen, die allen offen stehen, die das Zeug zum Studium haben.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das wollen wir auch!)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Trost das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Andretta, wenn Sie über das Thema Studienbeiträge/Studiengebühren nachgedacht hätten, hätten Sie heute diese Rede nicht gehalten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben im Vorfeld darüber nachgedacht, und deshalb war für uns ganz klar, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

Meine Damen und Herren, ich habe im Februar bereits sehr deutlich, sachlich und für jeden logisch denkenden Menschen auch nachvollziehbar dargelegt, warum, wann und unter welchen Voraussetzungen die CDU die Einführung von Studiengebühren befürwortet. Zur Auffrischung noch einmal eine Kurzfassung. Folgende Kriterien - ich zitiere jetzt aus meiner letzten Rede - müssen erfüllt sein:

Erstens. Jeder junge Mensch, der die Qualifikation für ein Studium hat, muss auch studieren können. Zur sozialen Abfederung sind verschiedene Modelle wie Stipendien, Erlass und Darlehenslösungen in der Diskussion zwischen den Ministerien, den Hochschulen und den Banken.

Zweitens. Die Studienbeiträge verbleiben in Gänze den Hochschulen und werden dort erhoben und verwaltet. Kein Cent geht in den allgemeinen Landeshaushalt.

Drittens. Die Studienbeiträge für das Erststudium legen die Hochschulen fest. Wir als CDU sprechen uns ganz klar für eine Obergrenze von 500 Euro pro Semester aus.

Viertens. Die Hochschulen haben die Studienbeiträge für die Lehre einzusetzen. Nur dann, Frau Dr. Andretta, kommen wir nämlich in der Betreuung zu einem vernünftigen Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studienbedingungen werden so verbessert.