Protocol of the Session on September 16, 2004

Das ist nicht in unserem Sinne. Ich hoffe inständig, dass Sie bei ernsthaftem Nachdenken zu der Auffassung kommen, dass es auch nicht in Ihrem Sinne ist.

Meine Damen und Herren, noch ein Satz zur Privatisierung der Häfen insgesamt. Bislang ist generell überhaupt nicht erkennbar, wo die eklatanten Vorteile der privatrechtlichen Organisationsform der Hafenverwaltung des Landes liegen sollen. Sie wird nicht billiger, sondern eher teurer, und die Leistungsfähigkeit der Hafenverwaltung wird durch ein neues Türschild auch nicht drastisch gesteigert. Wenn Sie die Privatisierung der Hafenverwaltung aber dennoch durchsetzen - das könnte ja angehen, Herr Ontijd -, möchte ich Sie an Folgendes erinnern: Der Landesrechnungshof hat am Beispiel des NLWKN schon die Rechtsform eines Landesbetriebes als ungeeignet zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dargestellt. Ich meine, dass eine GmbH für die Erledigung solcher hoheitlichen Aufgaben, die in den Bereich der inneren Sicherheit eingreifen, noch viel weniger geeignet ist. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss zu diesen Punkten erheblichen Beratungsbedarf und werden diese Punkte dann dort auch intensiv zu klären haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke sehr. - Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den Bereichen Wald und Jagd - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1275

Dazu hat der Herr Landwirtschaftsminister das Wort. Bitte schön!

(Zuruf von der CDU: Ausschussüber- weisung!)

- Entschuldigung! Wir kehren noch einmal zu Tagesordnungspunkt 13 zurück. Ich habe versäumt, die Ausschussüberweisung beschließen zu lassen. Vielen Dank für den Hinweis. Ich wollte nur einmal sehen, ob ihr es merkt.

(Heiterkeit - Zuruf von der SPD: Wir passen auf!)

Mit dem Gesetzentwurf soll sich federführend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr befassen, mitberatend sollen der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“, der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen und der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt werden. Gibt es dazu andere Meinungen? - Dann ist es so beschlossen.

Ich brauche jetzt nicht alles zu wiederholen, was ich zu Punkt 14 schon gesagt habe. Ich erteile dem Minister das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zu Beginn der Regierungsübernahme im Frühjahr 2003 vereinbart, die Landesforstverwaltung mit dem Ziel zu modernisieren, den Personalund Betriebsaufwand zu senken und ihre Ertragssituation zu verbessern.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den Bereichen Wald und Jagd werden das von der Landesforstverwaltung unter Beteiligung ihrer Mitarbeiter erarbeitete Ergebnis vorgelegt und zugleich der Beschluss der Landesregierung vom 27. April 2004 umgesetzt. Artikel 1 beinhaltet die Errichtung

der Anstalt Niedersächsische Landesforsten als rechtsfähiger Anstalt öffentlichen Rechts. In den Artikeln 2 bis 5 werden die Dinge geregelt, die mit dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz, dem Personalvertretungsgesetz, dem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und auch dem Niedersächsischen Jagdgesetz im Zusammenhang stehen. In Artikel 6 steht, wie die Zuständigkeiten geregelt werden, wenn die Bezirksregierungen am Jahresende aufgelöst werden.

Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen, die Gewerkschaften, Kammern, Verbände und betroffenen Behörden sind gehört worden. Sie hatten die Möglichkeit, ihrerseits Stellungnahmen bis zum 31. August dieses Jahres einzubringen. Wir haben versucht, diese nach Möglichkeit auch zu berücksichtigen.

Neben der Anstalt öffentlichen Rechts sind auch der optimierte Regiebetrieb und der Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung geprüft worden. Wir haben uns für die Anstalt öffentlichen Rechts entschieden, weil sie weiterhin die Steuerungsmöglichkeit durch den öffentlichen Auftraggeber ermöglicht und gleichzeitig alle Rationalisierungspotenziale durch die Übertragung, weitgehende Handlungsfreiheit und auch Verantwortung mit einschließt. Sie ist wegen der Ergebnisverantwortung als Folge der fehlenden finanziellen Abfederung im Landeshaushalt besonders geeignet, das wirtschaftliche Ziel zu erreichen und den Verbundbetrieb mit seinem multifunktionalen, am Gemeinwohl orientierten Auftrag nach dem Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz zu gewährleisten. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist unter den genannten Alternativen die einzige Organisationsform, bei der im Fall einer Zielverfehlung letztlich am Kreditmarkt eine Finanzierung möglich ist. Erst danach erfolgt gegebenenfalls eine Inanspruchnahme des Landes im Rahmen seiner Gewährträgerhaftung.

Die Landesregierung hat bereits mit ihrem Beschluss vom 27. April entschieden, dass der Produktbereich 1 - das ist die Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen - so zu entwickeln ist, dass im Jahr 2008 keine Finanzhilfen mehr für diesen Bereich erforderlich sein werden.

(Zustimmung von Ingrid Klopp [CDU])

- Ja, da kann man ruhig klatschen. Das ist schon was. - Die Sicherung der Erholungsfunktion und die Unterrichtung der Öffentlichkeit - vor allem der

Jugend - über die Wirkung des Waldes und des Naturschutzes einschließlich der Waldentwicklung im Nationalpark bleiben nach wie vor im Zuständigkeitsbereich der Anstalt. Dafür wird sie auch zukünftig Zuwendungen des Landes erhalten. Selbstverständlich werden wir auch das Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Landesforsten fortsetzen. Dieses Programm ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Landesforsten und dient auch der Stabilisierung und der Risikominderung in unseren Wäldern. Wir wären schlecht beraten, wenn wir hiervon abweichen würden.

Zur Sicherung der angestrebten Verbesserungen sind u. a. folgende Eckpunkte in den Gesetzentwurf aufgenommen worden: Die Anstalt bewirtschaftet den Landeswald nach Maßgabe des Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetzes und des Niedersächsischen Jagdgesetzes als staatliche Aufgabe. Ihr können durch Verordnung der Landesregierung weitere staatliche Aufgaben übertragen werden. Die Anstalt wird sich über eigene Einnahmen und Finanzhilfen nach Maßgabe des Landeshaushalts finanzieren. Bei Großschadensereignissen kann das Fachministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium auch finanziellen Ausgleich gewähren.

Zur Aufgabenerfüllung überträgt das Land der Anstalt unentgeltlich alle von der Landesforstverwaltung verwalteten Grundstücke mit ihrem Zubehör. Die Anstalt untersteht bei der Durchführung staatlicher Aufgaben der Fach- und im Übrigen auch der Rechtsaufsicht. Wesentliche Entscheidungen der Anstalt obliegen dem Verwaltungsrat, in dem sowohl das Fach- als auch das Finanzministerium mit entscheidender Stimme vertreten sind. Die Anstalt besitz Dienstherrnfähigkeit. Sie übernimmt das Personal der Landesforstverwaltung.

Gleichzeitig werden wir mit dieser Veränderung auch die Aufbauorganisation der Landesforstverwaltung weiter optimieren. Die 45 Forstämter werden zu 26 und die 340 Revierförstereien zu 274 zusammengelegt. Die Betreuung des Körperschafts- und Kommunalwaldes bleibt Angebot und Aufgabe der Anstalt. Die bestmögliche Deckung der Verwaltungskosten wird hierbei angestrebt.

Das Niedersächsische Forstplanungsamt und das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum werden als Servicestellen der Anstalt in sie integriert. Die Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt wird nicht in die Anstalt integriert, sondern mit den

Forstlichen Versuchsanstalten unserer Nachbarländer Hessen und Sachsen-Anhalt zu einer Dienststelle zusammengeführt. Die dafür erforderlichen Verhandlungen mit diesen Ländern laufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bringen die vorgenannten Änderungen der Rechtsund der Organisationsform unserem Land? - Wir rechnen damit, dass sich die Anstalt ab 2008 in ihrer Kerntätigkeit selbst finanzieren wird und die Finanzhilfen von diesem Zeitpunkt an um insgesamt 20 Millionen Euro im Jahr zurückgehen werden. Mittelfristig wird der künftige Personalbedarf der Landesforstverwaltung um 25 % unter dem Stellenplan des Jahres 2004 liegen. Das ist das Ergebnis eines wesentlich von der Landesforstverwaltung entworfenen Konzeptes. Dieses Konzept fügt sich nahtlos ein in die Bemühungen der Landesregierung in Sachen Haushaltskonsolidierung und auch Verwaltungsmodernisierung. Die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts für einen bislang als Regiebetrieb geführten Verwaltungszweig ist ein Stück Neuland. Ich glaube aber, dass wir im Zuge des gegenwärtigen Reformprozesses und auch im Interesse der Haushaltskonsolidierung nur diesen Weg gehen können. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. Herr Minister. - Für die SPDFraktion hat sich Herr Kollege Meyer zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vergleichsweise harmlos erscheinende Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs beinhaltet in Wirklichkeit aber eine so erhebliche Veränderung für die niedersächsischen Staatsforsten und mittelbar auch für die Privatwaldbesitzer, dass man sehr genau hinsehen muss, was alles abgeschafft und verändert werden soll. Man muss auch deshalb sehr genau hinsehen, weil die Eile, in der der vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet worden ist, für uns nicht nachvollziehbar ist. Wer die drei Entwürfe - einer aus dem Mai, einer aus dem Juli und einer vom 3. September - liest, der stellt fest, dass sie in Teilen erheblich voneinander abweichen und nicht besser, sondern eher schlechter geworden sind.

Ich möchte jetzt ein Wort des Kollegen Althusmann aufgreifen, der vorhin hier gesagt hat: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. - Ich würde mir wünschen, dass sich die Landesregierung an dieses Prinzip hält. Leider hat sie dies entsprechend der eigenen Aussage in ihrer Stellungnahme aber offenkundig nicht getan; denn sie führt in ihrer Stellungnahme an die Adresse des Waldbesitzerverbandes aus - ich zitiere -: Weitere inhaltliche Änderungen zum Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und zum Niedersächsischen Jagdgesetz müssen geprüft und einem künftigen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben. - Das heißt nichts anderes, als dass man nicht solide beraten und auch die Auswirkungen des Gesetzes nicht solide zu Ende gedacht hat; denn sonst bräuchte man ja nicht schon bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs darüber nachzudenken, was man später noch ändern muss.

Diesen Vorwurf erheben aber nicht nur wir, sondern er findet sich in vielen Stellungnahmen beteiligter Interessengruppen wieder. So u a. in den Stellungnahmen der Landesjägerschaft und in der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Laut Regierungsbegründung sind Stellungnahmen bis zum 31. August eingegangen. Bereits am 3. September aber lag schon die dritte Entwurfsvariante vor. Angesichts dessen kann man eigentlich nur sagen: Donnerwetter, schnell gearbeitet. - Das war aber keine große Kunst; denn die Stellungnahmen sind inhaltlich überhaupt nicht berücksichtigt worden. Das finden wir schon ein bisschen merkwürdig.

Am 2. September hat sich der SPD-Arbeitskreis Landwirtschaft vom Fachministerium informieren lassen. Dies geschah auf der Basis des Entwurfs vom Juli, zu dem auch die Stellungnahmen der Verbände und der Interessengruppen eingegangen waren. Mit keinem einzigen Wort erwähnt wurde die Tatsache, dass nur einen Tag später die dritte Variante vorgelegt würde. Ich finde diesen Umgang mit Vertretern des Parlaments - gelinde gesagt - merkwürdig, eigentlich ein bisschen unwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte im Folgenden einige Punkte ansprechen, die es uns derzeit jedenfalls unmöglich machen, Ihrem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zuzustimmen. Ihre Reform ist einerseits halbherzig und andererseits seltsam unausgegoren. Sie ist halbherzig, weil sie

die Ökonomie für die Staatsforsten in den Mittelpunkt stellt, gleichzeitig aber bei vielen wichtigen Fragen den Durchgriff des Ministeriums ermöglicht. Das fängt beim Personal an und hört bei der Haftungsfrage auf. Sie gehen davon aus, dass Sie durch die Streichung von 464 Stellen für Förster und Waldarbeiter genügend Geld einsparen, um im Produktbereich 1 eine so genannte schwarze Null zu erreichen. Dabei wissen Sie aber genau, dass der Holzmarkt und damit die Holzpreise weiß Gott nicht allein von Niedersachsen bestimmt werden.

Was sagt die Landesjägerschaft dazu? - Ich zitiere: Das Bestreben, Gewinn zu erzielen, hat zurückzustehen, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. - Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie das berücksichtigen.

Was sagt die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald dazu? - Sie hält das für die Anstalt geplante Wirtschaftsziel einer ausgeglichenen Bilanz im Bereich Holzproduktion für nicht erreichbar. - Das ist auch unsere Annahme.

Wenn wir schon bei den Finanzen sind: Die Anstalt soll - der Minister hat es eben gesagt - künftig auch Betreuungsarbeit leisten. Bis 2010 etwa soll das kostendeckend geschehen. Das heißt in der Konsequenz, dass die privaten Waldbesitzer künftig erheblich mehr zahlen müssen. Oder sie nehmen die Beratung nicht mehr in Anspruch, was aber dringend notwendig wäre. Ich glaube nicht, dass das ein wirklich guter Beitrag für den privaten Waldbesitzer ist.

Jetzt noch zwei weitere Anmerkungen zu den Finanzen. Ich finde das auch sprachlich komisch. Während in den Entwürfen vom Mai und Juli von „bebauten Grundstücken“ und „Betriebsvermögen“ die Rede war, heißt es jetzt nur noch „Zubehör“. Mag rechtlich ja korrekt sein; in der Sache aber ist es missverständlich. Warum sind Sie außerdem nicht in der Lage, fristgerecht am 1. Januar nächsten Jahres das Eigentum zu benennen, das an die Anstalt übergeben werden soll? Warum können Sie angeblich erst zum 30. Juni 2005 schriftlich festlegen, welche Grundstücke vom Eigentumsübergang erfasst sind? Ist das ein technisches Problem? Oder soll bis dahin noch möglichst viel verscherbelt werden?

In mehreren Stellungnahmen wird darauf verwiesen, dass es in keinem Fall Verkäufe geben darf, die einen Substanzverzehr bedeuten. In der Juli

Variante formulieren Sie das auch so; in der September-Variante fehlt diese Klarstellung. Der allgemeine Hinweis in der Begründung reicht uns nicht aus, denn die Begründung hat keine Gesetzesqualität.

Was bedeutet eigentlich die Formulierung in § 3 des Entwurfes? Dort heißt es - ich zitiere -: „Die Anstalt hat Grundstücke zu verkaufen, wenn der Landeshaushalt entsprechende Einnahmen vorsieht.“ Klarer ausgedrückt heißt das: Der Finanzminister bestimmt, wie viel Wald verkauft werden muss, und wir werden gar nicht mehr gefragt. Das kann nicht sinnvoll sein, und zwar schon deshalb nicht, weil dies dazu führen wird, dass in erster Linie qualitativ hochwertiger Wald verkauft wird, das Land auf dem Rest sitzen bleibt und damit am Ende auch keine schwarze Null erreicht werden wird.

(Friedhelm Biestmann [CDU]: Das war immer so! Das ist nichts Neues, Herr Meyer!)

Ich hatte vorhin gesagt, die Reform sei einerseits halbherzig und andererseits unausgegoren. Wie soll man verstehen - das gehört zur Abteilung unausgegoren -, dass Sie im Mai an der Spitze einen Vorstand haben wollten, im Juli einen Verwaltungsrat und nun im September einen Präsidenten und einen Verwaltungsrat? Ja, was denn nun? Ist es völlig egal, wie die Führungsspitze der Anstalt organisiert ist? Das scheint beliebig zu sein. Es fehlt jede Begründung, warum die jetzt gewollte Lösung die bestmögliche ist.

Eine weitere Frage zum Verwaltungsrat: Warum haben Sie nicht die Anregungen zahlreicher Verbände aufgegriffen, in den Verwaltungsrat einen Vertreter aus dem Umweltministerium oder den Vertreter einer Naturschutzorganisation aufzunehmen? Warum ist das Parlament überhaupt nicht vertreten? Sie wollen alles per Verordnung regeln. Na ja, wir werden sehen.

Bei einem eventuellen späteren Großschadensereignis - was das genau ist, wird auch nicht definiert; man weiß nicht genau, wann ein Ereignis als normales Schadensereignis angesehen wird und wann es ein Großschadensereignis ist - soll das Parlament über den Haushalt beteiligt werden. Aber dann müssen wir nur zahlen, zu sagen haben wir immer noch nichts.

Meine Damen und Herren, zur Unausgegorenheit gehört auch, dass die Zahl der Mitarbeiter in den

niedersächsischen Landesforsten, die Sie für überflüssig halten, von vornherein festgelegt wird.

(Ingrid Klopp [CDU]: Es wird alles nur schlecht geredet!)