Protocol of the Session on March 11, 2004

(Friedrich Kethorn [CDU]: Eine gute Regierung!)

haben es in nur einem Jahr, Herr Kethorn, geschafft,

(Bernd Althusmann [CDU]: Dieses Land wieder auf Kurs zu bringen!)

den Kommunen viele zusätzliche finanzielle Belastungen aufzubürden. Der Gesetzentwurf zur Tierkörperbeseitigung ist nur ein weiterer Punkt von vielen. Wann fangen Sie an, nicht nur von Konnexität zu reden, sondern auch nur ein einziges Mal danach zu handeln?

(David McAllister [CDU]: Das sagen die, die immer alles abgelehnt haben!)

Mittlerweile kann man diese Reden, Herr McAllister, im Sinne Ihrer Stammtischreden nur noch als Stammtischparolen bezeichnen.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Wir können „Konnexität“ ja auch buchstabieren!)

Herr Minister Ehlen, setzen Sie sich in dieser Landesregierung einmal durch, und ändern Sie Ihren Gesetzentwurf im Sinne unseres Antrages, im Sinne der Landkreise, der Landwirtschaftskammern und des Landvolks, die unseren Antrag voll unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Biestmann von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Dieter Möhrmann [SPD]: Wie ich schon 2001 sagte - - -)

- Dazu komme ich noch. - Aufgrund des EUGemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen müssen seit dem 1. Januar 2004 mindestens 25 % der Beseitigungskosten für Tierkörper von den Landwirten direkt bezahlt werden. Dies betrifft sowohl das Risikomaterial als auch die Kosten für die übrige Tierkörperbeseitigung. Selbst eine Finanzierung aus dem Kreis der Tierhalter über die Tierseuchenkasse nach Viehbestandszahlen gemäß der bisherigen Umlagefinanzierung gilt nicht im Sinne des geforderten Verursacherprinzips. Das ist der Anlass für eine neue Gesetzgebung, und deshalb diskutieren wir jetzt über das Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz.

Bisher ist es nach großen Kraftanstrengungen aller Beteiligten immer gelungen - ich nenne hier den landwirtschaftlichen Berufsstand, die Tierseuchenkasse, die Landkreise, aber auch das Land -, eine direkte Verursachergebühr zu vermeiden, und zwar aus gutem Grund. Landwirte könnten versucht sein, entsprechende finanzielle Belastungen durch Vergraben und anderweitiges Entsorgen des Tiermaterials zu umgehen.

(Zuruf von Uwe Bartels [SPD])

Seuchenhygienische Gefahren bis hin zur Verbreitung von Botulismus sind nicht unbegründet, meine Damen und Herren.

Durch die EU-Verordnung hat sich das deutsche Tierkörperbeseitigungsrecht geändert. In der Folge muss auch das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz überarbeitet werden. Die Tierkörperbeseitigung bleibt dabei eine durch Bundesgesetz veranlasste Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Um unbillige Härten abzuwenden, hatte das Land darüber hinaus infolge der BSE-Krise vor einigen Jahren freiwillig 50 % der Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern mit spezifischen Risikomaterialien, SRM, übernommen. Eine entsprechende gesetzlich festgeschriebene Zahlungspflicht des Landes wurde allerdings nicht begründet. Eine Konnexität im engeren Sinne ist hier nicht gegeben, da das Land nicht, wie in anderen Fällen, eine Aufgabe den Kommunen überträgt, sondern sich lediglich aus der freiwilligen Aufgabe der Mitfinanzierung der Beseitigung von SRM-Risikomaterialien zurückzieht.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Das hätten wir damals auch gern einmal gehört!)

- Ich sage noch mehr, möglicherweise auch noch etwas, das Ihnen gefallen wird.

Meine Damen und Herren, wir erinnern uns genau an die öffentliche Diskussion während der BSEKrise zum Jahreswechsel - der Herr Minister hat das heute Morgen noch einmal herausgestellt -, als der Bundesgesetzgeber ausschließlich aus Verbraucherschutzgründen und zur Vertrauensbildung von Politik gegenüber den Verbrauchern richtigerweise nicht nur so genannte Risikomaterialien in der menschlichen Verwertungskette verbot, sondern gleichzeitig alle tierischen Fette und Schlachtnebenprodukte aus der Futterverwertung verbannte

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

und somit in der EU wieder einen nationalen Präzedenzfall schuf. Ich sage dies auch in dem Bewusstsein, dass unsere Freunde von der CDU damals mitgewirkt haben. Aber das ändert nichts daran, dass die eigentliche Kostenlawine damals durch Bundespolitik entstanden ist.

Seit dieser Zeit gibt es statt Wettbewerb ein gebührenmäßiges Umlegen von Unkosten und nachhaltige Defizite in der Tierkörperverwertung.

(Zuruf von der CDU: Ganz genau!)

Infolgedessen gerät die Tierkörperverwertung nachhaltig in rote Zahlen. Der Bund war damals nicht bereit - das ist wichtig, auch in Verbindung mit Konnexität -, sich neben dem Ankaufen von nicht verfütterbarem Tiermehl an den zu erwartenden neuen Defiziten zugunsten der tierkörperbeseitigungspflichtigen Kommunen zu beteiligen. Hier war von Konnexität nicht die Rede!

(Zuruf von der SPD)

Sie ist damals von uns wiederholt eingefordert worden.

(Beifall bei der CDU - Uwe Bartels [SPD]: Das war damals die CDU!)

Um es klar zu sagen, Herr Minister a. D. Uwe Bartels: Auch wir - damit stehen wir in der Glaubwürdigkeit unserer Politik - sind vom Grundsatz her für eine Drittellösung. Auch wir erkennen, dass acht von dreizehn Bundesländern diese Drittellösung haben. Auch wir wissen, dass die CDUFraktion hier einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Es ist durchaus reizvoll zu zitieren, was der damalige agrarpolitische Sprecher Ehlen gesagt hat. Es ist aber durchaus auch einmal interessant zu zitieren, was der damalige Landwirtschaftsminister gesagt hat.

(Uwe Bartels [SPD]: Aber denken Sie dabei auch an Tucholsky!)

Er hat damals gesagt: „Die Landesregierung sieht sich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, diesem Antrag nachzukommen!“

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der SPD)

Das gehört zur ganzen Wahrheit! Die Landesregierung, die damals vom Haushalt her in einer anderen Situation gewesen ist, sah sich nicht in der Lage, dem wiederholt vorgetragenen Wunsch der CDU-Fraktion auf Drittelbeteiligung nachzukommen.

(David McAllister [CDU]: So ist die Wahrheit!)

Dieses gehört, wie gesagt, zur ganzen Wahrheit.

Wir müssen nicht darüber diskutieren, wie man heute die Haushaltssituation einschätzt. Der Haushalt ist nämlich völlig gegen die Wand gefahren. Alle Parameter zeigen uns, dass hier dringend Handeln gefordert ist. Gegenzusteuern und vor diesem Hintergrund erneut diese Drittellösung anzugehen, offensiv darüber nachzudenken, sie zu verwirklichen - das muss man uns zugestehen. Aber wir sind ehrlich genug, um hier auch zu sagen, dass wir dabei sind.

Herr Biestmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Aller?

Ich möchte die restlichen drei Minuten gern für mich behalten.

(Lachen bei der SPD – Zurufe von der SPD)

Herr Bartels, Herr Biestmann hat gesagt, er möchte keine Zwischenfragen zulassen.

(Unruhe)

- Lassen Sie mich fortfahren! - Ich denke, es bedarf großer Kraftanstrengungen, wenn wir diese 6 Millionen Euro, die wir bei einer Drittelfinanzierung aufbringen müssten, bereitstellen wollen. Wir müssen genau überlegen, wo dies machbar ist. Wir haben den Agraretat wirklich ausgewrungen bis zum letzten Cent. Alles das, was jetzt noch herauskommen müsste, geht an die Substanz der Agrarpolitik und kommt unmittelbar auf den Höfen an.

(Uwe Bartels [SPD]: Das war damals aber auch so!)

Wir werden ernsthaft überlegen, was da möglich ist. Es gibt innerhalb der Fraktionen eine Arbeitsgruppe, die sich ernsthaft mit der Frage beschäftigt, ob es hier eine Lösung geben kann. Ich kann nur sagen, dass hier sehr viel guter Wille am Werk ist,

(Uwe Bartels [SPD]: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!)

dass hier Leute ernsthaft prüfen, inwieweit wir finanziell in der Lage sind, diese Drittellösung um

zusetzen. Hier sind alle Wege zu prüfen. - Das bis dahin.

Aber auch das gehört dazu, Herr Bartels - und jetzt kommen wir zu dem, was wir heute Morgen diskutiert haben -: Es gibt andere Faktoren, die dazu führen, dass hier erhebliche Defizite entstanden sind, die von der öffentlichen Hand, die von der Landwirtschaft mitgetragen werden.

Das gilt für die Verwertung der Tierkörpermaterialien und Nebenprodukte aus dem Schlachtprozess über die Biogasanlagen. Wir haben das heute Morgen diskutiert. Ich sehe hier durchaus noch sehr viele offene Fragen. Wir müssen überlegen, ob diese Materialien tatsächlich in ausreichendem Maße hygienisiert sind, ob von ihnen wirklich keine Seuchenverschleppungsgefahren ausgehen. Wir müssen berücksichtigen, dass die Tierkörperverwertungsanlagen direkt betroffen sind, dass es bereits zu einem Abbau der Kapazitäten gekommen ist, dass zusätzliche Kosten entstanden sind und wir große Probleme in der Seuchenreserve haben; auch dieses schlägt kostenmäßig zu Buche.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum die Tierkörperverwertungsanlagen unter Inanspruchnahme des EEG, des Erneuerbare-EnergienGesetzes, nicht Tiermehl verstromen, energetisch verwerten können. Man sollte darüber nachdenken, ob man die Defizite, die hier entstehen, nicht abbauen kann, indem man gesetzliche Voraussetzungen schafft, damit in Zukunft Tierkörperverwertungsanlagen auch an diesem Prozess teilnehmen können.