Protocol of the Session on October 28, 2004

Der erste und wichtigste Fakt ist, dass die Zahl der Asylsuchenden stark rückläufig ist. Dieser Trend wird sich - das zeigen alle Voraussagen - durch das neue Zuwanderungsgesetz noch verstärken. Das heißt, der Rückgang wird noch stärker sein. Gerade angesichts dieser stark sinkenden Asylbewerberzahlen ist es doch nur vernünftig, auch aus finanziellen Gründen zuerst die ohnehin vorhandenen landeseigenen Kapazitäten voll auszuschöpfen, bevor man die Kommunen in die Pflicht nehmen muss, weil man keine anderen Kapazitäten auf Landesebene findet. Das ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Der Haushalt lässt hier keine andere Alternative zu, als nach strengen wirtschaftlichen Fakten zu verfahren.

Allerdings ist für mich viel entscheidender - das gestehe ich Ihnen gerne zu, Frau Langhans - die soziale und humane Verantwortung, die wir als Land hier haben. Wenn wir dann auch den zweiten Fakt berücksichtigen, nämlich dass bei den Asylverfahren in der Vergangenheit weniger als 5 % der Asylanträge erfolgreich waren, d. h. dass fast alle Antragsteller, die zu uns kommen, Deutschland auch wieder werden verlassen müssen,

(Georgia Langhans [GRÜNE]: Aber wann?)

dann müssen wir auf diesen Fakt doch auch reagieren. Wenn wir uns auch da die Praxis der Vergangenheit anschauen, dann hat es doch bei den Kommunen früher lange Verzögerungen in den Verfahren gegeben, nachdem die Asylsuchenden dort waren. Das ist auch ganz verständlich, weil man dort die Kompetenz nicht vorhalten konnte. Wir wollen, dass den Menschen, die von vornherein keinerlei Chance auf Asyl haben, auch keine falschen Hoffnungen gemacht werden. Wir wollen auch nicht, dass sie in Deutschland enge soziale Bindungen eingehen, die die Rückkehr in die Heimat für sie noch viel schwerer machen. Es macht deshalb keinen Sinn, dass diese Gruppe auf die Kommunen verteilt wird und dort auch noch integriert wird; denn genau das löst doch die Härtefälle aus, weil durch die langen Verfahren die entsprechenden sozialen Bindungen eintreten und uns hier beschäftigen.

Deshalb ist die neue Konzeption in Bramsche genau der richtige Weg. Sie ist auch beispielhaft für Deutschland. Dort werden die Betroffenen sachlich über ihre Chancen auf ein Bleiberecht informiert. Es gibt eine sehr differenzierte Beratung über Rückkehrmöglichkeiten und über die Förderprogramme Deutschlands und der EU. Es gibt dort außerdem eine berufliche Weiterbildung, damit sie mehr Chancen in ihrer Heimat haben. Es gibt Schulunterricht für Kinder, die sonst in den Kommunen sprachliche Barrieren hätten und dort nicht angemessen betreut werden könnten. Im Ergebnis finden so viele Menschen eine neue Perspektive in ihrer Heimat. Das zeigt sich auch daran, Frau Langhans, dass die Anzahl der freiwilligen Rückkehrer größer ist als derjenigen, die abgeschoben werden müssen.

Mehr noch: Diese Qualifizierung und Kompetenz, die wir dort haben, müssen auf die Menschen ausgeweitet werden, die sich bereits bei den Kommunen in der gleichen Situation befinden und keine Chance auf einen erfolgreichen Asylantrag haben. Wir müssen den Kommunen die Möglichkeit geben, auf die Kompetenz dort zurückzugreifen. Die zuständigen Mitarbeiter müssen dort Schulungsmöglichkeiten haben oder zumindest eine telefonische Beratung bekommen können, damit sie auch in den Kommunen diese Möglichkeiten haben.

Als Fazit kann man sagen: Es gibt - das hat die Beratung hier und im Innenausschuss gezeigt diametrale Unterschiede zwischen unseren Parteien, aber auch zu dem Memorandum der Wohlfahrtsverbände. Sie wollen halt, wie immer, alles besser wissen, aber wir werden es einfach besser machen! - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Bachmann von der SPD-Fraktion. Sie haben noch eine Restredezeit von zwei Minuten und 13 Sekunden.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese zwei Minuten brauche ich nicht.

(David McAllister [CDU]: Warum re- dest du dann?)

Ich hätte mich gefreut, wenn die Redner der Koalition, Frau Ross-Luttmann und Herr Bode, mal dar

über aufgeklärt hätten, warum sie im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ im Sinne des Antrages, den wir ja von der Tendenz her unterstützen, den Auftrag zur Überprüfung der vorhandenen Kapazitäten mitbeschlossen haben, wenn sie anschließend hier solche Reden halten. Weiß bei Ihnen die eine Hand nicht, was die andere tut?

(Beifall bei der SPD)

Als Nächstem erteile ich Herrn Innenminister Schünemann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich darauf antworten. Herr Bachmann, Sie haben es ja dargestellt. Ein Prüfauftrag ist ein Prüfauftrag. Da wird geprüft, da wird die Sachlage dargestellt. Bisher wird dargestellt, dass es vermeintlich Überkapazitäten gibt. Dazu werde ich gleich Stellung nehmen. Trotzdem ist es natürlich notwendig, dass man auch in diesen Bereichen wirtschaftlich handelt, was wir schon längst eingeleitet haben. Sie werden sehen, dass gerade die Wohnheime wirtschaftlich und vor allen Dingen kostengünstiger sind als die Unterbringung in den Kommunen. Ich werde Ihnen dies im Detail darstellen.

Meine Damen und Herren, die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass alle Asylbewerber in Niedersachsen den Kommunen nach einem Aufenthalt von höchstens zehn Tagen in den Landesaufnahmeeinrichtungen zugewiesen und dort nach den - so wörtlich - „Kriterien des sozialen Wohnungsbaus“ untergebracht werden. Vermeintliche Überkapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen sollen abgebaut werden. Insbesondere soll das Wohnheim in Bramsche geschlossen werden.

Im Klartext heißt das - das muss man hier einmal so deutlich darstellen -, dass alle Asylbewerber in Niedersachsen nach ihrem Asylantrag von der öffentlichen Hand so schnell wie möglich Sozialwohnungen finanziert bekommen, selbst wenn ihr Antrag offensichtlich unbegründet ist. Ich sage Ihnen: Diese Politik ist nicht richtig und wird von dieser Landesregierung deshalb auch nicht weiterverfolgt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Landesregierung lehnt eine solche Politik auch deshalb ab, weil die von den Grünen erhobene Forderung nach einer schnellstmöglichen Unterbringung von Asylbewerbern in Sozialwohnungen dem Gesetz widerspricht, weder sinnvoll noch finanzierbar ist, die Behörden bei ihrer Arbeit behindert und die Kommunen ohne Not mit nichtkommunalen Aufgaben belastet.

Lassen Sie mich das im Detail erläutern. Eine sofortige Verteilung auf die Gemeinden und eine Unterbringung in Sozialwohnungen widersprechen dem Gesetz,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

weil in § 53 des Asylverfahrensgesetzes bestimmt ist, dass die Unterbringung nach der Phase der Erstaufnahme - so wörtlich - „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften“ erfolgen soll. Von einer Übernahme der Kosten für eine individuelle Wohnung ist im Gesetz - übrigens einem Bundesgesetz - nicht die Rede.

(Unruhe)

Herr Schünemann, warten Sie bitte einen Augenblick. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe. - Herr Schünemann, Sie können fortfahren.

Die Aufgabe der Ausländerbehörden, den unberechtigten Aufenthalt abgelehnter Asylbewerber zu beenden, wird durch eine dezentrale Unterbringung erschwert. Nur 5 % aller Antragsteller sind mit ihrem Asylgesuch erfolgreich, die Übrigen müssen das Land wieder verlassen. Da sie dies in der Regel nicht freiwillig tun, muss diese Pflicht durchgesetzt werden. Eine sofortige Weiterleitung in die Gemeinden führt zu einer faktischen Verfestigung des Aufenthalts der Betroffenen. Die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise sinkt. Fast immer verlängert sich dadurch der unberechtigte Aufenthalt, oft kann er nur zwangsweise oder gar nicht beendet werden. Die dezentrale Unterbringung ist also im Hinblick auf die Ausreise absolut kontraproduktiv.

Die sofortige Unterbringung in Einzelwohnungen in den Kommunen ist im Ergebnis keineswegs kostengünstiger als in größeren Wohnheimen des

Landes. Auch durch ständige Wiederholung wird diese Behauptung nun wirklich nicht richtiger. Eine zentrale Unterbringung hat nämlich große Vorteile bei der Abwicklung der Verfahren, insbesondere erleichtert sie die Aufenthaltsbeendigung. Die sich hieraus ergebenden Einsparungen bei den Sozialhilfekosten müssen in der Gesamtrechnung natürlich auch berücksichtigt werden. Außerdem werden den Kommunen die Kosten für die angemieteten Wohnungen vom Land erstattet. Gleichzeitig würden die Landesobjekte leer stehen, und das Landespersonal müsste weiterbezahlt werden. Das Land zahlt also doppelt. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Ergebnis unter Kostengesichtspunkten unakzeptabel ist.

Die von den Grünen geforderte sofortige Weiterleitung in die Gemeinden widerspricht auch der grundsätzlichen Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Unterbringung von Asylbewerbern während des staatlichen Asylverfahrens eine originär staatliche Aufgabe ist und nicht eine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Wenn das Land dennoch Asylbewerber auf die Kommunen verteilt, dann nicht etwa deswegen, weil diese Personen frühzeitig integriert werden sollen, sondern nur deswegen, weil das Land mangels ausreichender eigener Kapazitäten auf die Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich angewiesen ist.

Die Landesregierung sieht deshalb das Land in der Pflicht, durch eigene Anstrengungen und durch Nutzung der vorhandenen eigenen Kapazitäten die Kommunen so weit wie möglich von der Unterbringung von Asyl Suchenden zu entlasten. Die Landesregierung tritt damit der Forderung nach Schließung von Einrichtungen ausdrücklich entgegen. Dies gilt insbesondere für die Schließung des Wohnheims in Bramsche. Die dort untergebrachten Asylbewerber, die keine Perspektive für einen Aufenthalt in Deutschland besitzen, werden individuell und intensiv betreut und beraten, damit sie erkennen, welche Vorteile ihnen die freiwillige Ausreise bietet. Bramsche arbeitet erfolgreich und stellt einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept der Flüchtlingspolitik der Landesregierung dar.

Damit man die Zahlen richtig zitiert, möchte ich sie Ihnen einmal nennen. Sie beziehen sich auf Bramsche und auf den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 28. September 2004: Gesamtrückführung 247, freiwillige Rückkehr 70, Abschiebung und Überstellung an Drittstaaten 57, undokumentierte

Abreisen 120. Damit sind wir jetzt erheblich erfolgreicher, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Im Jahr 2001 waren es insgesamt nur 135 Personen, im Jahr 2002 159 Personen und im Jahr 2003 107 Personen.

Im Übrigen ist trotz Rückgangs der Zahl der Asylbewerber die Lage keineswegs so gefestigt, dass schon jetzt von einem dauerhaften und stabil niedrigen Zugang an ausländischen Flüchtlingen ausgegangen werden könnte. Es gibt noch zu viele Unsicherheitsfaktoren wie z. B. die Entwicklung im Nahen Osten, auf dem Balkan oder die Wirksamkeit der Kontrollen der EU-Außengrenzen durch die Beitrittsländer. Der Druck auf die Außengrenzen der EU ist nach wie vor enorm, wie die Situation im südlichen Mittelmeer täglich zeigt. Hat man eine Einrichtung erst einmal aufgegeben, wird es schwierig, im Bedarfsfall neue Kapazitäten aufzubauen.

Deshalb sage ich insbesondere Ihnen von den Grünen: Fragen Sie einmal Herrn Trittin, was es heißt, mit plötzlich auftretenden Flüchtlingsbewegungen konfrontiert zu werden. Er hat Anfang der 90er-Jahre als zuständiger Minister in Niedersachsen hiermit seine Erfahrungen gesammelt, als er mangels eigener Unterkünfte des Landes für die neu ankommenden Menschen Turnhallen belegen und Zelte aufstellen musste. Nein, es ist auf überschaubare Zeit nicht zu verantworten, dass das Land eine seiner Erstaufnahmeeinrichtungen schließt. Stattdessen sollten diese Einrichtungen sinnvoll genutzt werden. Sie müssen in der Lage sein, sich flexibel an die schwankenden Zugänge an ausländischen Flüchtlingen anzupassen. Dieses Konzept einer multifunktionalen Nutzung - auch für längere Aufenthalte - wird in den Zentralen Anlaufstellen seit Jahren erfolgreich praktiziert. Wir erweitern es nunmehr auch auf das Grenzdurchgangslager Friedland, das in Kürze damit beginnen wird, Erstintegrationsmaßnahmen für Spätaussiedler während eines etwas verlängerten Erstaufenthalts durchzuführen.

Darüber hinaus - in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig - muss es darum gehen, die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen zu verbessern. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Die Vorschläge hierfür liegen bereits auf dem Tisch. In den vier Aufnahmeeinrichtungen werden mehr als 150 Stellen durch Aufgabenreduzierung, durch organisatorische Maßnahmen oder Privatisierung wegfallen können. Dies kann erreicht werden, obwohl neue Aufgaben durch die Auflösung der Bezirksregierung auf die

se Einrichtungen zukommen. Dieses Konzept wird zurzeit umgesetzt. Sie sehen, auch bei der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sind wir auf einem guten Weg.

Meine Damen und Herren, lassen sie mich zusammenfassen: Die Landesregierung hält den von den Grünen aufgezeigten Weg einer frühzeitigen dezentralen Unterbringung aller Asylbewerber für falsch. Es ist ihnen zumutbar, zunächst den Ausgang des Asylverfahrens in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft abzuwarten. Die Prüfung ihres Schutzgesuchs ist noch nicht abgeschlossen. Es steht daher noch nicht fest, ob sie bleiben dürfen oder das Land wieder verlassen müssen. In diesem Stadium sind Integrationsmaßnahmen noch nicht angebracht. Erst wenn sie als politische Verfolgte anerkannt sind oder aus anderen Gründen dauerhaften Abschiebeschutz erhalten haben, ist es sinnvoll und erforderlich, sie in die örtliche Gemeinschaft zu integrieren.

Meine Damen und Herren, ich muss abschließend noch einmal feststellen: Die Unterstellung der Grünen und anderer Kreise, dass die Unterbringung in Bramsche unwürdig sei, ist schlicht unwahr. Im Gegenteil: Sie ist beispielhaft für die Gemeinschaftsunterbringung in Deutschland.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Sie sollten noch einmal hinfahren und sich das ansehen. Dann werden Sie eine solche Behauptung nicht mehr aufstellen können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Frau Langhans, ich erteile Ihnen nach § 71 eine Redezeit von zwei Minuten.

Herr Minister Schünemann, ich möchte gerade auf den letzten von Ihnen eben angesprochenen Punkt noch einmal dezidiert eingehen. Die Unterkünfte sind in der Tat sauber und ordentlich. Wenn Menschen aber, wie Sie es in Ihrer Rede eben noch einmal bestätigt haben, jahrelang zu viert oder zu fünft und ohne Privatsphäre in einem Raum zusammenleben müssen und nicht selbst darüber entscheiden dürfen, mit wem sie zusammenleben wollen, dann ist das inhuman und menschenunwürdig bzw. entwürdigend für diese Menschen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist der Punkt, um den es uns im Prinzip geht. Sie haben auch in Ihrer heutigen Rede noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es Ihnen nicht etwa darum geht, auch diesen Menschen Grundwerte wie Chancengleichheit und soziale Teilhabe zuzugestehen. Sie haben eben bestätigt, dass dies mitnichten Ihre Absicht ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Schünemann hat noch einmal das Wort.

Es tut mir Leid, dass ich noch einmal ans Mikrofon gehen muss, aber ich kann einfach die Darstellung nicht stehen lassen, man bringe die Menschen, die hierher kommen, völlig undifferenziert unter. Wir haben ein ganz differenziertes System. Wir haben Häuser für Familien, größere Kinder werden in Einzelzimmern untergebracht. Wir haben auch besondere Häuser für allein erziehende Frauen. Wenn es den Wunsch gibt, auch nach Nationen eine vernünftige Differenzierung vorzunehmen, haben wir diesen Wunsch immer berücksichtigt und werden das auch in Zukunft tun. Deshalb ist es einfach unerträglich, wenn Sie immer wieder behaupten, dass die Bewohner dort menschenunwürdig untergebracht werden. Das ist einfach nicht wahr, und diesen Vorwurf lasse ich auch nicht auf mir sitzen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Durch einen solchen Vorwurf werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz besonders belastet, die sich Mühe geben, das Konzept dort vernünftig umzusetzen.

(Georgia Langhans [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

- Wenn Sie hier behaupten, das stimme nicht, kann ich Sie nur noch einmal auffordern: Gehen Sie dort hin, und gucken Sie es sich an. Dann können Sie hier beim nächsten Mal sagen: Es tut mir Leid, ich habe mich geirrt.