Ich möchte abschließend betonen - wir wissen ja, dass die Regierungsfraktionen diesen Antrag ablehnen werden -: Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie die Arbeit der Frauenbeauftragten unterstützt und ihnen keine weiteren Steine in den Weg legt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reform der Kommunalverfassung ist ein wichtiges Anliegen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP. Sie wird heute im ersten, dem allgemeinen Teil einen positiven Abschluss finden. Wir werden künftig der Bedeutung des Amtes des Hauptverwaltungsbeamten, also des Bürgermeisters oder des Landrates, gerecht. Wir werden die Termine zur Wahl dieser Hauptverwaltungsbeamten von denen zur Wahl des Kommunalparlaments abkoppeln. So wird es für die Bürgerinnen und Bürger
leichter, nach den Befähigungen der einzelnen Bewerber für dieses Amt zu schauen. Da die Wahl dann nicht von einer normalen Kommunalwahl überschattet wird, werden sie die Befähigungen auch besser berücksichtigen können. Es ist daher auch nur folgerichtig, dass wir die Amtszeiten über die Wahlperiode des Kommunalparlamentes hinaus verlängern.
Früher, also während der so genannten Zweigleisigkeit, gab es bei den Hauptverwaltungsbeamten Amtszeiten von bis zu zwölf Jahren. Selbst heute gibt es in den Übergangszeiten Amtszeiten von bis zu zehn Jahren bei den Bürgermeistern und Landräten. Die Verlängerung der Amtszeit ist sinnvoll, um eine Kontinuität in der Verwaltungsführung zu erreichen. In der Anhörung hat sich gezeigt, dass man trefflich streiten kann, ob eine Amtszeit von sieben, acht oder neun Jahren richtig wäre.
Wichtig scheint mir ebenfalls die Tatsache zu sein, dass wir mit 68 Jahren ein Höchstalter für die Hauptverwaltungsbeamten eingesetzt haben, das der derzeitigen Regelung beispielsweise bei den Universitäten entspricht und in der Sache gerecht ist.
Wir haben als weiteren Schwerpunkt die Bezeichnung „Frauenbeauftragte“ in „Gleichstellungsbeauftragte“ geändert. Wir erhoffen uns hierdurch eine bessere Akzeptanz der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und in der Bevölkerung. Auch künftig wird es in allen Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte geben. Allerdings schreiben wir nur noch den Landkreisen und den großen selbstständigen Städten vor, dass diese im Hauptamt zu beschäftigen ist. Den anderen Kommunen lassen wir die Wahl, wie sie ihre Pflicht zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann am besten erfüllen. Hierbei machen wir deutlich - ich meine, das ist ein wesentlicher Fortschritt -, dass dies nicht alleine die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist, sondern dass auch der Hauptverwaltungsbeamte gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten in der Pflicht ist und auch darüber Rechenschaft ablegen muss.
Es ist auch richtig und wichtig, ins Gesetz zu schreiben, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges - ich persönlich denke sogar, das wichtigste - Betätigungsfeld der Gleichstellungsbeauftragten und auch der Kommunalparlamente ist.
Wir machen bei der Kommunalverfassung mit dem Grundsatz der Vertrauenskultur zu den Kommunen weiter. Unnötige Vorschriften und Genehmigungsvorbehalte werden wir streichen. So wird die Verwaltung einfacher, kostengünstiger; und so bauen wir unnötige Bürokratie ab. Ein gutes Beispiel hierfür ist eine Samtgemeinde. Für einzelne Mitgliedsgemeinden wird es künftig einfacher, Aufgaben an die Samtgemeinde zu übertragen, damit man dort Verwaltungsreform im Kleinen betreiben kann. Es ist keine Einstimmigkeit mehr erforderlich, die vorher das eine oder andere verhindert hat. Künftig reicht es aus, wenn man mit der Samtgemeinde eine einvernehmliche Regelung über die Kosten erzielt.
Ebenfalls werden wir die Kriterien für die Möglichkeit von Bürgerentscheiden ändern. In der Anhörung und der anschließenden Diskussion hat sich gezeigt, dass die bisher im Gesetz verankerte nominelle Staffelung der Größe der Kommunen mit den entsprechenden Einwohnerzahlen bei den Quoren Unwuchten hervorgerufen hat. So war zwar beispielsweise in der Landeshauptstadt Hannover für die Zulässigkeit eine Unterstützung von 10 % der Bürger erforderlich, in Oldenburg waren es aber etwas weniger. Wir haben uns daher entschlossen, dass künftig in allen Kommunen das Quorum gelten soll, das sich in den letzten Jahren bewährt hat. Das Quorum, das in weit über 90 % aller Kommunen bestand, soll gelten, nämlich 10 % der Bürger. Wir wollen aber die Sondersituation der Region Hannover berücksichtigen und an der bestehenden Regelung festhalten. In Zukunft sind bezüglich der Zulässigkeit von Bürgerbegehren wieder alle Stimmen gleich viel wert - egal in welcher Kommune man wohnt.
Der Antrag der Fraktion der Grünen geht allerdings ein wenig zu weit. Die parlamentarische Demokratie hat sich bewährt. Die Ergänzung um Bürgerbescheide ist eine sinnvolle Regelung. Wenn man jetzt aber die erforderliche Wahlbeteiligung für die Gültigkeit eines Bürgerentscheides auf 10 % senken will, so steht das in keinem Verhältnis mehr zu der demokratischen Legitimierung der gewählten Kommunalpolitiker. Ich denke, hier muss man ein sinnvolles Maß beibehalten, nämlich das beste
hende. Auch das Baurecht sollte man nicht freigeben. Es gilt: Vorfahrt für Arbeitsplätze! Dann darf man Genehmigungsfragen nicht aufhalten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich schon auf den zweiten Teil der NGO mit dem Haushaltsrecht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für meine Fraktion zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung nehmen und werde unsere Alternativen erläutern.
Meine Damen und Herren, wir entscheiden heute abschließend über die Ausgestaltung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung. Die Alternativen liegen Ihnen als Änderungsantrag der Fraktion der Grünen auf dem Tisch zum Beschluss vor.
Mit unserem Änderungsantrag und unserem Gesetzentwurf setzen wir Maßstäbe für eine moderne Bürgergesellschaft im Gegensatz zum Entwurf der Koalitionsfraktionen, die davon Abstand nehmen.
Ich möchte den schärfsten Kritiker aus den eigenen Reihen der Regierungskoalition bzw. der Regierung in den Zeugenstand rufen, den Tisch- und Banknachbarn des Innenministers - der leider nicht anwesend ist -, nämlich Herrn Stratmann.
Herr Schünemann, Ihnen werden die Ohren klingeln, wenn ich vortrage, was der Kollege Stratmann Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat. Ich erlaube mir, einige Zitate des Kollegen Lutz Stratmann - heute Wissenschaftsminister - aus dem Kreisverband der CDU Oldenburg-Stadt anzuführen.
„Die Niedersächsische Gemeindeordnung setzt bürgerschaftlichem Engagement zu enge Grenzen. Daher fin
den in Niedersachsen z. B. im Vergleich zu Bayern viel weniger Bürgerbegehren und Bürgerentscheide statt.“
„Wer das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement fördern will, muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Wir“
Nun ein Wort zu Herrn Bode, der es ablehnt, dass man Baufragen durch Bürger fachlich klären lässt und dabei Mitsprachemöglichkeiten einräumt. Lutz Stratmann sagt weiter, meine Damen und Herren von der CDU:
„Planfeststellungs- und Bauleitverfahren sollten zukünftig auch in Niedersachsen als Themen und Anlässe für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zulässig sein, da viele die Bürger bewegende Fragen von diesen Verfahren berührt werden.“
Meine Damen und Herren, lassen Sie das mal richtig durchsacken, was der Kollege Lutz Stratmann auf dem Kreisparteitag im September 2003 in Oldenburg-Stadt gesagt hat.
„Wir setzen uns dafür ein, im Rahmen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die Anforderung des Kostendeckungsvorschlags zu streichen, da sie durch die Rechtsprechung eine zu hohe Hürde darstellt und nicht notwendig ist, was sich empirisch beweisen lässt.“
„Die nötigen Unterschriftenzahlen für ein Bürgerbegehren sind im Rahmen einer Novellierung der NGO auf das
Das ist das Gegenteil dessen, was Sie heute beschließen werden, meine Damen und Herren. Sie werden die Quoren heraufsetzen, statt sie zu senken. Das sind zwei Schritte zurück auf dem Weg zu mehr Bürgerbeteiligung in diesem Land, meine Damen und Herren.
„Für Bürgerentscheide sollen künftig die gleichen Bedingungen wie bei Wahlen gelten.... Durch eine in der NGO neu einzuführende Fairnessklausel wird Chancengleichheit und eine ausgewogene Information der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.“
„Bürger an Meinungs- und Willensbildung zu beteiligen, bleibt unerfüllt. Ein Blick auf sämtliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen“