Herr Minister, Sie haben eben auf die Kommission hingewiesen, die Vorschläge machen soll. Wenn diese Vorschläge möglicherweise nicht rechtzeitig eingehen, dann gilt doch das, was Sie im Grundsatz beschlossen haben: Die Reform tritt am 1. August 2005 in Kraft. Oder irre ich mich da?
Ich komme gleich zu diesem Punkt. Das ist ja die Frage, wie es die Ministerpräsidenten mit ihren eigenen Beschlüssen halten. Es gibt 16 Ministerpräsidenten. Deswegen wird es in den nächsten Monaten möglicherweise noch etwas spannend.
Fakt ist, dass der Rat für Rechtschreibung eingesetzt worden ist. Vorsitzender ist der Staatsminister a. D. Hans Zehetmair, ein profilierter Bildungspolitiker aus Bayern, der übrigens bezüglich der neuen Rechtschreibung in gewisser Weise vom Saulus zum Paulus geworden ist. Er hat durchaus anerkannt, dass es nicht so gelaufen ist, wie er es als damaliger Kultusminister von Bayern mit beschlossen hat, und dass vielleicht ein paar Änderungen notwendig sind.
Es ist auch interessant, wie sich der Rat für Rechtschreibung zusammensetzt. Das war nämlich vor einem halben Jahr noch lange nicht klar. Es sah eher danach aus - gestatten Sie mir diese Beurteilung -, als ob er sich aus einer Befürworterfront für die neue Rechtschreibung zusammensetzen würde, um das sozusagen abzudichten. Heute können wir feststellen, dass dort Sprachwissenschaftler, Verlagsvertreter, Mitglieder von Schriftsteller- und Journalistenverbänden, Lehrerorganisationen sowie Mitglieder des Bundeselternrats vertreten sind. Besonders wichtig ist, dass es eine ziemlich ausgewogene Mannschaft von Reformbefürwortern und Reformgegnern ist, sodass man zumindest Vertrauen haben kann, dass dort Parität bezüglich unterschiedlicher Meinungen gegeben ist. Das Gremium - das können wir nicht kritisieren - ist entsprechend installiert. Am 18. Februar hat es zum ersten Mal getagt. Erste Ergebnisse kennen wir noch nicht.
Zumindest ist noch nichts Definitives durchgesickert. Das Gremium soll sich insbesondere mit den umstrittensten Bereichen der Reform befassen, und zwar mit der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Groß- und Kleinschreibung, der großen Frage der Eindeutschung von Fremdwörtern sowie mit der Interpunktion. Jetzt müssen wir einfach abwarten. Das große Ziel ist doch, dass dieses Gremium bis zum 1. August Vorschläge vorlegt, damit verhindert wird, dass im Lande weiterhin eine Schreibverunsicherung besteht, damit endlich wieder Klarheit, eine gewisse Einheitlichkeit und
Eine alte Forderung der Grünen ist, die Reform noch weiterzuführen und langfristig die Kleinschreibung einzuführen. Ich meine, das erledigt sich von selbst. Bereits bei der Anhörung zu den Reformvorschlägen 1993 haben die Vertreter der Kultusministerkonferenz und des Bundesinnenministeriums erklärt, dass die Kleinschreibung nicht die Zustimmung der Mehrheit unserer Bevölkerung findet und daher politisch nicht durchsetzbar ist. Seitdem hat sich an dieser Grundeinschätzung meiner Meinung nach nichts geändert.
Ich hoffe, dass der Rat für Rechtschreibung in der Kürze der Zeit der nächsten Monate nachhaltige Vorschläge macht, die dann bei der endgültigen Einführung der neuen Rechtschreibung, die in der Tat von allen für den 1. August vorgesehen ist, mit einfließen können. Käme da gar nichts oder käme da nur heiße Luft, dann würde ich sagen: So kann es nicht gehen. So geht man mit Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz nicht um. - Die Ministerpräsidenten werden sich im April wieder treffen und auch über dieses Thema beraten. Ich erwarte von dort entsprechende Regelungen. Es ist doch wohl völlig klar, dass das nicht wie das Hornberger Schießen ausgehen kann. Ich habe jedenfalls noch Respekt vor der Ministerpräsidentenkonferenz. Das ist in anderen Ländern auch so. Der Rat für Rechtschreibung sollte das auch so sehen.
In den letzten Monaten konnte man verfolgen, wie der Streit um die Rechtschreibung durch alle Fraktionen gegangen ist - in diesem Parlament, im Bundestag und auch in anderen Gremien -, wie sich die Sprachwissenschaftler oder die Schriftsteller aufgeregt haben, die vielleicht auch die Hüter der Ausdrucksfähigkeit mittels der Sprache sind und gesagt haben: Mit der neuen Rechtschreibung kann man sich nicht so präzise und nicht so klug ausdrücken, wie es notwendig ist. Es kommt zu Verständnisproblemen usw. Die Scherze, die diesbezüglich gemacht werden, haben wir zum Teil ausgetauscht. Jeder kennt dazu einige Beispiele.
Es ist für mich keine Frage des parteipolitischen Streits, sondern eine Frage, wie wir miteinander die kulturelle Tradition auf dem Felde der Recht
schreibung wieder in ein vernünftiges Fahrwasser bringen. Ich sage es noch einmal: Ich habe gewisse Hoffnungen, dass der Rat für Rechtschreibung bis April vernünftige Ergebnisse auf den Tisch legt, die dann auch von der KMK und den Ministerpräsidenten entsprechend berücksichtigt werden können und in die Rechtschreibung, die ab dem 1. August 2005 gelten soll, mit einfließen können. Danke schön.
Wir sind damit am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung. Wer den Nrn. 1 und 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, die Einsender der in die Beratung einbezogenen Eingabe über die Sachund Rechtslage zu unterrichten, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung des landeseigenen Grundstücks Heiligengeiststr. 26 in Oldenburg (Oldb) (Flurstücke 215/2 tlw. und 215/3, Flur 7, Gemarkung Oldenburg) - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/1492 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1664
Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat sind sich die Fraktionen einig gewesen, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist einstimmig so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Transparenz und Wettbewerb bei der Vergabe von Gutachten, Beraterverträgen, Werkverträgen, Studien oder sonstigen freiberuflichen Leistungen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/803 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1668
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema der Beraterverträge hat der Ministerpräsident dieses Landes in der Sendung Christiansen versucht, an einem sehr großen Rädchen zu drehen, als er die Beratungspraxis der alten Landesregierung bezüglich der Firma Roland Berger aufgegriffen hat. Bei dieser Gelegenheit haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, die Latte sehr hoch gelegt. In Anfragen der CDU vom 18. Oktober 2002 und 16. Februar 2004 wurde nach Beraterverträgen völlig unabhängig von der Frage, welche Wertgrenzen hier eine Rolle gespielt haben, gefragt. Das heißt, Ihre Anfragen bezogen sich auf Verträge bis herunter zu Wertgrenzen von 500 oder 1 000 Euro. Das war im Kern auch richtig, um endlich einmal Transparenz hinsichtlich der Beratungspraxis der damaligen Landesregierung, aber auch der heutigen Landesregierung zu erreichen. Es ist aber bedauerlich, dass Sie diese Maßstäbe nun nicht mehr für sich selber gelten lassen.
Sie haben im Kabinett einen Verhaltenskodex zum Umgang mit Beraterverträgen beschlossen, der vorsieht, dass nur Beraterverträge oberhalb einer Summe von 50 000 Euro veröffentlicht werden, und dies auch nur dann, wenn sie nicht den unausforschbaren Kernbereich der Exekutive betreffen. Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht nicht ausreichend; denn damit wird ein Großteil der Beraterverträge, über die wir hier intensiv diskutiert haben, unterlaufen und überhaupt nicht erfasst.
Ich nenne beispielhaft nur die Resonanzstudie, das Homburg-Gutachten und eine ganze Reihe anderer Gutachten. Was soll man im Nachhinein von der Entrüstung des Ministerpräsidenten halten, wenn er sich an dieser Stelle nicht an seinen eigenen Maßstäben messen lässt?
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, wir werden Ihnen im Dreimonatsrhythmus Anfragen vorlegen, die dafür sorgen werden, dass Sie alle Beraterverträge öffentlich machen, also nicht nur die, die über 50 000 Euro liegen, sondern auch die, die darunter liegen. Wir werden Ihre CDU-Anfragen hier als Blaupause nehmen und werden dann auf diese Art und Weise die gewünschte Transparenz schaffen. Wir hätten es einfacher haben können. Bedauerlicherweise wollten Sie das nicht.
Herr McAllister, unverständlich ist auch die Frist, die Sie für den Wechsel zu Beraterverträgen für den Fall festgelegt haben, dass Minister oder Staatssekretäre nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu einem Beraterunternehmen gehen wollen, das vorher in enger Verbindung zu ihnen gestanden hat. Für solche Fälle hat Herr Wulff ursprünglich eine Frist von zwei Jahren vorgeschlagen. Jetzt haben Sie eine Frist von sechs Monaten beschlossen. Man fragt sich schon: Was sollen diese sechs Monate? Alle Minister, die bei Ihnen hier oben sitzen, haben mittlerweile ein Anrecht auf Übergangsgeld für eine Dauer von zwei Jahren, und zwar in Höhe von 100 oder 50 %, je nachdem, für welche Monate Sie das ausrechnen. Das ist allemal genug. Dies rechtfertigt es, auch hier eine Wartezeit einzuziehen, die sicherstellt, dass im Zweifel zwei Jahre gewartet wird, bevor man sich in neue Vertragssituationen begibt. Sie müssen mir einmal erklären, was zu der von Ihnen vorgeschlagenen Frist geführt hat. Oder ist es vielleicht so, dass einige Ihrer Minister schon im Absprung begriffen sind? Die beiden FDP-Minister haben ja bald Anspruch auf Ruhegeld.
Vielleicht wollen sie anschließend noch einen Beratervertrag abschließen. Ich weiß es nicht. Ihr Vorschlag ist auf jeden Fall erklärungsbedürftig. Das Motiv ist bisher nicht transparent geworden. Es ist bedauerlich, dass wir in dieser Frage nicht gemeinsam zu anderen Empfehlungen gekommen sind. - Herzlichen Dank für das Zuhören.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz daran erinnern, dass der Auslöser für den vorliegenden Antrag einst im Wesentlichen die Beraterverträge der Gabriel-Regierung waren, deren Themen und Umfang in der Öffentlichkeit wie auch im Parlament für einiges Unverständnis gesorgt haben. Die CDU/FDP-Regierung hat sich im Gegensatz dazu auf die Fahnen geschrieben, so weit wie möglich Beraterverträge und Gutachten nicht einzusetzen. Das Land bezahlt in den eigenen Reihen viele hoch qualifizierte Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Ausbildung durchaus in der Lage sind, einen großen Teil der notwendigen Fragestellungen vollumfänglich zu bearbeiten.
Trotz der Begrenzung der Gutachten und Beratungstätigkeiten auf einen geringeren Umfang werden solche Leistungen aber immer wieder in Auftrag gegeben werden müssen. Denn dass wir auf externe Beratung nicht komplett verzichten können, versteht sich zumindest unter wirtschaftlich denkenden Menschen von selber. Die Vergabe dieser Leistungen transparent zu machen, hat sich unsere Landesregierung nach dem damaligen politischen Scherbenhaufen auf die Fahnen geschrieben. Dieses Versprechen ist jetzt eingelöst worden.
die Vertragsgestaltung, die Abnahme und die Auswertung sowie das Meldeverfahren regelt. Im Haushaltsausschuss wurde über das eine oder andere - z. B. über einen Schwellenwert von 50 000 Euro oder einen anderen Schwellenwert diskutiert und teilweise für richtig, teilweise für falsch erachtet. Ich halte diese Diskussion für nicht zielführend. Richtig und wichtig ist für mich die Tatsache, dass die Landesregierung reagiert hat, dass sie das Problem erkannt hat und sich selber einen Verhaltenskodex gegeben hat. Richtig und wichtig ist für mich, dass die Landesregierung das Parlament ernst nimmt und sich selber eine regelmäßige Berichtspflicht auferlegt, die es bisher so nicht gab. Richtig und wichtig ist für mich auch, dass sich die Mitglieder der Landesregierung selber verpflichten, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt keine Tätigkeiten bei einem Beratungsunternehmen anzunehmen, mit dem sie in fachlichem Kontakt standen. Wichtig finde ich auch die Aussage, dass die durch diese Festlegung bedingten Regelungen und Kontrollmechanismen durch geeignete Verfahren und Hilfsmittel auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken sind und dass nach zwei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen ist. Dann werden wir sehen, ob die Details, die die Opposition beanstandet hat, richtig gesetzt waren oder nicht. Dann können wir korrigieren.
Dass es bezüglich dieser Materie kein Gesetz gibt, wie auch im Ausschuss beanstandet wurde, halte ich persönlich für richtig. Denn was nicht gesetzlich geregelt werden muss, wollen wir gesetzlich auch nicht regeln. Eine Selbstverpflichtung halte ich für ein ganz gutes Instrument für diesen Zweck. Sicher, sie ist nicht einklagbar. Sie beruht auf dem Anspruch auf Vertrauen - ein Wert ist, der offensichtlich nicht mehr sehr viel gilt. Aber ich vertraue dieser Landesregierung. Bisher hat sie mich nicht enttäuscht. - Ich danke Ihnen.
Als Nächster hat sich Herr Kollege Schönecke von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Schönecke, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Herr Wenzel, dies müsste für Sie heute eigentlich ein Glückstag sein. Wenn es gelungen ist, dass
sich ein Antrag der Opposition in weiten Teilen in Eintracht mit der Landesregierung befindet, so muss dies doch zu den schönsten Momenten für einen Oppositionsführer gehören.
Dass Sie in dieser Frage der eigentliche Oppositionsführer waren, haben wir in diesen Tagen, in diesen Wochen und in diesen Monaten erlebt. Denn unser Herr Gabriel hat sich in dieser Frage wirklich nicht mit Ruhm bekleckert. Ganz im Gegenteil, durch die täglich neuen Erkenntnisse - ich erwähne hier nur seine Beratungsaktivität für VW wurde überdeutlich: Wenn es für jemanden eines Verhaltenskodex bedurft hätte,