„Gabriels Stil macht die Fraktion ratlos. SPD ruft nach Konsequenzen aus Beraterdebakel. Lange Aussprache in der Landtagssitzung.“
Immerhin war am Tag zuvor bekannt geworden, meine Damen und Herren, dass die von der alten Landesregierung verschwiegene Zahl aus den
Jahren 1994 bis 2002 um 145 gestiegen war. Ganz nebenbei übrigens: Auftragnehmer einer Untersuchung zur Arbeitssituation der Polizeibeamten in Niedersachsen war zufälligerweise das Kriminologische Forschungsinstitut des späteren Justizministers Christian Pfeiffer. So viel zum Vorwurf des Ex-Innenministers Bartling, es sei ein Skandal, dass diesmal nun ein CDU-naher Professor irgendeinen Auftrag bekommen hätte.
Vielleicht sollte bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit Ihres heutigen Antrages einmal in Erinnerung gerufen werden, dass es der ehemalige Ministerpräsident Gabriel war, der sich Beratungsdienstleistungen einkaufte, um dann in den Medien, in Fernsehen und Funk, entsprechende Präsenz zu haben. Auftragnehmer dieses Gutachtens war übrigens die Lebensgefährtin des ehemaligen Regierungssprechers Heye.
Meine Damen und Herren, wahrlich, im Februar 2004 war es eine schwere Zeit für die SPDFraktion. Mancher fühlte sich verlassen, auch vom eigenen Fraktionsvorsitzenden verlassen. Sie mögen sich vielleicht heute selber einmal fragen, ob sich an dieser Situation bis heute etwas geändert hat.
Meine Damen und Herren, im August 2004 erhoffte sich dann die SPD-Fraktion einen großen Befreiungsschlag. Ein vorab bekannt gewordenes Papier des Landesrechnungshofs, verfasst von einem einzigen Senatsmitglied, mit dem Titel „Monetäre Sparerfolge der Verwaltungsmodernisierung im Personalhaushalt“ stellt angeblich sämtliche Methoden der Gesetzesfolgenabschätzung zur Verwaltungsmodernisierung infrage.
Nun einmal zu den Fakten: Es handelt sich dabei weder um einen offiziellen Beitrag des Landesrechnungshofs noch um einen vom Landesrechnungshof bzw. vom Senat autorisierten und abgestimmten Bericht. Dazu ein unmissverständliches Zitat der Präsidentin des Landesrechnungshofs:
„Wenn ein ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmtes Arbeitspapier, dessen Sachverhalte, Inhalte, methodischen Ansätze, Wertungen weder überprüft noch vom Senat be
raten und beschlossen wurden, veröffentlicht, dadurch politisch instrumentalisiert und zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion wird, beeinträchtigt dies massiv die Arbeit des Landesrechnungshofs, beschädigt sein Ansehen und gefährdet die Unabhängigkeit.“
Jeder ausschließlich zum internen Gebrauch bestimmte Entwurf könne mit Fehlern und Ungenauigkeiten behaftet sein. - Meine Damen und Herren, diese Vorwegveröffentlichung und diese Indiskretion sollten Ihnen eigentlich nur zu einem einzigen Zweck dienen: Sie wollten das Gesamtprojekt der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen nicht nur in Zweifel ziehen, Sie wollten das Gesamtprojekt der Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen insgesamt in Misskredit bringen. Das ist Ihnen Gott sei Dank nicht gelungen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, das Projekt Verwaltungsreform in Niedersachsen ist in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Detailtiefe einmalig. Die Gesetzesfolgenabschätzung des Innenministeriums mit einem Umfang von mehr als 50 Seiten war nicht nur vorbildhaft und einzigartig in Deutschland, sondern hält im Übrigen auch jeglichem Vergleich mit anderen Bundesländern stand.
Ich darf darauf hinweisen, dass das Land BadenWürttemberg die so genannte Gesetzesfolgenabschätzung auf ganzen anderthalb Seiten zusammenfasst.
Meine Damen und Herren, wir konnten uns im Haushaltsausschuss des Eindrucks nicht erwehren, dass die SPD-Fraktion insbesondere die dazu vorliegenden Gutachten und auch die entsprechenden Berechnungen des Ministeriums nie gelesen hat.
Meine Damen und Herren, zu der zwischen einem einzigen Senatsmitglied, dem Landesrechnungshof und dem Innenministerium strittigen Frage über die Berechnungsmethode hat man dann einen neutralen Experten, einen anerkannten Sachverständigen, einen überparteilich anerkannten Fi
nanzwissenschaftler, hinzugezogen, der die Berechnungsmethoden und Berechnungsgrundlagen der Landesregierung bestätigt. Das wird von Ihnen dann gleich in die Nähe eines Gefälligkeitsgutachtens, in die Nähe eines Skandals gerückt, und dies nur, weil die Richtigkeit der Berechnungsmethode bestätigt wurde.
Dieses Gutachten von Herrn Professor Homburg hat lediglich der internen Meinungsbildung der Landesregierung zu einzelnen Punkten gedient. Es ist Teil des internen und unausforschbaren Meinungsbildungsprozesses der Landesregierung. Es ist im Übrigen nicht wahr, Herr Möhrmann, wenn Sie behaupten, dass der Ausschuss einstimmig beschlossen hätte, dieses Gutachten vorlegen zu lassen, sondern wir haben es der Landesregierung anheim gestellt, zu beurteilen, ob dies zum internen, nicht ausforschbaren Bereich der Landesregierung gehört oder ob sie dieses Gutachten veröffentlichen kann. Wir sehen daher überhaupt keinen Grund, dieses Gutachten zu veröffentlichen, zumal es nur der internen Willensbildung über einen überhaupt nicht vorliegenden, nicht offiziellen Bericht des Landesrechnungshofes diente.
Meine Damen und Herren, viel wichtiger ist das, was uns der Landesrechnungshof am 30. September ins Stammbuch geschrieben hat:
„Das Ministerium für Inneres und Sport erstellte die Gesetzesfolgenabschätzung unter Berücksichtigung der von der Staatskanzlei für diese Zwecke bekannt gegebenen Grundsätze sowie unter Anwendung der standardisierten Personalkostensätze des Finanzministeriums. Das methodische Vorgehen ist nicht zu beanstanden.“
Im Übrigen stammen die Grundsätze aus der Zeit des damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder vom 15. April 1998, und die ergänzenden Grundsätze stammen von Herrn Finanzminister Aller, der seit dem 30. März 1998 im Amt war.
Meine Damen und Herren, angesichts dieser Fakten könnte man aus Ihrer Sicht vielleicht sogar stolz darauf sein, dass man Ihre Berechnungsgrundlagen zur Grundlage gemacht hat.
Meine Damen und Herren, was kann es eigentlich Schöneres geben, als wenn ein Landesrechnungshof jemandem ein so gutes Zeugnis ausstellt und dies vor allen Dingen durch ein internes Gutachten noch entsprechend bestätigt wird?
Ich komme zum Schluss. - Meine Damen und Herren, ich meine, mit dem Beschluss der Landesregierung zur größten Verwaltungsreform in Niedersachsen sind Entscheidungen gefallen, die Ihren Antrag inzwischen völlig überflüssig erscheinen lassen.
Von daher ist durch die Kraft faktischen Handelns schlichtweg kein Handlungsbedarf mehr gegeben. Insofern ist Ihr Antrag - wie so oft - erledigt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über Gutachten an sich hatten wir gestern diskutiert. All das zu wiederholen, ist nicht sonderlich sinnvoll. Die Verwaltungsreform, die Herr Möhrmann ins Spiel gebracht und die auch Herr Althusmann aufgegriffen hat, verstehe ich bei der Thematik des Antrages eigentlich nicht; denn schließlich geht es um das Homburg-Gutachten.
In der Presse gab es damals ein nicht autorisiertes Gutachten des Landesrechnungshofs. Dieses nicht autorisierte Gutachten des Landesrechnungshofs ist vom Landesrechnungshof selbst beanstandet und zurückgezogen worden. In dieser Situation, die die Presse selbstverständlich gerne aufge
nommen hat, hat die Opposition versucht, die Verwaltungsreform zu skandalisieren. In dieser Situation hat sich die Landesregierung veranlasst gefühlt, einen neutralen Gutachter danach zu befragen, wie sich das Verhältnis zwischen Landesregierung und Landesrechnungshof auf Dauer weiterentwickeln soll. Ich halte so etwas für relativ sinnvoll. Der Haushaltsausschuss hat um Einsicht in dieses Gutachten gebeten, und die Landesregierung hat dies verweigert. Die Landesregierung hat es mit der Angabe verweigert, das sei interne Meinungsbildung der Landesregierung, und hat begründet, es bezöge sich auf ihr Verhältnis zum Landesrechnungshof für die Zukunft. Ist das jetzt ein Skandal? Wollen wir das zum Skandal machen?
Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich habe die Niedersächsische Verfassung gelesen. Darin steht, dass die Landesregierung völlig legal, völlig auf dem Grunde der Verfassung gestanden hat, als sie das gesagt hat. Wenn das so ist, dann sehe ich diesen Antrag insgesamt als nicht sonderlich sinnvoll an.
Es müsste, wenn irgendjemand dies beanstanden wollte, die Verfassung angriffen werden. Ein Antrag auf Änderung der Verfassung liegt mir aber nicht vor. Infolgedessen halte ich das Ganze für eine Farce. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Beraterverträge hat uns über Monate hinweg hier im Landtag beschäftigt. Die Debatte liegt jetzt schon fast ein Jahr zurück. Aber leider ist die Phase der gegenseitigen Vorwürfe noch immer nicht abgeschlossen, obwohl wir eigentlich längst an einem Punkt sein sollten, an dem wir die Aufklärung abgeschlossen und schlicht und einfach die notwendigen Konsequenzen gezogen haben soll
Wir diskutieren heute aber noch immer über Maßstäbe, die bei der Vergabe von Gutachten angelegt werden müssen. Herr Althusmann, leider - ich sage an dieser Stelle „leider“ - hat der Verhaltenskodex, den Sie vorgelegt haben, nicht dazu geführt, dass wir - es wäre denkbar gewesen, wenn wir versucht hätten, im Konsens zueinander zu kommen - im gegenseitigen Einvernehmen sagen: So wollen wir es künftig machen. Das ist der Rahmen, an den sich alle halten.