Hier bewegt sich offensichtlich auch die Landesregierung; wenn auch nur minimal. Als es im Vermittlungsausschuss um das Zuwanderungsgesetz ging, hat der Innenminister zumindest bezüglich der Härtefallregelung Kompromissbereitschaft signalisiert. Leider aber hat er nicht weiter ausgeführt, wie eine solche Härtefallregelung nach seinem Dafürhalten ausgestaltet werden muss. Im Klartext: Niedersachsen braucht angesichts der sinkenden Zahlen keine 5 000 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen. Das Vorhalten dieser Plätze ist zu teuer und unnötig.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es nicht bei dem Lippenbekenntnis der Landesregierung, Niedersachsen sei ein Land gelebter Integration, bewenden. Lassen Sie stattdessen Taten folgen. Sperren Sie Asylsuchende nicht länger in Lager ein, sondern ermöglichen Sie ihnen die Chance, sich in das gesellschaftliche Leben in den Kommunen zu integrieren. Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und bürgerschaftliche Mitverantwortung sind Grundwerte unserer Gesellschaft. Sie müssen für alle Menschen Geltung erhalten, die dauerhaft in Niedersachsen leben werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Umorganisation der Aufnahmestelle für Asylbewerber, Spätaussiedler und jüdische Emigranten einmal mehr unter dem falsch verstandenen Stichwort „Integration“ zum Inhalt. Richtig ist: Die Zahl der Asylbewerber ist in den letzten Monaten gesunken. Richtig und vor allem selbstverständlich ist auch, dass Menschen, die nach Flucht und Verfolgung Zuflucht in Deutschland suchen, einen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung, Versorgung und Betreuung ha
Asylbewerber haben aber auch einen Anspruch auf eine schnelle und zügige Durchführung ihrer Asylverfahren. Menschenwürdig ist, schnell zu wissen, ob man in Deutschland eine neue Heimat finden kann.
Menschenwürdig ist, Asylbegehrende nicht länger als unbedingt nötig in Ungewissheit über ihren Rechtsstatus zu lassen. Zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen einige Zahlen nennen. Im Land Niedersachsen sind von Januar bis November 2003 5 522 Asylanträge gestellt worden. Davon wurden 4 895 Anträge abgelehnt. Lediglich 86 Asylbewerber wurden als asylberechtigt anerkannt. - Auch das ist die Wahrheit. Auch das gehört zur Vollständigkeit.
Meine Damen und Herren, nach dem geltenden Asylverfahrensgesetz des Bundes müssen ausländische Flüchtlinge zunächst in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, in denen sie nach der Stellung ihres Asylantrages bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu drei Monaten zu wohnen verpflichtet sind. Nach Ihren eigenen Ausführungen, Herr Hagenah, sind Asylbewerber in Niedersachsen im Schnitt nur vier Wochen lang in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, sodass der vom Bund vorgegebene mögliche Rahmen hier bei weitem nicht ausgeschöpft wird.
Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, Sie wollen einen Abbau der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und die Schließung von Bramsche. Sie wollen Flüchtlinge, Asylbegehrende und jüdische Emigranten sofort dezentral unterbringen, um so Integrationsprozesse zu erleichtern. - Meine Damen und Herren von den Grünen, wieder einmal nennen Sie Asylbewerber und Spätaussiedler in einem Atemzug, ohne sich an deren unterschiedlichem Rechtsstatus zu orientieren.
Ein Blick ins Gesetz könnte hier zu einem Erkenntnisgewinn führen. Niedersachsen hat im letzten Jahrzehnt rund 200 000 Spätaussiedler aufgenommen. Diese haben aufgrund ihrer deutschen Vorfahren einen Anspruch auf die deutsche
Staatsbürgerschaft. Auf der gleichen Ebene nennen Sie aber auch die Asylbewerber, die bei uns aufgrund von Vertreibung oder Verfolgung Asyl beantragen und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, aber eben nicht Deutsche sind.
Mit Ihrem Antrag nehmen Sie den Kommunen gleichzeitig auch die Möglichkeit der zentralen Unterbringung in Einrichtungen, die oftmals gerade für Großfamilien die einzige Möglichkeit des gemeinsamen Wohnens eröffnen. Das ist der falsche Weg.
Es geht aufgrund gesetzlicher, und zwar bundesrechtlicher Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes auch gar nicht. Auch hier wäre ein Blick in das Gesetz hilfreich gewesen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie sagen, die Unterbringung in Einrichtungen sei inhuman. Aber der Bund hat doch die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen. Warum wirken Sie bei Ihren Vorhaben nicht auf die Bundesregierung ein, an der Ihre Partei schließlich doch beteiligt ist?
Für mich stellt sich außerdem auch die Frage, ob es einem ausländischen Mitbürger gegenüber überhaupt zu verantworten ist, ihn in Deutschland schon einzugliedern, solange noch ungewiss ist, ob er bleiben kann. Welche persönlichen Schäden verursachen wir, wenn er nach kurzem Aufenthalt wieder ausreisen muss? Von daher sollten wir Integrationsprozesse nicht auf solche ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen übertragen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind und die noch gar nicht wissen, ob sie in Deutschland bleiben dürfen.
Anders aber sieht es aus bei Ausländern und Ausländerinnen, deren Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig und von langer Dauer ist. Natürlich erleichtern wir ihren Aufenthalt und fördern die Integration. Wir wollen aber keine Zuwanderungsanreize für nicht anerkennungsfähige Asylbewerber schaffen.
Der richtige Weg liegt unseres Erachtens in der Beschleunigung der Verfahren, um den Menschen schnellstmöglich auch Rechtssicherheit zu gewähren
- zuhören, bitte zuhören, Frau WörmerZimmermann! - und um dann bei positivem Abschluss des Verfahrens auch die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Integration zu begleiten. Allein auf eine dezentrale Unterbringung zu verweisen bringt uns in diesem sensiblen Bereich nicht weiter. Ihre Argumentation ist wenig hilfreich.
Integration ist ein Prozess. Er muss von beiden Seiten gewollt sein, und er muss von beiden Seiten positiv begleitet werden. Ausländer und Ausländerinnen, die sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten und die Grenzen unseres Rechtssystems achten, genießen unsere uneingeschränkte Sympathie und unser uneingeschränktes Gastrecht.
Deutschland ist ein weltoffenes und ein gastfreundliches Land. Auch trotz des Rückgangs der Zuzugszahlen nimmt Deutschland mit einem Ausländeranteil von 9 % immer noch einen Spitzenplatz unter den großen westlichen Nationen ein.
Viele ausländische Mitbürger - auch das muss man einmal sagen dürfen - leben von unserem sozialen Sicherungssystem. Sie haben keinen Arbeitsplatz. Dies gilt es vorrangig zu ändern.
Wir müssen auch den mangelhaften Kenntnissen der deutschen Sprache zahlreicher auch sehr junger Ausländer entgegenwirken. Ausreichende Sprachkenntnisse sind eine unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Hier hat die CDU/FDPgeführte Landesregierung dankenswerterweise schon gehandelt und an Grundschulen verpflichtend den Sprachförderunterricht für Kinder mit Sprachproblemen eingeführt.
Meine Damen und Herren, wir fördern gezielt das Erlernen der deutschen Sprache. Wir fördern es, und wir fordern es auch ein.
Nur so haben unsere ausländischen Schüler und Schülerinnen später auf dem Arbeitsmarkt auch die gleichen Chancen wie ihre deutschen Mitschüler.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir wollen sie nicht in die sozialen Sicherungssysteme entlassen, sondern wir wollen ihnen Chancen auf dem Arbeitsmarkt einräumen. Nur so kann die Integration gelingen.
Ein ganz wichtiger Meilenstein: Wir haben unseren ausländischen Mitbürgern auch ein Beispiel dafür gegeben, wie sie ihre Kultur erhalten können. Wir waren beispielgebend. Zu Beginn des letzten Schuljahres haben wir an einigen niedersächsischen Schulen islamischen Unterricht für Kinder muslimischen Glaubens eingeführt. Auch das ist der richtige Weg.
Das Ziel kann nicht die sofortige dezentrale Unterbringung und die Schließung von Bramsche sein, unabhängig davon, dass das von den gesetzlichen Voraussetzungen her nicht geht. Wir werden aber - in diesem Punkt haben Sie Recht - über eine Neukonzeption von Bramsche nachdenken müssen. Aber allein aus der Tatsache, dass derzeit die Zahl der Asylbewerber und der Spätaussiedler rückläufig ist, den Schluss zu ziehen, dass das Land keine zentralen Unterbringungsmöglichkeiten mehr braucht, wäre für Niedersachsen verhängnisvoll. Das wäre ein Trugschluss und ein völlig falscher Ansatz. Genau das Gegenteil ist richtig. Wir brauchen auch in Zukunft zentrale Anlaufstellen. Dies wird auch zu einer Entlastung der finanziell schwer gebeutelten Kommunen führen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland braucht dringend ein Zuwanderungssteuerungs- und -begrenzungsgesetz.
Ich werde auch nicht müde, das vor diesem hohen Hause immer wieder zu wiederholen. Die FDP hat bereits vor Jahren als allererste Partei ein solches Gesetz gefordert und sogar einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.