Protocol of the Session on April 30, 2004

Die drei Teilprojekte haben die folgenden Schwerpunkte:

A. Erfassung und Modellierung der Bioaerosolbelastung im Umfeld von Geflügelställen. Von der Tierärztlichen Hochschule Hannover werden hier die messtechnischen Grundlagen für die Beurteilung der Bestandteile von Tierstallemissionen und ihrer Reichweite in der Abluftfahne gelegt.

B. Erhebung des Gesundheitsstatus bei unterschiedlich belasteten Schulkindern. Unter

Ausnutzung der für die Schuleingangsuntersuchungen geschaffenen Infrastruktur untersucht das Landesgesundheitsamt die Auswirkungen der Tierstallemissionen auf die Atemwegsgesundheit und den Allergiestatus von Schulanfängern. Das vom NLGA festgelegte Akronym lautet „AABEL“ und steht für „Atemwegserkrankungen und Allergien bei Einschulungskindern einer ländlichen Region“.

C. Querschnittsstudie zu Allergiestatus und Atemfunktion bei unterschiedlich belasteten Personen. Diese an das Institut für Arbeitsund Umweltmedizin der Universität München vergebene Studie verfolgt die gleichen Ziele wie die Schulanfängerstudie, richtet sich aber an Erwachsene. Die Studienteilnehmer kennen dieses Teilprojekt unter der Bezeichnung „NiLS“. NiLS steht für „Niedersächsische Lungenstudie“.

Einbezogen in die Untersuchungen sind die Landkreise Cloppenburg, Emsland, Oldenburg und Vechta. Die Finanzierung des Untersuchungsprogramms erfolgt zu 50% durch das Land Niedersachsen, die übrigen 50% steuert die Europäische Union bei.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Teilprojekte A (Bioaerosolmessungen) und C (Niedersächsische Lungenstudie) werden nach dem derzeitigen Planungstand mit Ablauf des Jahres 2004 abgeschlossen sein können. Das Teilprojekt B, das an Schulanfängern durchgeführte Teilprojekt des Landesgesundheitsamtes, ist inzwischen abgeschlossen. Abschließend ist eine integrierte Wertung der Ergebnisse aller drei Teilprojekte vorzunehmen.

Zu 2 und 3: Die bisherigen Ergebnisse zeigen keinerlei wissenschaftlich belastbaren Zusammenhang zwischen Stallemissionen und der Gesundheit von Kindern. Die Bewertung und Würdigung des Gesamtergebnisses werden nach Vorliegen aller drei Untersuchungsteile vorgenommen werden.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 8 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Streit um Kosten für Betreuung von Schwerstbehinderten in der Schule auf dem Rücken der Kinder?

An den Sonderschulen für Geistigbehinderte in Niedersachsen liegt die Unterrichtsversorgung trotz der „Bildungsoffensive“ der Landesregierung auch im Schuljahr 2003/04 bei nur 93,3 % (Stichtag 4. September 2003). Außerdem stehen den Sonderschulen zu wenige pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die die Betreuung von schwerbehinderten und pflegebedürftigen Kindern unterstützen können.

Die Astrid-Lindgren-Schule für Geistigbehinderte in Südbrookmerland hat deshalb erklärt, dass sie nicht in der Lage sei, die Verantwortung für eine an Epilepsie leidende Schülerin zu übernehmen. Ende Januar dieses Jahres wurde einer 17-jährigen Schülerin nach wiederholten epileptischen Anfällen der weitere Schulbesuch verwehrt, wenn nicht ständig eine Begleitperson nur für diese Schülerin bereitgestellt werde. Bereits im September letzten Jahres hatten die Eltern der Schülerin beim Landkreis Aurich einen Antrag auf Integrationshilfe gestellt, der bis Ende Januar noch nicht beschieden war. Der Landkreis Aurich ist der Ansicht, dass er nicht die Folgen der schlechten Unterrichtsversorgung durch schulische Integrationshilfe ausgleichen könne.

Es ist zu befürchten, dass weitere Schulen bei der jetzigen personellen Ausstattung schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler nicht mehr ohne eine Begleitperson aufnehmen können und wollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Prozent beträgt derzeit die Unterrichtsversorgung an der Astrid-Lindgren-Schule in Südbrookmerland, und wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dieser Schule zur Verfügung?

2. Wie will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass auch schwerstbehinderte und pflegebedürftige Kinder beschult werden können?

3. Wie will sie künftig sicherstellen, dass der Streit zwischen dem Land und der Kommune um die Finanzierung der notwendigen Betreuungskräfte nicht auf dem Rücken der betroffenen Kinder ausgetragen wird?

Die Unterrichtsversorgung der Förderschulen ist am 12. Februar 2004 landesweit mit 94,4 % festgestellt worden. Sie hat sich damit um 2,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Schuljahresbeginn 2002/03 verbessert. Dies ist auf die Bereitstellung der 2 500 zusätzlichen Lehrerstellen durch die neue Landesregierung zurückzuführen.

Obwohl die Schülerzahlen an den Förderschulen überproportional um 1,9 % und damit der Bedarf um 69 Stellen zunahmen, konnten die Lehreriststunden um 153 Stellen gesteigert werden.

Die Landesregierung strebt in den kommenden Jahren eine weitere schrittweise Verbesserung der Versorgung an. Zum 16. August 2004 werden von den insgesamt an den allgemein bildenden Schulen vorgesehenen 1 000 Neueinstellungen mehr als 150 an den Förderschulen des Landes vorgenommen.

Auch die Versorgung der Förderschulen mit pädagogischen Mitarbeitern wird weiter verbessert. Sie liegt zurzeit bei 95,6 %. Jährlich werden 20 zusätzliche Stellen durch Umwandlung von Lehrerstellen vom Land bereitgestellt.

Dies vorangeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Unterrichtsversorgung der Astrid-Lindgren-Schule in Südbrookmerland, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, beträgt zum 12. Februar 2004 90,9 %. In dem Zusatzbedarf sind auch 38,0 Stunden für die Förderung autistischer Schüler angegeben. Ohne diesen Zusatzbedarf läge die Versorgung bei 98,3 %. Zum 1. August 2004 erhält die Schule zwei zusätzliche Sonderschullehrkräfte durch Ausschreibung einer Planstelle und über das Ländertauschverfahren. Dadurch verbessert sich die Unterrichtsversorgung um 4,8 % trotz eines erwarteten leichten Anstiegs der Schülerzahl. Nach Rückkehr einer Lehrerin aus dem Mutterschutz - Dezember 2004 - liegt die Unterrichtsversorgung dann voraussichtlich über 100 %.

Die Versorgung mit pädagogischen Mitarbeitern liegt bei 134,5 % und damit weit über dem Landesdurchschnitt.

Der Bedarf, bezogen auf die zehn gebildeten Klassen, liegt bei 460 Stunden. Tatsächlich sind an der Schule pädagogische Mitarbeiter mit insgesamt 618,5 Zeitstunden beschäftigt, darunter auch Betreuungskräfte im Umfang von 99 Zeitstunden. Für die von der Schule zu leistende Betreuung ist gut gesorgt.

Schulorganisatorisch können die 46,1 Lehrerstunden - zum 1. August 2004 22 Stunden -, die für die Ganztagsbetreuung fehlen, durch den hohen Stundenüberhang bei den pädagogischen Mitar

beiterinnen und Mitarbeitern gut kompensiert werden. Pflicht- und Förderunterricht werden von Sonderschullehrkräften erteilt. Somit ist die Gesamtversorgung gut.

Zu 2: Kinder und Jugendliche mit erheblichen Beeinträchtigungen und mit erhöhtem Pflegebedarf besuchen Förderschulen mit den Schwerpunkten „Geistige Entwicklung“ und „Körperliche und Motorische Entwicklung“. Diese Schulen verfügen über Personal, um den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen zu entsprechen. Die umfassende Versorgung erfolgt durch Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenwirken mit Personal, das von den Kommunen zur Verfügung gestellt wird, sowie mit Zivildienstleistenden.

Eine umfassende Betreuung von schwerstbehinderten und besonders pflegebedürftigen Kindern kann die Schule allein nicht leisten. Vielmehr hat der jeweilige Schulträger sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler überhaupt am Unterricht teilnehmen können.

Im Fall der 17-jährigen Schülerin hat der Landkreis Aurich einen Antrag der Eltern auf Eingliederungshilfe genehmigt. Der Landkreis und die Krankenkasse teilen sich die Kosten für eine Schulbegleitung, die seit dem 24. Februar 2004 für die Schülerin zur Verfügung steht und ihren Schulbesuch an der Astrid-Lindgren-Schule gewährleistet.

Zu 3: In Konfliktfällen erfolgt eine Beratung der Schulträger durch die zuständige Bezirksregierung. Das Land ist für die Bereitstellung der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig, die Kommune u. a. für die Genehmigung beantragter Eingliederungshilfen nach dem BSHG, dem Bundessozialhilfegesetz. Der Schulträger hat durch diese Unterstützung sicherzustellen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen überhaupt am Unterricht teilnehmen können. Die schulische Integrationshilfe erfolgt unabhängig von der Unterrichtsversorgung.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Divide et impera oder der Versuch der Landesregierung, die niedersächsischen Regionen gegeneinander auszuspielen

Im Zuge der Verwaltungsreform, die die Landesregierung in den nächsten Monaten und Jahren durchsetzen will, sollen u. a. die Bezirksregierungen abgeschafft werden. In den Regierungsbezirken Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems gibt es angesichts der nicht geklärten Zukunft der Beschäftigten und der Interessensvertretung der Regionen erhebliche Befürchtungen und Ängste.

In diesem Zusammenhang hat es in den letzten Tagen und Wochen heftige öffentliche Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Mitgliedern der Landesregierung bis hin zum Ministerpräsidenten und Mitgliedern der die Landesregierung tragenden Mehrheitsfraktion CDU gegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Hilfe für die Region Oldenburg soll die Behauptung des Ministerpräsidenten: „Seit einigen Monaten lese ich, dass das (der Stolz) in Missgunst umschlägt gegenüber anderen Regionen.“ darstellen?

2. Woher hat die Landesregierung die Erkenntnis, dass es in der Region Weser-Ems „Neidgefühle“ gibt, und, falls dies der Fall ist, welchen Anteil hat daran die Politik der Landesregierung?

3. Welche Äußerungen des Braunschweiger Oberbürgermeisters Hoffmann sind nach Erkenntnissen der Landesregierung gemeint, wenn ihm von den vier Braunschweiger CDULandtagsabgeordneten „völlig unbegründete Panikmache“ vorgeworfen wird?

Die Landesregierung lehnt einen Vergleich ihrer Politik mit einer Politik nach dem Motto „Divide et impera“ ab. Die Politik der Landesregierung ist nicht darauf ausgerichtet, ihre Gesprächspartner „zu trennen und dadurch zu beherrschen“, wie es die Römer in den Verhandlungen mit den Latinern im Latinerkrieg von 340 bis 338 v. Chr. taten und wie es damals zum Grundsatz römischer Außenpolitik gegenüber einer Mehrzahl von Feinden wurde, indem einzelnen Städten je nach Bedeutung und Verbundenheit verschiedene Vorrechte und Vergünstigungen eingeräumt wurden.

Die Landesregierung hat am 23. März 2004 entschieden, die Landesverwaltung künftig grundsätzlich zweistufig zu organisieren und in diesem Zusammenhang u. a. die Bezirksregierungen zum 31. Dezember 2004 aufzulösen. Der Wegfall dieser staatlichen Mittelbehörden hat aber nicht zur Folge, dass die bisher von den Bezirksregierungen wahrgenommenen Aufgaben vollständig entfallen können. Alle Aufgaben, die nicht wegfallen, auf Dritte oder Private verlagert werden können, werden künftig von anderen Behörden der Landes

verwaltung oder deren Außenstellen, zum großen Teil an den Standorten der Bezirksregierungen, wahrgenommen. Dies gilt auch für den Standort Oldenburg, an dem mehr als 30 Landesdienststellen, z. B. das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Gewerbeaufsichtsamt, die Vermessungs- und Katasterbehörde sowie die Landesarchivverwaltung, ansässig sind. Damit ist gewährleistet, dass der weit überwiegende Teil der Aufgaben - wie bisher - in der Fläche bearbeitet wird und das Personal am Standort verbleiben kann.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Einrichtung neuer Behörden wie beispielsweise einer Anstalt für Kommunalprüfung, einer Forstanstalt oder einer Landesschulbehörde zu Interessenbekundungen zahlreicher Kommunen führen. Dies gilt insbesondere für die von der Auflösung der Bezirksregierungen besonders betroffenen Standorte. Um möglichen Konflikten, die einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung nur abträglich sein können, frühzeitig entgegenzuwirken und ein Gefühl des Neides und der Missgunst gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat die Landesregierung am 23. März 2004 zugleich einige strukturpolitisch begründete Standortentscheidungen in Aussicht genommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Stärkung des Standortes Oldenburg ist folgendes vorgesehen: