Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, bei 3 700 Standorten und den entsprechenden Schulträgern, die die neue Schulstruktur umsetzen - ich finde übrigens, es läuft hervorragend -, schwingt in den örtlichen Parlamenten das Diskussionsthema der Konnexität auch immer mit, und es wird z. B. gesagt: Wenn Kosten da sind, können wir Geld beim Land abholen? Von 3 700 Standorten - das will ich Ihnen ganz offen sagen haben zwei Städte und zwei Landkreise - nicht mehr und nicht weniger - bei uns so eine Art Kos
tenantrag gestellt. Diese Anträge werden bearbeitet. Unter dem Thema Konnexität sehe ich aber wenig gute Aussichten für die Antragsteller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal zum Aufnahmegesetz zurückkommen. Herr Schünemann, Sie haben vorhin dargestellt, wie Sie die Berechnungsmaßstäbe von drei repräsentativen, unterschiedlich strukturierten Kommunen oder Landkreisen definiert haben. In meinen Augen ist das ein Trick, den Sie dort vorgenommen haben.
Die durchschnittlichen Kosten für die Aufnahme von Asylbewerbern im Jahr 2002 lagen bei 4 741 Euro pro Person. Sie sind zu einer Pauschale von 4 250 Euro gekommen.
Ich frage Sie jetzt - danke schön, Herr Klare -, ob Sie die Kenntnis haben, dass die durchschnittlichen Kosten bei 4 741 Euro liegen und dass das der angemessene Maßstab für eine Bewertung gewesen wäre? - Danke.
Ich darf Ihnen bestätigen, dass wir eine Pauschale von 4 270 Euro erstatten. Herr Dr. Lennartz, ich hatte sehr ausführlich dargestellt, dass wir nicht einfach all das, was an Kostenerstattungen eingereicht wird, blanko unterschreiben können und dann anschließend auch überweisen. Ich meine, es wäre gegenüber dem Steuerzahler und auch gegenüber dem Landesrechnungshof nicht richtig, wenn wir das so machten. Wir müssen schon sehen, ob die Aufgabe insgesamt auch wirtschaftlich erledigt wird.
Bei gleichen Strukturen, gleichen Anforderungen und Bandbreiten zwischen 2 500 Euro und 6 000 Euro muss ich natürlich genau hingucken, ob ich die 6 000 Euro in die repräsentative Berechnung wirklich mit aufnehmen kann oder ob es nicht sinnvoller ist, den Landkreisen oder den Kommunen einen Anreiz zu geben, das Ganze nach der wirtschaftlichsten Lösung zu machen. Das ist doch ganz natürlich. Aber wenn man sowieso alles bezahlt bekommt, egal, ob man sich anstrengt oder nicht, dann kann man doch davon ausgehen, dass man sich nicht besonders anstrengt, sondern nur so halb. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation müssen sich alle besonders anstrengen. Deshalb haben wir genau so reagiert. Ich meine, das ist sinnvoll.
Herr Minister Busemann, Sie sagten, dass für die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Schulreform keine zusätzlichen Kosten entstünden. Deshalb frage ich Sie: Ein ehrlicher Parteifreund von Ihnen - das vermute ich einmal -, der Oberbürgermeister der Stadt Göttingen, hat bei Ihnen beantragt, die Mehrkosten von 2,2 Millionen Euro erstattet zu bekommen. Warum haben Sie die Erstattung dieser Kosten abgelehnt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ein Antrag der Stadt Göttingen liegt uns nicht vor, jedenfalls nicht dem Kultusministerium, vielleicht einem anderen Ministerium. Ich meine, ich habe es schon zwei- oder dreimal gesagt: Wenn aufgrund örtlicher Entscheidungen, Planungen, Entwicklungen, Sanierungsbedürfnisse usw. vor Ort mittelbare Folgekosten entstehen, es aber keine unmittelbaren Folgekosten sind, ist kein Fall von Konnexität gegeben. Darum kann auch nichts erstattet werden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte den Kultusminister fragen: Ich habe eine Vorlage der Stadt Hameln, in der die Stadt als Schulträger bzw. die Schulabteilung ganz dezidiert ausrechnet, dass der Stadt allein für kleinere Baumaßnahmen, ausgelöst durch Ihre Schulreform, 66 300 Euro an Kosten entstehen. Würden Sie das auch anzweifeln, oder sehen Sie hier das Konnexitätsprinzip in der Pflicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann zum Grundsatz der Konnexität nur das sagen, was ich schon zwei- oder dreimal gesagt habe. In Stadtgebieten - das muss sich jeder einmal vergegenwärtigen - gilt die Formel, die ich eingangs und auch wiederholt genannt habe, umso mehr. Die Zahl der Kinder wird nicht mehr, und die Zahl der Räumlichkeiten wird nicht weniger. In einem Stadtgebiet ist es geradezu ein Leichtes, das zu organisieren. Die meisten können das auch.
Wenn man z. B. ein Schulgebäude sanieren will und die Kosten dafür bei einem stolzen Betrag von 66 000 Euro liegen, dann kann man nicht einfach sagen: Wir rechnen einmal ein paar Zahlen zusammen und melden die beim Land an, vielleicht geht es ja gut. Dann jedenfalls sollten sie ein schlechtes Gewissen haben. Das ist auch kein korrekter Umgang miteinander. Ich stecke nicht im Zahlenwerk der Stadt Hameln drin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe, nachdem Sie, Herr Innenminister, eben auf meine erste Frage darauf hingewiesen haben, dass sich alle, auch die Kommunen, anstrengen müssen, noch eine Frage zu dem Projekt Konnexität. Sie haben im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die von Herrn Diekwisch moderiert wurde, Ergebnisse auf den Tisch bekommen. Bestandteil dieser Ergebnisse ist ja wohl, dass im Rahmen der Kommunalisierung von Aufgaben Personal an die Landkreise überführt werden soll. Die Vereinbarung oder Zusage der kommunalen Spitzenverbände besagt aber, dass man nur bereit sei, maximal 60 % zu übernehmen. Mich würde interessieren, ob Sie als Ministerium dieses Ergebnis der Projektgruppe akzeptiert haben, ob es auf dem Weg ins Kabinett ist oder ob Sie zumindest eine Modifikation vornehmen werden. - Danke.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass diese Arbeitsgruppe unter der Moderation von Herr Staatssekretär a. D. Diekwisch sehr gut gearbeitet hat und die Ergebnisse sehr schnell auf den Tisch gelegen haben. Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie wir in Zukunft mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Kommunen umgehen; denn in der Vergangenheit - ich hatte schon öfter darauf hingewiesen - hatte immer die Landesregierung den Vorsitz, wenn man sich über irgendwelche Dinge gestritten hat. Was dabei herausgekommen ist, war schwierig. Deshalb haben wir gesagt: Wir wollen eine ganz faire Moderation haben, und das hat auch zu einem guten Ergebnis geführt.
Insgesamt geht es hierbei um 74 Aufgaben, die analysiert worden sind, und um etwa 175 bis 180 Stellen. Man ist zu einem guten Ergebnis gekommen, indem man gesagt hat: Es macht keinen
Sinn, für jede Aufgabe im Detail auszurechnen, welche Kosten vorhanden sind, sondern wir nehmen die Personalkosten und rechnen diese insgesamt hoch.
Ich meine, am sinnvollsten ist es, dass wir eine Klausel einführen wollen, aufgrund der man nach zwei Jahren noch einmal genau hingucken kann, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Wenn sie geringer sind, gibt es geringere Erstattungen, wenn sie höher sind, müssen wir uns darüber unterhalten.
Für das Land ist es wichtig, dass wir die Aufgaben nicht nur mit Geld ausgleichen, sondern eben auch mit Personal, weil wir Personalüberhang haben. Wenn man Aufgaben überträgt, die nur einen geringen Stellenanteil haben, gleicht man das mit Geld aus. Das ist sehr sinnvoll. Aber wenn es mit Personal machbar ist, dann soll man das auch machen. Genau das ist auch von den kommunalen Spitzenverbänden zugesichert worden. Mindestens 60 % sollen diejenigen, die die Aufgaben übernehmen, in ihren Dienst stellen.
Ich habe schon mit einigen gesprochen, die sich bereits jetzt umgucken, weil sie sagen: Es ist sinnvoll, sich sehr frühzeitig darum zu kümmern, um Personal zu übernehmen. Deshalb bin ich sehr optimistisch, dass diese Quote auf jeden Fall erreicht wird. Es ist richtig, man kann nicht dazu gezwungen werden. Die kommunalen Spitzenverbände können dies ja nicht verbindlich sagen. Aber die Gespräche, die ich geführt habe, sind sehr gut gelaufen. Daher gehe ich davon aus, dass die 60 % mindestens erreicht werden.
Meine zweite Frage an die Landesregierung bezieht sich auf die Aussage von Herrn Busemann, der von Sanierung sprach. Meine Frage ist, ob Sie es als Sanierung ansehen, wenn Lehrerzimmer, Fachsammlungsräume oder Ähnliches aufgrund des bestehenden Bedarfs an Gymnasien zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgebaut werden müssen. Ich sehe das nicht als Sanierung an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, es ist immer die Frage, was unmittelbare Folgekosten der Schulstrukturreform sind. Unmittelbare Kosten für das Land sehe ich, wie ich eben mehrfach dargelegt habe, nicht. Dann mag es an den jeweiligen Standorten mittelbare Folgekosten geben. Wenn ein Raum umgebaut wird, dann mögen das mittelbare Folgekosten sein. Wenn Räumlichkeiten wie bisher genutzt werden sollen, in denen seit 20 Jahren der Maler nicht drin war und das bei der Gelegenheit gleich mit erledigt wird, dann handelt es sich aber um in eigener Verantwortung stehende Sanierungskosten, die mit dieser Reform nun wirklich nichts zu tun haben.
Ich möchte noch einmal auf die Stadt Göttingen zurückkommen. Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass Ihr ehrlicher Oberbürgermeister im dortigen Schulausschuss erklärt hat, das Land lehne eine Erstattung der Kosten ab?
Herr Präsident! Frau Kollegin, offenbar kannte der Oberbürgermeister die Gründe, die ich heute Vormittag dargetan habe, damals schon; sie stimmen halt.
Herr Kultusminister, Sie haben eben zwischen mittelbaren und unmittelbaren Folgen der Schulreform unterschieden. Ich frage Sie: Unterscheiden Sie auch zwischen einer mittelbaren und einer unmittelbaren Konnexität, und zahlt das Land nur bei einer unmittelbaren Konnexität?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das, was Göttingen angeht, noch einmal bestätigen. Uns liegt aus Göttingen - wir gucken gerne noch einmal nach - kein Antrag vor. Vielleicht weiß der Oberbürgermeister auch um die Aussichtslosigkeit eines solchen Antrages, egal welches Zahlenwerk ihm zugrunde läge.