Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Allein der Titel dieses Teils der Aktuellen Stunde zeigt schon: Die SPD hat nichts verstanden. Von wegen Notwehr - das ist Gott sei Dank, Herr Bachmann - - - Wo ist er? Er ist gar nicht mehr da.
Genau. - Herr Bachmann, Sie haben wenigstens anders als in dem Titel zugestanden, dass es ein legitimes demokratisches Mittel ist, ein Volksbegehren zu initiieren. Sonst hätten ja auch andere Initiativen in Niedersachsen, die Sie noch gut kennen müssten, wie die Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform, gegen die Einführung des Euro, zum Gentechnikgesetz, zum Kindertagesstättengesetz, zur Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer oder zur Unterrichtsverteilung an öffentlichen Schulen, als Notwehr bezeichnet werden müssen. Das Zulassungsquorum wird sicherlich erreicht werden. Dann können wir in der ganzen Breite gerne noch einmal die Frage der einkommens- und vermögensunabhängigen Pauschale diskutieren. Dann werden wir diskutieren müssen - das ist bei einem Volksbegehren so, wenn es initiiert wird -, welcher Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht wird. Von der SPD-Fraktion haben wir bisher herzlich wenig dazu gehört.
Landes angehen, wegducken; denn das Wort „Maß halten“ hat es bei Ihnen in der Vergangenheit nur als Fremdwort gegeben. Bei dieser Regierungskoalition gilt dies jedoch als oberstes Prinzip.
Sie haben während Ihrer Regierungszeit völlig ausgeblendet, was die Folgen von Schuldenpolitik sind. Schuldenpolitik ist, die Zeche auf Kosten der nächsten Generation zu prellen. Wir haben jetzt die Quittung dafür bekommen. Sie aber wollen sich nicht an der Beseitigung dieser Folgen beteiligen. Wir senken Jahr für Jahr die Nettokreditaufnahme.
Das ist das Ziel dieser Landesregierung, um nicht auf Dauer in der Falle stecken zu bleiben, in die Sie das Land Niedersachsen gejagt haben.
Zu den Grünen muss man sagen: Sie haben wenigstens einen Vorschlag gemacht. Aber Sie würden mit diesem Vorschlag, ohne mit der Wimper zu zucken, die Altersdiskriminierung einführen. Sie sagen in der Begründung sogar, dass man ab dem 70. Lebensjahr davon ausgehen könnte, dass ältere Menschen nicht mehr in dem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wir wollen hier im Raume einfach einmal festhalten, dass das Ihre Form von Gegenvorschlag ist.
Das zeigt auch die gesamte Brüchigkeit Ihrer Argumentation. Sie ziehen eine willkürliche Grenze. Hier haben Sie gesagt: Eigentlich haben wir das so nicht gemeint. Das war sozusagen die Lösung, bei der wir uns „gezwungen“ sahen, sie anzubieten. Aber, meine Damen und Herren von den Grünen, dazu muss ich Ihnen sagen: Unter Ihrem Antrag mit der Begründung steht Ihr Name, und Sie müssen dann auch Verantwortung für das tragen, was Sie vorschlagen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen die Probleme in ihrer ganzen Tragweite ernst. Deshalb haben wir auch nicht die Scheu, wieder einmal zu diskutieren, was die Prinzipien in der sozialen Marktwirtschaft sind, nämlich dass sie u. a. auf zwei Säulen steht: Das eine ist die Säule der Solidarität, und das andere ist die Säule der Subsidiarität. Wenn wir dies nicht mehr ernst nehmen, wer
Herr Bachmann, wenn man Ihnen bei dem, was Sie zum SGB XII gesagt haben, zugehört hat, bekommt man den Eindruck, dass kein Mensch unter das SGB XII fällt; denn so, wie Sie es skizzieren, sind die Regelungen für kaum jemanden zumutbar. Ich kann nur wiederholen: Es ist die rot-grüne Mehrheit im Bund gewesen, die das SGB XII verabschiedet hat. Wenn Sie von Mildtätigkeit und Almosen reden und der Meinung sind, man könne dies niemandem zumuten, dann diskreditieren Sie Ihr eigenes System des Sozialstaates.
Sie verschweigen konsequent, dass es die sonstigen Ausnahmeregeln nach dem SGB IX für blinde und andere Menschen mit Behinderung gibt. Das Einzige, was in der Tat umgestellt worden ist, ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Pauschale.
Ich komme nun zu dem Fonds. Frau Helmhold, ich habe den Brief in der Tat geschrieben, um mit den blinden Menschen direkt in Kontakt zu kommen. Aber ich bitte Sie, richtig zu zitieren, wenn Sie schon aus dem Brief zitieren.
Sie haben gesagt, in dem Brief stünde, dass wir noch über die Regelungen nachdenken müssten. Das steht nicht in diesem Brief, sondern darin steht: Die Regelungen müssen im Einzelnen noch festgelegt werden. - Dann kommt der folgende Satz: Ich möchte Ihnen anbieten, daran mitzuwirken. - Wir haben viele Briefe und Anrufe zu diesem Thema erhalten. Selbstverständlich waren nicht alle zustimmend. Es gab auch Briefe und Anrufe mit Fragen. Aber wir haben inzwischen konstruktive Beiträge und positive Briefe bekommen, um diesen Blindenfonds gemeinsam mit den blinden Menschen zu strukturieren. Wir handeln. Die Menschen fragen nicht danach, wann wir mit den Reformen aufhören, sondern die Menschen fragen danach, was wir tun, um aus der staatlichen Misere herauszukommen. Uns ist wichtig, dass die blinden Menschen in Niedersachsen eingebunden sind. Das ist ein erster Schritt gewesen. Er mag Ihnen zwar nicht gefallen haben, weil er eine di
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe in meinem Redebeitrag nicht aus dem Brief zitiert, sonst hätte ich das kenntlich gemacht, sondern ich habe paraphrasiert. Ich glaube, es ist zulässig,: „Die Regelungen müssen im Einzelnen noch festgelegt werden“ mit „Darüber muss noch nachgedacht werden“ zu paraphrasieren. Das halte ich im Rahmen einer Paraphrase für zulässig.
Ich möchte noch kurz auf Ihre Kritik an unserem Antrag eingehen. Es ist in der Tat eine der Schwächen des Antrags gewesen.
Danke schön. - Die Frage in diesem Zusammenhang war doch: Auf welche Art und Weise kann man sozusagen retten, was noch zu retten ist? Dieser Kompromissvorschlag - das habe ich Ihnen mehrmals gesagt - war als Angebot gedacht. Wir hätten über diese Frage reden und andere Regelungen finden können, wenn wir uns auf ein Volumen geeinigt hätten, was wir Ihnen ja angeboten haben. Aber solche Gespräche sind niemals erfolgt. Und genau das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache.
Sie können jetzt nicht sagen: Wir haben das an diesem einen Punkt scheitern lassen. - Das war es nämlich nicht. Darüber haben Sie nie mit uns gesprochen, sondern Sie haben es daran scheitern lassen, dass Sie den grundsätzlichen Unterschied
haben wollten: Sie wollen weg vom Nachteilsausgleich. Das ist sozusagen Ihr behindertenpolitisches Kainsmal, das Sie seit der Abschaffung des Blindengeldes tragen.
Tagesordnungspunkt 4: Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 15/1699
Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.
Wir beschließen über den Wahlvorschlag in der Drucksache 1699. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an, und wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Schuster-Barkau aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach hier vorne.
Auf der linken Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.
die Schriftführerin Frau Somfleth - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, den Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,
den Schriftführer Herrn Ontijd, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht,
die Schriftführerin Frau Philipps - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.