Protocol of the Session on January 26, 2005

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Es ist ja schon erstaunlich, welche Kommunikationskatastrophen offensichtlich im Zusammenhang mit den Blinden bei dieser Landesregierung ablaufen. Wenn nun sämtliche Blinden im Lande und wenn alle Verbandsvertreter die Ministerin so verstanden haben, dass sie zugesagt hat, dass nach der Kürzungsrunde, die im vergangenen Jahr stattgefunden hat, nicht weiter gekürzt werden soll, dann ist das meiner Meinung nach eine Katastrophe. Dann hat man sich zumindest so missverständlich ausgedrückt, dass die eigentliche Botschaft nicht angekommen ist. Ob das absichtlich oder unabsichtlich geschehen ist, sei einmal dahingestellt.

Zweitens. Wenn die Ministerin bei der Demonstration vor ihrem Wohnhaus in Sehnde den Blinden Hoffnung macht, dass eine verträgliche Lösung im Sinne des Nachteilsausgleichs gefunden werden könne, dann verlassen sich die Blinden darauf, und dann ist es nicht in Ordnung, hinterher so zu tun, als hätte man dieses Angebot nicht gemacht.

Drittens. Bei der ersten Beratung unseres Antrags im Plenum - Sie alle waren dabei - hat Herr Ministerpräsident Wulff an diesem Platz gestanden und

hat gesagt: Das ist ein gutes Angebot. Darüber werden wir reden. - Auch das haben die Blinden als Hoffnung aufgenommen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Sie können es in den Plenarprotokollen nachlesen. Daraus können keine Legenden gestrickt werden. Das ist tatsächlich passiert.

Es ist aber auch noch zu sagen, dass die schwarzgelbe Koalition und die Landesregierung nicht begreifen wollen oder nicht begreifen können, warum dieses Thema einerseits für Sozialpolitikerinnen und für Sozialpolitiker und andererseits für die Betroffenen so wichtig ist. Es geht nämlich nicht darum, jemandem, der betroffen ist, ein Almosen zu geben, sondern es geht um einen Nachteilsausgleich, der für eine schwere Behinderung steht. Es kann nicht angehen, dass man blinden Menschen - und nur ihnen - sehr viel eher als allen anderen ein Leben auf Sozialhilfeniveau zumutet, weil sie sich nämlich erst bis auf diese gesamten Grenzen ausziehen müssen, bevor ein Nachteilsausgleich oder Ihre Almosen aus dem Härtefonds greifen. Das ist die prinzipielle Frage an dieser Stelle. Wir werden in diesem Punkt nie übereinkommen. Niemand, der behindertenpolitisch vernünftig aufgestellt ist, kann begreifen, was Sie tun. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 14. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Werner Buß [SPD]: Pfui! - Gegenruf von Norbert Böhlke [CDU]: Also, „pfui“ geht ein bisschen weit, nicht wahr?)

Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, es ist noch über einen Antrag abzustimmen. Deswegen wundere ich mich über die Unruhe. Ich warte, bis es ruhig ist.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 15. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, das Arbeitspensum für heute ist erledigt. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend beim Parlamentarischen Abend der Parlamentarier Gruppe Bahn Niedersachsen.

Schluss der Sitzung: 19.39 Uhr.

Anlage zum Stenografischen Bericht

Tagesordnungspunkt 5:

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1600

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Drs. 15/1626

Berichterstatterin: Abg. Rosemarie Tinius (SPD)

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit zugleich dem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Dabei haben sich die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses bei zwei Enthaltungen angeschlossen.

Durch den Änderungsstaatsvertrag soll lediglich die Kündigungsvorschrift des NDR-Staatsvertrages geändert werden. Nach der bisherigen Fassung würde der Staatsvertrag bis zum 28. Februar 2007 fortgelten, wenn er nicht bis zum 28. Februar 2005 gekündigt wird. Durch die Änderung erhalten die beteiligten Länder die Möglichkeit, über eine Kündigung noch bis zum 31. Juli dieses Jahres entscheiden zu können.

Der Vertreter der Staatskanzlei wies zur Begründung des Regierungsentwurfs darauf hin, dass der NDR-Staatsvertrag nun - nach 13 Jahren - in einigen Punkten überarbeitet werden müsse. Dies beruhe zum Teil auf zwischenzeitlichen Rechtsänderungen, etwa zum Jugendmedienschutz, die eingearbeitet werden müssten. Außerdem solle über einige weitere Themen verhandelt werden, die in der Begründung des Regierungsentwurfs, aber auch in der letzten Aktuellen Stunde des Landtags genannt worden seien.

Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP hielten die mit dem Staatsvertrag verbundene Verschiebung der Kündigungsfrist für sachgerecht, um den Zeitdruck aus den anstehenden Vertragsverhandlungen herauszunehmen.

Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen wandten dagegen ein, dieser Zeitdruck beruhe darauf, dass sich der Ministerpräsident erst spät zur Einleitung von Verhandlungen über den NDR-Staatsvertrag entschlossen habe. Die Begründung dafür überzeuge nicht, weil durch Regelungen im NDR-Staatsvertrag kein Einfluss auf die inhaltliche Programmgestaltung - etwa im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung regionaler Belange - genommen werden könne. Außerdem verlangten die Ausschussmitglieder der oppositionellen Fraktionen Auskunft von der Landesregierung über ihre Verhandlungsziele und die dabei in Aussicht genommenen rechtlichen Lösungsvorschläge. Der Vertreter der Staatskanzlei sah sich zu näheren Auskünften hierzu außerstande und verwies darauf, dass der vorliegende Änderungsvertrag lediglich die notwendige Zeit für die Verhandlungen verfügbar machen solle.

Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP teilten die von den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen geäußerten Bedenken nicht und erklärten hierzu, der NDR solle erhalten bleiben, und radikale Änderungen an dessen Rechtsgrundlagen seien auch nicht geplant.

Soweit mein kurzer Abriss der Ausschussberatung. Namens und im Auftrag des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung.