Wenn man das Ergebnis Ihrer Verwaltungsreform an Ihren Ankündigungen misst, muss man feststellen, dass Sie nun wirklich gescheitert sind.
Was haben Sie uns in den vergangenen anderthalb Jahren nicht alles erzählt: Privatisierung, Übertragung auf die Kommunen. - Wenn man einmal schaut, was daraus geworden ist, dann stellt man fest, dass es - freundlich formuliert - ein sehr übersichtlicher Anteil ist.
Ich will jetzt noch gesondert auf einen Punkt eingehen, nämlich auf die von Ihnen beabsichtigte Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Das ist in der Tat ein Skandal. Sie verkünden es als Highlight. Aber es steht in krassem Widerspruch zu den Vorstellungen der Justizministerin zur Strukturreform der Justiz. Sie hat beispielsweise die ominöse Opulenz der Gerichte beklagt und bekundet, dass die außergerichtliche Streitschlichtung zu stärken sei. Was sind denn Widerspruchsverfahren anderes als eine hervorragende und vor allem vergleichbar kostengünstige Art der außergerichtlichen Streitschlichtung? Halten Sie es beispielsweise für sinnvoll, dass sich künftig nicht nur ein A-11-Beamter, sondern zusätzlich mindestens noch ein Richter mit einer streitigen Verwaltungsentscheidung zu befassen hat?
Es ist kein Zufall gewesen, dass sich eine breite Mehrheit im Fachausschuss - vom katholischen Büro über den Sozialverband Deutschland, den Deutschen Gewerkschaftsbund, Haus & Grund und viele andere - der von Ihnen beabsichtigten Abschaffung des Widerspruchsverfahrens widersetzt hat. Ich befürchte, dass es durch diese Abschaffung zu einer erheblichen Verteuerung des Rechtsschutzes für Bürgerinnen und Bürger kommen wird. Aufgrund der absehbaren Klageflut wird es zu einem erheblichen Mehraufwand, auch beim Personal, kommen. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, in dem die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens gefordert wird.
Was die anderen Bereiche angeht, haben wir uns im Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen sehr genau darüber unterhalten, ob
Zum Aufbau der Hierarchie der Verwaltung - Sie schaffen ja kein eindeutiges zweistufiges Modell; Sie haben Regierungsvertretungen - haben Ihnen auch die Expertinnen und Experten in der Anhörung gesagt, dass diese nicht mit Entscheidungskompetenz ausgestattet sind und dass sie, wenn ein Verfahren falsch läuft, nicht eingreifen und es zurückholen können. Das ist eine halbherzige Sache. Das sind im Grunde genommen Minibezirksregierungen, weil Sie sehen, dass Sie mit Ihrem zweistufigen Modell gescheitert sind. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Wie soll man denn diese 200 Beschäftigten bezeichnen, die dort arbeiten? Sind das zusätzliche Regierungssprecher, die von oben nach unten die Meinung des Ministeriums durchsetzen? - Das ist aus unserer Sicht Unsinn.
Meine Damen und Herren, wir hätten einen anderen Weg vorgeschlagen, unsere Reform der Bezirksregierungen, der Mittelinstanzen weiter fortzusetzen. Die Beschäftigten dort hatten gute Vorschläge erarbeitet, die Kosten eingespart und zu einer Personalreduzierung geführt hätten. So, wie Sie es auch mit dieser Rasanz machen, können wir dem unsere Zustimmung logischerweise nicht erteilen.
In Ihrer Ankündigung zur Verwaltungsreform sind Sie enorm engagiert gut gestartet. Wenn man aber dann darauf schaut, was dabei herauskommt, ist es leider nur ein seichter Bettvorleger. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute entscheiden wir mit der Verabschiedung der acht Artikelgesetze über eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in Niedersachsen und damit über die zukunftsgerichtete Neuordnung der Landesverwaltung.
Zentraler Bestandteil für die grundlegende Modernisierung und die Optimierung der niedersächsischen Landesverwaltung ist die Auflösung der vier Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 und damit einhergehend der Übergang von einem dreistufigen zu einem zweistufigen Verwaltungssystem. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen werden diese Landesregierung und die Regierungsfraktionen neben der inzwischen erfolgreich umgesetzten Schulstrukturreform und der Verbesserung der inneren Sicherheit ein weiteres, wichtiges und zentrales Wahlversprechen zeitnah umsetzen;
denn das haben wir vor der Wahl den Bürgern angekündigt. Wir werden eine durchgreifende Verwaltungsreform durchführen, die die Bezirksregierungen entbehrlich macht.
Heute, bereits eineinhalb Jahre nach der Wahl, können wir feststellen, dass uns nach gründlicher Vorarbeit durch Minister Schünemann und Sonderstaatssekretär Meyerding mit den Artikelgesetzen ein Ergebnis zur Verwaltungsmodernisierung vorliegt, das - um mit den Worten von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse zu sprechen - für alle reformbereiten Bundesländer in Deutschland Modellcharakter haben wird.
Danken möchte ich aber auch all denjenigen, die auf den verschiedensten Ebenen zum Gelingen dieser Reform beigetragen haben.
In diesen Dank möchte ich auch den unabhängigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einschließen, der in doch sehr kurzer Zeit die Gesetzesvorhaben begleitet hat.
Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, reden wir nicht nur über umfassende Reformen, wie Sie es während Ihrer
Meine Damen und Herren, nur wer den Mut zu Veränderungen hat und verändert, kann im Nachhinein Aussagen darüber treffen, was richtig und was falsch gewesen ist, nicht aber derjenige, der wie Sie zwar gerne von Reformen spricht, aber, wenn es an die Umsetzung geht, doch lieber am scheinbar Bewährten festhält.
Aber allein Reformen vorzuschlagen oder sie nur in Ansätzen zu verwirklichen, wie Sie es lange Jahre getan haben, bringt uns nicht wirklich weiter. Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition, seien Sie doch froh, dass wir - im Gegensatz zu Ihnen damals - den Mut haben, Veränderungen, die zwingend notwendig und daher geboten sind, auch tatsächlich herbeizuführen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, nur eine Landesregierung wie die von Ministerpräsident Wulff, die konsequent, entschlossen und geschlossen vorwärts gerichtet handelt, hilft diesem uns mit hohen Schulden überlassenen Land weiter.
Mit uns gibt es eben keine endlosen Geschichten verpasster Chancen, keine zahllosen Gutachten, keine gescheiterten Kommissionen, sondern wir verwirklichen gemeinsam mit der FDP-Fraktion tatkräftig und zielstrebig unsere Koalitionsaussagen.
Der von der Landesregierung mit der Vorlage der Artikelgesetze zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen richtigerweise eingeschlagene Weg führt zur Abschaffung der Bezirksregierungen und ebnet damit den Weg zu einer umfassenden Strukturreform der Landesverwaltung. Dies werden wir heute beschließen.
Bestrebungen, die Bezirksregierungen abzuschaffen, hat es in der Vergangenheit viele gegeben. Aber es mangelte bisher immer an der Durchset
zung. Man berief sich in den Debatten - wie jüngst auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition - auf die scheinbar nicht verzichtbare Bündelungs- und Koordinierungsfunktion der Bezirksregierungen. Dabei lassen Sie völlig außer Acht, dass eine vollständige Bündelung und Koordinierung in der staatlichen Mittelinstanz schon seit Jahren nicht mehr stattgefunden hat - zum einen, weil schon lange Sonderbehörden neben den Bezirksregierungen bestanden haben, und zum anderen, weil Doppelzuständigkeiten in den letzten Jahren durch Ausgliederung verschiedener Fachabteilungen auch noch ausgebaut wurden. Wer diese Ausgangslage kennt, muss sich doch zu einem Neuanfang entschließen und kann nicht weiterhin wie Sie von Veränderungen durch eine einfache Umbenennung der „Bezirksregierungen“ in „Regionalmanagement“ träumen. Das allein reicht nicht. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben die dringend notwendige und längst überfällige Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Hierzu gibt es keine wirkliche Alternative.
Lassen Sie mich insbesondere zwei Gründe nennen: Erstens. Das Land Niedersachsen ist hoch verschuldet. Alle Verantwortlichen sind sich darüber einig, dass auch die öffentliche Verwaltung einen Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushaltes leisten muss. Auch durch die Verwaltungsreform müssen erhebliche Einsparungen erwirtschaftet werden. Unsere Personalkostenquote ist viel zu hoch. Wir müssen Stellen im Landesdienst abbauen. Daher haben die Regierungsfraktionen der CDU und der FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, in der Landesverwaltung 6 000 Stellen entbehrlich zu stellen. Darüber, meine Damen und Herren, ist das Kabinett noch hinausgegangen und hat beschlossen, dass in der Landesverwaltung sogar mehr als 6 700 der insgesamt 180 000 Stellen entbehrlich gestellt werden können, davon mehr als 1 200 Stellen allein durch die Auflösung der Bezirksregierungen.
Das hierdurch zu realisierende Einsparvolumen ergibt sich aus der von der Landesregierung zu den Gesetzentwürfen vorgelegten Gesetzesfolgenabschätzung. Die in den Projektberichten aufgezeigten Entlastungen können aber nicht sofort in voller Höhe realisiert werden, da die dort genannten Stellen natürlich nicht sofort entfallen.
Zur Beschleunigung des Stellenabbaus hat die Landesregierung personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie die Optimierung der Jobbörse, die Verschärfung des Einstellungsstopps und die Vermittlung von entbehrlich werdendem Personal in neue Einsatz- und Betätigungsfelder, vorgesehen. Herr Innenminister Schünemann ist soeben beispielhaft darauf eingegangen.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, stellen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes zum wiederholten Male unter Beweis, wie wenig Sie von Personalwirtschaft und Finanzen verstehen.
Die Koalition von CDU und FDP dagegen wird die Maßnahmen dieser Landesregierung zum Stellenabbau unterstützen, die - das halte ich für besonders wichtig - jüngeren, motivierten Mitarbeitern nicht die Chance für ihre berufliche Entwicklung verbauen wird.