Protocol of the Session on February 19, 2004

das war vor unserer Zeit –

„geleisteten Zahlung von 12 931,03 Euro.“

Ich meine, damit ist der Fall aufgeklärt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der CDU: Peinlich! Habt Ihr noch mehr so tolle Fragen!)

Meine Damen und Herren, wenn es etwas ruhiger wird, kann die Abgeordnete Frau Dr. Andretta ihre Zusatzfrage stellen.

(Zuruf von der CDU: Noch eine solche Frage! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Die Frage ist von langer Hand geplant!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das MWK hat die Beratertätigkeit des Centrums für Hochschulentwicklung in Anspruch genommen, um den Fusionsprozess der Hochschule in Lüneburg zu begleiten. Nach der Pressemitteilung der Universität Lüneburg hat das CHE mit seiner Beratertätigkeit bereits am 6. Oktober 2003 begonnen. Ein Beschluss des Kabinetts über diese Beratertätigkeit im Rahmen des HOK wurde erst am 21. Oktober gefasst. Ich frage die Landesregierung: Ist es üblich, dass Berater schon vorab mit ihrer Arbeit beginnen, ohne dass es dazu einen Beschluss gibt?

Meine zweite Frage: Ist es üblich, dass auch Monate nach Aufnahme der Tätigkeit immer noch kein Vertrag mit diesem Unternehmen vorliegt?

(Thomas Oppermann [SPD]: Wahr- scheinlich ein mündlicher Vertrag!)

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stratmann.

Frau Kollegin Dr. Andretta, auch Sie werden nicht bestreiten, dass das CHE, das Centrum für Hochschulentwicklung, die beste Beratung liefern kann, die es in diesem Bereich gibt.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb war es eine ausdrückliche Bitte, wenn nicht sogar eine Forderung der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen, diesen Fusionsprozess nur dann einzuleiten, wenn eine Beratung durch das CHE stattfindet.

Zu Ihrer Frage. Die Beratung hat erst im Oktober begonnen.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Das ist klar! Die Frage war eine andere!)

Die zweite Frage beantwortet Finanzminister Möllring.

Wir lassen nicht ohne Vertrag arbeiten. - Ich darf aber noch einmal auf Roland Berger eingehen. Das Roland-Berger-Projektteam hat am 8. Mai 2002 mit der Arbeit begonnen. Die Übersendung des Vertragsentwurfs war am 16. Mai 2002. Der MF-Vermerk zum Vergabeverfahren und zum Vertragsentwurf stammt vom 4. Juni 2002. Das heißt, Roland Berger hat schon gearbeitet, bevor das Vergabeverfahren geprüft worden war. Die Auftragsvergabe durch das MF erfolgte erst am 11. Juni 2002. Unter der Vorgängerregierung hat Roland Berger also schon fünf Wochen gearbeitet, ohne dass es einen Vertrag gab. So wollen wir nicht arbeiten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Haase.

Ich hoffe, ich bekomme eine Antwort. Wir haben vorhin die Frage der Vollständigkeit der am 6. Februar vorgelegten Listen thematisiert. In dem Zusammenhang ist ein Firmenname genannt worden. Ich möchte einen weiteren Namen ins Gespräch bringen, weil ich nämlich sehr überrascht bin, dass er nicht in den Listen auftaucht.

Ist es richtig, dass die Landesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium, Herr Hirche, einen Beratervertrag mit der Firma ISL Baltic Consult zur Privatisierung der Seehäfen in Niedersachsen geschlossen hat?

(Thomas Oppermann [SPD]: Da bin ich sehr gespannt!)

Für die Landesregierung antwortet Finanzminister Möllring.

Auf der Ministerbank ist dieser Name nicht bekannt. Wir werden morgen eine Liste vorlegen. Ob

der Name darin enthalten sein wird, kann ich im Moment nicht sagen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Wir liefern das gerne nach, wenn es da Proble- me gibt!)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Klein.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Es ist immer schön, wenn so schicke Fragen ge- stellt werden!)

Die Aussage des Finanzministers, man wolle sich künftig an die Vorschriften halten, klingt für den Anfang recht verheißungsvoll. Aber angesichts der Tatsache, dass wir erfahren haben, wie gestaltbar solche Vorschriften sind, interessiert mich ganz konkret, ob Sie bereit sind, für den internen Bereich der Landesregierung die Finanzgrenzen für die Ausschreibung solcher Leistungen zu fixieren und deutlich herabzusetzen.

Herr Minister Möllring, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Zunächst noch zur Frage, die die Hafenverwaltung betrifft. In der Liste, die wir für morgen angekündigt haben, ist der Name nicht enthalten.

Wir werden uns an die bundeseinheitlichen Regelungen halten. Wir wollen hiervon nicht abweichen, weil wir den niedersächsischen Unternehmen die gleichen Bedingungen bieten wollen, wie sie in der ganzen Bundesrepublik gelten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bevor ich dem Abgeordneten Möhrmann das Wort zu seiner zweiten Zusatzfrage erteile, möchte ich mitteilen, dass die Mikrofonanlage im Moment nicht richtig funktioniert. – Herr Möhrmann!

Herr Minister, es hat sich herausgestellt, dass Ihre Listen 1 und 2, für deren Zusammenstellung Sie immerhin einen Zeitraum von Januar bis heute zur Verfügung hatten hatten, nicht vollständig sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie es, dass sie nach über einem Jahr nicht Auskunft geben kann, während auf der anderen Seite die CDU-Fraktion erwartet hat, dass die damalige Landesregierung innerhalb von 14 Tagen eine Große Anfrage beantwortet, die immerhin den Zeitraum von 1994 bis 2002 betraf, und man sich deshalb in der Landesregierung darauf geeinigt hatte, nur das aufzuführen, wofür Zahlungsausgänge verzeichnet waren?

Herr Möllring, sind Sie wirklich sicher, dass die Verträge, die Sie angeführt haben, bei denen es zum Teil um die Erstellung von Broschüren für die damalige Landesregierung ging, in Ihren Listen aufgeführt sind? Wenn nein: Warum haben Sie das der damaligen Landesregierung vorgeworfen, während Sie heute nach einem ganz anderen Prinzip handeln?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Möllring für die Landesregierung!

Ich darf zunächst auf die Frage des Kollegen Haase darauf hinweisen, dass am 5. Februar noch kein Vertrag abgeschlossen war. Deshalb kann das nicht in diesen Listen stehen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Die bera- ten doch schon!)

- Wir werden das klären und Ihnen das mitteilen. Wir sagen Ihnen alles. Ein Vertrag war noch nicht abgeschlossen, und deshalb steht es auch nicht in der Liste.

Herr Möhrmann, es handelt sich um offenkundige Fälle, die damals hätten gemeldet werden müssen – ob nun innerhalb von 14 Tagen oder nicht. Jetzt sind sie innerhalb von 14 Tagen gemeldet worden, nämlich in der Zeit vom 1. Februar bis heute. Wir haben diese Fälle eingearbeitet. Leider werden immer noch Fälle gemeldet. Wir werden das entsprechend vorlegen. Ich hoffe, dass das abschließend sein wird. Falls nicht, falls es noch alte Ver

träge aus der Zeit von 1994 bis Oktober 2002 gibt, werden wir das nachliefern. Wir werden dem Parlament gegenüber alles offen legen, und zwar unabhängig davon, ob uns dies heute schon möglich ist oder ob wir zusätzliche Recherchen anstellen müssen.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Meyer.

Ich möchte gern von der Landesregierung wissen, warum sie im Juli 2003 einen Auftrag mit einem Volumen von 40 000 Euro erteilt, um die Verbesserung in der Agrarverwaltung extern beurteilen zu lassen, obwohl die Ergebnisse des Vorgängergutachtens, des so genannten AFC-Gutachtens, vom Inhalt her nicht berücksichtigt wurden, sondern genau das Gegenteil gemacht wurde. Im Übrigen hat der Minister ja seinerzeit gesagt, bis zu seinem Geburtstag sei alles klar.

Herr Minister Schünemann für die Landesregierung!

Es ging hierbei um einen anderen Aspekt, und zwar um die Frage, welche Synergieeffekte die Zusammenführung der beiden Landwirtschaftskammern hätte. Das war insofern ein anderer Auftrag als vorher. Dennoch haben wir auf den Erfahrungen aus dem letzten Gutachten aufgebaut und deshalb diese Firma beauftragt.

Herr Minister Möllring!

Ich habe Herrn Haase versprochen, dass wir das prüfen. Die Firma arbeitet noch nicht, sie soll aber den Auftrag bekommen.

(Zustimmung bei der CDU)