Protocol of the Session on April 29, 2004

interessiert mich natürlich die finanzielle Seite konkreter und besonders. Deshalb frage ich Sie: Haben wirklich alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Einlagen nachgeschossen, oder hat es Unterschiede und dadurch Verschiebungen bei den Anteilen gegeben?

Ich bitte Sie, diese Frage im Haushaltsausschuss zu stellen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Hagenah zu seiner zweiten Zusatzfrage!

Ich frage die Landesregierung, welche weiteren Grundlagen für die Berechnung der Wirtschaftlich

keit dieser Maßnahme außer den von Herrn Minister Stratmann bisher nur genannten Punkten „zusätzlicher Investitionsbedarf für Gerät“ und „Berufung einer Professur“ herangezogen werden, also ob nicht auch z. B. frei werdende Flächen bei der MHH, die zusätzlich zu ohnehin wegfallenden Flächen ein weiterer Kostenfaktor für die Bilanz wären, oder überschüssiges Personal, das dann bei der MHH nicht mehr entsprechend eingesetzt werden kann, für die MHH zumindest übergangsweise zusätzliche Kostenfaktoren ergeben können und ob in die Berechnung für die MHH auch einbezogen werden müsste, dass durch die Auslagerung der INI-Betten wirtschaftliche Synergieeffekte, die sonst durch die Behandlung der Patienten in einem Gebäude entstehen, für die MHH wegfallen, ob also eine Gesamtkostenbetrachtung, abgestimmt zwischen MHH und dem Ministerium, notwendig wäre und nicht nur diese beiden Punkte, die bisher von Herrn Minister Stratmann genannt worden sind, betrachtet werden dürften.

Lieber Kollege Hagenah, ich habe Ihre Frage sehr schnell verstanden. Genau das wird zurzeit berechnet, auch die Frage: Was passiert mit gegebenenfalls dann nicht mehr zu nutzenden Flächen innerhalb des MHH-Gebäudes? Gibt es Möglichkeiten anderer Nutzung? Das alles ist genau das, womit sich die Leitung der Medizinischen Hochschule zurzeit befasst, und wir hoffen, dass sie uns sehr schnell Antworten auf diese Fragen geben kann.

Herr Dr. Winn, bitte!

Herr Minister, ich habe das Gefühl, dass Ihnen einige bei Ihren Antworten nicht zuhören.

(Zustimmung bei der CDU)

Könnten Sie vielleicht noch einmal - besonders für die Fraktion der Grünen, die übrigens damals durch vorzeitige Pressekampagnen einen erheblichen Anteil am Misslingen der Berufungsverhandlungen hatte - darlegen, welche Chancen und welchen Nutzen Sie bei einer Nutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen im INI sehen?

Herr Minister, bitte!

Ich habe vorhin versucht, das global zu umschreiben. Im INI gibt es moderne Geräte, gibt es zusätzliche Geräte, die in der MHH nicht vorhanden sind. - Ich habe mir jetzt einen Zettel mitgenommen, weil ich mir das alles nicht merken kann; ich bin ja nur schlichter Jurist. - Nicht vorhanden in der MHH sind z. B. ein Gamma-Knife mit Kobalt-60Quellen, ein Stereotaxiegerät unter Röntgenkontrolle für den Einsatz von Seeds - das ist das strahlende Material zur Tumorbeseitigung und zur Neurostimulation, z. B. der Parkinsonschen Krankheit -, ein Kernspintomograph mit drei Tesla zur Schädeldarstellung, ein Röntgengerät zum intraoperativen Einsatz usw.

Wenn Sie es wünschen, können wir das alles noch genau aufschlüsseln. Ich habe ein paar Beispiele genannt. Daran wird deutlich - um es noch einmal zu sagen -, dass wir im INI manches haben, was es in der MHH nicht gibt. Vor allem ist das, was wir im INI haben, moderner, und es erspart uns Ausgaben, die in der MHH auf uns zukämen.

(Zustimmung von Heidemarie Mund- los [CDU])

Herr Janßen zu seiner zweiten Zusatzfrage, bitte!

Herr Minister Stratmann, wenn das Ganze so positiv aussieht und sich zu einer Win-Win-Situation entwickeln könnte, wie Ihre Kollegin gerade gesagt hat, dann stellt sich für mich die Frage, aus welchen Gründen die Krankenkassen in Niedersachsen bislang immer noch so massiv dagegen sind.

(Joachim Albrecht [CDU]: Da müssen Sie die Krankenkassen fragen!)

Frau von der Leyen, bitte!

Die Position der Krankenkassen ist aus Sicht der Krankenkassen völlig plausibel und richtig; denn es ging primär einmal um die Frage: Krankenhausplanbetten, ja oder nein? Diese Frage haben wir aus den bekannten Gründen verworfen. Bei dieser Frage sind die Krankenkassen maßgeblich beteiligt; denn das hieße, ein neues Plankrankenhaus aufzunehmen, wofür hier kein Bedarf besteht.

Aber bei der zweiten Frage, wie die MHH ihre Leistung erbringt, über die sie mit den Krankenkassen verhandelt, haben die Krankenkassen im Großen und Ganzen folgende Haltung: Wir möchten, dass die Leistung mit hoher Qualität erbracht wird. Wir möchten, dass die Leistung zu den Preisen erbracht wird, die wir gemeinsam verhandeln. Wie die MHH das macht, das ist Angelegenheit der MHH. - Diese Grundhaltung ist auch richtig. Es ist nämlich das Grundprinzip der Selbstverwaltung, dass zwei gleichberechtigte Partner miteinander verhandeln und einen Preis aushandeln. Aber das Erbringen der Leistung in einer hohen Qualität ist die Aufgabe der MHH, und die wird sie auch erfüllen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen zu dieser Dringlichen Anfrage liegen mir nicht vor.

Wir kommen deswegen zu:

b) Wann beendet die Landesregierung die Finanzunsicherheit für die Hochschulen und sorgt für die notwendige Planungssicherheit? - Anfrage der Fraktion der SPD Drs. 15/985

Diese Dringliche Anfrage wird von Frau Dr. Andretta von der SPD-Fraktion eingebracht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Finanzministerium hat mit einem Runderlass zur Haushaltsführung im personalwirtschaftlichen Bereich im Haushaltsjahr 2004 vom 19. Dezember 2003 einen Einstellungsstopp und eine verzögerte Wiederbesetzung für die gesamte Landesverwal

tung verfügt. Von dieser Stellensperre ist auch das technische und Verwaltungspersonal an den Hochschulen betroffen. Die Hochschulen müssen die dadurch erwirtschafteten Mittel abgeben und deswegen ein über das HOK hinausgehendes Sparvolumen erbringen. An den Hochschulen ist deswegen eine große Verunsicherung eingetreten.

Den Hochschulen wird damit jegliche Planungssicherheit genommen, obwohl ihnen als übergeordnetes Ziel im Hochschuloptimierungskonzept im Oktober 2003 die „Gewährung verlässlicher finanzieller Rahmenbedingungen für die Hochschulen im Haushaltsjahr 2004 und für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2007, einschließlich auf der Grundlage des Hochschuloptimierungskonzepts“ von der Landesregierung versprochen wurde.

Angesichts dieser Vorgehensweise und der für den Haushalt 2005 bestehenden Deckungslücke von 1,34 Milliarden Euro befürchten die Hochschulen in Niedersachsen, dass im Mipla-Zeitraum über das „Hochschuloptimierungskonzept“ hinaus noch weitere Kürzungen auf sie zukommen werden. So kündigt der Generalsekretär der niedersächsischen CDU, Friedrich-Otto Ripke, im Göttinger Tageblatt vom 17. April 2004 weitere Kürzungen für die Universität Göttingen an. Dort heißt es:

„Er wolle ehrlich sein. Für die Göttinger Universität stehe für die Jahre 2005 und folgende eine Sparvorgabe von 65 Stellen an.“

Auch in der Braunschweiger Zeitung vom 14. April 2004 wird berichtet, dass für 2006 an den Hochschulen eine nächste Sparwelle droht. Allein im Jahr 2006 geht es bei der TU Braunschweig um den möglichen Wegfall weiterer 50 Stellen. Das entspräche einer neuerlichen Kürzung von 2,25 Millionen Euro. Der Präsident der TU Braunschweig, Professor Dr. Jochen Litterst, befürchtet:

„Unter solchen Vorzeichen ist unsere Finanzplanung vollkommen in Frage gestellt.“

Diese zu befürchtenden neuen Kürzungen stehen im eklatanten Widerspruch zu mehreren Äußerungen des Wissenschaftsministers Lutz Stratmann. In einem Interview in der Braunschweiger Zeitung vom 19. August 2003 hatte Wissenschaftsminister Stratmann erklärt:

„Wichtig ist auch, dass wir den Hochschulen Planungssicherheit geben, also Mittel kürzen und gleichzeitig die vorhandenen Mittel für einige Jahre festschreiben.“

In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 9. Dezember 2003 meinte Wissenschaftsminister Stratmann:

„Die Zumutbarkeitsgrenze für Kürzungen an Niedersachsens Hochschulen ist nach Ansicht von Wissenschaftsminister Lutz Stratmann erreicht. Tiefere Einschnitte als geplant werde es nicht geben.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. In welcher Höhe werden die jeweiligen Hochschulen von der Stellensperre betroffen sein, und welche Auswirkungen sind für die jeweiligen Hochschulen zu befürchten?

2. Wann plant die Landesregierung die Stellensperre aufzuheben?

3. Welche weiteren Kürzungen plant die Landesregierung im Mipla-Zeitraum, und welche Auswirkungen wird das 2005 und 2006 auf die jeweiligen Hochschulen haben?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Stratmann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Dr. Andretta, die Landesregierung hat im vergangenen Jahr mit dem Beschluss über das Hochschuloptimierungskonzept vom 21. Oktober 2003 die niedersächsische Hochschulentwicklung auf eine neue Grundlage gestellt. Durch eine systematische Betrachtung aller Hochschulen und durch intensive Gespräche mit den Hochschulleitungen ist es gelungen, Maßnahmen zur Qualitäts-, Effizienz- und Effektivitätssicherung und -steigerung einzuleiten.

Mit dem so genannten HOK musste aber auch den finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Rechnung getragen werden, sodass die Hoch

schulen angemessene Beiträge zur Haushaltskonsolidierung abzuliefern hatten und haben. Zur Festlegung der Kürzungsbeiträge wurden im Wesentlichen die fünf Kriterien Qualität der Forschung, Qualität der Lehre, studentische Nachfrage, quantitativer Ausbildungsanteil Niedersachsens im Ländervergleich und Arbeitsmarktgesichtspunkte herangezogen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die mit dem Haushaltsführungserlass des Finanzministeriums vom 19. Dezember 2003 vorgesehenen Ausnahmen vom Einstellungsstopp für wissenschaftliches und künstlerisches Personal gemäß §§ 21 bis 35 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes werden mit der Übersendung der beglaubigten Haushaltskapitel an die Hochschulen bzw. der Finanzhilfebescheide an die Stiftungshochschulen insofern erweitert - das ist wichtig -, als nichtwissenschaftlich-technisches Personal in Funktionsbereichen, Labors, Bibliotheken, wissenschaftlichen Werkstätten, Rechenzentren etc., das für Lehre und Forschung unerlässlich ist, ebenfalls unter die Ausnahmeregelung fällt.

Außerdem ist der Einstellungsstopp nicht bei Hochschulleitungen anzuwenden. Der Einstellungsstopp tangiert somit lediglich - das ist wirklich nur noch ein sehr kleiner Bereich - den Kernbereich der Verwaltung. Ich bin sehr froh, dass die Gespräche mit dem Kollegen Möllring zu diesem Ergebnis geführt haben. In diesem Kernbereich erscheint eine Besserstellung im Vergleich zu anderen Landesbereichen vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes, der Verwaltungsreform und des sich daraus ergebenden so genannten Reformarbeitsmarktes nicht angemessen. Die sich daraus ergebenden Einsparbeträge sind in den Jahresabschlüssen 2004 der Hochschulen als Verbindlichkeiten auszuweisen und an den Landeshaushalt abzuführen, sofern nicht eine Besetzung aus der landesinternen so genannten Jobbörse des Reformarbeitsmarktes erfolgt.

Diese Regelung deckt sich auch mit dem Hochschuloptimierungskonzept, das, wie Sie wissen, eine Optimierung von Verwaltungsabläufen für erforderlich hält. Wir haben immer gesagt: Seht zu, dass ihr im Kernbereich der Verwaltung weniger Geld ausgebt, und versucht, eher die Bereiche Forschung und Lehre zu stärken. Im Übrigen können im Einzelfall mit Zustimmung des Finanzmi