Zu 2: Wie bereits ausgeführt, kam es im Vorfeld der Kabinettsentscheidung zu verschiedensten Interessenbekundungen aus allen Teilen des Landes, die auf positive Organisationsentscheidungen für die jeweilige Region drängten. Es ist der Landesregierung verständlich, dass es Aufgabe von Interessensvertretungen ist, der eigenen Sache zu dienen. Sie hat mit den vorgenommenen Standortentscheidungen dazu beigetragen, schnellstmög
lich weitere Standortdiskussionen zu beenden. Das Betreiben einer raumordnerischen Festlegung der Region Hannover – Braunschweig – Göttingen als Metropolregion hat mit der Verwaltungsreform nichts zu tun.
Zu 3: In einer Presseerklärung vom 23. März 2004 nimmt der Braunschweiger Oberbürgermeister Dr. Hoffmann „relativ zufrieden“ die Ergebnisse der Verwaltungsreform zur Kenntnis. Er begrüßt insbesondere, dass mit der Einrichtung der Landesforstanstalt und der Kommunalen Prüfanstalt zwei neue landesweit verantwortliche Einrichtungen in Braunschweig angesiedelt werden, die die Zentralität der Stadt stärken. Oberbürgermeister Dr. Hoffmann spricht all denen seinen Dank aus, die sich für die Braunschweiger Interessen eingesetzt haben, insbesondere den Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen.
Die Landesregierung nimmt diese offizielle Erklärung zur Grundlage ihrer Erkenntnis und sieht - entsprechend einer ständigen Übung - davon ab, Äußerungen von Landtagsabgeordneten zu deuten oder zu kommentieren.“
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)
Mit ihrer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2003 berichtete die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, die JadeWeserPort Entwicklungsgesellschaft habe am selben Tage die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Genehmigung des JadeWeserPort beantragt und die entsprechenden Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde abgegeben.
Im Oktober 2002 hat die Genehmigungsbehörde gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) den erforderlichen Untersuchungsrahmen festgelegt. Gemäß § 6 Abs. 1 UVPG hat der Träger des Vorhabens alle erforderlichen Unterlagen „... so rechtzeitig vorzulegen, dass sie mit den übrigen Unterlagen ausgelegt werden können“. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen ist ab Ende April geplant.
In seiner Pressemitteilung vom 6. November 2003 meldete das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das Land Niedersachsen erhalte 2 Millionen Euro von der
EU-Kommission für Untersuchungen zum Bau des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven. Mit Schreiben vom 27. Februar 2004 teilte die EUKommission dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) mit, die EU-Förderung betreffe nicht den Hafen selbst, sondern damit sollten u. a. sicherheitsund naturschutzrechtliche Anforderungen geprüft werden.
1. Welche sicherheits- und naturschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung des JadeWeserPort wurden/werden aus Mitteln der Europäischen Union untersucht?
2. In welcher Weise werden die Untersuchungsergebnisse in das Planfeststellungsverfahren eingebracht?
3. Haben diese oder andere Untersuchungen zu dem Ergebnis geführt, dass die Niedersächsische Landesregierung Teile des „Vosslapper Grooden“ als Schutzgebiet gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie melden wird?
Zu den in Ihrer Anfrage genannten Daten stelle ich zunächst richtig, dass die Planfeststellungsbehörde nach Bundeswasserstraßenrecht – hier die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest – bereits mit Schreiben vom 19. September 2002 den erforderlichen Untersuchungsrahmen festgelegt hat und nicht, wie Sie ausführen, im Oktober 2002. Im Übrigen wird die öffentliche Auslegung der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren ab dem 3. Mai dieses Jahres erfolgen.
Niedersachsen hatte im Mai 2003 bei der EU im Rahmen der Förderung der Transeuropäischen Netze einen Antrag auf Förderung der „Untersuchung und Planung zum Bau eines Hochsicherheitshafens am natürlichen Tiefwasser in Wilhelmshaven und dessen Einbindung in das transeuropäische Verkehrsnetz“ gestellt und hierfür einen Zuschuss in Höhe von 2 Millionen Euro bewilligt bekommen. Damit hat die Europäische Union den JadeWeserPort als bedeutendes Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interesse bestätigt.
Zu 1: Im Rahmen des Projektes sind die folgenden sicherheits- und naturschutzrechtlichen Themen untersucht worden:
besondere Berücksichtigung von Sicherheitselementen im Hinblick auf die globale Seeverkehrssicherheit,
Zu 2: Mit Ausnahme der sicherheitstechnischen Untersuchungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, wurden die Ergebnisse in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet.
Zu 3: Der Voslapper Groden ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrages des JadeWeserPort. Die Auffassung der Landesregierung, dass der Voslapper Groden nicht als Schutzgebiet gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie zu melden ist, besteht unverändert.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 11 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Kurz nachdem der Wesertunnel Ende Januar unter großer Medienaufmerksamkeit dem Verkehr übergeben wurde, erschienen Berichte darüber, dass sich die Kosten für den Bau des Tunnels um rund 50 % erhöht haben.
Begründet werden die gestiegenen Baukosten mit den neu zu schaffenden Verkehrsanbindungen östlich und westlich der Tunnelausgänge und mit den erhöhten Sicherheitsauflagen.
Auf eine entsprechende Anfrage von ver.di, Bezirk Oldenburg/Umland, ob die Ausschreibung ohne die Verkehrsanbindung an das vorhandene Straßennetz erfolgt sei, ob die Sicherheitsanforderungen nicht in der gebotenen Form berücksichtigt worden seien und welche Kontrollund Überwachungsmechanismen vorhanden sind, um derartige Baumaßnahmen der öffentlichen Hand gegenüber den Auftragnehmern zu überwachen, antwortete das Landesamt für Straßenbau, die Kostensteigerung sei zu relativieren. Es ergebe sich keine Abweichung gegenüber den vom Straßenbauamt Oldenburg attestierten Kosten. Die Straßenanbindung sei als gesondertes Projekt durchgeführt worden. Auch die sicherheitstechnische Ausstattung des Tunnels sei regelgerecht. Nichtsdestotrotz berichteten die Medien, dass sich die Kosten um rund 200 Millionen Euro erhöht haben.
2. Warum haben die erfolgten Kontrollen der Behörden nicht rechtzeitig Alarm ausgelöst, um durch Umplanungen und/oder Ausbau mit geringerem Standard die Kosten noch zu senken?
3. Warum waren die Faktoren, die die Kostenerhöhung verursacht haben, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung und Bauentscheidung noch nicht einschätzbar?
Im Rahmen der privaten Vorfinanzierung werden 27 Vorhaben des Bundesfernstraßenbaus realisiert. Die Refinanzierung aus dem Bundeshaushalt erstreckt sich jeweils über 15 Jahre. In Niedersachsen gehören zu diesen Vorhaben die Ortsumgehung Schladen im Zuge der B 82 sowie die Weserquerung im Zuge der B 437.
Das Projekt Weserquerung wurde in zwei Losen ausgeschrieben und gebaut. Das Los 1 beinhaltete den Wesertunnel und das Los 2 die beiderseitigen Straßenanbindungen an die BAB A 27 und die Bundesstraße B 212 einschließlich der Ortsumgehung Esensham. Die nachfolgend aufgeführten Kosten beinhalten die Baukosten einschließlich Mehrwertsteuer. Die Finanzierungskosten des privat vorfinanzierten Projektes sind von der Zinsentwicklung in den kommenden 15 Jahren abhängig und werden deshalb nicht aufgeführt.