dienst so gut wie vermeiden sollte, gekündigt, und Herr Möllring, der Finanzminister, spricht offen von betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Verwaltungsreform.
In der Zwischenzeit glaubt Ihnen auch keiner mehr, dass über 80 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Auflösung der Bezirksregierungen weiterhin am Ort oder in der näheren Umgebung arbeiten werden. Deshalb haben sich ja die Beschäftigten auch landesweit für eine Vereinbarung über die maximalen Pendelzeiten von 2,5 Stunden eingesetzt. Das kommt nicht von ungefähr.
Innerhalb Ihres Reformprozesses planen Sie so genannte flankierende Maßnahmen. Sie nennen die Aufrechterhaltung des Einstellungsstopps. Eben haben wir gesehen, dass davon abgewichen wird, wenn es um Spezialberufe geht: in der Größenordnung von 500 Beschäftigten. Sie wollen die Job-Börse optimieren. Das finden wir in Ordnung.
Aber Sie sagen eben auch noch, dass eine Versetzung in den Ruhestand notwendig ist und dass das sehr breit ausgeweitet werden muss. Ich halte das Ziel, von den Möglichkeiten des § 109 Abs. 2 NBG Gebrauch zu machen, in unserer heutigen Zeit für einen Skandal.
Herr Minister, wie wollen Sie das arbeitenden Menschen, die gering verdienen, erklären, wie wollen Sie das in unserem Land Arbeitslosen erklären, wenn die Möglichkeit eröffnet wird, dass relativ gut verdienende Beamtinnen und Beamte für ein gutes Geld in den Vorruhestand gehen können?
Herr Minister, Sie haben vor, Mitarbeiter mit 55 Jahren oder sogar früher in den Ruhestand zu schicken. Diese Mitarbeiter kosten den Landeshaushalt weiterhin Geld. Sie müssen aber dafür nichts mehr leisten. Gut ausgebildetes Personal wird in den Ruhestand geschickt. Ihre Erfahrung und ihr Wissen, das wir dringend benötigen, wird nicht mehr gebraucht.
Ich will Ihnen einmal vorlesen, was der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, der wertgeschätzte Kollege Althusmann,
„Es ist ein Privileg für den öffentlichen Dienst. Dieses Privileg wird jetzt zurückgenommen. Das ist angesichts der Haushaltslage des Landes Niedersachsen auch vertretbar; denn 83 % Bezahlung für 50 % Leistung kann sich ein Arbeitgeber in diesem Land für die nächsten Jahre nun wahrlich nicht weiter leisten.“
Meine Damen und Herren von der CDU, rechnen Sie bitte einmal nach: Wem 83 % Bezahlung für 50 % Leistung zu teuer ist, der kann doch nicht ernsthaft 75 % Bezahlung für 0 % Leistung als gut empfinden.
Und erzählen Sie mir bitte nicht, die Beamtinnen und Beamten würden nicht mehr gebraucht und seien daher schlicht überflüssig. Sie sollten lieber einmal hinterfragen, wie Sie mit den Leuten in den Ministerien umgehen. Teilweise trägt ja auch das Betriebsklima ein bisschen dazu bei, dass sich jetzt sehr viele überlegen, sie könnten auch von dieser lukrativen Regelung Gebrauch machen.
Ich frage mich, wie Sie das den Leuten in der jetzigen Zeit erläutern wollen. Das findet in der Öffentlichkeit kein Verständnis.
Die SPD-Landtagsfraktion will die von der Landesregierung geplante massive Ausweitung der Vorruhestandsregelung verhindern. Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, wenn mit recht zweifelhaften Tricks massenhaft leistungsfähige Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden. Offensichtlich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dient dieser mit hohen Kosten verbundene Plan ausschließlich dem Ziel, möglich schnell eine positive Bilanz vorzulegen.
Das sollten wir nicht machen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf klarstellen, dass es sich bei dem § 109 NBG nicht um eine Möglichkeit handelt, Beschäftigte der gesamten Landesverwaltung loszuwerden, nur weil ihnen irgendwo, wenn sie einen Tauschpartner finden, in einem Zeitraum von zwölf Monaten innerhalb der Umgestaltung der Behörde die Möglichkeit eröffnet wird.
Der Anwendungsbereich soll auf die aufzulösende Behörde beschränkt bleiben, und es darf kein Versetzungstourismus einsetzen. Es muss, wenn man überhaupt so eine Vorruhestandsregelung weiterhin in Erwägung zieht, gezielt und vereinzelt davon Gebrauch gemacht werden. Es kann nicht dazu dienen, dass das auf mehrere hundert, wenn nicht gar tausend Beamtinnen und Beamte übertragen wird und dass auch noch Leute davon betroffen sind, die jünger als 55 Jahre alt sind. Das geht nicht; das wollen wir nicht.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch einige Worte zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil die Tagesordnungspunkte gemeinsam beraten werden. Einzelne Punkte Ihres Antrages, Herr Wenzel, können wir durchaus mittragen, andere halten wir aber zum momentanen Zeitpunkt einfach für zu kurz gegriffen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Es ist allerdings richtig, dass es ein absolutes Armutszeugnis für die Landesregierung ist, dass sie eine Verwaltungsreform durchpeitschen will, die hinsichtlich einer seriösen Wirtschaftlichkeits- und Kostenanalyse auf keinen glaubwürdigen Zahlen basiert. Wir unterstützen die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für Beschäftigte im Personalüberhang weitere, über die bisher von der Landesregierung genannten hinausgehenden Einsatzgebiete zu prüfen. Aber wir halten die Vorruhestandsregelung für einen Skandal. Deswegen haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht.
Herr Althusmann, Sie haben gestern in einem anderen Zusammenhang auf Machiavellis „Il Principe“ zurückgegriffen. Das muss man ja nicht immer zitieren, aber ich habe einmal nachgeschaut, was Machiavelli denn zu dem Bereich Reform schreibt. Das bezieht sich zwar auf das Königreich
„Das angeführte Beispiel mag genügen. Denn das Königreich Frankreich wäre unüberwindlich, wenn Karls Reform weiterentwickelt oder beibehalten worden wäre. Aber die geringe Klugheit der Menschen lässt sie etwas Neues beginnen, weil man es im Augenblick für gut hält.“
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich nunmehr Herrn Kollegen Wenzel das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns bei der Diskussion ja schon sehr viel näher gekommen, Frau Leuschner. Bei der Einbringung waren wir noch etwas weiter auseinander. Vielleicht finden wir in den anderen Punkten auch noch einen Konsens.
Was die Regierungsfraktionen angeht, Herr Althusmann: Ihr Ministerpräsident, der ja gerade nicht anwesend ist, legt auf der einen Seite immer sehr viel Wert auf Identität von Handeln und Reden. Das ist bei diesem Thema ein ganz spannender Punkt, weil er sich ja auf der anderen Seite auch zusammen mit seiner Parteichefin dafür ausspricht, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, und hier im Parlament die Verlängerung der Arbeitszeit betreibt. Wie passt das zusammen, wenn man Konzepte vorschlägt, die im Extremfall darauf hinauslaufen, dass man mit 28 Jahren von der Uni kommt, in den öffentlichen Dienst geht und mit 50 Jahren in den Vorruhestand geht?
- Dieses Modell war hier bei Ihnen strategisch so angelegt. Denn Sie haben ja bei allen Beamten des Landes abgefragt, wer mit 50 schon in den Vorruhestand gehen möchte. Nachdem das ruch
bar wurde, haben Sie das Ganze etwas zurückgezogen und gesagt: Okay, bei uns kann man erst mit 55 Jahren in Rente gehen. - Aber auch dieses Konzept halte ich nicht für richtig, Herr Althusmann. Das ist ein goldener Handschlag. Zusammen mit dem Partnertauschmodell, das Sie zusätzlich noch vorgeschlagen haben, ist es meines Erachtens auch rechtlich sehr grenzwertig, was Sie da vorhaben.
Herr Althusmann, ich bin überzeugt: Wenn Sie mit diesem Konzept in der Öffentlichkeit versuchen, den Menschen zu erklären, warum das richtig und gerecht ist, dann wird das niemand verstehen. Fragen Sie einmal einen künftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II, ob er gerne das ALG II gegen den Vorruhestand ab 55 oder 50 Jahre tauschen würde. Ich weiß, wie die Antwort lauten würde. Ich glaube, Sie könnten dieses Konzept niemandem als gerecht verkaufen.
Meine Damen und Herren, Sie haben auch andere Möglichkeiten. Sie haben es in der Regel mit besser qualifizierten Beamten aus dem höheren oder gehobenen Dienst zu tun. Die Beamten im einfachen oder mittleren Dienst entscheiden sich in der Regel nicht für diese Lösung, aber im höheren oder gehobenen Dienst ist es für viele durchaus attraktiv. Dann können Sie mir nicht erzählen, dass Sie nicht in der Lage sind, diese Beamten an einer anderen Stelle im Landesdienst unterzubringen. Sie stellen jedes Jahr tausende Lehrer und Polizisten - auch im Verwaltungsdienst, der dazu gehört - neu ein. Sie haben 449 Ausnahmen von Ihrem Einstellungsstopp gemacht. In jedem einzelnen Punkt hätte man prüfen können und müssen, ob es nicht möglich wäre, einen dieser Beamten einzusetzen, die Sie jetzt in den Vorruhestand schicken wollen. Ich glaube, das, was Sie vorhaben, ist schlicht und einfach ungerecht und ist schlicht und einfach unverständlich.
Herr Althusmann, wir schlagen Ihnen in demselben Antrag vor, im Rahmen der Föderalismusreform einen Vorstoß zu unternehmen, der darauf abzielt, das Beamtenrecht flexibler zu machen. Wir haben eigentlich in keinem Bereich ein Arbeitsrecht, das so inflexibel ist wie das Beamtenrecht. In vielen Firmen, in vielen Unternehmen ist es selbstverständlich, dass man dann, wenn man ein Aufgabenvolumen reduziert - in Firmen ist es beispiels
weise eine schlechte Auftragslage -, auch die Arbeitszeit entweder dauerhaft oder vorübergehend reduziert. Nichts anderes schlagen wir Ihnen vor. Wir wollen, dass Sie darüber nachdenken, dass Sie im Rahmen der Föderalismusreform einen Vorstoß unternehmen, um das Beamtenrecht zu flexibilisieren und bei einem Aufgabenabbau behördenbezogen oder dienststellenbezogen die Stundenzahl moderat um zwei oder vier Wochenstunden abzusenken - natürlich bei gleichzeitiger Kürzung der Bezüge. Wir halten das für gerechter, für solidarischer und für zukunftsträchtiger als den Vorruhestand mit 50 oder 55 für einige wenige. Ich hoffe, dass wir uns auf diesem Weg näher kommen. Ich bin sicher, wir werden am Ende bei einer solchen Lösung landen. Die Frage ist nur, ob Sie sich trauen, diesen Weg jetzt mit einzuschlagen, oder ob Sie hier noch länger die Illusion erwecken wollen, dass im Beamtenrecht alles so bleiben kann, wie es heute ist. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Leuschner und Herr Wenzel, Sie müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass diese Verwaltungsreform ein Meilenstein in der Politik des Landes Niedersachsen ist,
weil sie den Einstieg in den Ausstieg bedeutet, nämlich den Ausstieg aus der Kostenfalle Personalkosten und den Ausstieg aus der Kostenfalle Bürokratiekosten. Wir werden nach der umfangreichen Aufgabenkritik, die hier stattgefunden hat, 2005 eine schlanke und effektive Verwaltung in Niedersachsen haben.
Wir haben - das möchte ich noch einmal deutlich machen - die Aufgaben der Bezirksregierungen auf den Prüfstand gestellt. Wir sind nach dem sicherlich richtigen und sinnvollen Vorgehen vorgegangen: Welche Aufgaben können ersatzlos wegfallen? Was kann privatisiert oder an Dritte übertragen werden? Was kann kommunalisiert werden?