Hier schützt ein Täter den anderen. Ich erinnere daran, dass die Erholungsfunktion verfassungsgerichtlich als gleichwertig mit Nutz- und Schutzfunktion verankert ist. Zwar wird - wie im Falle des Petenten - in der Lüneburger Heide schon seit Jahren von einigen - nicht allen - staatlichen Forstbehörden und der Klosterkammer eine jährliche Gestattungsgebühr in unterschiedlicher Höhe erhoben. Aber das legalisiert das Vorgehen der Forst in keiner Weise. Der Petent beschwert sich auch gar nicht darüber, dass er sich mit der Forstverwaltung absprechen muss, sondern darüber, dass er ein jährliches Gestattungsentgelt zahlen muss.
Da muss man ihm Recht geben. Die Forstverwaltung kann eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand in Fällen der gewerblichen Nutzung verlangen - wobei man hier darüber spekulieren könnte, ob das vorliegt -, der - natürlich nach Absprache der Regelung - für den einzelnen Sondernutzer entsteht, wenn sie ihm für fünf oder zehn Jahre die Nutzung bestimmter Wege gestattet. Sie kann dem Bürger, dem Sondernutzer, auch auferlegen,
Schäden, die er mit seinem Fahrzeug verursacht, zu beseitigen, oder mit ihm vereinbaren, dass er für eventuell entstehende Reparaturkosten nach dem Verursacherprinzip die Kosten tragen muss. Aber ein jährliches Entgelt für die Nutzung von Forstwegen mit Pferdegespann ist schlicht nicht gerechtfertigt. Hier darf keine Maut für die Nutzung von Waldwegen erhoben werden.
Die Forst geht hier seit Jahren einen Sonderweg im Umgang mit den Bürgern. Dieses Abkassieren muss abgestellt werden. Die Waldmaut ist ein Irrweg. Deswegen kann der Landtag hier nur beschließen, dass die Landesregierung das Anliegen des Petenten berücksichtigt. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Klein, ich spreche zu derselben Eingabe, nämlich der Eingabe 1131. Ich weiß nicht, wie Sie das aus Ihrer Erfahrung kennen. Aber ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen Reiten und Gespannfahren. Insbesondere dann, wenn das Gespannfahren - wie im vorliegenden Fall - mit einer gewerblichen Nutzung verbunden ist, ist das aus meiner Sicht ein sehr deutlicher Unterschied.
Im Übrigen besteht kein Unterschied zu der Praxis in der Vergangenheit. Ich sage Ihnen, Herr Kollege Klein: Hören Sie auf, hier ein Gespenst an die Wand zu malen, dass diese Landesregierung in Zukunft von Spaziergängern und Radfahrern im Wald eine Maut erheben will. Das ist nicht der Fall.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wir haben mit der Diskussion doch nicht ange- fangen!)
Ich sage Ihnen, Herr Kollege Klein: Es ist auch in der Vergangenheit so gewesen, dass diejenigen, die z. B. die Waldwege in erheblichem Maße gewerblich genutzt und abgenutzt haben - da müssen auch Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden -, ein Entgelt zahlen mussten. Das ist in der Vergangenheit so gewesen, und das ist heute so. In diesem Fall hat es eine Erhöhung ge
geben. Das ist eine Anpassung, die im Laufe der Zeit einfach passiert. Irgendwann kommt es einmal zu Erhöhungen. Insofern gibt es hier aus meiner Sicht keine Änderung zu der Situation, die wir früher hatten, dass nämlich Gebühren im Wald erhoben wurden. Es wird aber keine generelle Maut geben. Hören Sie auf, uns die plakativen Sprüche vorzuhalten. Das ist alles Schein. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 1187. Es geht um die Resolution einer Bürgerinitiative gegen die A 39. Der Ausschuss hat sich mit großer Mehrheit für „Sach- und Rechtslage“ entschieden, während die Grünen dafür plädieren, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Wir machen uns einige Erklärungen, die in der Resolution enthalten sind, nicht zu Eigen, so z. B. dass es keine fundierte Studie über die Verkehrsnotwendigkeiten gibt und dass es keinen volkswirtschaftlich nachgewiesenen Nutzen gibt. Diese Studie gibt es nämlich. Das ist der Bundesverkehrswegeplan, in dem dieses Projekt mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1 zu 3,4 ausgewiesen ist, womit genau der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen worden ist.
Unserer Meinung nach kann auch nicht zur „Berücksichtigung“ empfohlen werden, dass Straßen keine Entlastung des Verkehrs schaffen. Autobahnen entziehen der Region auch keine Arbeitsplätze. Genau diese Feststellungen wollen wir der Landesregierung nicht zur Übernahme empfehlen.
Wir sehen natürlich Belastungen durch das Projekt, wollen aber die konkreten Planungen abwarten und werden darauf achten, dass eine sachgerechte Planung alle Beeinträchtigungen berücksichtigt. Dann wird es darüber auch noch eine Abstimmung im Bund geben. Wir plädieren für „Sachund Rechtslage“. Ich hoffe auf eine breite Mehrheit in diesem Raum für dieses wichtige Projekt. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Redezeiten sind auch ausgeschöpft.
Wir kommen zur Abstimmung und stimmen über die hier besprochenen und in der Drucksache genannten Eingaben ab. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf, wobei ich zunächst über den jeweiligen Änderungsantrag und, falls er abgelehnt wird, über die Ausschussempfehlung abstimmen lasse.
Für die nachfolgend aufgeführte Eingabe liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, nämlich „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor.
Ich rufe die Eingabe 963, betrifft Landesblindengeld, auf. Wer der Meinung ist, dass den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gefolgt werden soll, „Berücksichtigung“ zu beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Diese Anträge sind abgelehnt.
Ich rufe nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Ich rufe dann die Eingaben 1114 und 1362, betrifft muttersprachlichen Unterricht, auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nämlich „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe, bitte! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sachund Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Für die nachfolgend aufgeführte Eingabe liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, zur „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Es handelt sich um die Eingabe 1312. Sie betrifft die Hausaufgabenhilfe.
Wer den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Die beiden Anträge sind abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Eingabe 1131, betrifft Erhebung einer Wegenutzungsgebühr durch das Klosterforstamt Soltau. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „zur Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen zur Eingabe 1341 (01 bis 04), betrifft Verbandsklage für Tierschutzorganisationen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, „zur Berücksichtigung“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen dann zur Eingabe 1187, betrifft Bau der Bundesautobahn 39. Auch dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, nämlich „zur Berücksichtigung“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen nun zur Eingabe 1087 (01), (03) und (04) , betrifft Schulstrukturen. Zu dieser Eingabe liegen zwei gleich lautende Änderungsanträge vor: zum einen der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zum anderen der der Fraktion der SPD. Beide möchten „zur Berücksichtigung“ beschlossen wissen. Wer diesen beiden Anträgen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Sie sind beide abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sachund Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zu der Eingabe 932, betrifft Integrationsklassen an Grundschulen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „zur Erwägung“ zu beschließen, vor. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 32 und 33 auf, die vereinbarungsgemäß zusammen beraten werden, also
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Deutsche Rechtschreibung konsequent weiter vereinfachen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1253
Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Schülerinnen und Schüler brauchen Verlässlichkeit in der Rechtschreibung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1262
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zuerst eingebracht. Demzufolge bringt sie ihren Antrag auch zuerst ein. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Glaubt man Ihren Worten, Herr Ministerpräsident Wulff, drohen in Niedersachsen Chaos und Anarchie, wenn die Rechtschreibreform im August nächsten Jahres verbindlich werden soll. Bei einer Spielshow im Fernsehen, in der es auch um die deutsche Rechtschreibung ging, machen Sie Fehler, Herr Wulff. Da das nicht an Ihnen liegen kann, muss natürlich etwas anderes schuld sein: die Rechtschreibreform. Die Rechtschreibreform muss natürlich wieder rückgängig gemacht werden, fordern Sie, Herr Ministerpräsident, und haben außerdem damit natürlich ein schönes Thema für das Sommerloch gefunden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bis zu diesem Quiz war eigentlich alles klar. Die Rechtschreibreform wurde 1995 einstimmig von allen 16 Bundesländern beschlossen. Alle Kultusminister, auch Herr Busemann, hatten im Juni 2004, in diesem Jahr, in der Kultusministerkonferenz der verbindlichen Umsetzung ab August 2005 zugestimmt. Eine vor Jahren gestartete Volksinitiative gegen die Reform war längst gescheitert. Aber im Sommer 2004 beschwört Ministerpräsident Wulff plötzlich den Untergang der deutschen Sprache, wenn die Rechtschreibreform wie geplant und beschlossen in Kraft treten soll. Alle inzwischen beruhigten Gemüter werden wieder auf den Plan gerufen. Statt an einer Weiterentwicklung der Rechtschreibung, die aufwändig mit den anderen Deutsch sprechenden Staaten Schweiz, Liechtenstein und Österreich abgestimmt worden ist, konstruktiv zu arbeiten und für Verlässlichkeit zu sorgen, schürt der Ministerpräsident die Auseinandersetzung und heizt die Debatte an.