Zur erfolgreichen Behandlung müssen Sicherungsmaßnahmen flexibel und individuell gehandhabt werden. Deswegen müssen forensische Kliniken ein breit gefächertes Angebot von Betreuungs-, Wohn- und Lebensformen bieten, von der gesicherten Verwahrung im Intensivbereich über offen geführte Stationen bis zu ausgelagerten Wohngruppen, die von den stationären Mitarbeitern betreut werden. Dies ist aus unserer Sicht bei allen weiteren Ausbauplanungen unbedingt zu berücksichtigen.
Wir können die Kapazitäten aber nicht immer weiter ausbauen. Ich meine, man wird an seine Grenzen stoßen. Die prognostizierten 1 500 Patienten in fünf Jahren sind vielleicht immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Meine Damen und Herren, es ist notwendig, dass wir uns auch Gedanken darüber machen, unter welchen Bedingungen es verantwortbar erscheinen kann, forensische Patienten wieder aus dem Maßregelvollzug zu entlassen; denn das ist ein Teil des Problems. Sie werden im Moment einfach nicht entlassen. Wir haben einen großen Zulauf, aber wir haben viel zu wenig Ablauf. Wenn wir uns damit nicht beschäftigen, wird dieses Problem nicht lösbar sein. Dort, wo es nach kritischer und verantwortungsvoll erstellter Prognose möglich erscheint, müssen Patienten des Maßregelvollzugs die Chance auf ein Leben in Freiheit bekommen, natürlich bei maximalem Schutz der Bevölkerung. Aber es ist auch
Die Landesregierung wird ein Konzept vorstellen müssen, das einerseits den Bedürfnissen der Bevölkerung nach maximaler Sicherheit Rechnung trägt, andererseits aber auch der rehabilitativen Grundorientierung, die ebenfalls im Maßregelvollzug gilt. Was brauchen wir dafür in Niedersachsen? Vor allen Dingen bedarfsgerechte Angebote der Nachsorge. Diese Angebote müssen hochflexibel über das gesamte Spektrum von geschlossener Unterbringung bis zum betreuten Wohnen gehen. Aber diese Patienten müssen auch in die sozialpsychiatrischen Verbünde einbezogen werden, und in diesem Bereich muss zumindest etwas aufgebaut werden, was die personelle und die Qualitätsstruktur angeht.
Frau Jahns, ich möchte Ihnen widersprechen. Sie haben eben gesagt, alle Angebote seien flächendeckend vorhanden. Meine Informationen sind anders. Die Nachbetreuung psychiatrischer Patienten im Verbund ist außerordentlich schwierig. Menschen müssen zum Teil wieder in die stationären Einrichtungen zurück, weil nicht sichergestellt wird, dass sie eine ärztliche Versorgung bekommen. Sie werden wirklich wieder in die Kliniken zurückgeschickt. Ich finde, das ist skandalös.
Wir könnten eine Menge für die Lebensqualität dieser Menschen tun und gleichzeitig Kosten einsparen, wenn wir diese Versorgungssysteme ausbauen würden.
Es müsste die finanzielle Zuständigkeit in der Nachsorge geklärt werden. Aus unserer Sicht könnte in einem ersten Schritt eine Modellförderung zur speziellen forensischen Nachsorge in einem Bezirk gemacht werden. Das haben jedenfalls Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie auf der Tagung, die im März stattgefunden hat und auf der ich einige Kollegen gesehen habe, vorgeschlagen.
Lassen Sie uns diesen Antrag im Ausschuss beraten. Wir behalten uns vor, dazu einen Änderungsantrag zu stellen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe immer ein Problem, wenn man hier versucht, Legenden zu bilden. Deshalb will ich von vornherein Folgendes klarstellen:
Erstens. Die Frage, ob man Grundvermögen zur Sanierung des Haushalts veräußert, ist im Rahmen des Berger-Gutachtens genauso gestellt worden, wie es Ihr Finanzminister jetzt auch tut. Ungeachtet dessen gibt es eine Position der SPDLandtagsfraktion zu der Frage - -
Zweitens gibt es eine ganz klare Aussage der SPDLandtagsfraktion hinsichtlich der Frage der Privatisierung. Ich will es Ihnen auszugsweise vorlesen. Am 15. Januar habe ich den Landeskrankenhäusern Folgendes mitgeteilt:
„Die SPD-Landtagsfraktion sieht in einer Privatisierung durch den Verkauf der Landeskrankenhäuser weder inhaltlich noch finanziell eine Alternative, abgesehen davon, dass eine Privatisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit mittelfristig keinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann. Ohne den Ergebnissen der Prüfung des Lenkungsausschusses vorgreifen zu wollen, halte ich eine Entscheidung für eine Privatisierung der Landeskrankenhäuser aus den genannten Gründen für äußerst unwahrscheinlich.“
- Das ist eben nicht gesagt worden, weil Sie bestritten haben, dass die SPD-Fraktion eine solche Position gehabt hat, Herr Kollege.
Dritte Anmerkung - deshalb war es überhaupt kein Problem, diesen Antrag einzubringen -: Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer hat seinerzeit ebenfalls hinsichtlich der Landeskrankenhäuser geschrieben:
„Die Ankündigung der Landesregierung über eine beabsichtigte Privatisierung der Landeskrankenhäuser hat uns überrascht und betroffen gemacht. Einem solchen Vorhaben werden wir nicht zustimmen, da zu erwarten ist, dass erst beim Personal und dann bei den Patienten gespart wird.“
Wenn dieses die gemeinsame Aussage der beiden großen Fraktionen ist - das habe ich hier schwarz auf weiß -, dann ist es doch völlig egal, ob Sie 30 oder 100 Tage im Amt sind. Dann kann das beschlossen werden, weil damit Rechtssicherheit für die Beschäftigten geschaffen wird, meine Damen und Herren.
Vierte Anmerkung - auch da habe ich etwas gegen Geschichtsklitterung -: Wenn es um die Frage geht, wer sich wann wie für das Personal eingebracht hat, dann sage ich Ihnen einmal Folgendes. Als wir die Landesregierung 1990 übernommen haben, haben wir in den Landeskrankenhäusern in der Psychiatrie die Situation vorgefunden, dass der Maßregelvollzug und die Landeskrankenhäuser unter der letzten Albrecht-Regierung personell deutlich schlechter ausgestattet waren als die allgemeine Psychiatrie. Dieses musste durch Angleichung der so genannten PsychPV ausgeglichen werden. In zwei Stufen ist erst einmal ansatzweise dafür gesorgt worden, dass die Landeskrankenhäuser nicht weiter absaufen, sondern dass die Schere entsprechend geschlossen wird.
Das waren die Voraussetzungen, die wir vorgefunden haben. Dies ist auch über all die Jahre hinweg so gehalten worden. Frau Ministerin, eines können Sie nicht wissen, wenn es Ihre Kolleginnen und Kollegen Ihnen nicht sagen: Wir haben dafür gesorgt, dass beim Maßregelvollzug nicht gespart wird. Ich möchte Ihnen auch die inhaltlichen Haushaltsvorschläge der CDU-Fraktion zum Maßregelvollzug in Erinnerung rufen.
Erstens. Die Vorschläge im Jahre 1999 und im Jahr 2000: 0 DM. Im Jahr 2001 - das ist der einzige Vorschlag, den es von der CDU-Fraktion zum Thema Landeskrankenhäuser während ihrer Oppositionszeit gegeben hat -: Reduzierung der Ausgaben für Landeskrankenhäuser um 10 Millionen DM. - Danach kam nichts. Erzählen Sie dann hier bitte nichts von Versäumnissen! Wenn Ihre Truppe drangewesen wäre, dann hätte sie 10 Millionen DM abgebaut, und dann wäre die Versorgung deutlich schlechter als heute.
Das ist die Wahrheit. Sie sollten erst gar nicht mit einer solchen Geschichtsklitterung anfangen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU - Gegenruf von Uwe Schwarz [SPD]: Das sind Ihre Haushaltsanträ- ge, nicht meine! Sie haben ein Pro- blem: Ich bin relativ lange hier! Ich weiß, was Sie eingebracht haben!)
Es ist beantragt worden, den Antrag „Landeskrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft erhalten“ an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Mitberatung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Präsenztage abschaffen - Eigenverantwortung von Schule stärken - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/54
Hierzu liegt der Antrag vor, den Antrag ohne erste Beratung an den Kultusausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das so beschlossen.