Protocol of the Session on March 11, 2004

Jetzt hat Herr Minister Ehlen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entschließungsantrag betrifft die Verantwortungspartnerschaft mit der Stadt Cuxhaven und insbesondere die Bedeutung als Fischverarbeitungsstandort unter Einbeziehung des Seefischmarktes, präzise: der Seefischmarkt und Hafenumschlag Cuxhaven GmbH. Herr Biallas hatte es bereits gesagt: Das war in der Partnerschaft ursprünglich nicht mit einbezogen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz einige Worte zu der Entwicklung und zu den Strukturveränderungen in Cuxhaven sagen. In der Blütezeit der deutschen Hochseefischerei um 1960 hatten wir in Cuxhaven über 40 Hochseetrawler, die ihre Fänge dort anlandeten. Die zunehmende Einrichtung nationaler Fischereizonen und die gemeinsame Fischereipolitik der EU haben in der Folgezeit zum Wegfall der meisten traditionellen Fanggebiete und damit auch zum Niedergang dieser Fischerei geführt. Auch in der Kleinen Hochseefischerei ist es zu erheblichen Kapazitätsanpassungen und in der Folge zu rückläufigen Fischanlandungen gekommen.

Frischfisch wird heute nicht mehr einzeln aus dem Kutter herausgeholt, sondern schon auf See sortiert und mit Großbehältern, mit Kübeln, angelandet. Dabei werden die Kosten reduziert, und die Qualität wird gesteigert. Außerdem wird der Fisch inzwischen vielfach bereits in der Nähe der Fangplätze angelandet - das hatte der Kollege Biallas auch gesagt - und anschließend mit LKW nach Cuxhaven zur Weiterverarbeitung gebracht. Das sind Entwicklungen, die auf der einen Seite mit

Verlust von Arbeitsplätzen verbunden sind, aber auf der anderen Seite bleibt die Fischwirtschaft so wettbewerbsfähig. Dies muss auch in Zukunft unser gemeinsames Ziel sein.

Lassen Sie mich noch einen Punkt nennen: Die Sparte Fischumschlag und Seefischmarkt schreibt seit Jahren Verluste. Das muss man auch wissen. Es hat sich daher in der zurückliegenden Zeit so gestaltet, dass auch personelle Anpassungen vorgenommen werden mussten. So sind z. B. - das hatte Herr Kollege Biallas gesagt - in der Zeit, in der die SPD die Verantwortung hatte, 152 Arbeitsplätze wegrationalisiert worden.

Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit Fisch zu tun, der aus Cuxhaven kommt. Ich meine, dass dieser der „Fisch aus Cuxhaven“ ein Stück Kompetenz ist. Wir sollten daran arbeiten, dass das auch so bleibt. Dies belegen auch positive Entwicklungen in der Cuxhaven. Der größte Teil der Kleinen Hochseefischerei ist heute in der Erzeugergemeinschaft Nordsee organisiert, die in Cuxhaven ansässig ist. Nennenswerte Frischfischanlandungen deutscher Kutter finden abgesehen von der Ostsee inzwischen nur noch in Cuxhaven statt. Dort ist mit der Kutterfischzentrale auch der größte deutsche Verarbeiter von Frischfisch ansässig. Maßgebliche Unternehmen, wie die Deutsche See und Metro, werden heute über Cuxhaven mit Frischfisch versorgt.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Johannßen, wenn Sie behaupten, dass in Cuxhaven keine Fischstäbchen hergestellt werden, dann irren Sie sich. Bei der Firma Hussmann & Hahn werden sie hergestellt. Sie sollten sich einmal vor Ort erkundigen, bevor Sie hier Dinge erzählen, die nicht stimmen.

(Beifall bei der CDU - Werner Buß [SPD]: Aber die anderen Fische auch!)

Meine Damen und Herren, diese Entwicklung für Cuxhaven hat die Landesregierung stets unterstützt und begleitet. Das wird sie auch weiterhin tun. Zur Erfüllung dieser Aufgabe dient letztendlich auch die von manchen zwar kritisch gesehene, aber perspektivisch absolut sinnvolle und zweckmäßige Kooperation mit der Freien Hansestadt Bremen in Sachen Fischkompetenzzentrum Nord mit den Standorten Cuxhaven und Bremerhaven. Sie ist Teil einer von beiden Landesregierungen inszenierten Gesamtkooperation im Untersu

chungs- und Überwachungsbereich und führt zu einer gebündelten Nutzung des beiderseitigen vorhandenen Fachverstandes und zu effizienterem Einsatz von Untersuchungsressourcen durch gezielte Schwerpunktbildung.

Das zum Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gehörende Veterinärinstitut Cuxhaven wird sich zudem zumeist intensiv mit den aktuellen Entwicklungen im Fischsektor, besonders auch mit den Aquakulturen, befassen und hat verstärkt auch auf europäischer Ebene internationale Anerkennung bekommen. Also ist auch hier Cuxhaven gut positioniert und genießt internationale Reputation.

Die Fischwirtschaft in Cuxhaven einschließlich des Seefischmarktes unternimmt mit Unterstützung des Landes erhebliche Anstrengungen, um sich den wandelnden Anforderungen im Fischereisektor anzupassen und damit letztendlich auch wettbewerbsfähig zu bleiben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt zu sprechen kommen. Ich wende mich dabei insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Sie fordern in Ihrem Antrag, die Pläne der Landesregierung zum Verkauf von Immobilien im alten Fischereihafen zu stoppen. Diese Forderung löst bei mir einige Verwunderung aus. Die Ausschreibungen dieses Investorenwettbewerbs für den alten Fischereihafen ist Ende 2002, also in Ihrer Regierungszeit, erfolgt. Jetzt fordern Sie uns auf, Ihre eigenen Pläne vom letzten Jahr zu stoppen. Auf Plattdeutsch sagt man in so einem Fall: „Rin in dei Kartoffeln, rut ut dei Kartoffeln.“ - Diese Politik scheint die SPD auf allen Ebenen, nicht nur in Berlin, sondern auch in Niedersachsen zu vervollkommnen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die CDU-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit nach § 71 unserer Geschäftsordnung gebeten. Herr McAllister, ich gebe Ihnen drei Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, der Landwirtschaftsminister hat alle offenen Fragen zunächst hinreichend geklärt. Herr Kollege Johannßen, es stellt sich die Frage, ob es tatsächlich so sinnvoll ist,

lokalpolitisch motivierte Anträge in das Landesparlament einzubringen.

(Beifall bei der CDU - Unruhe bei der SPD)

Wie auch immer. Eine kluge Anregung haben Sie gegeben. Sie haben für die SPD-Fraktion gefordert, dass der Landwirtschaftsausschuss mit der federführenden Beratung betraut werden soll und nicht der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wir sind damit einverstanden und stimmen dem zu.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Sie haben es eben gehört: Die Fraktionen haben sich geeinigt, dass sich mit dem Antrag, anders als in den Vorlagen ausgedruckt, der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz federführend und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ mitberatend beschäftigen sollen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Konnexität muss auch bei der Tierkörperbeseitigung gelten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/847

Zur Wort gemeldet hat sich Frau Stief-Kreihe von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„Die vom Landkreistag zu Recht geforderte staatliche Beteiligung im Bereich der Tierkörperbeseitigung ist keine neue Subvention und kein Gnadenbeweis für in Not geratene Tierhalter, sondern schlicht und einfach

ein Akt der Gerechtigkeit, und dafür steht die CDU.“

(Unruhe)

Frau Stief-Kreihe, warten Sie bitte einen Augenblick. - Liebe Kolleginnen und Kollegen. Diejenigen, die sich unterhalten möchten, gehen bitte nach draußen.

Das war ein Zitat von Herrn Hogrefe aus dem Jahr 2001. Im März 2004 gilt dieser Satz wohl nicht mehr.

Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion fordert, dass die Kosten für die Tierkörperbeseitigung zu je einem Drittel zwischen dem Land, den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften und der Tierseuchenkasse aufgeteilt werden. Des Weiteren fordern wir, dass die Tierseuchenkasse das Recht zur Prüfung der Tierkörperbeseitigungsanlagen behält und die zukünftige Erhebung des 25-prozentigen Beseitigungskostenanteils beim Tierhalter zentral durch die Tierkassenseuche erfolgt. Das erspart Kosten, ermöglicht eine gerechtere Kostenverteilung und führt zur Verwaltungsvereinfachung.

Man sollte meinen, nach der Debatte im März 2001 wäre dieser Antrag nicht nötig gewesen. Aber getreu dem Motto „Was stört mich mein Geschwätz von gestern“ sieht die Realität heute anders aus. Zurzeit befindet sich ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Anhörung. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine Kostenaufteilung: zwei Drittel Landkreise, ein Drittel Tierhalter. Das bedeutet für die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften eine Kostensteigerung in Höhe von ca. 40 %, ungefähr 6 Millionen Euro. Die Mehrkosten ergeben sich zum einen aus der neuen Verpflichtung zur Übernahme anteiliger SRM-Tierkörperbeseitigungskosten, zum anderen aus einer neu begründeten Umsatzsteuerpflicht.

Meine Damen und Herren, mit dem Haushalt 2004 haben Sie die Mittel, die die alte Landesregierung für die anteilige 50-prozentige Finanzierung der SRM-Tierkörperbeseitigung zur Verfügung gestellt hat, gestrichen. In Oppositionszeiten waren Ihnen diese Mittel immer zu gering. Nach der Amtsüber

nahme hatten Sie aber nichts Besseres zu tun, als diese Mittel sofort zu streichen. Das zeigt Ihre Unredlichkeit.

(Beifall bei der SPD - Rolf Meyer [SPD]: Unerhört!)

Zur Zeit der BSE-Krise war es notwendig, spezielle Finanzhilfen für die Entsorgung des spezifischen Risikomaterials zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen war dies gerade eine Entlastung für die Landwirte. Wenn Sie dieses Geld nicht gestrichen hätten, stünde es heute für eine neue Kostenverteilung bei der Tierkörperbeseitigung zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz sollte, so der Entwurf, zum 1. Mai in Kraft treten. Bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres herrscht in Niedersachsen ein gesetzloser Zustand.

(Widerspruch von Jan-Christoph Oet- jen [FDP])

Auch in diesem Plenum haben Sie Ihren Gesetzentwurf bisher nicht eingebracht. Das heißt, ein Inkrafttreten zum 1. Mai ist nicht mehr möglich.

Sie haben sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von allen Seiten - Landkreise, Landvolk, Landwirtschaftskammern - nur Ärger und Unverständnis eingehandelt. Es herrscht völlige Unklarheit über die Finanzierung der SRM-Tierkörperbeseitigung vom 1. Januar dieses Jahres bis zum Inkrafttreten des neuen Ausführungsgesetzes, also bis zum heutigen Tag und darüber hinaus. Nach alter Rechtslage müssten die Tierhalter die Kosten zu 100 % übernehmen. Herr Minister Ehlen schweigt, zahlt aber auch nicht. Soll die Tierseuchenkasse die Kosten stillschweigend übernehmen zu Lasten der eigenen Liquidität? Wie lange könnte die Tierseuchenkasse das durchhalten? Die Tierseuchenkasse erspart Ihnen gegenwärtig den Ärger der Landwirte; denn es gäbe einen Aufschrei in der Landwirtschaft, gerade in der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Zeit, wenn die Tierhalter, wie laut Gesetz vorgesehen, die Rechnungen erhielten. Herr Ehlen sitzt weiter und kommt nicht in die Pötte mit seinem Gesetzentwurf - zu Lasten der Kommunen, der Tierseuchenkasse und der Tierhalter.

(Rolf Meyer [SPD]: Das ist deren Art von Konnexität!)

Ich zitiere den Abgeordneten Ehlen aus dem Jahr 2001:

(David McAllister [CDU]: Schön, dass Sie ihn zitieren!)

„Es besteht die Gefahr, dass Einzelabrechnungen an die Landwirte geschickt werden müssen, es sei denn, es gibt seitens des Landwirtschaftsministeriums oder des Finanzministeriums noch Einiges an Bewegung. Ich appelliere an dieser Stelle auch an die Landesregierung, die Landwirte nicht im Regen oder allein stehen zu lassen.“

Nun bewegen Sie sich mal. Damals gab es die Hilfe durch Herrn Bartels; heute, wo Sie es selbst in der Hand haben, lassen Sie die Kommunen und Landwirte im Regen stehen.

„Ländlich geprägte Landkreise sind von der Last der Tierkörperbeseitigung nun einmal mehr betroffen als Kommunen in Ballungszentren. Wenn sie dann noch diese Lasten aus der Gewährträgerschaft für die Tierkörperbeseitigungsanstalten zusätzlich schultern müssen, wird es für sie nicht einfacher. Ich meine, dass wir gut daran täten, den Landkreisen ein Stück dieser Last abzunehmen.“

So der Abgeordnete Ehlen 2001. Ich frage mich, wie Sie heute nach Vorlage dieses Gesetzentwurfes noch in den Spiegel schauen können.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und FDP und die Landesregierung

(Friedrich Kethorn [CDU]: Eine gute Regierung!)