Ich bin gespannt, wenn am Ende dieser Legislaturperiode abgerechnet wird und wenn wir uns einmal anschauen, wie das insgesamt gelaufen ist.
Meine Damen und Herren, Herr Rösler hat die richtigen Fragen gestellt. Dann ist zu fragen: Hat es Sinn gemacht, schon im ersten Jahr mehr als 200 Mal Dritte zu fragen? Gab es ein transparentes Ausschreibungsverfahren? - Wollen wir die mal einzeln durchgehen, wer wen beauftragt hat und wo es ein Ausschreibungsverfahren gegeben hat? Sind die Fragen wirklich beantwortet worden? Auch das können wir uns gerne einmal anschauen. - Und: Werden Gutachten missbraucht, um sich bei politischen Entscheidungen dahinter verstecken zu können? - In diesem Zusammenhang haben wir die große Freude, morgen früh noch einmal über ein Gutachten zu reden. Dabei wird insbesondere diese letzte Frage im Mittelpunkt stehen.
Abschließend, meine Damen und Herren: Herr Kollege Möllring hat bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage gesagt:
„Wir werden dem Parlament einmal im Jahr berichten - wie wir das genau machen, müssen wir sehen; das müssen wir mit der Landtagsverwaltung und dem Landtagspräsidenten absprechen -, sodass Sie alle Beraterverträge und Gutachterverträge kennen lernen. Transparent gegenüber dem Parlament kann ich nur sein, wenn ich dem Parlament die entsprechenden Informationen gebe, und das werden wir tun.“
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das gesagt und tun das jetzt auch, Herr Möhrmann. Nun soll man vielleicht nicht an dem Einzelnen herumkritisieren, sondern abwarten - -
- Lassen Sie mich das doch sagen. Wir haben gesagt, wir schauen uns an, wie das läuft, und nach zwei Jahren evaluieren wir das.
- Meinetwegen nach einem Jahr. Wir werden jedenfalls alles das tun, was der Landtag von uns will. Ich bitte aber auch um Verständnis, dass es Marginalien gibt, bei denen es weder aus Ihrer Sicht noch aus unserer Sicht noch aus der Sicht des Landesinteresses den Verwaltungsaufwand lohnt.
Herr Wenzel hat darauf hingewiesen, dass Ministerpräsident Christian Wulff am 25. Januar 2004 dieses Problem in der Christiansen-Sendung bundesweit angesprochen hat. Wir haben das im Rahmen der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage im Februar 2004 im Landtag diskutiert. Seinerzeit bestand fraktionsübergreifend Übereinstimmung, dass die Landesregierung interne Vorgaben entwickeln solle, um für die Zukunft Transparenz bei der Vergabe von Gutachter- und Beratungsleistungen zu schaffen. Das ging über die Große Anfrage der CDU-Fraktion hinaus; darauf haben Sie eben hingewiesen. Wir geben Ihnen auch das andere.
Diese neue politische Zielrichtung der Landesregierung ist inzwischen in zwei Schritten umgesetzt worden. Die Landesregierung hat am 1. Februar 2005 einen Verhaltenskodex beschlossen und ist damit eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Vergabe von Gutachten- und Beratungsleistungen eingegangen. Alle Mitglieder der Landesregierung haben sich verpflichtet, nach dem Ausscheiden aus dem Amt für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Tätigkeit bei einem Beratungsunternehmen aufzunehmen, mit dem sie während ihrer Amtszeit fachlich in engem Kontakt gestanden haben.
Dieser Selbstverpflichtung der Mitglieder der Landesregierung kommt hohe Bedeutung zu. Sie hat Vorbildfunktion über die Grenzen Niedersachsens hinaus. Sie schafft eine persönliche Distanz und erstickt damit von vornherein jedweden Anschein einer persönlichen Verquickung - eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber wir haben in den letzten Tagen gesehen, dass das nicht für alle selbstverständlich ist.
§ 55 der Landeshaushaltsordnung angepasst worden. Die Neufassung der Verwaltungsvorschriften ist mit dem Landesrechnungshof abgestimmt - seit zwei Wochen liegt die Zustimmung des Landesrechnungshofs vor und dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen Anfang Februar vorgestellt worden. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt steht unmittelbar bevor. Wir haben das schon eingereicht; jetzt muss es nur noch gedruckt und verteilt werden.
Schwerpunkte der neuen Verwaltungsvorschriften sind: Externe Gutachtenvergabe nur noch in Fällen, in denen die Kenntnisse des Fachpersonals innerhalb der Verwaltung nicht ausreichend sind; die Vergabe und Abnahme von Sachverständigenleistungen erfolgen künftig nach in den Verwaltungsvorschriften präzise vorgegebenen einheitlichen Grundsätzen; für die Verträge wird ein Muster vorgegeben. Damit sorgen wir für ein transparentes Verfahren.
Die Ausnahmen von der Anwendung dieser Kriterien sind abschließend geregelt und betreffen insbesondere Fälle mit einem Haushaltsmittelbedarf bis zu 5 000 Euro und natürlich die Fälle technischer Gutachten in atomrechtlichen Verfahren, in denen es grundsätzlich keine Beraterverträge gibt; vielmehr geht es dabei um die Hinzuziehung von Sachverständigen, die technische Sachverhalte nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bewerten. In § 20 des Atomgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass zur Erledigung dieser Aufgaben Sachverständige hinzugezogen werden können. Die Kosten hierfür werden in voller Höhe von den Anlagenbetreibern erstattet, sodass es sich mehr oder weniger um einen durchlaufenden Posten handelt. Es sind aber zig Millionen Euro, die dabei zusammenkommen. Das sieht § 20 des Atomgesetzes vor.
Ich komme zur Einführung eines Berichtswesens. Da die Installation zusätzlicher Berichtswesen dem Gedanken des Abbaus der Bürokratie zuwiderläuft, haben wir eine Betragsgrenze festgelegt. Das Finanzministerium unterrichtet den Ausschuss für Haushalt und Finanzen jährlich durch die Vorlage der ihm im abgelaufenen Kalenderjahr übermittelten Meldungen über die oberhalb einer Betragsgrenze von 50 000 Euro liegenden Verträge.
Ob sich diese Grenze bewährt oder ob insoweit andere Festlegungen getroffen werden müssen, wird sich im Rahmen der nach zwei Jahren oder meinetwegen nach einem Jahr durchgeführten Evaluierung zeigen.
Sie sehen also, dass die Landesregierung alles getan hat, um ein Höchstmaß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Verfahren zur Vergabe von Gutachten zu erreichen und dem Informationsbedürfnis des Parlaments gerecht zu werden. Der Antrag der Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen ist also erledigt, weil wir dem Anliegen bereits entsprochen haben. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Beratung zu diesem Antrag. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will - sie geht dahin, den Antrag für erledigt zu erklären -, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Wesermarsch in Bewegung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/954 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/1669
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme in geänderter Fassung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach fast einem Jahr Beratungszeit im Ausschuss ist unser Antrag zur Förderung des Landkreises Wesermarsch nun endlich wieder im Plenum. Als wir im April 2004 zum ersten Mal im Landtag über unsere Entschließung beraten haben, wurde von Herrn Hirche der Eindruck erweckt, dieser Antrag sei völlig überflüssig,
weil alle notwendigen Schritte vonseiten der Landesregierung bereits in die Wege geleitet worden seien. Es wäre daher dann auch konsequent gewesen, wenn Sie unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt hätten. Die von CDU und FDP vorgelegte Änderung belegt jedoch, dass in der Wesermarsch durchaus akuter Handlungsbedarf besteht.
Leider liest sich die Beschlussempfehlung des Ausschusses, wie sich der Antrag einer Regierungsfraktion eben liest. Es wird auf die Leistungen der Vergangenheit hingewiesen. Dies ist richtig und betrifft in erster Linie die Regierungszeit der SPD-geführten Landesregierung. Leider aber verpflichtet der Antrag die gegenwärtige Landesregierung zu gar nichts, sondern beschränkt sich auf die Bitte an die Landesregierung, die regionale Wachstumsstrategie zu unterstützen.
Das ist uns aber zu wenig. Wir wollen eine Aufforderung an die Landesregierung, tatsächlich tätig zu werden. Wir wollen, dass die Landesregierung den nötigen Ausbau der Infrastruktur fördert. Wir wollen, dass sich die Landesregierung mit den Beteiligten vor Ort an einen Tisch setzt und über die drängenden ökonomischen Probleme in der Region redet. Und wir wollen, dass die Landesregierung Zukunftsstrategien für den Landkreis Wesermarsch und die gesamte Region erarbeitet.
Herr Hirche, was haben Sie und die Niedersächsische Landesregierung denn in den letzten zehn Monaten getan, um der Region Wesermarsch wirklich zu helfen? Was ist mit dem Flugplatz von ASL Lemwerder? - Der Erhalt dieses Flugplatzes wäre längerfristig ein riesiger Gewinn für die Region. Wir haben daher gefordert, den Flughafen zunächst einmal zu konservieren. Mittlerweile aber ist der Flugplatz geschlossen, und es ist wohl nicht mehr damit zu rechnen, dass er eines Tages mit anderer Aufgabenstellung wieder eröffnet werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einem Jahr stand eine Reihe von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Haben Sie die Streichung der Jobs verhindern können? Haben Sie sich für die Ansiedlung neuer Unternehmen in der Region eingesetzt?
Ich möchte hier nicht auf einzelne Firmenansiedlungen eingehen, um die sich zurzeit die Gemeinden in der Wesermarsch bemühen. Wir meinen, dass die Landesregierung den Landkreis bei der Ansiedlung neuer Wirtschaftszweige aktiv unterstützen sollte.
In der ersten Beratung unseres Antrages haben Sie uns vorgeworfen, die Beschränkung der Sicht auf nur einen einzelnen Landkreis greife zu kurz, wir müssten vielmehr die gesamte Region im Auge haben und Landkreis übergreifende Initiativen fördern. Die Beschlussvorlage des Ausschusses fordert die Landesregierung daher auf, Landkreis übergreifende Wachstumsstrategien zu unterstützen.
Was hat die Landesregierung in dieser Sache bisher denn unternommen? - CDU und FDP schreiben in ihrem Beschlussvorschlag: Ziel muss es sein, die Potenziale der Region systematisch zu erfassen und ein klares eigenes Profil als Wirtschaftsregion zu entwickeln. - Das sind schöne Ankündigungen. Wir würden aber gern wissen, was die Landesregierung bisher konkret getan hat, um dieser Region unter die Arme zu greifen.
Was ist mit den nötigen Infrastrukturmaßnahmen? Wie ist der Planungsstand der B 211 und der B 212? Wann kommt es zu einem Ausbau der Bahnstrecke Hude - Nordenham? - In der Sitzung am 26. November 2004 hat der Wirtschaftsausschuss beschlossen, die Landesregierung solle über die bisher eingeleiteten Aktivitäten berichten. Bisher ist nichts geschehen. Das Thema ist wohl aus gutem Grund nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat unseren Antrag nicht zum Anlass genommen, sich in der Wesermarsch und in der gesamten Region zu engagieren. Unser Antrag ist durch die Koalitionsmehrheit so abgespeckt worden, dass die Landesregierung nur noch freundlich gebeten wird, ohnehin vorhandene Bemühungen vor Ort zu unterstützen. Wir aber fordern eine echte Initiative für die Region, in deren Rahmen alle Beteiligten an
einen Tisch geholt werden, um die Zukunft zu gestalten. Eine solche Initiative ist mit der vorliegenden Beschlussempfehlung jedoch nicht erkennbar. Wir lehnen die Beschlussempfehlung daher ab.