Protocol of the Session on November 19, 2004

Deshalb möchten wir, dass dieser Teil der Eingabe von der Landesregierung berücksichtigt wird.

Im Ausschuss für den ländlichen Raum liegt uns immer noch nicht die letzte Variante des Gesetzentwurfes vor, weil, wie man hört, an verschiedenen Stellen offenkundig noch gebastelt wird. Insbesondere soll das bei dem § 14 und bei dem § 37 des Jagdgesetzes der Fall sein. Man hört, dass mit den Änderungen - auch an der Spitze des Hauses - nicht alle so einverstanden sind. Deshalb sind wir natürlich gespannt darauf, was am Ende dabei herauskommt.

(Reinhold Coenen [CDU]: Da kommt etwas heraus!)

In der Tat ergibt sich aber immerhin daraus das Problem, dass offenkundig auch bei Ihnen einige Sorge haben, dass das Prinzip „Wald vor Wild“ künftig nicht mehr so recht gelten soll.

(Heinz Rolfes [CDU]: Ich glaube, die Redezeit ist abgelaufen! - Unruhe bei der CDU)

- Ihr müsst doch gar nicht so laut schreien; das kriegen wir doch alles auf die Reihe. - Die Landesregierung behauptet bekanntlich immer, dass sie an LÖWE festhalten wolle, und das schreibt sie auch in der Begründung. Wenn das stimmt, dann weiß ich gar nicht, warum es ein Problem ist, wenn eben dies von dieser Bürgerinitiative angemahnt wird. Deshalb wäre es doch folgerichtig, wenn die Landesregierung dieses Ansinnen „zur Berücksichtigung“ akzeptieren würde. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie diesen Punkt abgelehnt haben. Wir haben uns im Ausschuss zu zwei Segmenten der Mehrheitsmeinung „Sachund Rechtslage“ angeschlossen. In diesem Punkt hier aber wollen wir eine Änderung herbeiführen und bitten Sie daher zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt erteile ich Herrn Kethorn zu dieser Petition das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich konnte dazu nicht vorab Stellung nehmen. Ich hatte immer noch erwartet, dass die SPD-Fraktion und auch Herr Meyer so klug wären, diese Eingabe nicht strittig zu stellen. Aber nun hat er sie strittig gestellt. Insofern will ich dazu auch gerne Stellung nehmen.

Diese Eingabe des Herrn Fischer von der Bürgerinitiative „Zum Schutze des Waldes in Varel und friesischer Wehde“ enthält, wie korrekt vorgetragen worden ist, drei Elemente. In den Punkten 1 und 3 sind wir einer Meinung: „Sach- und Rechtslage“; die Punkte sind praktisch erledigt. Es geht um den Punkt 2 dieser Petition. Die Bürgerinitiative fordert: Es ist sicherzustellen, dass mit der Forstreform keine negativen Folgen für die Erholungs- und Schutzfunktionen der o. a. Wälder eintreten und

dass die forstliche Bildungsarbeit, also die Öffentlichkeits- und Umweltbildungsarbeit, im bisherigen Umfang erhalten bleiben soll. - Das ist die Forderung, die in dieser Petition erhoben wird.

Meine Damen und Herren, ich kann dazu Folgendes feststellen: Diese Forstreform, die wir abschließend im Dezember-Plenum verabschieden wollen, verursacht überhaupt keine negativen Folgen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Unabhängig von dieser Forstreform bestimmt das Niedersächsische Waldgesetz in § 1, dass der Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion zu erhalten ist, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern ist. Nach § 15 des gleichen Gesetzes ist der Landeswald zum Wohl der Allgemeinheit, insbesondere unter Beachtung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes, zu bewirtschaften. Daran wird durch diese Forstreform nichts geändert. Also ist sichergestellt, dass diese beiden Punkte erhalten bleiben.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von Rolf Meyer [SPD] und Hans-Jürgen Klein [GRÜNE])

- Herr Meyer und Herr Klein, Sie haben nachher noch Gelegenheit, hier vorn Ihre Stellungnahme abzugeben.

Herr Meyer, darüber hinaus haben wir das LÖWEProgramm. Das LÖWE-Programm trägt den Schutz- und Erholungsfunktionen in besonderer Weise dadurch Rechnung, dass es den ökologisch ausgerichteten Waldbau auf der Gesamtfläche verbindlich vorschreibt - auch auf den Flächen, die in der Eingabe benannt sind. Besondere Bestimmungen gibt es darüber hinaus zur Ausweisung eines Konzeptes von Waldschutzgebieten. Nennenswerte Teile der Forstorte, die in der Eingabe benannt sind, unterfallen auch diesem Waldkonzept. Zum Beispiel gilt das für 64 ha Naturwald im Neuenburger Holz oder für den „‘Urwald‘ ohne Bewirtschaftung“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion und Herr Meyer, wie Sie sehen, wird die Bewirtschaftung der Wälder nach den Grundsätzen des LÖWE-Programmes die Schutz- und Erholungsfunktion aller Landeswälder nachhaltig sichern und deren Schutz- und Erholungswert auch mittelfristig verbessern. Die Vorgaben des LÖWE

Programms bleiben auch nach der Umsetzung der Forstreform ganzflächig verbindlich. Wir stellen diesbezüglich überhaupt nichts in Zweifel.

Des Weiteren wird in Punkt 2 darauf hingewiesen - Herr Meyer, das haben Sie vorhin nicht gesagt -, dass die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit möglicherweise von der Forstreform betroffen sein werde. Ich will nicht infrage stellen, dass von der Forstreform Stellen betroffen sein werden. Herr Meyer, aber auch nach der Umsetzung der Forstreform wird dieser Aufgabenbereich personell abgedeckt. Diese Funktion wird einem Funktionsbeamten für Waldinformation und Öffentlichkeitsarbeit übertragen werden. Außerdem bleibt darüber hinaus die bewährte Zusammenarbeit der Revierleiter mit den Regionalen Umweltbildungszentren bestehen,

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Da wird doch gekürzt!)

und die Revierleiter können weiterhin forstliche Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Liebe Kollegen von der Fraktion der SPD und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Vergleich mit den Reformen der SPD-Regierungen vor uns gibt es einen elementaren Unterschied zu den Reformen, die wir durchführen. Wir debattieren vor der Umsetzung mit den Betroffenen, wir handeln und reformieren zügig und optimieren die Abläufe und die Verfahren innerhalb der vorgesehenen Forstreform. Als Ergebnis kann ich für diesen Bereich feststellen: Die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit bleibt ebenso wie die Erholungsund Schutzfunktion der Wälder auch in diesen Wäldern rund um Varel erhalten. Meine Damen und Herren, das Niedersächsische Waldgesetz wird nicht geändert. Aber mit der Forstreform werden die Verfahren und Abläufe verändert. Das ist im Ausschuss auch Ihnen deutlich gesagt worden. Der Petent sieht das auch so,

(Widerspruch bei der SPD)

aber die Mitglieder der SPD-Fraktion sind in diesem Punkte uneinsichtig. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Hagenah spricht zur Petition „Fluglärm“.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vollständigen Ablehnung der Petition 1188 der Arbeitsgemeinschaft FluglärmGroßraum Hannover vergeben die Mehrheitsfraktionen im Landtag eine Chance zur Verständigung und positiven Entwicklung in und um den zentralen Flughafen unseres Bundeslandes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir beantragen, die Petition der Landesregierung zur Erwägung zu übergeben, damit den berechtigten Anliegen der Anwohner in Zukunft näher entgegen gekommen wird. Hannover-Langenhagen hat als einziger internationaler Flughafen Niedersachsens eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung für unser Land. Während der Gesamtbetrieb knapp die Gewinnzone erreicht, ist jedoch der Nachtflugverkehr defizitär. Die Ausweitung der Nachtflüge ist deshalb schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht plausibel. Die Nachtflüge sind im Interesse der Anwohner und der Wirtschaftlichkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In Langenhagen sollte vielmehr die Auslastung zu Kernzeiten, also tagsüber, optimiert werden.

Stattdessen besteht jetzt durch die neue Nachtflugregelung die Gefahr, dass Langenhagen aufgrund der laxen und wirtschaftlich nicht notwendigen Genehmigung zum überregionalen Anziehungspunkt für den Nachtflugverkehr wird - und dies zulasten der Lebensqualität in den Gemeinden Garbsen, Langenhagen und Isernhagen. Für die unmittelbar vom Fluglärm betroffenen Nachbarn des hannoverschen Flughafens ist die neue, faktisch uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung sehr enttäuschend. Notwendige Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner wurden und werden auch in Zukunft vom Flughafenbetreiber nur unzureichend finanziert. So hat die Flughafengesellschaft in den zurückliegenden Jahren nur insgesamt 15 Millionen Euro investiert, um baulichen Schallschutz an Wohnanlagen vorzunehmen. Das ist bei anderen so gelegenen Flughäfen in Deutschland in ganz anderer Dimension umgesetzt worden. Nach neuer Regelung gibt es darüber hinaus lediglich die Verpflichtung zu ergänzenden Schallschutzmaßnahmen, sofern die fachlich umstrittenen und aus unserer Sicht zu laschen Grenzwerte überschritten werden. Die Gefahr, Hannover als Nachtflughafen überregional attraktiv zu machen, wird vor allem auch dadurch verstärkt, dass bei der neuen Genehmigung darauf verzich

tet wurde, die Flüge in den Nachtstunden zu kontingentieren, und für Nachtflüge keine deutlich höheren Flughafengebühren verlangt werden als heute. Gerade diese beiden Steuerungsinstrumente sind aus Lärmschutzgründen für die Anwohner aber unverzichtbar und sollten nachgebessert werden. Im weiteren Verwaltungsvollzug sollte der Flughafen auch dazu verpflichtet werden, regelmäßig Lärmmessungen durchzuführen.

(Unruhe)

Herr Hagenah, halten Sie bitte einmal einen Moment inne.

Danke. - Ebenso erforderlich wäre eine wesentlich verbesserte Informationsarbeit seitens des Flughafenbetreibers über diese Kontrollen.

Stimmen Sie mit uns, und gehen Sie auf die vom Lärm Betroffenen zu! Das wäre ein Beitrag für das positive Marketing und für die wirtschaftliche Gesundung des Flughafens Langenhagen sowie eine wichtige Entlastung für die Anwohner.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ebenfalls zu dieser Petition hat das Wort jetzt die Kollegin Konrath.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die in der Arbeitsgemeinschaft „Fluglärm“ zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen Garbsen, Isernhagen und Langenhagen sprechen sich als Petenten dafür aus, dass bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen der präventive Gesundheitsschutz der Anwohner im Vordergrund stehen müsse. Die Arbeitsgemeinschaft bittet außerdem, bei der Nachtflugregelung nach dem Hamburger Modell zu verfahren, das die Schlafenszeiten von Kindern berücksichtigt, den belüfteten Schallschutz umfasst, Flüge zwischen 23.30 Uhr und 6 Uhr untersagt sowie für Flüge zwischen 22 Uhr und 23 Uhr doppelte und ab 23 Uhr dreifache Gebühren verlangt. Insgesamt wünschen die Petenten, dass sie nicht mehr belastet werden als Anwohner von Flughäfen wie Stuttgart, Bremen und Hamburg.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das ist be- rechtigt!)

Gesichtspunkte eines präventiven Gesundheitsschutzes werden aktuell in der Rechtsprechung nicht berücksichtigt, da es sich nicht um eine Neuanlage bzw. wesentliche Erweiterung eines Flughafens, sondern um eine Betriebsbeschränkung handelt.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat nach intensiver Überprüfung die Verlängerung der bestehenden Nachtflugregelung um weitere fünf Jahre ab dem 1. Januar 2005 genehmigt. Die Laufzeit der derzeitigen Regelung von bisher zehn Jahren wurde bewusst auf fünf Jahre verkürzt. Damit erhält der Flughafenbetrieb einerseits die nötige Planungssicherheit, und gleichzeitig kann eine in kürzeren Intervallen stattfindende Überprüfung der Lärmentwicklung und Lärmbelastung gewährleistet werden. Mit der Genehmigung sind weitere Voraussetzungen verknüpft, die sich in erster Linie auf auszuweitende Lärmschutzmaßnahmen beziehen und eine merkliche Verbesserung für die Anwohner bedeuten. Erstmals wurde ein Dauerschallpegel von 55 dB(A) außerhalb geschlossener Räume berücksichtigt.

Das bestehende Lärmschutzprogramm des Flughafens muss nun auf Bereiche ausgeweitet werden, in denen laut des eingeschalteten Gutachterbüros die 55 dB(A) überschritten werden und die außerhalb der bisherigen Nachtschutzzone liegen. Als Basis diente eine Verkehrsprognose für das Jahr 2009 für die sechs verkehrsreichsten Monate von 22 Uhr bis 6 Uhr. Mit den bereits in den Vorjahren durchgeführten Schallschutzmaßnahmen stellt die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH sicher, dass es nicht zu unzumutbaren Belastungen durch nächtlichen Fluglärm kommt. So wurden insgesamt rund 15 Millionen Euro für den baulichen Schallschutz an 2 559 Wohnhäusern investiert. Ohnehin sind bei Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr grundsätzlich nur die nach internationalem Standard leisesten Flugzeuge erlaubt.

Das so genannte Jansen-Kriterium als Maßstab für die Zumutbarkeit von nächtlichem Fluglärm wird von den Petenten angezweifelt. Das JansenKriterium ist aber nach wie vor aktueller Stand der Rechtsprechung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Fluglärm. Bisher liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vor, die das Jansen-Kriterium widerlegen würden.

Auch die Region Hannover bekennt sich in ihrer Stellungnahme zur Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover ausdrücklich zum JansenKriterium als derzeit - Zitat - „fachlich anerkannte Definition der Zumutbarkeitsgrenze“ und hält es für „anwendbar und vertretbar“.

Unserer Ansicht nach enthält die Verlängerung der Nachtflugregelung wichtige Lärmschutzverbesserungen für die Anwohner, wie ich sie hier dargestellt habe. Es liegt im allgemeinen Interesse, dass der Flughafen Langenhagen wettbewerbsfähig bleibt und damit Arbeitsplätze sichert. Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist es gelungen, die Interessen der Anwohner wie die der Flughafenbetreiber zu berücksichtigen.

Wir beantragen, die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu der Petition zur Forstverwaltung hat sich der Kollege Klein zu Wort gemeldet. Herr Klein, Sie haben genau eine Minute.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz auf diese Petition eingehen. Ich möchte betonen, dass ich es schon unverschämt finde, wenn sich Herr Kethorn hier hinstellt und behauptet,

(Reinhold Coenen [CDU]: Na, na!)