Das Einzige, was man hier ansprechen könnte, ist die Belastung durch Arbeitshefte. Sie ist mit 42 Euro pro Kind wirklich als relativ hoch anzusehen. Hier kann man den Eltern nur empfehlen, in den zuständigen Konferenzen bei der Entscheidung über die Anschaffung von Arbeitsheften mitzubestimmen und sich einzumischen.
Die Belastung durch die Schulbuchausleihe liegt im Durchschnitt bei 56,50 Euro pro Kind und damit in einem durchaus vertretbaren Rahmen. Zusätzlich ist dafür gesorgt, dass wirtschaftlich schwache Personenkreise vom Entgelt für die Ausleihe komplett freigestellt werden können. Die von den Erziehungsberechtigten zu tragende Kostenlast verstößt nicht gegen die von der Petentin angeführten Grundrechte. Ich beantrage daher, wie im zuständigen Fachausschuss beschlossen, „Sach- und Rechtslage“.
Zur Eingabe 1741 hat jetzt der Kollege Thul das Wort. Herr Kollege, Sie haben noch eine halbe Minute Redezeit. Die Redezeit für die CDUFraktion ist schon fast abgelaufen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe bezüglich des Theaters am Küchengarten. Der Petent hat gebeten, die Förderung, die bisher als institutionelle Förderung gewährt wurde, auch im Jahr 2005 so weiterzuführen.
muss man wissen, dass dieses Theater das einzige Theater in Niedersachsen war, das eine institutionelle Förderung erhalten hat. In der Zwischenzeit ist die Eingabe also, wie gesagt, durch die Verabschiedung des Haushaltes 2005 erledigt. Wir haben deshalb „Sach- und Rechtslage“ und „Erledigung“ für diese Petition gefordert. Wir werden heute auch so abstimmen.
Im Übrigen muss man wissen, dass sich der Petent inzwischen mit einer Projektförderung in Höhe von 35 000 Euro einverstanden erklärt hat. Auch insofern hat sich diese Petition erledigt. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu derselben Petition. Wir sind allerdings ganz anderer Ansicht. Wir sind nicht der Ansicht, dass sich diese Eingabe - die Förderung des TAK - erledigt hat. Es hat sich vielmehr mit einer Reduzierung der Kosten um 30 000 Euro einverstanden erklärt. Das heißt aber, dass die Projektförderung in den nächsten Jahren in keiner Weise gewährleistet ist und dass das TAK in den nächsten Jahren nicht weiß, ob es überhaupt weiter existieren kann. Von daher ist überhaupt nicht geklärt, wie die zukünftige Existenz dieses bekannten Theaters in Hannover aussehen soll.
Deswegen bitten wir, wirklich zu berücksichtigen, dass die Zukunftsinvestitionen für das TAK nicht gestrichen werden, sondern dass sie weitergeführt werden. Wir bitten um „Berücksichtigung“.
Sehr geehrte Damen und Herren, so geht das selbstverständlich nicht: Man kann dem TAK nicht die Pistole auf die Brust setzen und fragen: 35 000 Euro - ja oder nein? Ansonsten hätte es gar nichts gegeben. Selbstverständlich sagt das TAK dann völlig zu Recht: Wir nehmen diese 35 000 Euro. - Gleichzeitig hat es immer gesagt: Das geht an unsere Existenz. Ein Theater in dieser Größe kann von einer Projektförderung nicht leben, die immer von Jahr zu Jahr gewährt oder eben nicht gewährt wird. Von daher besteht eine ganz andere Situation. Wir bitten darum, diese Eingabe zur Berücksichtigung zu überweisen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Bührmann, ich möchte an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass gerade Sie es waren - zu Recht oder zu Unrecht, das lasse ich dahingestellt -, die dies hier in den schwierigen Debatten, die wir vor einigen Monaten hatten - etwa zu der Frage der Kulturförderung für die vielen kleinen, zum Teil auch sehr erfolgreichen freien Theater in Niedersachsen -, sehr kritisch angemerkt haben.
Jetzt will ich an dieser Stelle einmal alle Kollegen, die hier sitzen, fragen: Erstens. Wenn ich den vielen freien Theatern in unserem Land mit zum Teil erheblichen Kürzungen, die aufgrund der Haushaltslage unabweisbar waren, das Leben durchaus nicht erleichtere, sondern erschwere, gibt es dann ein einziges Argument, das es rechtfertigen würde, das Theater am Küchengarten in Hannover als einziges Theater weiter institutionell zu fördern?
Zweitens. Gibt es ein einziges Argument, alle anderen freien Theater in Niedersachsen mit Kürzungen zu konfrontieren, nur das Theater am Küchengarten in Hannover nicht?
Das habe ich Herrn Janzen, dem Leiter des TAK in Hannover, gesagt - dies wird er bestätigen -, das tue ich immer. Da rede ich gar nicht drum herum. Er hat dies dann im Grunde auch eingesehen. Selbstverständlich akzeptiert er das nicht. Auch das ist logisch, weil jeder dafür kämpft, dass er so viel Landesmittel wie irgend möglich bekommt. Das ist menschlich.
Auch in diesem Fall wurden riesige Horrorszenarien, z. B. das Aus des TAK, an die Wände gemalt. Aber nebenbei gesagt: Die Landesförderung betraf in der Vergangenheit 16 % des Gesamthaushaltes
des TAK. Diese 16 % haben wir jetzt quasi halbiert. Damit ist die Zukunft des TAK über Projektfördermittel gesichert. Das TAK wird es auch künftig geben. Da das TAK - das sage ich hier auch in aller Offenheit - so wie übrigens auch das Junge Theater in Göttingen, bei dem wir ähnlich verfahren sind, bei reduzierten Landesmitteln mittlerweile sehr erfolgreich agiert,
bin ich mir sicher, dass Herr Janzen, der ein guter Theaterleiter ist, dies auch in Hannover hinbekommt.
Meine Damen und Herren, die Zeiten sind so, wie sie sind. Wir alle müssen uns ein bisschen bescheiden. Wir alle müssen ein bisschen fantasievoller werden. Das gilt für alle Theater. Davon darf kein Einziges ausgenommen werden. Das hätte ich gegenüber den anderen kleinen Theatern als sehr ungerecht empfunden.
Frau Bührmann, da die Redezeit der SPD-Fraktion schon abgelaufen ist, erhalten Sie zwei Minuten zusätzliche Redezeit. Bitte schön!
Herr Minister Stratmann, ich bin über Ihren Wortbeitrag schon etwas verwundert. Ich hätte mich nicht gemeldet, wenn Sie jetzt nicht so vollmundig erklärt hätten, dass das alles doch gut sei.
Wir haben gerade für die freien Theater die Konzeptionsförderung eingeführt, damit die freien Theater - man kann das TAK durchaus analog sehen - einen Planungszeitraum von drei Jahren haben. Wir alle wissen, dass Theater nicht existieren können, wenn sie von einem Jahr zum anderen planen müssen. Sie müssen im Vorfeld selbstverständlich entsprechende Vereinbarungen treffen und die weitere Arbeit organisieren. Dass Sie sich jetzt hier hinstellen und so tun, als würde das TAK mit einer Zusage von 30 000 Euro für dieses Jahr überleben können, ohne dass klar ist, wie es in den nächsten Jahren weitergeht, ist mir völlig unbegreiflich. Ich verstehe nicht, warum Sie gleichzeitig nicht auch deutlich sagen, dass genau
die Konzeptionsförderung dieser Entwicklung entgegentreten soll, damit die Theater nicht von einem Tag auf den nächsten sterben.
Herr Minister, Sie müssen schon einmal sagen und hier auch ehrlich bekennen, in welche Richtung Sie gehen wollen. Sie sollten sich hier nicht hinstellen und so tun, als hätte das TAK die Streichung der Mittel mit Begeisterung hingenommen. Im Gegenteil: Dem TAK steht das Wasser bis zum Hals. Warum können Sie fairerweise nicht sagen: „Die Verträge über die institutionelle Förderung der kommunalen Theater sind zwar gekündigt worden, sie werden aber in der institutionellen Förderung bleiben.“? Das einzige Theater, das in dieser Weise behandelt worden ist, ist das TAK. Warum können Sie nicht sagen, dass Sie überlegen werden, dem TAK mit der Konzeptionsförderung, wie sie die freien Theater erhalten, eine gewisse Sicherheit zu geben? Mir ist das unbegreiflich. Ich finde auch nicht, dass das von Ihnen unterbreitete Angebot fair ist.
Liebe Frau Bührmann! Erstens sind es keine 30 000, sondern 35 000 Euro an Projektfördermitteln. So viel Zeit sollte an dieser Stelle sein. Für manchen in der freien Kulturszene sind 5 000 Euro mittlerweile sehr, sehr, sehr viel Geld. Das will ich an dieser Stelle auch sagen.
Liebe Frau Bührmann, Sie betreiben in diesem Land seit vielen, vielen Jahren Kulturpolitik. Sie tun das mit sehr viel Herz und sehr viel Kompetenz. Deshalb müssten Sie wissen, dass über die Konzeptionsförderung zunächst nicht ich entscheide, sondern es müssen Anträge gestellt werden. Über diese Anträge wird von der von uns eigens dafür eingesetzten Kommission entschieden. Wir - auch die Vorgängerregierung - haben klugerweise immer gesagt: Wir Politiker maßen uns nicht an, die Frage inhaltlich zu bewerten, ob ein Antrag unter qualitativen Gesichtspunkten förderungswürdig ist oder nicht. So müssen der Kommission auch Anträge auf Konzeptionsfördermittel vorgelegt werden. Das kann das TAK ja tun. Ich kann hier sagen: Ich habe überhaupt nichts dagegen. Ich
könnte es nachvollziehen, wenn die Kommission entscheiden würde, dass auch das TAK in die Konzeptionsförderung aufgenommen werden kann. Über diese Frage konnten wir aber jetzt nicht kurzfristig entscheiden, sondern diese Frage stellt sich für die nächsten Jahre. Das TAK ist ein gutes Theater. Ich kann dem TAK nur raten, solche Anträge zu stellen. Dann warten wir einmal ab, wie die Leute, die vom Thema etwas verstehen, entscheiden werden. Ich habe dann das Letztentscheidungsrecht. Ich werde aber, wenn mir von der Kommission ein Votum vorgelegt wird, keinen Anlass sehen, anders zu entscheiden als die Kommission.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zu den notwendigen Abstimmungen. Ich rufe die Eingaben einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen. Dieses Prozedere ist Ihnen ja nicht unbekannt.
Für die nachfolgend aufgeführten Eingaben liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor.
Ich rufe zunächst die Eingabe 1144 betreffend Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 6 auf. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, „Berücksichtigung“ zu beschließen, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, diese Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen worden.
Ich rufe jetzt auf die Eingaben 5320/14 und 1619 betreffend ausländerrechtliche Entscheidungen. Auch dazu liegen Änderungsanträge vor. Wer ihnen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimment
Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, Sach- und Rechtslage zu beschließen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Eingabe 1592 betreffend finanzielle Belastung der Eltern. Auch dazu liegen Änderungsanträge vor. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Die Änderungsanträge sind abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Sach- und Rechtslage zu beschließen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.
Wir kommen zur letzten Abstimmung, nämlich zur Abstimmung über die Eingabe 1741 betreffend Streichung der institutionellen Förderung des TAK. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor mit dem Ziel, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.