Ich kann nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nicht nur hervorragende 91 direkt gewählte Abgeordnete, wir haben auch tolle Nachrücker! Das muss man an dieser Stelle feststellen.
Da alle Vorredner zu den Motiven und zu den Inhalten des Gesetzentwurfes einiges gesagt haben, möchte ich mich darauf beschränken, noch etwas zu den Kritikpunkten und zum Änderungsantrag der Opposition zu sagen. Es ist gerade vom Kollegen Zielke darauf hingewiesen worden, dass die Dauer darauf zurückzuführen ist, dass wir schwierige Beratungen in der Kultusministerkonferenz zu der Frage hatten, wie es weiter geht mit der Hochschulzulassung, und dass die Einlassungen aus Berlin nicht gerade sehr hilfreich waren und das leider Zeit in Anspruch genommen hat. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich dafür bedanken, dass die Regierungsfraktionen der FDP und der CDU bereit waren, sehr schnell die Beschlüsse, die wir auf KMK-Ebene gefasst haben, nachträglich mit
einzuarbeiten. Dafür auch hier noch einmal mein herzlicher Dank. Das ist nicht immer ganz einfach, wenn man Gesetzesanträge vorliegen hat.
Nun zum Änderungsantrag der Opposition. Ich stelle fest, dass der Grundtenor auch von der Opposition unterstrichen wird. Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn das anders wäre, weil sich der Kollege Oppermann in dieser Frage in der letzten Legislaturperiode ja eindeutig eingelassen hat. Was steht im Übrigen im Änderungsantrag? Meine Damen und Herren, zunächst wollen Sie eine Klarstellung, dass die Quote für die Wartezeit nicht unter 10 % sinken darf. Wenn man Ihren Änderungsantrag liest, stellt man sich sehr schnell die Frage: Bezieht sich dieser Hinweis auf die Vorabquote, auf die Hauptquote oder auf beides zusammen? Dort gibt es sehr viele Unklarheiten, mit denen wir - das muss ich ganz ehrlich sagen herzlich wenig anfangen können. Die von Ihnen gewählten Formulierungen lassen den Eindruck zu, dass Sie diese Thematik nicht in Gänze verstanden haben.
Aber generell zur Wartezeit: In den Studiengängen mit bundesweitem Bewerberüberhang ist die Quote für die Wartezeit ohnehin durch das Hochschulrahmengesetz auf 20 % festgelegt. Das kann also das Problem nicht sein. Wir haben uns in den Studiengängen mit landesweitem Bewerberüberhang für eine möglichst geringe Berücksichtigung der Wartezeit ausgesprochen, weil das reine Abwarten auf einen Studienplatz am wenigsten über die fachspezifische Eignung aussagt. Auch das liegt wohl auf der Hand; das ist doch logisch. Die neuen Auswahlverfahren räumen zudem den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer schlechten Abiturnote eine realistische Zulassungschance ein. Die neue Situation ist mit der früheren nicht einfach gleichzusetzen. Das müssen Sie, wie ich finde, zur Kenntnis nehmen und an dieser Stelle auch einmal zugeben. Nach der flexiblen Formulierung des Gesetzes können die Hochschulen die derzeitige Wartezeitquote aber auch auf 25 % erhöhen bzw. die Quote beibehalten.
Meine Damen und Herren, es gilt der Grundsatz - das habe ich früher im Rechtsausschuss gelernt -: Was nicht unbedingt geregelt werden muss, das sollten wir auch nicht regeln.
Als Nächstes fordern Sie, es müsse gesetzlich festgelegt werden, dass Auswahlgespräche strukturiert sein müssen. Eine solche Klarstellung halte ich für überflüssig, da es sich nach meinem Dafürhalten von selbst versteht, dass die Hochschulen vorab in ihren Auswahlsatzungen die Kriterien, den Verfahrensablauf und das Bewertungsraster verbindlich festlegen, damit getroffene Auswahlentscheidungen gerichtsfest sind. Das ist doch klar. Ich finde es immer bemerkenswert, dass die Frage der Autonomie und die Frage dessen, was Sie den Hochschulen zutrauen, von Ihnen immer nur in Bereichen thematisiert werden, die in Ihre Programmatik passen, aber spätestens dann nicht mehr gelten sollen, wenn Ihr Weltbild aus den Fugen gerät. Wir kommen ja noch bei Studienbeiträgen und anderen Diskussionspunkten zu diesem Thema.
Ich finde wirklich, Sie sollten an dieser Stelle viel mehr Vertrauen zu den Hochschulen in Niedersachsen haben. Wir haben dieses Vertrauen. Ich sage auch, mein Vorgänger hatte dieses Vertrauen. Das entnehme ich jedenfalls Äußerungen, die er immer wieder gemacht hat.
Selbstverständlich überrascht es niemanden von uns, dass das Thema Gebühren von Ihnen in der Art thematisiert wird, wie Sie es gerade getan haben.
Übrigens - auch das will ich an der Stelle gleich erwähnen -: Wenn hier erstens behauptet wird, es sei kein einziges Argument aus der Anhörung aufgegriffen worden, dann ist schon zu diesem Beispiel deutlich zu sagen, dass das nicht stimmt. Wir haben nämlich die Gebührentatbestände begrenzt. Wenn hier zweitens behauptet wird, es habe einen solchen Vorschlag seitens einer Hochschule niemals gegeben, dann möchte ich hier doch der Wahrheit zum Sieg verhelfen und möchte aus einem Schreiben dieser Hochschule, an uns gerichtet, zitieren. Darin wird formuliert: Als Steuerungsinstrument könnte den Hochschulen das Recht eingeräumt werden, für die Teilnahme an Auswahlverfahren kostendeckende Gebühren festzusetzen. Das können Sie nachlesen. Wir haben es Ihnen sogar zugeschickt. Wenn Sie Ihre Buchführung aber nicht in Ordnung halten, dann können wir nichts dafür, wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen.
Herr Minister, einen Augenblick bitte! - Meine Damen und Herren, es ist wirklich unerträglich laut. Sie können es mir glauben.
Sie sagen, das sei ein weiterer Punkt, der zu sozialer Ausgrenzung führt. Wir kennen das alles ja zur Genüge. Ich kann diese Auffassung nicht teilen.
Meine Damen und Herren, wer sich ernsthaft für die Aufnahme eines bestimmten Studiums interessiert, wird sich von moderaten Bearbeitungsgebühren doch nicht abhalten lassen. Wenn er es aber dennoch tut, dann sollte er sich die Frage stellen, ob sein Bemühen tatsächlich so ernsthaft ist, wie er vorgibt. Auch das will ich an dieser Stelle sagen.
Wenn wir gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass eine Begrenzung vorgenommen wird, die letztlich nur die durch die Prüfungsgespräche tatsächlich entstandenen Kosten abdeckt, dann wird dadurch ein moderates Vorgehen sichergestellt. Die einzige Wirkung einer solchen Gebühr ist, dass sich die potenziellen Studierenden künftig viel gezielter bewerben werden. Diese Wirkung, die sich dadurch entfaltet, finde ich gut.
Schließlich fordern Sie, dass die Hochschulen die Zulassungszahlen für weiterführende Studiengänge selbst festsetzen dürfen. Hier halten Sie auf einmal - ich habe es bereits erwähnt - die Hochschulautonomie wieder hoch, obwohl Sie sonst auf Bundesebene Weltmeister im Gängeln der Hochschulen sind. Das, meine Damen und Herren, ist natürlich die Leichtigkeit der Opposition. Sie wissen ganz genau, dass diese Forderung nicht reali
siert werden wird. Deshalb kann man sie auch so stellen. Aber die Leichtigkeit der Opposition ist oft unerträglich. Das haben wir die letzten Jahre zur Genüge feststellen müssen.
Meine Damen und Herren, die Anzahl und die Bedeutung der weiterführenden Studiengänge hat sich durch die Umstellung auf Bachelor- und Master-Strukturen wesentlich erhöht. Das Land kann seiner landeshochschulplanerischen Verantwortung nur dann gerecht werden, wenn es sich einen Einfluss auf die Übergangsquoten erhält. Ich habe damit sozusagen die Pflicht - nicht nur das Recht, sondern die Pflicht -, dann einzuschreiten, wenn diese Landessicht in Misskredit gerät.
Sie haben auf die Zielvereinbarungen hingewiesen. Ich glaube, das war Frau Heinen-Kljajić. Dazu muss man eines sagen - das wissen Sie genauso gut wie wir -: Sie können alle Zielvereinbarungen überhaupt nicht so aufeinander abstimmen, auch nicht die zeitliche Reihenfolge, dass Sie über die Zielvereinbarungen die Frage kontrollieren können: Wie viele Studienplätze brauchen wir für die Lehramtsausbildung, um den Bedarf zu decken? - Dazu bedarf es einer Landessicht, und dazu bedarf es eines Ministeriums, das hier die nötige Wirkung entfaltet, auch wenn uns dies nicht gefällt. Das ist so. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ich habe insoweit die Verantwortung dafür, hier nötigenfalls steuernd einzuwirken.
Dann kommt, meine Damen und Herren, das Hauptargument, das Sie hier heute vorgetragen haben, nämlich die mögliche Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes. Ich habe mir sagen lassen, der GBD habe nicht vorgetragen, das Gesetz sei verfassungswidrig, sondern er habe vorgetragen, dass er aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von 1972 - das ist 33 Jahre her - nicht ausschließen könne, dass es Probleme gebe.
Noch ein weiterer Punkt: Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man, wenn man schon der Auffassung ist, man habe es mit einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zu tun, zu diesem möglichen verfassungswidrigen Gesetzentwurf auch noch Änderungsanträge stellt,
und zwar dergestalt, dass diese Änderungsanträge, würde man sie annehmen, nicht zur Verfassungkonformität führen. Meine Damen und Herren, an diesem Beispiel wird doch deutlich, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache geht. Sie ziehen Argumente herbei, die ausgesprochen vage sind.
Eine weitere Bemerkung kann ich mir an dieser Stelle nicht ersparen. Dass ausgerechnet die SPDFraktion das Thema der Verfassungswidrigkeit auf die Tagesordnung setzt, das grenzt wirklich an Zynismus.
Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht zwei vernichtende Niederlagen hinnehmen müssen. Vor beiden Niederlagen haben die Verfassungsrechtler gesagt - das war in Berlin; das muss ich der Fairness halber zugeben -: Liebe Frau Bulmahn, lassen Sie bitte die Finger davon. Das machen die in Karlsruhe nicht mit. - Sie haben es trotzdem durchgezogen, und jetzt thematisieren Sie hier die mögliche Verfassungswidrigkeit. Das ist schon der Gipfel. Dies will ich an dieser Stelle einmal sagen.
Seit 1972 haben sich die Bedingungen so verändert, dass wir mit großer Gelassenheit davon ausgehen können, dass wir, falls jemand auf die Idee kommen sollte, vor das Verfassungsgericht zu gehen, bei dem Verfassungsgericht vermutlich eher auf Dankbarkeit stoßen, weil dieses dann erstmalig die Gelegenheit hat, seine Rechtssprechung von 1972 zu korrigieren. Wir täten damit etwas, was sozusagen sogar dem Rechtsfrieden in Deutschland dient. Ich bin hier sehr gelassen. Ich sage noch einmal: Man stellt keinen Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes, das man für verfassungswidrig hält. Nach meinem Dafürhalten wäre es satirereif, wenn man sich anders dazu verhielte.
Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr sicher: Wir sind mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg. Niedersachsen kann sich damit bundesweit in jeder Beziehung sehen lassen. Ich bin davon überzeugt, dass wir trotz aller Probleme, die ich nie bestritten habe - das will ich hier noch einmal sehr deutlich sagen; das sind Probleme, die auch in der
Struktur unseres Landes Niedersachsen begründet liegen -, im Vergleich mit den Ländern nicht schlecht aussehen. Wir setzen hier ein weiteres Zeichen, um im Wettbewerb reüssieren zu können. Das diskutierte Gesetz ist ein weiterer Meilenstein. Ich bin dankbar für die Zustimmung, die von den Regierungsfraktionen vermutlich gleich dazu erteilt werden wird.
Die SPD-Fraktion hat keine Redezeit mehr. Aber nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich ihr eine Redezeit von bis zu drei Minuten. Die Landesregierung hat ihre Redezeit um das Dreifache überschritten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat ja mehrfach seine Gelassenheit betont. Ich verstehe aber nicht, warum er dann hier so aufgeregt agiert hat.
Wenn er meint, die verfassungsrechtlichen Bedenken kritisieren zu müssen, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass es die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken des GBD waren, die im Ausschuss vorgetragen worden sind.
Zu zwei Punkten muss ich doch noch etwas anmerken. Ihr Herr Minister hat gesagt: Wer es mit einem Studium ernst meint, wird doch wohl auch zahlen können. - Das ist Zynismus.