Protocol of the Session on October 27, 2004

„‘Die Geschichte kennt nur ganz wenige Beispiele, wie ein geordneter Abbau einer total überhöhten Staatsverschuldung gelungen ist.‘“

Lieber Kollege Wenzel, Sie haben damit völlig Recht: Von uns gibt es nur ganz, ganz wenige.

Die Regierungskoalition ist nicht Schuld daran, dass sich die Finanzlage so darstellt, wie sie ist. Wir wären aber sehr wohl schuldig, wenn sie so bliebe. Deswegen sind wir angetreten, um zu handeln. Wir werden sparen, kürzen und konsolidieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 7. Federführend soll der Ausschuss von Haushalt und Finanzen sein. Mitberaten sollen alle Fachausschüsse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 8. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig sein. Mitberatend sollen folgende Ausschüsse tätig werden: der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Umweltausschuss, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, der Kultusausschuss, der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimment

haltungen? - Ich sehe weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen. Dann ist so beschlossen worden.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, Tagesordnungspunkt 14 morgen nach Tagesordnungspunkt 16 zu diskutieren. Ich möchte noch anmerken, dass im Vorfeld schon eine Verständigung stattgefunden hat, dass zu Tagesordnungspunkt 16 keine erste Beratung stattfindet. Bitte stellen Sie sich zeitlich entsprechend ein.

Ich rufe nunmehr auf

Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1311 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1334

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 1334 lautet auf Annahme. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann kommen wir damit zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Meine Damen und Herren, ich möchte gleich zur Schlussabstimmung aufrufen und Sie bitten, sich zunächst einmal hinzusetzen, damit ich dann anschließend sehen kann, wie Sie sich verhalten werden. - Herzlichen Dank.

Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nunmehr, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? Wer sich also jetzt von seinem Platz erhebt, der stimmt dagegen. - Das ist definitiv nicht der Fall. Stimmenthaltungen! - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist das Gesetz so einstimmig beschlossen worden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches (NBauGBDG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1229 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/1336

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in der Drucksache 1336 lautet auf Annahme mit Änderungen.

Als Berichterstatter hat sich Herr Abgeordneter Thümler bereit erklärt. Herr Thümler, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 1336 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Auch der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen trägt dieses Votum einstimmig mit. Über die Zielsetzung und den Inhalt des Gesetzentwurfs bestanden in beiden Ausschüssen keine Meinungsverschiedenheiten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rein redaktioneller Natur.

Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige wenige Sätze zu seinem Anlass und seinem Inhalt.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. c des Baugesetzbuches erhalten die Eigentümer ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich die Möglichkeit, diese Gebäude auch zu anderen Zwecken zu nutzen, wenn die Aufgabe der bisherigen Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. § 245 b Abs. 2 des Baugesetzbuches sah zunächst vor, dass die Länder bestimmen

können, diese Frist bis zum 31. Dezember 2004 nicht anzuwenden. Wir haben dies mehrmals hier im Haus besprochen. Der Landtag hat am 19. Februar 2004 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Nun hat der Bundesgesetzgeber durch Gesetz vom 24. Juni 2004 den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, zu bestimmen, die Frist von sieben Jahren bis zum 31. Dezember 2008 nicht anzuwenden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Ich möchte Sie daher bitten, dem Votum des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zu folgen, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1336 zuzustimmen. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Thümler.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe dazu keinen Widerspruch.

Wir kommen daher gleich zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenprobe! - So ist es angenommen.

Artikel 2. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenprobe! - Auch angenommen.

Gesetzesüberschrift. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenprobe! Auch einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt ihm nicht zu? - Damit ist einstimmig beschlossen worden. Vielen Dank.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks „Harz“ und des Nationalparks „Hochharz“ - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1285 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/1364

und

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Zusammenlegung der beiden HarzNationalparke - Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen- Drs. 15/1359

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu Tagesordnungspunkt 11 in der Drucksache 1364 lautet auf Annahme.

Zur Berichterstattung hat Frau Seeringer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Umweltausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen haben sich dieser Empfehlung angeschlossen.

Der Staatsvertrag, dem durch das Gesetz zugestimmt werden soll, ist der erste Schritt zur Zusammenführung des Nationalparks „Harz“ und des Nationalparks „Hochharz“ zu einem einheitlichen Nationalpark. Dieses Ziel wird von allen Fraktionen unterstützt.

Ebenfalls bestand im Ausschuss Einigkeit darüber, dass im Verlauf des weiteren Verfahrens, vor allem bei der Anpassung der Nationalparkgesetze, ergänzend zum Inhalt des Staatsvertrags weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Die in diesem Zusammenhang im Ausschuss erörterten

Erwartungen können Sie dem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen zur Zusammenlegung der beiden Harz-Nationalparke entnehmen.

Abschließend bitte ich namens des Umweltausschusses, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 1364 zu beschließen.

Vielen Dank, Frau Seeringer. Sie haben jetzt gleich das Wort zur Einbringung des Antrags unter Tagesordnungspunkt 12, Zusammenlegung der beiden Harz-Nationalparke.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zusammenlegung der beiden Nationalparke hat der einzigartige Lebensraum Harz länderübergreifend die Chance zu einer umfassenden Weiterentwicklung. Es kann, wie die SPD zu Recht sagte, nach 14 Jahren deutscher Wiedervereinigung endlich zusammenwachsen, was zusammengehört. Nicht nur die CDU-Fraktion, sondern insbesondere die Menschen im Harz freuen sich, dass wir dieses wichtige Gesetz zum Staatsvertrag nach 19 Monaten Regierungszeit verabschieden können.

Im Juni 2003 und im März 2004 haben wir über die Entwicklung des Nationalparks diskutiert und waren uns trotz einiger Meinungsverschiedenheiten einig, dass es wichtig ist, den in der Präambel des Nationalparkgesetzes festgelegten Beschluss zügig voranzutreiben. Dieses musste auf oberster Ebene geschehen, damit unterschiedliche Befindlichkeiten rechtzeitig erörtert werden konnten. Ich kann mich noch gut an die auch in der Presse ausgetragenen Diskussionen erinnern: unterschiedliche forstliche, naturschutzfachliche Konzepte, oder: Wie sieht der Name aus: Hochharz oder Harz? Wer vereinnahmt wen? Sie wissen, es ist auch nach 14 Jahren noch schwierig, gemeinsam Befindlichkeiten zu finden, Diskussionen zu führen und Schritte zu tun.

Jetzt ist der erste Schritt getan worden. Am 11. Mai fand die gemeinsame Kabinettssitzung in Wernigerode statt. Am 28. August haben Ministerpräsident Dr. Böhmer und Ministerpräsident Christian Wulff in Thale den Staatsvertrag unterzeichnet. Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunde tritt er in Kraft.