Zu 1: Die o. a. Komponenten einer praktischen Umsetzung der Soteria-Idee auf Modellstationen, wie zurzeit in der MHH modellhaft praktiziert, werden fachlicherseits grundsätzlich im Sinne eines sozialpsychiatrischen Behandlungsansatzes begrüßt.
Zu 2: Nach hiesiger Kenntnis wird zurzeit in Niedersachsen lediglich in der MHH die Umsetzung der Soteria-Idee modellhaft auf einer allgemeinpsychiatrischen Station praktisch erprobt.
Erfolgreiche energetische Gebäudemodernisierung im Rahmen der „Landesinitiative Energieeinsparung“ beendet
Der erste und einzige Baustein der „Landesinitiative Energieeinsparung“ wurde der energetischen Gebäudesanierung gewidmet. Die Niedersächsische Landestreuhandstelle (LTS) hatte im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit seit Februar 2004 die bauliche und energetische Modernisierung von Wohnungen mit einer Landesbürgschaft von zunächst 18 Millionen Euro unterstützt.
Wegen der großen Nachfrage ist die zur Verfügung gestellte Landesbürgschaft auf 31,3 Millionen Euro aufgestockt worden.
Der Erfolg besteht darin, dass die LTS die KfWProgramme zu besonders günstigen Konditionen anbieten konnte und gleichzeitig im Rahmen der Landesinitiative die Funktion der Hausbanken übernommen hat. Denn diese halten sich mit der Empfehlung der KfW-Programme aufgrund des Haftungsrisikos und der geringen Verdienstspanne eher bedeckt.
Das Thema Energieeinsparung hat im Bereich der Gebäudeplanung, aber vor allem im Bereich der Sanierung von Wohnungen und Gebäuden im Altbaubestand eine herausragende Bedeutung. Maßnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebereich tragen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der mittelständischen Bauwirtschaft und im Handwerk bei und reduzieren gleichzeitig den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen. Auch Ministerpräsident Wulff forderte in seiner Regierungserklärung am 4. März 2003‚ den Klimaschutz mittels der „Landesinitiative Energieeinsparung“ für die energetische Optimierung von Gebäuden, Anlagen und Geräten sowie von Verkehrssystemen nachhaltig voranzubringen.
1. Aus welchen Gründen werden - trotz der hohen Nachfrage nach den zinsgünstigen Krediten zur energetischen Gebäudesanierung - der LTS keine weiteren Landesbürgschaften gewährt, um die Landesinitiative fortzuführen?
2. In welcher Form beabsichtigt die Landesregierung, die „Landesinitiative Energieeinsparung“ weiterzuführen?
3. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die energetische Gebäudemodernisierung z. B. auch bei den landeseigenen Liegenschaften zu unterstützen und zu fördern?
Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Landesinitiative Energieeinsparung verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden, Anlagen und im Straßenverkehr initiiert; ein Teil dieser Maßnahmen ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Ziel der Landesinitiative für diesen Programmsektor war es u. a., durch die Inanspruchnahme von Programmmitteln anderer Träger eine möglichst hohe Allokation von Fördermitteln in Niedersachsen zu erreichen.
Anbieter solcher Fördermittel ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine öffentlich-rechtliche Förderbank des Bundes (80 %) und der Länder (20 %). Die KfW hat bis Ende 2004 verschiedene niedrigverzinsliche Darlehensprogramme für die
Da die KfW im Bundesgebiet nicht in der Fläche vertreten ist, wurden die angebotenen Darlehen über Banken und Sparkassen vertrieben, die die Antragsbearbeitung übernommen, die Darlehen jedoch lediglich durchgereicht haben.
Niedersachsen hat dabei das Ziel verfolgt, diese Programme über die Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen (LTS) zu vertreiben, die als organisatorisch selbständiger, rechtlich jedoch unselbständiger Teil der NORD/LB treuhänderisch bereits die soziale Wohnraumförderung des Landes durchführt.
Voraussetzung für die Anerkennung der LTS als Hausbank durch die KfW war jedoch die Absicherung des Ausfallrisikos durch haftendes Eigenkapital oder eine Bürgschaft in Kreditrahmenhöhe. Da die LTS selbst nicht über Eigenkapital verfügt und eine alternativ zu stellende Bankbürgschaft, - beispielsweise der NORD/LB - die Zinsmarge der LTS nahezu vollständig aufgezehrt sowie damit die beabsichtigte weitere Zinsverbilligung für die Endkreditnehmer vereitelt hätte, wurden die betreffenden KfW-Mittel landesverbürgt. In die Bürgschaftsübernahme in Höhe von zunächst 18,0 Millionen Euro haben die Landesregierung in ihrer Sitzung am 23. September 2003 und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages (AfHuF) in seiner Sitzung am 5. November 2003 eingewilligt.
Im Anschluss daran konnte die Landesinitiative Energieeinsparung erfolgreich gestartet werden. Die LTS förderte dabei die Akzeptanz der KfWProgramme zusätzlich durch den Verzicht auf einen Teil der ihr für den Verwaltungsaufwand zustehenden Bankenmarge, sodass die Darlehen noch einmal mit einem günstigeren Zinssatz an die Endkreditnehmer ausgereicht werden konnten.
Die Landesinitiative hat sich von Anfang an noch besser entwickelt, als zunächst erwartet worden war. So war der zunächst festgelegte Bürgschaftsrahmen nur wenige Wochen nach dem Programmstart fast vollständig belegt und zum überwiegen
den Teil auch bewilligt. Aufgrund des großen Erfolges der Landesinitiative ist daraufhin der Bürgschaftsrahmen mit Kabinettsentscheidung vom 15. Juni 2004 und Beschluss des AfHuF vom 28. Juni 2004 auf 31,3 Millionen. Euro aufgestockt worden.
Zu 1 und 2: Die Förderung soll im Rahmen der Landesinitiative Energieeinsparung fortgesetzt werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) prüft derzeit eine Fortführung auf der Basis eines mit KfW-Mitteln refinanzierten und mit eigenen Mitteln aus Rückflüssen der Wohnraumförderungsprogramme ergänzten reinen Landesprogrammes. Unabhängig hiervon wird Landesinitiative Energieeinsparung durch ein weiteres Projekt ergänzt. Das Niedersächsische Umweltministerium unterstützt die Energieberatung und beabsichtigt, ein Projekt „Energiemobil Niedersachsen“ zu fördern. Schwerpunkt sind dabei die Information und Beratung zur energieeffizienten Gebäudesanierung und Nutzung von Energiesparpotenzialen im Haus. In einer Informationskampagne sollen durch Verbände, regionale Handwerkerinnungen, Architekten und/oder Energieberater der Verbraucherberatung die Verbraucher zum Themenkreis Energieeinsparung neutral, sach- und zielorientiert beraten werden.
Zu 3: Zur energetischen Gebäudemodernisierung werden bei Liegenschaften und Gebäuden des Landes im Zuge der kontinuierlichen Bauunterhaltungsaufwendungen und im Rahmen kleiner und großer Baumaßnahmen laufend auch Sanierungen und Instandsetzungen betriebstechnischer Anlagen (Wärme, Kälte, Wasser, Strom) durchgeführt und damit die Energie- und Medienverbräuche gesenkt. Des Weiteren werden im Altbaubestand wärmeschutztechnische Maßnahmen zeitgleich mit anderen notwendigen Arbeiten an der Gebäudehülle wie z. B. bei Abgängigkeit von Dächern, Fenstern, Fassaden etc. oder bei Umnutzungen/Umbauten vorgenommen.
Gemäß Runderlass des Kultusministeriums „Die Arbeit in der Schule für Lernbehinderte“ ist es Aufgabe der Schule für Lernbehinderte, Fähigkeiten zu vermitteln, die eine Rücküberweisung der Schülerinnen und Schüler in die Hauptschule offen halten.
Während das Fach Englisch an Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen als Arbeitsgemeinschaft angeboten wird, ist die Teilnahme am Englischunterricht in den Jahrgängen 5 bis 9 gemäß Runderlass des Kultusministeriums vom 3. Februar 2004 Voraussetzung für das Erlangen des Hauptschulabschlusses an einer Hauptschule.
Damit ist der Übergang von der Förder- in die Hauptschule nicht bzw. theoretisch nur in Klasse 5 möglich, sofern die betreffende Schülerin/der betreffende Schüler nicht am freiwilligen Englischunterricht der Förderschule teilgenommen hat.
1. Wie soll in Zukunft die Durchlässigkeit für Schülerinnen und Schüler, die von der Förderschule auf die Hauptschule wechseln wollen, gewährleistet werden?
2. Sind Ausnahmeregelungen bzw. Übergangsregelungen für das Fach Englisch geplant, die den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Förder- in die Hauptschule ermöglichen?
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in den vergangenen beiden Schuljahren in Niedersachsen von der Förder- in die Hauptschule gewechselt?
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können den Hauptschulabschluss in allen Förderschulen mit Ausnahme der Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung erwerben. Neben dem Erwerb des Hauptschulabschlusses an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ist auch die Möglichkeit der Rückschulung in die Hauptschule gegeben.
Der Erlass „Die Arbeit in der Schule für Lernbehinderte“ von 1980 wird demnächst durch den Erlass „Sonderpädagogische Förderung“ abgelöst. Dieser
Der neue Erlass, der auf alle Förderschwerpunkte bezogen ist, führt die Möglichkeit der Rückschulung von der Förderschule in die Hauptschule - neben dem Hauptschulabschluss in der Förderschule - konsequent weiter. Dies wird sowohl im allgemeinen als auch im besonderen Teil des Erlasses mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht.
„Die für eine Rückschulung oder die Erlangung des Hauptschulabschlusses nach dem 10. Schuljahr notwendigen Differenzierungsmaßnahmen und Lernangebote wie Englischunterricht sind in enger Zusammenarbeit mit der Grund- und Hauptschule durchzuführen und aufzunehmen.“
Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen arbeitet mit der Grund- und der Hauptschule zusammen, um die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen für eine kontinuierliche Fortsetzung der Lernentwicklung und Rückschulung der Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Inhaltliche und strukturelle Vernetzungen sollen zu höherer Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den Schulen führen.“