2004 (vorläufige Version), durch Information der lokalen Bevölkerung solle eine angemessene Transparenz des Notliegeplatzkonzeptes erreicht werden. Außerdem wird empfohlen, das nationale Notliegeplatzkonzept trilateral zu koordinieren.
1. Werden die vom Havariekommando geprüften potenziellen Notliegeplätze in Wilhelmshaven, Emden, Brake, Nordenham und Cuxhaven als Notliegeplätze ausgewiesen, und wird es zusätzliche Dalbenliegeplätze in der Jade- und der Elbmündung geben?
2. Wann und wie werden die Kommunen und die örtliche Bevölkerung über Notliegeplätze in den jeweiligen Städten und die dort vorgesehenen Maßnahmen im Schadensfall informiert?
3. Welche Koordination mit den benachbarten Niederlanden ist derzeit im Schadensfall vorgesehen, und wie soll diese Koordination gemäß der Empfehlung des Trilateralen Wattenmeerforums künftig verbessert werden?
Die Mündlichen Anfragen des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) „Bereitstellung von Notliegeplätzen an der niedersächsischen Küste“ und „Einrichtung von Dalbenliegeplätzen als Notliegeplätze“ wurden seitens der Landesregierung am 16. Februar und am 8. März 2004 beantwortet. An der seinerzeit mitgeteilten Sachlage hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Insbesondere ist es zwischen dem Bund und den Küstenländern noch nicht zu der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der maritimen Notfallversorgung gekommen. Es besteht nach wie vor Dissens über die Formulierung einer Protokollerklärung, in der sich der Bund verbindlich zur Einrichtung und Unterhaltung von Dalbenliegeplätzen verpflichten soll.
Die Küstenländer haben mit Schreiben vom 5. November 2004 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausdrücklich ihre Bereitschaft bekräftigt, im Hinblick auf die lange Verhandlungsdauer zur Verbesserung des Notfallmanagements auf Nord- und Ostsee die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der maritimen Notfallversorgung zu unterzeichnen. Sie haben in diesem Schreiben jedoch festgestellt, dass der Bund zur Erfüllung seiner Verpflichtungen, die sich aus der EU-Richtlinie 2002/59 vom 27. Juli 2002 ergeben, in Gewässern, in denen er Hoheitsbefugnisse zur Gefahrenabwehr hat, gleichfalls Notliegeplätze in Form von Dalbenliegeplätzen vorzusehen hat, und haben
den Bund aufgefordert, ein Konzept über die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung von Dalbenliegeplätzen zu erstellen und den Küstenländern bald möglichst zur Abstimmung vorzulegen.
Zu 1 und 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Fragen zu 1 und 2 können zurzeit noch nicht beantwortet werden.
Zu 3: Nach der Havarie der „Pallas“ hatte die Expertenkommission empfohlen, die bestehenden Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzung u. a. mit den Niederladen zu ergänzen und sicherzustellen, dass eine laufende Kommunikation des Havariekommando mit den entsprechenden Einrichtungen der Nachbarstaaten nach einem standardisierten Verfahren jederzeit gewährleistet ist. Im Rahmen der Arbeiten zur Verbesserung des maritimen Notfallmanagements wurden daraufhin die bestehenden bilateralen Alarm- und Einsatzpläne für die gemeinsame Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch Öl und andere Schadstoffe mit den Niederlanden überarbeitet. Hierbei wurden für den Bereich der Nordsee trilaterale Alarm- und Einsatzpläne zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden (DENGERNETH-Plan) verhandelt und ratifiziert, die nunmehr auch allgemeine Schiffshavarien einschließen. Sollten die Empfehlungen des Trilateralen Wattenmeerforums aus dem vorläufigen WSF-Berichtes von Oktober 2004 hinsichtlich des Notliegeplatzkonzeptes eine Verbesserung der bestehenden Vereinbarungen erforderlich machen, wäre dies vom Bund unter Beteiligung der Küstenländer zu veranlassen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 13 des Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung werden Aufgaben der aufzulösenden Bezirksregierungen u. a. auch in das Ministerium für Inneres und Sport verlagert. Laut Auskunft des Ministeriums erfordert dies die dauerhafte Aufstockung des Beschäftigungsvolumens um 34,5 Vollzeiteinheiten (VZE) in seinem Geschäftsbe
reich. Dahingegen weist das Beschäftigungsvolumen des Ministeriums im Haushaltsentwurf 2005 im Kapitel 03 01 einen tatsächlichen Zuwachs von insgesamt 100,96 VZE auf. Der berechnete Bedarf wird also um rund 192 % überschritten.
Die überzähligen VZE sind nach Informationen des Ministeriums mit einem kw-Vermerk versehen. Bis zum jeweiligen Ausscheiden aus dem Dienst sollen die die Stellen Besetzenden die tatsächlich benötigten 34,5 VZE besetzenden Bediensteten bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützen.
1. Wie rechtfertigt sich aus ihrer Sicht der Zuwachs des Beschäftigungsvolumens um 100,96 VZE, obwohl die in das Ministerium verlagerten Aufgaben aus den Bezirksregierungen lediglich 34,5 VZE erforderten?
2. Welche anderen Ressorts und nachgeordneten Behörden können außer dem Ministerium für Inneres und Sport auf mehr VZE zurückgreifen als laut Aufgabenkritik und -verlagerung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung erforderlich wären?
3. Wie viele VZE werden auf diese Weise insgesamt nicht der Jobbörse zugeführt und so dem Bedarf für andere erforderliche Aufgaben im Landesdienst, z. B. in Schulen, entzogen?
Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 23. März 2004 zur Verwaltungsmodernisierung und zum Personalabbau ist in den Personalwirtschaftlichen Grundsätzen festgelegt worden, dass zur Erhaltung der vorhandenen Kompetenzen mit den Aufgaben grundsätzlich auch die bisher zuständigen Beschäftigten mit den dafür eingesetzten Stellen und Beschäftigungsvolumina sowie dem entsprechenden Budget zu den aufnehmenden Behörden wechseln. Mit dem Stellen- und Personalübergang erfolgt eine Verlagerung der kwVermerke aus den Zielvorgaben der Landesregierung.
Personal, dessen Aufgaben im Rahmen der Aufgabenkritik tatsächlich entfallen kann oder dessen Aufgaben zu anderen Körperschaften ohne Personal verlagert wird, wechselt nach den o. a. Personalwirtschaftlichen Grundsätzen grundsätzlich mit Stelle, Beschäftigungsvolumen und Budget in den für die Fachaufgabe zuständigen Geschäftsbereich.
Zu 1: In dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 ist der im Kapitel 03 01 ausgewiesene Stellenbestand des Ministeriums für Inneres und Sport gegenüber dem Haushaltsplan 2004 per Saldo um 111 Stellen erhöht worden (insgesamt 119 Stellenzugänge und 8 Stellenab- gänge).
Nicht alle dieser Stellen sind dem Ministerium jedoch aufgrund der Aufgabenzuwächse im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen zugeordnet worden. So stammen 17 Stellen aus dem Kapitel 03 20 - Landespolizei -, da es sich als notwendig erwiesen hat, die seit vielen Jahren in dieser Größenordnung vorgenommenen Abordnungen als Dauerbedarf anzuerkennen. Davon sind neun Stellen nach § 50 LHO bereits im Jahr 2004 nach Kapitel 03 01 umgesetzt worden. Dieser Zugang wird im Entwurf des Haushaltsplans 2005 dokumentiert. Die restlichen acht Stellen werden mit dem Haushalt 2005 von Kapitel 03 20 nach Kapitel 03 01 verlagert. Zu berücksichtigen sind zudem weitere Stellenumsetzungen aus dem Jahr 2004, die im Haushalt 2005 dokumentiert werden.
Die als Daueraufgaben in das Ministerium für Inneres und Sport zu verlagernden Aufgaben erfordern einen dauerhaften zusätzlichen Stellenbedarf von 34,5 Stellen. Für die restlichen in das Ministeriumskapitel zu verlagernden Stellen sind deshalb 59,5 kw-Vermerke sowie ein Haushaltsvermerk (nur für Personalratstätigkeit) übernommen worden. Infolge der Auflösung der Bezirksregierungen werden also 95 Stellen zum Kapitel 03 01 verlagert.
Die im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen verlagerten Stellen sind zwar mit dem vorhandenen Personal, nicht aber mit 100 % Vollzeiteinheiten (VZE) und Budget verlagert worden. Entsprechend dem tatsächlichen Verhältnis von Stellenzahl zu Beschäftigungsvolumen (BV) im Kapitel 03 05 - Bezirksregierungen - entfällt auf diese 95 Stellen lediglich ein um 7,9 % vermindertes BV von 87,36 VZE.
Von den mit kw-Vermerken verlagerten Stellen entfallen allein 25 auf den Bereich Kommunalprüfung. Wegen Wegfalls dieser Aufgabe in der unmittelbaren Landesverwaltung sind die Stellen deshalb zwar mit dem (verminderten) Beschäftigungsvolumen, jedoch ohne Budget nach Kapitel 03 01 verlagert worden. Da die überwiegende Zahl der Stellen noch besetzt ist, hat dieses Verfahren eine zusätzliche Belastung des ohnehin
schon verminderten Budgets des Kapitels 03 01 so lange zur Folge, bis es gelungen ist, die entsprechenden Beschäftigten anderweitig bedarfsgerecht einzusetzen und die Stellen sowie die anteiligen VZE in Abgang zu stellen.
Die zusätzlich über den anerkannten Dauerbedarf hinaus zum Kapitel 03 01 verlagerten Stellen werden mit dem eingesetzten Personal teilweise jedoch noch für eine Übergangszeit erforderlich sein, weil selbst bei Aufgabenwegfall nicht schlagartig mit der Auflösung der Bezirksregierungen alle Restaufgaben abgewickelt sein werden.
Es wird erwartet, dass es durch Inanspruchnahme des einstweiligen Ruhestands gemäß § 109 Abs. 2 NBG und weiterer personalwirtschaftlicher Maßnahmen bereits mit Ablauf des Haushaltsjahres 2005 möglich sein wird, eine nicht unerhebliche Zahl von kw-Stellen und Vollzeiteinheiten in Abgang zu stellen.
Zu 2: Sämtliche Behörden, denen im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen Aufgaben übertragen und in der Folge davon Beschäftigte, Stellen, Budget und Beschäftigungsvolumina in Vollzeiteinheiten zugewiesen worden sind, haben aus den dargelegten Gründen übergangsweise mehr Stellen und somit mehr VZE zur Verfügung, als nach Aufgabenkritik und -verlagerung im Rahmen der Verwaltungsreform erforderlich wären.
Zu 2: Es ist nicht zutreffend, dass auf diese Weise VZE nicht der Jobbörse zugeführt werden. Der Jobbörse sind Aufgabenbereiche bzw. Beschäftigte im Personalüberhang, nicht jedoch VZE zu melden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 14 der Abg. Renate Geuter, Michael Albers, Ulla Groskurt, Uwe Harden, Marie-Luise Hemme, Gerda Krämer, Manfred Nahrstedt, Uwe Schwarz und Dörthe WeddigeDegenhard (SPD)
Die Landesregierung hat mit der Haushaltsaufstellung den Beschluss gefasst, die Haushaltsmittel für den Jugendhof Steinkimmen zu streichen. Die Streichung der Haushaltsmittel trifft den Jugendhof völlig unvorbereitet. Im Zeitraum vom Bekanntwerden bis zum In-Kraft-Treten der Mittelstreichungen ist es dem Jugendhof
nicht möglich, eine andere Konzeption und eine alternative Finanzierung umzusetzen. Es ist noch nicht einmal möglich, zum 31. Dezember 2004 die arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus der Mittelstreichung zu ziehen. Unter diesen Umständen droht dem Trägerverein des Jugendhofes die Insolvenz. Das wäre nach 50 Jahren erfolgreicher Jugendbildungsarbeit das Aus für den Jugendhof Steinkimmen.
2. Welche Möglichkeiten der Fortführung der überverbandlichen Jugendarbeit in Steinkimmen sieht sie angesichts der Mittelstreichungen?
3. Ist sie zumindest bereit, für eine Übergangsfinanzierung zu sorgen, um die Insolvenz des Trägervereins abzuwenden und die Weiternutzung der Immobilie zu sichern?
Die Niedersächsische Landesregierung hat vor dem Hintergrund der ausgesprochen schwierigen Haushaltssituation alle Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt. Danach wurde entschieden, die Haushaltsmittel des Landes für die überverbandlichen Jugendbildungsstätten im Haushaltsplanentwurf 2005 zu streichen. Die Landesregierung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber bei einer ernsthaften und soliden Konsolidierung des Haushaltes sind auch schmerzliche Einschnitte unvermeidbar.
Bei den Prüfungen im Vorfeld der Entscheidung, die Landesförderung für den Jugendhof Steinkimmen einzustellen, wurden auch Stellungnahmen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes und Erkenntnisse der Bewilligungsbehörde herangezogen. So weist der Landesrechnungshof bereits seit einer eingehenden Untersuchung aus dem Jahr 1992 auf eine mangelnde Nutzung der überverbandlichen Jugendbildungsstätten durch die Zielgruppen der außerschulischen Jugendarbeit hin. Eine angemessene Anzahl von Nutzern aus der speziellen Zielgruppe der außerschulischen Jugendarbeit ist jedoch die Voraussetzung für eine Landesförderung. Das gilt insbesondere dann, wenn die Förderung auf der Grundlage der Bestimmungen der Jugendarbeit gewährt wird.
Um eine strukturelle Umsteuerung der Einrichtung einzuleiten, wurde bereits 1999 ein erstes Konzept zur Förderung so genannter Landesjugendakademien erstellt. Danach sollte der im Landesinteresse
zu fördernde Bereich des Jugendhofs Steinkimmen als „Landesjugendakademie“ abgegrenzt und ausgewiesen werden. Zur Umsetzung dieses Konzeptes wurden ab dem Jahr 2002 zwischen dem Land Niedersachsen und dem Jugendhof Steinkimmen e. V. Leistungs- und Zielvereinbarungen abgeschlossen; das heißt, die Förderung erfolgt seitdem durch Verträge. Der erste Vertrag wurde für die Jahre 2002 und 2003 abgeschlossen, wobei das Jahr 2002 als Erprobungsjahr festgelegt wurde. Ein weiterer Vertrag wurde für das Jahr 2004 abgeschlossen.
Es hat sich gezeigt, dass eine Realisierung des Konzeptes „Landesjugendakademie“ nur in geringem Umfang erfolgt. Die Zielgruppe wird weder quantitativ noch qualitativ angemessen erreicht. Diese kritische Würdigung seitens des Landes ist dem Jugendhof Steinkimmen bekannt und war vielfach gemeinsamer Gesprächsgegenstand.
Auf die Absicht der Landesregierung, die Landesförderung einzustellen, wurde die Einrichtung seit September 2003 mehrfach hingewiesen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Einrichtung einer veränderten Situation ihrer Finanzierung nicht unvorbereitet gegenübersteht. Der Vertrag für das Jahr 2004 läuft ordnungsgemäß mit Ablauf des Jahres aus. Gleichwohl bemüht sich die Landesregierung darum, den Jugendhof Steinkimmen bei seinen Planungen zum Fortbestand als Einrichtung für den regionalen Bedarf zu unterstützen.