So ist es weiterhin möglich, dass Land und Kommunen als überörtliche und örtliche Träger der Sozialhilfe zwar unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Aber durch das Quotale System wirtschaften sie aus einem gemeinsamen Topf. Die treffsichere und sparsame Sozialhilfegewährung lohnt sich also für beide Seiten auf jeden Fall. Das sollte in der Praxis noch mehr zum Tragen kommen.
Wegen des Übergangs auf das neue SGB XII kann in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden für 2006 und 2007 zwar die Abrechnung nach Quotenklassen ganz oder zum Teil ausgesetzt werden - diese Regelung haben wir auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen -; sie wird aber wohl nicht genutzt zu werden brauchen; denn vorrangig ist die Überprüfung der Angemessenheit der Quoten bis 2007 mit der Möglichkeit der rückwirkenden Änderung der Zuordnung bei entsprechendem finanziellen Ausgleich.
Mit dem Wegfall des Landesblindengeldes werden kommunale Aufwendungen für die sozialhilferechtliche Blindenhilfe verbunden sein. Das Land wird sie übernehmen. Nach Maßgabe des Landeshaushalts brauchen die Kommunen im Quotalen System nicht die Finanzverantwortung für die sozialhilferechtliche Blindenhilfe zu tragen. Im Haushaltsjahr 2005 stehen dafür 21 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Der Betrag wird bei weitem nicht ausgeschöpft werden.
Das heißt, die Kommunen werden aus eigener Kasse nichts für die sozialhilferechtliche Blindenhilfe aufwenden. Das wird auch später nicht der Fall sein. Hier gilt die Aussage des Finanzministers, dass die Kommunen den vollen finanziellen Ausgleich für den Wegfall des Landesblindengeldes im Form des Nachteilsausgleichs erhalten werden.
Ich komme zum Schluss. - Insgesamt stößt das neue Ausführungsgesetz zum SGB XII die Tür zur dringend notwendigen Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Treffsicherheit der Sozialhilfe in Niedersachsen auf. Die CDU-Landtagsfraktion und sicherlich auch die FDP-Landtagsfraktion bitten die Landes- und Kommunalbehörden, durch diese Tür zu gehen.
Herr Matthiesen, ich bitte Sie, das nächste Mal deutlich zu machen, was Sie als Bericht abgeben und wo Ihre Rede anfängt. Wir konnten das eben nicht richtig unterscheiden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf mit hohem Zeitdruck im Ausschuss beraten müssen. Trotzdem will ich
an dieser Stelle deutlich sagen - wir haben in den vergangenen Tagen an dieser Stelle über viele Kontroversen diskutiert -, dass ich der Meinung bin, dass wir im Fachausschuss eine ausgesprochen konstruktive Diskussion darüber geführt haben. Ich möchte Herrn Matthiesen an dieser Stelle danken. Das war ein gutes Aufeinanderzugehen. Das könnte häufiger der Fall sein.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist un- glaublich! Das Kabinett ist immer voll- ständig anwesend, habe ich gehört! - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: War das bei Ihnen so? - Ge- genruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Bei Ihnen sollte das besser werden, habe ich gehört!)
Ich bin davon ausgegangen, dass wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam verabschieden werden, insbesondere nachdem Herr McAllister eine Pressemitteilung als Ergebnis der Klausurtagung der CDU-Fraktion herausgegeben hat. In dieser Pressemitteilung hat Herr McAllister Folgendes festgestellt:
Erstens. Die Leistungen der Blindenhilfe in Höhe von 21 Millionen Euro sollen durch das Land finanziert werden.
Zweitens. Die Kommunen werden nicht zusätzlich belastet. Im Quotalen System soll ein Ausgleich für Städte, Gemeinden und Landkreise geschaffen werden.
Unabhängig davon, dass das zwei Gegensätze sind: Wenn man den Betrag von vornherein deckelt, kann man nicht hinterher sagen, man werde den Kommunen alles erstatten. Das war schon ein bisschen schwierig. Trotzdem haben wir im Ausschuss darüber geredet und gesagt, dass der Fraktionsbeschluss - die CDU-Fraktion meint es so, wie sie es aufgeschrieben hat - dann auch in dieser Form Eingang in das Gesetz finden soll. Daher haben wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gemeinsam beauftragt, einen Formulierungsvorschlag dafür vorzulegen. Das hat der GBD auch gemacht. Diesen Formulierungsvorschlag finden Sie als kompletten Formulierungsvorschlag in unserem Änderungsantrag. Der GBD
hat nämlich schlicht und einfach gesagt: Wenn das so sein soll, dann muss das heißen: Zusätzliche Aufwendungen für Leistungen der Blindenhilfe, die entstehen, bleiben bei den Aufwendungen zugunsten der örtlichen Träger der Sozialhilfe unberücksichtigt. - Damit wäre es diese Fassung gewesen, und dieses Gesetz wäre einstimmig verabschiedet worden.
Kurz vor der Schlussabstimmung im Ausschuss erreichte uns die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, der sich über die gemeinsam erarbeitete Grundlage der Sozialpolitiker hinweggesetzt hat. Aus der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, in der die Formulierung „bleiben unberücksichtigt“ steht, ist dann geworden: „bleiben nach Maßgabe des Haushaltes unberücksichtigt“. Das, meine Damen und Herren, hat eine gänzlich andere Qualität. Das bedeutet nämlich, dass Sie sich faktisch, und zwar sehr bewusst, hiermit das Eingangstor zum Wortbruch aufgemacht haben,
um deutlich zu machen, dass Sie natürlich nicht gewillt sind, jedes Mal die gesamte Summe weiterzugeben, sondern dass Sie exakt in jedem Haushaltsjahr darüber entscheiden wollen, ob Sie überhaupt bereit sind und in welcher Höhe Sie bereit sind, diese Summe - -
(Bernd Althusmann [CDU]: Das haben Sie nicht verstanden! Wir haben dar- über sehr intensiv im Haushaltsaus- schuss gesprochen!)
- Ich habe das sehr gut verstanden, Herr Kollege, und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben es auch verstanden. - Wenn das so richtig ist, dann hätten Sie die Beschlussempfehlung des GBD ohne Probleme mittragen können. Das haben Sie nicht getan. Das, was hier läuft, ist völlig durchsichtig. Sie wollen hier den Betrug der Kommunen vorbereiten.
Dass die Halbwertszeit der Aussagen Ihres Fraktionsvorsitzenden nur knapp 14 Tage überdauert hat, ist ein Problem, das Sie mit sich selber regeln
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das SGB XII wird zum 1. Januar 2005 das bisherige BSHG ablösen. Wir hatten ein Ausführungsgesetz zum BSHG, das wir aber nicht übernehmen konnten, weil das SGB XII jetzt einen neuen Charakter hat; denn es ist ein Personenkreis herausgenommen worden: die arbeitsfähigen Menschen und ihre Angehörigen. Dafür sind die Grundsicherungsempfänger hineingenommen worden. Das hat mit dem neuen SGB II zu tun.
Wir wollen in diesem neuen Ausführungsgesetz außerdem praktische Erfahrungen der Sozialhilfeträger einbringen und in manchen Punkten auch neue politische Akzente setzen. Dazu gehört zum Beispiel die stärkere Betonung der fachbezogenen Zusammenarbeit der Träger in den §§ 4 und 5.
Bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern ist auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände die bestehende Abgrenzung weitgehend beibehalten worden.
Mit der Experimentierklausel in § 9 wird die Möglichkeit eröffnet, neue Ansätze zu erproben. Auch die Möglichkeit, bei der Abgrenzung von Aufgabenwahrnehmung örtliche Kompetenzen besser zu nutzen, halten wir für gut.
Niedersachsen hat mit dem Quotalen System ein sehr erfolgreiches Instrument eingeführt. Das soll auch beibehalten werden. Zukünftig soll aber auf prozentgenaue Quoten verzichtet werden und nur noch die Festlegung von Quotenklassen erfolgen. Eine prozentgenaue Quote stellt eine Fiktion von Genauigkeit dar, die nur im Rahmen einer Spitzabrechnung zu erreichen wäre, was gerade nicht die Absicht des Quotalen Systems war.
Die Einführung der SGB II und XII wird zu erheblichen Verschiebungen hinsichtlich finanzieller Belastungen führen und auch eine Neuberechnung
Jetzt zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Mehrausgaben der Kommunen für die Blindenhilfe nach dem SGB XII wollen wir ausgleichen. Aber wir wollen nicht, wie in Ihrem Antrag ausgeführt, eine Generalklausel, die im Haushalt letztlich Unkalkulierbarkeit hervorrufen kann. Die Fraktionen von FDP und CDU haben entschieden, an dieser Stelle einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von 20 Millionen Euro zu erbringen und dafür für alle blinden Menschen bis 27 Jahren insgesamt 3 Millionen Euro zu veranschlagen, 3 Millionen Euro in einem Mobilitätsfonds bereitzustellen und 21 Millionen Euro als zusätzlichen Betrag des Landes neben der Berechnung der Quotenklassen an die Kommunen zu geben. Die Festlegung eines Betrages ist notwendig, um den Grundgedanken des Quotalen Systems einer gemeinsamen Finanzverantwortung der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger zu erhalten. Natürlich können wir heute noch nicht wissen, wie viele blinde Menschen Blindenhilfe beantragen und wie viele tatsächlich einen Leistungsanspruch haben. Selbst der Landesblindenverband hat im letzten Jahr geschätzt, dass es etwa 90 % sein könnten. In diesem Jahr hat er gesagt, dass es vielleicht 10 % der Blinden sein könnten, die Blindenhilfe beantragen werden. Niemand weiß Genaues. Wir werden jetzt einfach Erfahrungen sammeln müssen, welche Werte sich einstellen werden.
Herr Schwarz, wir gehen davon aus, dass 21 Millionen Euro durchaus eine ausreichende Summe darstellen werden. Wir werden in diesem Jahr feststellen, wie viele Menschen Blindenhilfe beziehen werden und welche Ausgaben wir haben werden. Dann werden wir, wenn es nötig ist, den Betrag nach § 12 Abs. 3 Satz 2 im Haushalt entsprechend korrigieren. Wir wollen keine Belastungen auf die Kommunen abschieben, wollen aber auch in dieser Frage die gemeinsame Finanzverantwortung erhalten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, den Änderungsantrag der SPD abzulehnen und dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es schien tatsächlich erst so, als ob dieses Ausführungsgesetz das Plenum relativ einvernehmlich, eventuell sogar ohne Aussprache, hätte passieren können. Zunächst war im Ausschuss lediglich der enge Zeitrahmen zu monieren, weil auch diese Gesetzesvorlage erst sehr spät kam und wir sie quasi im Schweinsgalopp bearbeiten mussten, um sie rechtzeitig fertig zu stellen. Wir haben uns auf dieses Tempo eingelassen. Nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzen der Wohlfahrtsverbände wurden unsere Forderungen nach einem weitergehenden Anhörungsrecht der Beiräte sowie der Beteiligung sozial erfahrener Dritter übernommen.
Wir hätten uns gewünscht, dass auch das zweistufige Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft worden wäre. Aber das haben wir bereits an anderer Stelle hinreichend diskutiert. Es bleibt dabei, dass hier die bisherigen Rechte der Betroffenen auf eine unvoreingenommene und objektive Abwägung und Bescheidung ihres Widerspruchs durch eine zweite, neutralere und in der Erstinstanz eben nicht betroffene Instanz massiv eingeschränkt werden und wie in anderen Bereichen erhöhte und erhebliche Anforderungen auf die Gerichte zukommen werden.