Protocol of the Session on January 28, 2005

2. Welche darin geäußerten Reformüberlegungen unterstützt sie, welche kann sie nicht mittragen, und welche darüber hinausgehenden bundeseinheitlichen Reformen im Bereich des öffentlichen Dienstes hält sie für notwendig?

3. Welchen Beitrag beabsichtigt sie - insbesondere vor dem Hintergrund der von ihr zu verantwortenden weitestgehenden Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld - dafür zu leisten, dass der öffentliche Dienst im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen leistungs- und wettbewerbsfähig bleibt und ein flexibles und leistungsgemäßes Beamten- und Besoldungsrecht mit bundeseinheitlichen Grundstrukturen geschaffen wird?

Der öffentliche Dienst steht vor weit reichenden Veränderungen. Vorrangiges Ziel muss es dabei sein, zu einer größeren Flexibilität bei Personaleinsatz und Aufgabenerfüllung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist das Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ ein wichtiger Schritt in Richtung einer grundlegenden Reform des Beamtenrechts.

Im Mittelpunkt stehen die Einführung eines stärker leistungsbezogenen Bezahlungssystems sowie eine Öffnung des Laufbahnrechts. Die vorgesehene Reform des bestehenden Laufbahnsystems erhöht die Flexibilität und Durchlässigkeit der bisherigen starren Laufbahnschranken und eröffnet damit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein größeres Spektrum an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Insgesamt geht es um den richtigen Weg zu einer weitgehenden Flexibilisierung innerhalb des öffentlichen Dienstes, der dazu beitragen kann, die Motivation, Leistungsbereitschaft und damit Effizienz in der öffentlichen Verwaltung weiter zu erhöhen und zu fördern. Es wird deshalb wesentlich auf die

konkrete gesetzliche Umsetzung der vorgestellten Reformüberlegungen ankommen. Die Niedersächsische Landesregierung wird den angekündigten Gesetzentwurf konstruktiv-kritisch begleiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Auch wenn sich die Landesregierung mit Blick auf die Personalhoheit über die in der niedersächsischen Landesverwaltung eingesetzten Beamtinnen und Beamten größere Gestaltungsspielräume im Zuge einer Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeiten gewünscht hätte, begrüßt sie die im Eckpunktepapier niedergelegten Reformüberlegungen, die den Ländern im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts durch Deregulierung der rahmenrechtlichen Vorgaben sowie Schaffung von Öffnungsklauseln größere Spielräume und damit mehr Eigenständigkeit einräumen. Die Landesregierung wird den von Bundesinnenminister Schily für März 2005 angekündigten Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform daraufhin prüfen, inwieweit er mit ihren Vorstellungen vereinbar ist.

Zu 3: Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass das geltende Besoldungssystem auch mit den in letzter Zeit geschaffenen Öffnungsklauseln Bund und Ländern noch zu wenig Gestaltungsspielraum bietet. Das Eckpunktepapier enthält insofern interessante Ansätze, weitere Schritte auf diesem Weg zu gehen. Für mehr Flexibilität, einhergehend mit einer stärkeren Orientierung der Besoldung an der individuellen Leistung, tritt auch die Landesregierung ein. Ein Mindestmaß an bundeseinheitlichen Grundstrukturen vor allem im Statusrecht, aber auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht muss dabei aber schon deshalb gewahrt bleiben, um den Wechsel der Beamtinnen und Beamten zwischen den Dienstherren nicht zu behindern.

Anlage 18

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 23 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Niedersachsen

Mit der Diskussion und der Verabschiedung des neuen Gentechnikgesetzes in Deutschland hat sich die Debatte um die Nutzung der AgroGentechnik auf den Bereich des zu erwartenden kommerziellen Anbaus und den durchgeführten Erprobungsanbau konzentriert. Darüber sind die Genehmigung und Durchführung von Freilandversuchen mit GVO weitgehend aus dem öffentlichen Blickfeld gerückt. Zuständig dafür ist das Robert Koch-Institut (RKI). Für die Überwachung der Versuche sind die Behörden der Bundesländer zuständig, die auch zu den Genehmigungsanträgen mit Standorten in ihrem Bundesland Stellung nehmen.

Mit Stand 22. Dezember 2004 weist die Freisetzungsdatenbank des RKI 141 Freisetzungsvorhaben mit Standorten in Niedersachsen aus. Bei 56 dieser Vorhaben besteht eine Freisetzungsgenehmigung für das Jahr 2004.

Die Anzahl der neuen Genehmigungen betrug im Jahr 2004 = 6, 2003 = 4, 2002 = 9, 2001 = 4 und 2000 = 21.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche dieser genehmigten Freisetzungsvorhaben wurden tatsächlich 2004 durchgeführt?

2. In welcher Form, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis erfolgte die Überwachung dieser Freisetzungen?

3. Welche und wie viele neue Genehmigungsanträge für 2005 ff. liegen bzw. lagen für Niedersachsen zur Stellungnahme vor (Standort, Freisetzungszeitraum, Organismus, gentechni- sche Veränderung, Antragsteller)?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Die Novelle des Gentechnikgesetzes wurde im November 2004 verabschiedet, aber bisher noch nicht veröffentlicht. Mit der Novelle wird nur ein Teil der EU-Richtlinie 2001/18/EG in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen, die die Zustimmung der Länder erfordern, wurden aus dem Gesetz herausgenommen und werden voraussichtlich durch Verordnungen umgesetzt.

Da die Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik vom BMG auf das BMVEL übergegangen sind, wurde das Zentrum Gentechnologie im RKI im Jahr 2004 dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugeordnet.

Zu 1: Im Jahr 2004 wurden folgende, vom RKI genehmigte Freisetzungsvorhaben durchgeführt:

a) gentechnisch veränderte Kartoffeln (RKI- Aktenzeichen 6786-01-0142 und -149) der Fa.

Solavista GmbH und Co KG an den Standorten Teschendorf und Plastau (Gemeinde Wittingen, LK Gifhorn) sowie in Funnix (LK Wittmund) und Rastede-Lehmden (LK Ammerland),

b) gentechnisch veränderter Mais der Fa. Monsanto am Standort Wedemark/Vesbeck (RKI- Az. 6786-01-0115)

Zu 2: Für die Überwachung von Freisetzungen in Niedersachsen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter vor Ort zuständig. Nach interner Regelung erfolgte in 2004 die Überwachung der Freisetzungen in Funnix und Rastede-Lehmen durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück. Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen sind es, die Einhaltung des Genehmigungsbescheides und insbesondere der darin enthaltenen Nebenbestimmungen zu überprüfen.

Das GAA Braunschweig hat die Freisetzungen in Teschendorf und Plastau zur Aussaat, zur Ernte und während der Vegetationsperiode überwacht. Da die Mitteilung über eine Teilzerstörung des Versuchsfeldes einging, wurden ein zusätzlicher Aufsichtsbesuch zur Besichtigung des Umfanges der Zerstörung und nachgehend eine erneute Vegetationskontrolle durchgeführt. Das Lager für die geernteten Kartoffeln wurde ebenfalls überwacht. Die Maßnahmen ergaben keine Beanstandung.

Die experimentelle Überprüfung der erneut zur Aussaat gebrachten Kartoffelkonstrukte wurde im Jahr 2003 durchgeführt und ergab keine Abweichungen zum Genehmigungsbescheid.

In Funnix und Lehmden wurden Auspflanzung und Ernte überwacht und vor Ort protokolliert. Besondere Vorkommnisse oder Beanstandungen waren nicht zu verzeichnen.

Die Freisetzung in Vesbeck wurde zur Aussaat und zur Probennahme vom GAA Hannover überwacht. In einem Revisionsschreiben wurden zu geringe Isolationsabstände bemängelt; der Mangel wurde behoben. Fragen zur Entsorgung des Erntegutes wurden über das GAA mit RKI, Bezirksregierung und Betreiber abgestimmt. Die Proben des Maissaatgutes wurden im Gentechnik-Überwachungslabor im NLÖ Hildesheim untersucht und ergaben keine Abweichung.

Im Aufsichtsbezirk des GAA Göttingen wurden 2004 keine neuen Freisetzungen durchgeführt. Es wurden zum Abschluss der Nachkontrollpflicht des Betreibers die Standorte Gladebeck und Siebolds

hausen (Freilandversuch mit GVO-Zuckerrüben aus 2002) aufgesucht.

Zu 3: Für 2005 sind Freisetzungen mit drei verschiedenen Kartoffelkonstrukten beantragt.

Am Standort Funnix sollen erneut die Kartoffeln aus RKI-Az 6786-01-142 und -149 ausgebracht werden.

Neu beantragt in Niedersachsen wurde der Standort Werpeloh (Emsland), an dem von der Fa. BASF Plant Science GmbH stärkemodifizierte Kartoffeln ausgesät werden sollen. Beantragt ist der Zeitraum von 2005 bis 2009.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 24 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Soterien in psychiatrischen Einrichtungen Niedersachsens

In der (sozial-)psychiatrischen Versorgung findet das Konzept der Soteria immer mehr Verbreitung. Das Konzept der Soteriaarbeit verfolgt das Ziel, die Patientinnen und Patienten vorrangig mit Beziehungsarbeit - bei Minderung oder Weglassung der Medikamententherapie zu einem eigenen, möglichst selbstbestimmten Umgang mit ihrer Erkrankung zu bewegen und die Entwicklung zu einer selbständigen Lebensführung zu befördern. Die Medizinische Hochschule Hannover hat bereits zu diesem Ansatz ein Forschungsvorhaben gestartet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie das Konzept der Soteria?

2. An welchen psychiatrischen Einrichtungen wird das Konzept der Soteria modellhaft oder regelhaft in Niedersachsen derzeit praktiziert?

3. Welche Erfahrungen wurden bislang damit gemacht?

Nach hiesiger Kenntnis ist unter Soteria eine eigenständige therapeutische Wohngemeinschaft für sechs bis acht Patienten mit der Erstmanifestation einer schizophrenen Psychose außerhalb psychiatrischer Kliniken zu verstehen. Ziel einer Soteria ist es, durch ein elementar beruhigendes und Sicherheit gebendes Milieu in der akuten Psychose die Heilung zu fördern sowie Reifungsprozesse und Lernerfahrungen anzustoßen.

Aus Niedersachsen ist lediglich bekannt, dass sich die psychiatrische Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover seit längerem damit befasst, ein entsprechendes Konzept umzusetzen. Auf einer allgemein-psychiatrischen Modellstation in der sektorisierten gemeindepsychiatrischen Versorgung der MHH wurden deshalb Soteria-Elemente im Rahmen der Behandlung integriert. Hierzu zählen insbesondere ein weiches Zimmer zur Einzelbegleitung und als Rückzugsraum, konsequente Umsetzung eines Bezugstherapeutensystems, eine Niedrigmedikation oder auf Wunsch keine Medikation, die Einbeziehung von Angehörigen, eine Wohnküche als zentraler Begegnungs- und Kommunikationsraum sowie ein Empfangstresen zur Gewährleistung offener Stationstüren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die o. a. Komponenten einer praktischen Umsetzung der Soteria-Idee auf Modellstationen, wie zurzeit in der MHH modellhaft praktiziert, werden fachlicherseits grundsätzlich im Sinne eines sozialpsychiatrischen Behandlungsansatzes begrüßt.