Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, mir geht es nicht um illegale Praktiken. Aber es gibt namhafte Experten, die bezweifeln oder zumindest sehr stark in Frage stellen, dass das Material, wenn es nur bei 70° C behandelt wird, völlig hygienisiert worden ist, und darauf hinweisen, dass eine riesige Seuchengefahr von diesem Material ausgeht, wenn es auf Äcker aufgebracht wird. Ich frage nicht, weil ich mir Sorgen um die Tierkörperbeseitigungsanstalten mache, sondern weil ich mir Sorgen um die Verbraucherinnen und Verbraucher und letztendlich auch um die Landwirte mache,
Zu der Frage der Zeit, frage ich Sie: Wollen Sie denn warten und erst dann handeln, wenn festgestellt worden ist, dass Material auf den Acker kommt, das belastet ist?
dass Material verwendet wird, das nicht ordnungsgemäß behandelt worden ist, dann schreiten wir selbstverständlich ein.
Sie wollen mit Ihrer Aussage geltendes EU-Recht außer Kraft setzen. Da sind Sie bei uns an der falschen Stelle. Diese Dinge sind europaweit einheitlich geregelt und werden europaweit einheitlich nach diesen Vorgaben gehandhabt.
Hinter der Frage, die Sie gestellt haben, ob wir eine Lex Deutschland oder eine Lex Niedersachsen obendrauf setzen müssen, mache ich einmal ein großes Fragezeichen. Das gilt in allen anderen EU-Ländern. Letztendlich können wir auch durch Forschungsergebnisse belegen, dass bei der Drucksterilisation und bei der Hygienisierung, die vorher stattzufinden hat - 70° C über eine Stunde oder 90° C für eine Stunde -, Krankheitserreger abgetötet werden und letztendlich auch alle anderen Dinge, die schädlich sein können, weg sind.
Ich weiß auch nicht, warum man hier immer versucht, noch wieder eines drauf zu setzen. Die namhaften Wissenschaftler, die das bezweifeln, hätten dies schon tun können und tun müssen, als dieses Thema bei der EU zur Debatte stand. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man jetzt im Nachhinein versuchen will, auf niedersächsischer Ebene alles wieder in Frage zu stellen.
Herr Minister, Sie haben ja in einem umfangreichen Vortrag berichtet, wie sich die Lage der Tierkörperbeseitigung in Niedersachsen darstellt, unter besonderer Berücksichtigung der EU-Vorgaben und mit der Historie. Der Landtag ist darüber fast sprachlos geworden. Nun stelle ich aber fest, dass Sie in der Vorbereitung anscheinend sehr viel Wert darauf gelegt haben, das EU-Recht darzustellen, aber dass Sie mit dem LAVES, mit Ihrer eigenen Landesbehörde, gar nicht gesprochen haben. Wie ist eigentlich zu erklären, dass Sie uns sagen „Reden Sie mal mit denen“? Haben Sie denn selber mit denen geredet?
Meine zweite Frage: In der Landvolk-Zeitung hat sich ja nicht ein SPD-Kollege zu den Rückgängen geäußert, sondern Ihr Kollege Biestmann. Liegt
Herr Kollege Möhrmann, die Aussagen unserer Mitarbeiterin Frau Gerdes beziehen sich auf rohe Schlachtabfälle, die nicht behandelt worden sind. Dann hat die Frau auch völlig Recht.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Vorhin ha- ben Sie gesagt, sie habe nicht Recht! - Karin Stief-Kreihe [SPD]: Vorhin hatte sie nicht Recht!)
Bei den Dingen, die von der EU vorgegeben sind, können wir nicht anders. Ich glaube auch, wir sollten uns auf niedersächsischer Ebene nicht anmaßen, das nun wieder neu zu kommentieren oder zu kippen.
Dass Herr Kollege Biestmann als Mitverantwortlicher für die Tierkörperbeseitigung in seinem Landkreis Bedenken hat, wenn da Mengen wegbrechen, ist klar. Das muss man auch hinterfragen. Es zeichnet letztendlich doch einen erfolgreichen Politiker aus, dass er sich mit der Zukunft dieser Dinge befasst.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 10.42 Uhr. Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die Fragesteller die Fragen 4 und 9 zurückgezogen haben. Das andere Prozedere kennen Sie.
Frage 1: Neuer Ärger über Steuererhöhungen der Bundesregierung; Kraftfahrzeuge sollen zukünftig nach Benzinverbrauch und Schadstoffausstoß versteuert werden
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Presseberichten zufolge will die Bundesregierung mit dem seit längerem diskutierten grundlegenden Umbau der Kfz-Steuer ernst machen. Wie aus einem Konzept des Bundesumweltministeriums hervorgeht, das die Süddeutsche Zeitung am 27. Januar 2004 veröffentlicht hat, soll bereits vom 1. Januar 2005 an nicht mehr der Hubraum eines Automotors, sondern der Ausstoß von Kohlendioxid als Maßstab zugrunde gelegt werden. Dadurch würden verbrauchsarme Fahrzeuge steuerlich gefördert; Autos, die viel verbrauchen, würden spürbar belastet. Wegen ihres geringeren CO2Ausstoßes würden vor allem Dieselfahrzeuge günstiger gestellt.
Die Meldung war allerdings kaum in der Welt, da wurde sie bereits wieder dementiert: Umweltminister Jürgen Trittin wies die Berichte für einen Umbau der Kfz-Steuer mit Nachdruck zurück. Ein von der Zeitung zitiertes Arbeitspapier des Umweltbundesamtes entspreche - ich zitiere - „weder inhaltlich noch zeitlich den Vorstellungen des Bundesumweltministers“, sagte der Trittin-Sprecher in Berlin. Die Vorlage sei zur Überarbeitung an das Umweltbundesamt zurückgegeben worden.
So sehr die Furcht der rot-grünen Bundesregierung vor einer neuen Steuererhöhungsdebatte angesichts von 14 Wahlen im Jahre 2004 verständlich ist, so sehr ist aber auch unstrittig, dass die Grünen sich zu einer ökologischen Weiterentwicklung der Kfz-Steuer verpflichtet haben. So steht es im Koalitionsvertrag, und Fakt ist auch, dass das
1. Die rot-grüne Bundesregierung ist per Koalitionsvertrag zu einer mit den Ländern abgestimmten ökologischen und aufkommensneutralen Weiterentwicklung der Kfz-Steuer verpflichtet. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Vorschläge des Umweltbundesamtes?
2. Ist sie der Auffassung, dass der aktuelle Vorschlag der fiskalischen Planungssicherheit in den Ländern Rechnung trägt, aber gleichzeitig nicht zu einer weiteren steuerlichen Belastung der Bürger führt?
3. Teilt sie die Auffassung, dass das vorgelegte Konzept - angesichts der jetzt schon hohen Belastung durch verbrauchsabhängige Steuern wie Mineralöl- und Ökosteuern - eine zusätzliche weitere Belastung für die Wirtschaft, hier insbesondere für die Fahrzeugzulieferindustrie und für das Taxengewerbe, mit sich bringen würde?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Süddeutsche Zeitung berichtete Ende Januar 2004 über Pläne der Bundesregierung, bereits ab 1. Januar 2005 die Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr nach dem Hubraum eines Automotors, sondern nach dem Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) zu bemessen. Grundlage dieses Konzepts des Umweltbundesamtes - so der Bericht - sei der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahre 2002. Dort heiße es, die Kraftfahrzeugsteuer werde gemeinsam mit den Ländern aufkommensneutral ökologisch weiterentwickelt. Erklärtes Ziel sei vor allem eine Belastung von Fahrzeugen, die aufgrund ihres großen Kraftstoffverbrauchs einen hohen CO2-Ausstoß haben.
In offensichtlichem Widerspruch zu diesem Ziel stehen aber in dem Bericht genannte Fallbeispiele: Für einen Kleinwagen der Marke Opel würde nach dem neuen Steuersystem die Kraftfahrzeugsteuer
um 78 % erhöht. Beim nicht für hohe Verbrauchswerte bekannten 55-kw-Motor des neuen VW Golf, der die strengen EU-4-Abgasnormen einhält, würde die Jahressteuer von bisher 94 Euro um über 300 % auf 293 Euro steigen.
- Das ist aber so vorgesehen gewesen. Ich kann es nicht ändern. Es wird zwar immer gesagt, man wolle die kleinen Leute entlasten; aber es sind meistens die Leute, die einen kleinen Opel oder VW Golf fahren, die hier entsprechend belastet werden.
In diesem Zusammenhang ist es bezeichnend, dass dem Pressebericht zufolge die Pläne der Bundesregierung keineswegs aufkommensneutral ausgestaltet sind, sondern bezogen auf den heutigen Fahrzeugbestand die Autofahrer erheblich höher belasten würden.
Es ist danach kein Wunder, dass bereits am Tage der Veröffentlichung das Bundesumweltministerium derartige Pläne dementierte und versuchte, das Konzept als ein nicht den Vorstellungen der Bundesregierung entsprechendes Arbeitspapier einer nachgeordneten Behörde herunterzuspielen. Festzuhalten bleibt aber, dass die der Öffentlichkeit präsentierten Planungen den Vorstellungen der Grünen sehr nahe kommen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass ein vom Umweltbundesamt entwickeltes Konzept nicht ohne vorherige entsprechende Vorgaben des vorgesetzten Bundesressorts Gestalt angenommen hat.