- Herr Kollege Gabriel, ich gehe auch noch einmal darauf ein. Ich finde es ausdrücklich gut, dass die SPD-Fraktion zustimmt.
Das Gesetz ist aus unserer Sicht notwendig, weil die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus unverändert andauert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den 11. September 2001 und die weiterhin weltweit erfolgten verheerenden Anschläge. Die rot-grüne Bundesregierung hat auf die abstrakte Gefährdungslage mit dem Schily
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist lange überfällig und notwendig, damit Niedersachsen - wie andere Bundesländer übrigens auch - ein Gesetz erhält, das dem Verfassungsschutz insgesamt die Möglichkeit gibt, bessere Erkenntnisse zu gewinnen. Es ist unserer Meinung nach dringend erforderlich, die Nutzung moderner Informationsund Kommunikationstechnologien im Verbund der Sicherheitsbehörden einzusetzen,
um die innere Sicherheit wirksamer gewährleisten zu können. Deshalb sind rechtliche Regelungen vorgesehen worden, um die erkannten Nutzungsund Übermittlungshindernisse zu beseitigen. Es wurde mir bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich, dass der heutige Standard der datenschutzrechtlichen Vorschriften - ich denke daran, was Sie, Frau Wörmer-Zimmermann, in Bezug auf die Wohnungen sagten - nicht berührt wird. Deshalb muss auch niemand in Niedersachsen befürchten, Opfer des Staates zu werden.
Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass auch die Befugnisse zum Einsatz des IMSI-Catchers ein Schritt in die richtige Richtung sind. Gewalttäter und Terroristen nutzen schon längst mobile Telefone, deren Herkunft den Sicherheitsbehörden unbekannt ist.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist nach der Verabschiedung des Polizeigesetzes Ende 2003 ein weiterer Schritt auf dem Weg, um, wie es auch der Minister nannte, Niedersachsen für die Bürger zum sichersten Bundesland zu machen.
Auf Wunsch des mitberatenden Rechtsausschusses, dem sich der Innenausschuss angeschlossen hat, wird heute auch darüber entschieden, dass der Niedersächsische Landtag der nächsten, der 16. Wahlperiode, das Gesetz in viereinhalb Jahren nach In-Kraft-Treten auf seine Wirksamkeit überprüfen wird.
- Das ist meine Prognose. Damit müssen Sie sich abfinden, meine Damen und Herren von der SPDFraktion.
Frau Kollegin Wörmer-Zimmermann, ich habe es schon einmal erwähnt: In Ihren Ausführungen vom 25. Juni 2003 kann ich - abgesehen von einigen Angriffen auf die CDU und von Ihrem Hinweis, dass Sie dieses Gesetz an die bundesrechtlichen Bestimmungen angleichen wollten - nichts bezüglich Ihres zukünftigen Abstimmungsverhaltens von damals erkennen. Dieses Gesetz hat jedoch einen viel zu ernsten Hintergrund, als dass an dieser Stelle polemisiert werden sollte.
Deshalb, meine Damen und Herren, begrüßt es die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Herr Kollege Dr. Lennartz, ich habe Sie in dem Dreivierteljahr unserer gemeinsamen Arbeit im Innenausschuss als jemanden kennen gelernt, der sachlich argumentiert. Ich kann mir gut vorstellen das ist meine Meinung -, dass Sie persönlich diesem Gesetz zustimmen könnten. Es ist aber zu vermuten, dass sich die Ideologen in Ihrer Fraktion mit ihrer Auffassung durchgesetzt haben, dass dieses Gesetz in Niedersachsen abzulehnen sei.
Ganz anders hat sich Ihre Bundestagsfraktion in Berlin verhalten. Bei Beschlüssen zum Schily-IIPaket hatte die rot-grüne Koalition eine eigene Mehrheit.
- Ich komme gleich zum Schluss. - Als ehemaliger Polizeibeamter weiß ich, dass interessierte Kollegen sehr darauf achten, mit welcher Mehrheit
Meine Damen und Herren, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Professor Dr. Lennartz das Wort. Ich erteile es ihm.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schrader, Sie haben gerade die Fraktion und mich angesprochen. Ich muss Ihnen sagen, es ehrt mich, dass Sie festgestellt haben, ich sei in der Lage, sachlich zu argumentieren.
Das tue ich auch bei diesem Gesetz. Sie können es nicht differenzieren. Ich kenne keine Ideologen bei den Grünen, auch keine Ideologinnen.
Wir sind in dieser Frage auf einer Linie. Ich nenne Ihnen noch einmal unsere Position: Schon die Überschrift dieses Artikelgesetzes müsste eigentlich „Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten durch den Verfassungsschutz“ heißen.
Sie behaupten immer wieder, dass es nur um die Übertragung der bundesrechtlichen Bestimmungen aus dem so genannten Terrorismusbekämpfungspaket II gehe. Das ist falsch. Sie gehen jedenfalls an einigen gravierenden Positionen über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus. Das ist unsere zentrale Kritik. Ich nenne zwei Beispiele, die beiden besonders gravierenden Verschärfungen: § 5 a, Auskunftsrechte, und später § 6, Wohnraumüberwachung. Sie sehen vor, dass Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsanbieter in Zukunft verpflichtet sind, auf Verlangen Auskünfte mit einer Fülle von Informationen über vom Verfassungs
schutz identifizierte Personen zu liefern. Es handelt sich um schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, u. a. auch in das Bankgeheimnis; Herr Bode, Sie erinnern sich. Es handelt sich um verdeckte Eingriffe. Die jeweils Betroffenen dürfen von diesen Auskunftsersuchen und den Antworten nichts erfahren. Die neuen Auskunftsrechte sind quasi polizeiliche Kontrollbefugnisse, die nach unserem Verständnis dem Verfassungsschutz wegen des verfassungsrechtlich garantierten Trennungsgebots zwischen Verfassungsschutz und Polizei nicht zustehen dürfen.
Zweiter Punkt: die Wohnraumüberwachung. Es geht um den geheimdienstlichen Lausch- und Spähangriff in Wohnungen, also um das heimliche akustische und optische Ausforschen einer Wohnung. 1992 war in das noch geltende Verfassungsschutzgesetz für Niedersachsen aus gutem Grund hineingeschrieben worden, dass solche Maßnahmen nicht im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes, also in der Wohnung, erfolgen dürfen. Das wird jetzt von Ihnen aufgegeben. Sie gehen mit dieser Regelung auch über die Bestimmung des § 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes hinaus. Das kritisieren wir aufs Schärfste. Deswegen lehnen wir diese Bestimmungen, aber auch eine Reihe weiterer Bestimmungen, die ich aus Zeitgründen nicht im Einzelnen darstellen kann, ab. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss kennen diese Position.
An die SPD-Fraktion gerichtet sage ich in Erwiderung auf Frau Wörmer-Zimmermann: Ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie beim Polizeigesetz quasi noch als Bürgerrechtspartei agierten und hier sozusagen ununterscheidbar auf einer Linie mit einer konservativen Sicherheitsphilosophie stehen.
An die Adresse der FDP-Fraktion gerichtet: Beim Polizeigesetz haben Sie ja gelegentlich noch Bauchschmerzen verlautbart, die sich allerdings im Ergebnis in Ihrer Abstimmung nicht niedergeschlagen haben. Beim Verfassungsschutzgesetz haben Sie im Innenausschuss überhaupt keine Bauchschmerzen erkennen lassen. Dementsprechend werden Sie sich jetzt konsequent verhalten: Sie stimmen auch diesem Gesetz zu.
schen Sie sich, denn genau diese Berichtspflicht wird dazu führen - ich komme jetzt zum Schluss -, dass im Wahlkampf für die Landtagswahl 2008 die Debatte über die Sinnhaftigkeit dieser Verschärfungen geführt werden wird. Wir alle wissen, dass das dann nur eine zu Wahlkampfzwecken geführte Debatte sein wird, in der keine seriöse Bestandsaufnahme und Bewertung stattfinden werden. - Schönen Dank.
(Sigmar Gabriel [SPD]: Freiheit! - Ge- genruf von David McAllister [CDU]: Sicherheit! - Gegenruf von Sigmar Gabriel [SPD]: Freiheit!)