Über die Sprachförderung haben wir bereits gestern debattiert. Andere Länder haben es ins Gesetz geschrieben. Aber wir tun dafür in finanzieller Hinsicht mehr. Wir haben seit August letzten Jahres 288 Vollzeitstellen für Lehrer geschaffen, um an unseren Kindertagesstätten in Vorbereitung für die nachfolgende Schulzeit Sprachförderung durch Grundschullehrer zu machen. Das ist ein Gegenwert von etwa 13 bis 14 Millionen Euro. So etwas hat keine Vorgängerregierung zustande gebracht.
Ich wüsste auch keine andere Landesregierung irgendwo in Deutschland, die bei allerorts knappen Finanzen eine solche Maßnahme zustande gebracht hätte. Es sind also rund 13 Millionen Euro neu für diesen Sektor bereitgestellt worden. Angesichts dessen kann man es als nachrangig betrachten, wenn die Budgets, die an die Kitas für zusätzlich einzukaufende Ressourcen gehen, von 6 Millionen auf 4,8 Millionen Euro zurückgenommen werden. Das Ganze als Paket kann man wirklich vertreten. Es bedeutet sicherlich ein Mehr an Sprachförderung insgesamt.
- Zum Hauptschulprofilierungsprogramm kann ich Ihnen nur sagen: Es geht auf einen Beschluss dieses Parlaments zurück und ist ein glänzendes Programm. Es wird angenommen und überall gelobt.
b) Verwaltungsreform: Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene ohne Feinkonzept! - Anfrage der Fraktion der SPD Drs. 15/1445
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der zwar mit hohem Zeitdruck, aber ohne vorherige ergebnisoffene Aufgabenkritik und ohne sorgfältige Kostenfolgenberechnung beschlossenen Zerschlagung der staatlichen Mittelinstanz, die bereits in sechs Wochen vollzogen werden soll, herrscht in den Landkreisen und kreisfreien Städten große Verunsicherung darüber, wie die bislang von den vier Bezirksregierungen wahrgenommenen Aufgaben künftig erledigt werden sollen. Die Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Ebene findet zwar nur bei einem vergleichbar kleinen Teil der Aufgaben statt. Doch weder für die kommunale Ebene noch für die Wirtschaft, noch für die Bürgerinnen und Bürger ist bislang erkennbar, welche dieser Aufgaben künftig mit welchem Personaleinsatz wahrgenommen werden sollen.
1. Welchen konkreten Stand hat die Verlagerung der einzelnen, bislang von den Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und WeserEms wahrgenommenen Aufgaben auf die kommunale Ebene?
2. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich der Übernahme des Personals und der Aufgaben aus den Bezirksregierungen liegen inzwischen vor?
3. Wer ist ab dem 1. Januar 2005 Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Wirtschaft in den Angelegenheiten, für die bislang die Bezirksregierungen zuständig waren?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Gesellschaft, die seit Jahrzehnten zunehmend Aufgaben verstaatlicht, stellt eine konsequente und grundlegende Verwaltungsreform im wahrsten Sinne des Wortes eine Herkulesaufgabe dar.
Meine Damen und Herren, sie ist zugleich unverzichtbar, um der kreativen Kraft jedes Einzelnen, ja auch der kreativen Kraft der Wirtschaft Freiräume zu geben, damit sich dieses Land wieder dynamisch entwickeln kann.
Diese Aufgabe hat sich die Landesregierung gestellt. Wir handeln vor dem Hintergrund folgender Ordnungsprinzipien.
- Warten Sie doch einen kleinen Moment ab. Die Antworten werden schon noch kommen. Die Fragen sind ja auch besonders interessant.
Meine Damen und Herren, wir handeln vor dem Hintergrund folgender Ordnungsprinzipien: Zunächst geht es im Wesentlichen um die Prüfung der Fragen, welche staatlichen Aufgaben künftig wegfallen können, welche staatlichen Aufgaben privatisiert werden können, welche staatlichen Aufgaben kommunalisiert werden können und welche Aufgaben, die beim Land verbleiben sollen, wie am besten organisiert werden können.
- Ja. - Sie haben mit Ihrer Dringlichen Anfrage den Bereich der Kommunalisierung der staatlichen Aufgaben angesprochen. Erstens wollen Sie wissen, welchen konkreten Stand die Verlagerung der einzelnen, bislang von den Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und WeserEms wahrgenommenen Aufgaben auf die kommunale Ebene hat. Darauf möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Die Beteiligten befinden sich sozusagen in der Zielgerade. Das heißt, dass die Aufgaben - es sind etwa 70 an der Zahl - am 1. Januar 2005 tatsächlich übertragen werden können. Wir
sind da sehr zuversichtlich. Aus dem Kreis der Beteiligten haben wir bislang keine nachteiligen Rückmeldungen bekommen, sodass wir davon ausgehen, dass die Übertragung bei aller Mühe und bei allen Anstrengungen der betroffenen Personen letztendlich gelingen wird.
Weiter haben Sie gefragt, welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich der Übernahme des Personals und der Aufgaben aus den Bezirksregierungen inzwischen vorliegen. Sie müssen und sollten aber wissen, weil Sie es ja selbst mitbeschlossen haben, dass es hinsichtlich der Aufgabenübertragungen keine konkreten Vereinbarungen geben wird. Diese Aufgabenübertragungen erfolgen per Gesetz und auch durch Erlass von Verordnungen, die bereits beschlossen wurden und im Gesetz- und Verordnungsblatt nachzulesen sind.
Etwas anders verhält es sich mit dem Übergang des Personals. Im Zusammenhang damit möchte ich darauf verweisen, dass in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Regelung dahin gehend getroffen worden ist, dass von den Kommunen für die Erledigung derjenigen Aufgaben, die bisher vom Land wahrgenommen worden sind und in Zukunft von den Kommunen wahrgenommen werden sollen, etwa 100 Personen zusätzlich übernommen werden sollen, allerdings ohne konkrete Vereinbarungen mit den einzelnen Kommunen, stattdessen sollen die dafür erforderlichen Stellen im Wege von Ausschreibungsverfahren besetzt werden.
Meine Damen und Herren, das Land wird den Kommunen in diesem Zusammenhang als Äquivalent 13,3 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist in den entsprechenden Haushaltsberatungen mit bedacht und eingeplant worden, sodass Sie davon ausgehen können, dass sich auch beim Personalübergang eine positive Perspektive abzeichnet.
Im Übrigen kann ich Ihnen sagen, dass beispielsweise der Landkreis Leer bereits einen Antrag auf Übernahme von sechs Personen aus dem Landesdienst in den kommunalen Bereich gestellt hat und dass dieser Antrag umgesetzt wird.
Drittens haben Sie nachgefragt, wer ab dem 1. Januar 2005 Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Wirtschaft in den Angelegenheiten ist, für die bislang die Bezirksregierungen zuständig waren. Die
Sie hat mich insofern irritiert, als klar ist, dass künftig diejenigen, die die Aufgaben übernehmen, die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Wirtschaft sein werden. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Im Übrigen ist das in den gesetzlichen Regelungen, die Sie mit beschlossen haben, so festgelegt.
An dem Punkt möchte ich noch Folgendes sagen: Nicht nur die Tatsache, dass feststeht, wer Ansprechpartner ist, sondern auch die Information darüber, wer Ansprechpartner ist, hätte ja das sein können, was Sie vielleicht meinen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Wirtschaftsverbände in den einzelnen Projektgruppen beteiligt waren. Das heißt, dass die Kommunen und die Wirtschaftsverbände ganz genau wissen, welche zur Kommunalisierung anstehenden Aufgaben auf sie zukommen. Der einzelne Bürger, den Sie in Ihrer Frage angesprochen haben, konnte in den Projektgruppen natürlich nicht mitwirken. Alle, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, wissen aber ganz genau, dass der Bürger und die Bürgerinnen nur in den seltensten Fällen in direktem Kontakt mit den Bezirksregierungen stehen. Insofern ist der natürliche Ansprechpartner die Kommune. Darüber hinaus werden wir über die Projektgruppen und über die Kommunen weiterhin Informationen herausgeben, eine schriftliche Auflistungen der Aufgaben. Wir werden diese Informationen ins Internet stellen. Auch Dienstbesprechungen haben wir durchgeführt. Ich bin mir ganz sicher, meine Damen und Herren, dass es reibungslos funktionieren wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Können Sie mir erklären, Frau Ministerin, wie es denn kommt, dass der Landrat des Landkreises SoltauFallingsbostel am vergangenen Freitag erklärt hat,
er könne noch nicht sagen, welche Aufgaben, die kommunalisiert werden sollen, er künftig in welcher Form erfüllen soll, bislang hätte es keinerlei Kontakte und Gespräche gegeben, ihm sei nur ein Schreiben des Landkreistages bekannt?
Herr Möhrmann, wir gehen selbstverständlich davon aus, dass der Landkreistag mit seinen Verbandsmitgliedern Kontakt hält. Insofern muss ich davon ausgehen können, dass auch der Landkreis Soltau-Fallingsbostel die Informationen erhält. In diesem Zusammenhang möchte ich ein Beispiel dafür nennen, wie diese Kommunikation auch über diese Informationen hinaus läuft. Bezüglich der Genehmigung der Flächennutzungspläne durch die Landkreise hat das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gemeinsam mit dem Landkreistag am 17. November eine Dienstbesprechung durchgeführt. Die einzelnen Punkte standen auf der Tagesordnung. Beispielhaft nennen möchte ich: Übergang der Aufgabe auf die Landkreise sowie Einführung von Mustern und Vordrucken. Mit denen ist also wirklich detailliert gesprochen worden. Wenn es trotzdem Einzelfälle geben sollte, dass ein Landrat keinen Kontakt hat, dann greife ich diese Fälle auf, werde sie weitergeben und persönlich informieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, dass Sie die Frage 2 der Dringlichen Anfrage eben nicht beantwortet haben. Deshalb möchte ich Sie darum bitten, diese Frage zu beantworten. Sie heißt sinngemäß - ich habe den Text auf meinem Tisch liegen und lese jetzt nicht ab -: Wie viele konkrete Vereinbarungen zwischen Landkreisen oder kreisfreien Städten und der Landesregierung gibt es
bereits bezüglich des Personals? Sie haben die Größenordnung von ca. 100 genannt. Diese konkrete Frage müssten Sie jetzt aber doch noch beantworten. - Danke.
Danke schön, Herr Dr. Lennartz. Die Frage ist definitiv beantwortet worden, aber es steht der Landesregierung frei, das zu wiederholen. - Frau Ministerin Heister-Neumann, Sie haben das Wort.
Herr Lennartz, die Frage lautet also: Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich der Übernahme des Personals und der Aufgaben aus den Bezirksregierungen liegen inzwischen vor? - Sie wissen ja, dass wir als Land, wenn überhaupt, mit den Kommunen konkrete Vereinbarungen treffen müssten. Wir haben das aber nicht gemacht; das ist auch nicht unsere Zielrichtung. Die Zielrichtung ist auch nicht die, die konkreten Personen, die bestimmte Aufgaben beim Land erfüllt haben, ganz gezielt zu einer Kommune zu versetzen oder abzuordnen, weil das landesweit gar nicht möglich ist. Das wissen Sie ja.