Wir wollen auch eine Neukonzeptionierung der Ausgleichsregelung nach § 45 a mit dem Ziel, den Ländern im Wege einer Öffnungsklausel wieder die Gesetzgebungsbefugnis einzuräumen. Das wäre - da weiß ich halbwegs um Ihre Zustimmung - eine gute Sache; denn dann könnten die Länder bei den Ausgleichsleistungen auch andere Abgeltungsformen gestatten. Das ist ebenfalls eine systemgerechte Vorgehensweise.
Zu Ihrer Beruhigung, auch zu der der SPDFraktion: Es gibt Dinge, die wir genau wie Sie nicht wollen. Selbstverständlich wird es keine Absenkung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes
und auch keine Streichung der Erstattungsansprüche aus § 45 a geben. Auch die Ermessensalternative einer Berücksichtigung „ausbildungsnotwendiger Tage“ - Sie wissen es - muss es für uns nicht geben.
Das waren die Punkte, bei denen wir mit Ja oder Nein stimmen können. An einer anderen Stelle gibt es ein ganz kleines Jein: Man sollte einmal darüber nachdenken und darüber reden, ob wir nicht die bislang bei staatlichen Stellen liegende Zuständigkeit für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte verlagern sollten. Brauchen wir die starren staatlichen Liniengenehmigungsverfahren wirklich, oder kann man darüber reden? - Ich meine, das sollten wir im Ausschuss tun; da könnten wir übereinkommen.
Meine Damen und Herren, ich mache es kurz: Ich nehme an, es wird Sie nicht verwundern, dass wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werden. Wir erwarten die Beratung des Antrags der SPD im Ausschuss. - Damit danke ich Ihnen ganz herzlich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt gelegentlich Tagesordnungspunkte, bei denen einem nur einfällt: Es ist alles gesagt, nur nicht von mir. Ich will mich also, wenn es geht, kurz fassen; ich kann es natürlich wesentlich kürzer machen, wenn Sie mir alle zuhören.
Uns liegen zwei Anträge, nämlich von der Fraktion der SPD und von der Fraktion der Grünen, vor, die sich mit dem gleichen Komplex beschäftigen. Ich gehe davon aus, dass der Antrag der Grünen mit den Haushaltsberatungen 2004 und den Reformkompromissen Ende des Jahres 2003 im Wesentlichen erledigt ist, sodass ich darauf nicht weiter einzugehen brauche. Das einzig Bemerkenswerte an dem Antrag der Grünen ist die Wortwahl.
Meine Damen und Herren, Sie verwenden den Begriff „plündern“ dort, wo seriös gespart werden muss. Sollte das Ihre Einschätzung von realistischer Finanzpolitik sein, dann ist das, was Ihre Kollegen Künast und Trittin in Berlin veranstalten, ein gnadenloser Raubzug mit Brandschatzung durch die öffentlichen Finanzen,
mit denen es dank Ihrer tatkräftigen Mithilfe in den Jahren 1990 bis 1994auch hier zu Lande nicht gerade zum Besten steht. Ich empfehle Ihnen also, ein wenig andere Worte zu wählen.
Die SPD-Fraktion verfolgt im Wesentlichen drei Ziele. Auch das ist hier in epischer Breite ausgeführt worden. Aufgrund der Redezeit, die mir zur Verfügung steht, kann ich nun nicht auf alles eingehen.
Zusammengenommen geht es Ihnen erstens um die Rücknahme der Kürzung des Omnibusbeschaffungsprogramms für 2005. - Diese Förderung wurde 2004 tatsächlich ausgesetzt. Die Landesregierung prüft - wir werden das sicherlich noch vom Wirtschaftsministerium erfahren -, ob eine Wiederaufnahme in 2005 auch im Hinblick auf EU-Recht überhaupt möglich ist. Anderenfalls muss über Alternativen nachgedacht werden.
Zweitens. Die Erstattung nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz soll nicht gestrichen werden. Diese Streichung erfolgte auf Bundesebene - übrigens einstimmig - mit den Stimmen von Bundestag und Bundesrat im Zuge der Steuerreform. Welche Einflussmöglichkeiten Niedersachsen hier hat, ist ja bekannt. Aber die Erkenntnis, dass gekürzt oder, wie man richtigerweise sagen sollte, gespart werden muss - und zwar auch dann, wenn es weh tut -, scheint weit verbreitet zu sein. In diesem Zusammenhang wurde ja bereits angemerkt: Die Reduktion der anzurechnenden Schultage von 26 auf 22 ist nicht vorgenommen worden. Wir sehen auch hier ein klares Bekenntnis zur Schülerbeförderung, insbesondere für den ländlichen Raum.
- Herr Oppermann, ich brauche Sie heute nicht als Stichwortgeber. Außerdem lässt die Qualität Ihrer Zwischenrufe auch zu wünschen übrig. Ich darf also weiter ausführen.
- So weit habe ich Sie heute gar nicht mehr kommen lassen, weil ich eben das Schlimmste verhindern wollte.
Drittens. Die Zuständigkeit für den Linienverkehr soll nicht von den Bezirksregierungen weggenommen werden. - Mit Abschluss der Verwaltungsreform und durch die Abschaffung der Bezirksregierungen ist diese Forderung meines Erachtens obsolet geworden.
Weiterhin halten wir - das sei noch angefügt - eine Umschichtung der GVFG-Mittel von 50 : 50 zu 60 : 40 - gegebenenfalls sogar zu 70 : 30 - für vernünftig; denn durch den weiteren Ausbau des Straßennetzes schaffen wir besonders verbesserte Verkehrsverbindungen außerhalb der Ballungsräume.
- Jetzt hören Sie mir wieder zu! Das habe ich bei meinen Vorlesungen gelegentlich auch gemacht, wenn die Studenten sehr viel geredet haben.
Zusammenfassend darf ich sagen: Der von Ihnen unternommene Versuch, einen Dissens zu der Zielsetzung der Landesregierung, den ländlichen Raum zu stärken, zu konstruieren, schlägt fehlt. Wir reden nicht nur von der Stärkung des ländlichen Raumes, sondern wir tun es auch. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle im Hause wissen, dass die Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz das wirtschaftliche Fundament für die meisten öffentlichen Busverkehre im ländlichen Raum bilden. Viele Linienverkehre rechnen sich nur, weil sie in größerem Umfang von Auszubildenden, also Schülern, Lehrlingen und Studenten, benutzt werden und nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz ausgleichsberechtigt sind.
Ein finanzieller Ausgleich für die preislich ermäßigte Beförderung ist der Zweckbestimmung der Regionalisierungsmittel, um die es hier geht, nicht fremd. Im Gegenteil: In die seinerzeitige Bedarfsermittlung für die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel sind die der Deutschen Bahn AG zustehenden Ausgleichsleistungen für die rabattierte Beförderung von Auszubildenden mit eingeflossen. Der Bund hat das also zur Grundlage gemacht. Eine Verwendung von Regionalisierungsmitteln für Ausgleichsleistungen ist deshalb als systemgerecht und sachgerecht einzustufen.
Es ist sachgerecht, auch im Straßen-ÖPNV Ausgleichsleistungen aus Regionalisierungsmitteln zu bezahlen, wie wir das in diesem Jahr mit
40 Millionen Euro machen und wie das andere Bundesländer auch tun. Ich habe hier schon einmal darauf hingewiesen, dass z. B. SchleswigHolstein, wo die Grünen in der Regierung vertreten sind, dies seit Jahren genau so macht, wie wir es jetzt in Niedersachsen machen.
Im Übrigen ist der Antrag der Grünen - Herr Rickert hat schon darauf hingewiesen - durch unsere Beschlüsse zum Haushalt und zum Haushaltsbegleitgesetz erledigt.
Auch die These der SPD, das Land wolle Ausgleichszahlungen absenken und an den § 45 a Personenbeförderungsgesetz herangehen, ist schlicht nicht richtig. Wir werden von der Ermessensalternative einer Berücksichtigung ausbildungsnotwendiger Tage keinen Gebrauch machen.
Richtig ist allerdings - das will ich hier ausdrücklich noch einmal sagen -, dass wir auf Bund/LänderEbene eine Änderung des § 45 a Personenbeförderungsgesetz verfolgen mit dem Ziel, den Ländern im Wege einer Öffnungsklausel die Gesetzgebungskompetenz einzuräumen. Damit, meine Damen und Herren - Frau Rühl hat schon darauf hingewiesen -, wäre den Ländern die Möglichkeit eröffnet, auch andere Abgeltungsformen - z. B. vertraglicher Art - bei den Ausgleichsleistungen zu gestatten.
Wir werden sehen, wie das im Zusammenhang mit dem Thema „EU und Regelung der Nahverkehrsmärkte in Zukunft“ zu handeln ist. Die Landesregierung glaubt, dass wir uns hier systemgerecht und diskriminierungsfrei verhalten.
Meine Damen und Herren, es ist im Rahmen der Bemühungen um die Verringerung der Ausgaben unerlässlich, in alle Bereiche zu gucken. Die Bezuschussung von Bussen ist eine Subvention. Die Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück haben im Zusammenhang mit den klammen öffentlichen Finanzen sogar eine Kürzung von Investitionen im Öffentlichen Personennahverkehr vorgeschlagen. Das tun wir nicht. Wir gehen lediglich an die Subventionen für das Jahr 2004 heran und haben gesagt, für 2005 rechnen wir noch einmal.
Aber, meine Damen und Herren, ich bekenne mich auch an dieser Stelle zu dem übergeordneten Ziel: Wir werden im Jahr 2005 die Neuverschuldung des Landes um weitere 350 Millionen Euro zurückführen. Deswegen gehört hier alles auf den Prüfstand.
Meine Damen und Herren, die Auswirkungen auf die die Omnibusse herstellende Industrie werden dramatisiert. Gucken Sie sich einmal genau an, wo die Omnibusse, die hier verkauft werden, hergestellt werden: Das ist nicht in Niedersachsen, sondern an Standorten außerhalb des Landes.
Aber, meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch: Wir werden nicht bei jedem Punkt bis ins Letzte berücksichtigen können, welche Auswirkungen das für Niedersachsen hat. Das Überragende ist vielmehr die Sanierung der öffentlichen Haushalte, die Herstellung von Nachhaltigkeit für die nächste Generation. Wir dürfen die heutige Situation nicht weiter zu Lasten unserer Kinder verkennen.
Deswegen, meine Damen und Herren, fühlt sich die Landesregierung hier auf einem sicheren Pfad. Ich bitte sehr darum, beide Anträge abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Minister Hirche. - Wir sind damit am Ende der Beratung zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 und kommen nun zur Abstimmung.