Ich bitte Sie sehr, die Gelegenheit zu nutzen und Ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen, gerade weil auch gewalttätige Auseinandersetzungen im Herkunftsland der Familie jetzt neu eskalieren; wir haben dazu aktuelle Meldungen bekommen. Ich bitte Sie von Herzen: Ergreifen Sie die Gelegenheit, - -
- - - und reden Sie z. B. mit dem prominenten FDPMitglied Frau von dem Busche, die heute mit Sugarna aus Hitzacker hierher gekommen ist, um noch einmal deutlich zu machen, wie gelungen die Integration dieser Familie ist. Überlegen Sie das also! Wir plädieren für die Berücksichtigung diese Eingabe.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu der genannten Petition und möchte dem emotionalen Beitrag meiner Vorrednerin einige sachliche Fakten entgegenstellen. Der Familienvater ist 1993 illegal eingereist.
Im Mai 1995 folgte die Familie. Die Asylverfahren der Familie waren erfolglos, und die Familie ist daher zur Ausreise verpflichtet. Eine zwangsweise Beendigung des Aufenthaltes scheitert an den fehlenden Pässen. Es wurde vorgetragen, dass im vorliegenden Fall die Aufenthaltsgenehmigung in einer besonderen Weise zu berücksichtigen ist, weil es eine Altfallregelung aus dem Jahre 1999 gibt. Dieser Aspekt - anders als Frau Harms es
dargestellt hat - ist sehr wohl geprüft worden. Es ist festzustellen, dass den Voraussetzungen, die das Innenministerium damals genannt hat, nicht entsprochen worden ist und diese Familie deshalb auch nicht unter die Altfallregelung fällt. Vor diesem Hintergrund ist die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage die richtige Entscheidung.
Erstens. Wir haben es im Petitionsausschuss natürlich immer mit menschlichen Schicksalen zu tun. Dabei müssen wir aber berücksichtigen, dass wir eine Gleichbehandlung vornehmen. Familien, deren Kinder hier groß geworden sind, befinden sich in ähnlich gelagerten Fällen in einer besonders schwierigen Situation. Das erkennen wir sehr wohl.
Wenn es aber seit langer Zeit die klare Rechtsposition gibt, dass kein Asyl gewährt wird und dass ein Aufenthaltsrecht auf die Dauer nicht gegeben ist, muss man sich entsprechend darauf einrichten, und zwar auch im Interesse der Kinder, die hier integriert sind. Gleichbehandlung ist also der eine Aspekt.
Zweitens. Eines der Kinder ist seit Dezember 2002 nicht mehr in Hitzacker zur Schule gegangen. Dem Vernehmen nach ist es bei der Tante in Kanada. Ich danke Ihnen.
- Herr Pörtner, warten Sie bitte einen Augenblick. Frau Merk möchte gerne zu dieser Eingabe etwas sagen. Sie wollten, glaube ich, zu einer anderen Eingabe sprechen. Ich möchte deshalb gern zunächst Frau Merk das Wort erteilen. - Gut. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass wir bei einem solchen Fall von Emotionalität sprechen können, wenn Fakten vorgetragen werden, die uns alle beunruhigen.
Der Ausschuss geht seiner Arbeit in der Tat exakt nach. Darin gebe ich Ihnen völlig Recht, Herr Kollege. Bei aufmerksamem Zuhören habe ich einige neue Fakten gehört, die uns bislang so nicht vorgetragen worden sind. Das ist aber kein Problem, und das kann auch kein Problem sein. Schließlich bricht keine Welt zusammen, wenn sich der Ausschuss dazu versteht, sich die Angelegenheit noch einmal anzusehen. Es mag sein, dass wir dann zu dem gleichen Ergebnis wie bislang kommen. Das ist nicht das Problem.
Da die Pässe fehlen, wird kein Schaden angerichtet, wenn wir nicht heute entscheiden. Die Familie ist ohnehin hier. Wir können uns mit der Angelegenheit erneut befassen. Deswegen schlage ich Zurücküberweisung an den Ausschuss vor. Wir sollten uns noch einmal fundiert mit dem Fall beschäftigen. Wir entscheiden schließlich über das Schicksal einer Familie!
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Norbert, sa- ge doch noch etwas dazu! - Norbert Böhlke [CDU] meldet sich zu Wort)
- Herr Pörtner, Sie müssen noch einmal warten, weil sich Herr Böhlke noch zu Wort gemeldet hat. Herr Böhlke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Merk, nicht nur weil wir beide in dieser Plenarwoche Geburtstag hatten, bin ich damit einverstanden, dass wir den Sachverhalt noch einmal prüfen. Wir haben in dieser Angelegenheit Zeit, um sie in der nächsten Ausschusssitzung noch einmal zu bewerten. Eine Entscheidung wird es dann im Plenarsitzungsabschnitt im Mai geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu den Petitionen 870 und 945, bei denen es um die Problematik der Altersteilzeit von beamteten Lehrkräften im niedersächsischen Schuldienst geht. Leider kann aus unserer Sicht dem Ansinnen der Petenten nicht entsprochen werden, da es eine neue gesetzliche Grundlage - vom 8. November letzten Jahres gibt. Diese sieht vor, dass erst mit Vollendung des 59. Lebensjahres ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich ist. Hinsichtlich der Kritik an der Behandlung der Anträge auf Altersteilzeit muss darauf hingewiesen werden, dass es ab 5. Dezember letzten Jahres eine neue Erlasslage gibt. Diese sieht - das ist im Schulverwaltungsblatt deutlich geworden - gewisse Antragsfristen vor, die hier eindeutig überschritten worden sind, sodass es aufgrund der rechtlichen Situation und vor dem Hintergrund der konkreten Unterrichtsversorgung an beiden Schulen und der finanziellen Situation des Landes Niedersachsen leider nicht möglich ist, dem Ansinnen der SPD-Fraktion zu entsprechen. Die CDU-Fraktion - ich gehe davon aus, dass das auch für die FDP-Fraktion gilt - wird bei dem Vorschlag „Sach- und Rechtslage“ bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Pörtner, Sie haben die rechtliche Situation richtig dargestellt. Daran gibt es keinen Zweifel.
Aber - jetzt kommt das große Aber unserer Fraktion - so einfach kann man sich das nicht machen. Bei den Eingaben, zu denen Sie vorgetragen haben und die die Altersteilzeit für Lehrkräfte zum Inhalt haben, konnte die SPD-Fraktion den Beschlussempfehlungen des Ausschusses nicht zustimmen. Die Begründung zur Ablehnung der Ausschussempfehlungen hat Herr Minister Busemann mir sehr einfach gemacht. Ich brauche nur seine
Worte zu wiederholen. Herr Minister Busemann hat vor der Landtagswahl im Februar 2003 erklärt, dass das bis 1. August 2004 vereinbarte Altersteilzeitmodell für eine CDU-geführte Landesregierung uneingeschränkt Gültigkeit haben werde. „Uneingeschränkt“ heißt nach meinem Verständnis: ungeachtet der Haushaltslage. Das ist für jede und jeden eindeutig; da ist keine Interpretation möglich. Aber ausschließlich die Haushaltslage muss als Entschuldigung für das gebrochene Wahlversprechen herhalten.
Die Lehrerinnen und Lehrer mussten darauf vertrauen können, dass die Aussage des Ministers Gültigkeit hat. Die vorzeitige Beendigung des Altersteilzeitmodells ist eine Missachtung des Vertrauensschutzes.
Es kann nicht sein, dass die im Oktober 2002 bzw. im Juni 2003 im Vertrauen auf die bis zum 1. August 2004 geltende Regelung gestellten Anträge auf Altersteilzeit abgewiesen werden. Als Begründung ist der Hinweis auf das am 8. November 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften mehr als dürftig. Hier ist der Minister aus meiner Sicht seiner Fürsorgepflicht nicht nur nicht nachgekommen, sondern er hat sie erheblich vernachlässigt.
Herr Minister Busemann hat diesbezüglich in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage mitgeteilt, dass jeder Einzelfall geprüft werde. Wenn ich mir die beliebig austauschbaren Textbausteine in der Stellungnahme des Ministeriums anschaue, muss ich eine Einzelfallprüfung sehr bezweifeln.
Als Nichtlehrerin stehe ich außer Verdacht, in diesen Fällen für frühere Kolleginnen zu sprechen. Mein Petitum gründet auf der berechtigten Forderung nach Bestandsschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir den Bestandsschutz ernst nehmen, haben wir die Pflicht, das Ansinnen der Petenten zu berücksichtigen, den Altersteilzeitanträgen zu entsprechen. Ich bitte dringend darum, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. - Danke schön.
Ich lasse zunächst über die Eingabe 803 abstimmen. Hierbei geht es um die Zuschüsse für die Verbraucherberatung. Hierzu liegen gleich lautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist abgelehnt worden.
Wir kommen damit zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Eingabe 5989. Das betrifft die Aufenthaltsgenehmigung für eine Familie aus Sri Lanka. Wir haben gehört, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diese Eingabe zurück an den Ausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.