Protocol of the Session on November 21, 2003

(Sigmar Gabriel [SPD]: Ist klar: Pan- zerfahrer! - Rebecca Harms [GRÜ- NE]: Nur weil Lüneburg fein raus ist! Kirchturmpolitik!)

Meine Damen und Herren, Sie haben 13 Jahre lang in Niedersachsen regiert. Sie haben von 1995 bis 1997 im Hochschulbereich 500 Millionen Euro gekürzt. Das ist die Wahrheit in Niedersachsen. Sie haben den entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass wir bestimmte Strukturen, die wir nach dem Regierungswechsel hier vorgefunden haben, heute entsprechend ändern müssen. Wir müssen Ihr Erbe quasi erst einmal auf Vordermann bringen. Deshalb ist der Weg, den Herr Stratmann eingeschlagen hat, genau der richtige.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Kollege Gabriel, die Vorschläge der SPD, verteilt in einer Pressemitteilung und Ihrer wunderbaren Pressekonferenz, lauten u. a.: Verkleinerung des Parlaments,

(Sigmar Gabriel [SPD]: Nein! - Weite- re Zurufe von der SPD)

Kürzungen beim Straßenbau.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Ja, da haben Sie Recht!)

Lieber Kollege Gabriel, eine kleine Szene aus dem Haushaltsausschuss: Der Haushaltsausschussvorsitzende, Ihr ehemaliger Finanzminister, war im

Haushaltsausschuss der Auffassung, gerade dort dürften entsprechende Kürzungen nicht stattfinden, sondern es sei die Landesregierung aufgefordert, da mal endlich draufzusatteln. - Das ist die Realität. Herr Gabriel, Sie wissen überhaupt nicht mehr, was los ist im Lande Niedersachsen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dann zu Ihnen, Herr Jüttner. Eines verstehen wir nicht mehr.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Panzerfahrer: Breit fahren, schmal denken!)

- Ach, wissen Sie, Herr Gabriel: Überhaupt fahren!

(Sigmar Gabriel [SPD]: Überhaupt denken!)

Sie fahren ja nur noch rückwärts.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Herr Jüttner, wir haben die Diskrepanz zwischen dem, was Ihr finanzpolitischer Sprecher - der ist abgetaucht, vielleicht ganz bewusst - angekündigt hat - nämlich eine große Änderungsliste für den Haushaltsausschuss, mit der uns die SPD-Fraktion alle ihre Haushaltsvorschläge auf den Tisch legen würde, nach Möglichkeit mit Deckungsvorschlägen -, und dem, was er getan hat. Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, Herr Jüttner. Legen Sie die Änderungsliste doch heute vor. Sie können doch hier und heute auf den Tisch legen, was Sie in Niedersachsen tatsächlich vorhaben. Wo sind denn Ihre Vorschläge? - Nichts haben Sie bis heute vorgelegt, Sie haben nur eine lächerliche Pressekonferenz gemacht.

Herr Althusmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Möhrmann?

(Sigmar Gabriel [SPD]: Seien Sie doch mutig! Lieber Herr Gabriel, ich will Ihnen ein kleines Sprichwort mit auf den Weg geben: Wer nur noch einen Hammer im Werkzeugkasten hat, der sieht überall Nägel. Tun Sie das dem Parlament nicht weiter an. - Herzlichen Dank. (Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zu der Abstimmung.

Die Fraktion der SPD hat für ihre Anträge in den Drucksachen 548 und 549 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über die Anträge sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 der Geschäftsordnung tun, sofern nicht mindestens 30 Mitglieder des Landtages für die Überweisung der Anträge an einen oder an mehrere Ausschüsse stimmen. Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Die Fraktion der CDU spricht sich dafür aus.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Angsthasen!)

Sie hat mehr als 30 Mitglieder; also ist die Ausschussüberweisung beantragt worden.

(Unruhe)

- Also, Leute, seid mal still! - Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat schlägt vor, dass sich mit diesen Anträgen federführend der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschäftigen. Wir so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wir stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Dann ist dies so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Vorsorge im Hochwasserschutz gemeinsam mit den Bürgern sicherstellen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/557

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Langspecht von der CDU-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort.

(Unruhe)

- Herr Langspecht, warten Sie bitte einen Augenblick, bis diejenigen Abgeordneten, die den Saal verlassen möchten, es auch getan haben, ab dann läuft Ihre Redezeit. - Herr Langspecht, Sie können anfangen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren haben wir extreme Hochwasserereignisse erlebt. Insbesondere das Hochwasser an der Elbe im August letzten Jahres hat zu katastrophalen Schäden geführt. Dabei sind die Defizite des derzeitigen Hochwasserschutzes deutlich geworden. Deutlich geworden ist aber auch, dass derartige extreme Hochwassersituationen nur mit einer Katastrophenhilfe bewältigt werden können, die technisch und organisatorisch optimal vorbereitet ist.

Das Bundesumweltministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorgelegt. Meine Damen und Herren, es gibt einige Punkte, über die wir dabei reden können. Aber der zentrale Punkt dieses Entwurfes ist die Absicht, den Ackerbau bis Ende 2012 auf Flächen, die statistisch gesehen einmal im Jahrhundert überschwemmt werden, einzustellen.

(Zuruf von der CDU: Unglaublich!)

Wir haben in Niedersachsen 150 000 ha ausgewiesene Überschwemmungsgebiete. Davon werden 54 000 ha, also etwas mehr als ein Drittel, als Acker genutzt. Ginge es jetzt nach Minister Trittin, dann müssten diese 54 000 ha zu Grünland werden, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich eine Ausnahme für die Ackernutzung genehmigt, die dann nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig wäre.

Selbst bei einer Ausnahmegenehmigung wären aber z. B. der Getreide- und Maisanbau nicht mehr möglich. Dieses Ackerbauverbot hat katastrophale wirtschaftliche Auswirkungen für unsere Betriebe mit ganz enormen Ertrags- und Vermögensverlusten, die vom Bauernverband vorsichtig auf 3,6 Milliarden Euro geschätzt werden. Die Folgen für den Boden- und Pachtmarkt wären dramatisch.

Meine Damen und Herren, dies alles zeigt, dass ein solches Ackerbauverbot absurd ist. Es zeigt aber auch, wie weit Minister Trittin der Wirklichkeit entrückt ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn man die Ackernutzung verbietet, dann muss eines klar sein: Die Nutzung von Grünlandflächen ist nun einmal an die Viehhaltung gebunden. Eine Vielzahl der davon betroffenen Betriebe hat aber längst kein Vieh, keine Ställe und keine Milchquoten mehr. Eine ökonomische Nutzung der neu entstehenden Grünlandflächen scheidet damit so gut wie aus.

Meine Damen und Herren, aber auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist das vorgesehene Ackerbauverbot nicht zu halten. Betriebe, die kein Vieh mehr halten, werden in ihrer Verfügungsbefugnis so unverhältnismäßig eingeschränkt, dass ein klarer Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes vorliegt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Man muss nun wirklich kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass dieser Entwurf - sollte er jemals Gesetz werden

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Das wird er! Darauf können Sie sich verlassen!)

von jedem Gericht sofort versenkt wird. Meine Damen und Herren, was hier geplant ist, ist nichts anderes als eine kalte Enteignung, die wir nicht mitmachen werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist ein ziemlich unerträgliches Vorgehen des BMU.

Wenn man die Landwirtschaft aus den Überschwemmungsgebieten verdrängen will, dann muss man das klar sagen, und man muss vor allem auch die dafür vorgesehenen Instrumentarien konsequent anwenden, d. h. die Agrarumweltprogramme, vertragliche Regelungen und entsprechende Entschädigungsregelungen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir sind davon überzeugt, dass wir nur mit einem bedarfsgerechten, an den jeweiligen Verhältnissen vor Ort orientierten Hochwasserschutz weiterkommen werden. Bei der Nutzung als Ackerland müssen wir genau abwägen, wo diese Art der Nutzung nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat und wo nicht. Eine Nutzung als Ackerland in Überschwemmungsgebieten beinhaltet

nicht automatisch nachteilige Auswirkungen auf den Schutz vor Hochwassergefahren, vor allem dann nicht, wenn die Flächen in Einstaubereichen liegen, die statistisch gesehen nur selten überflutet werden.

Meine Damen und Herren, was wir für einen effektiven Hochwasserschutz brauchen, sind - neben dem Einhaltgebieten von immer mehr Versiegelung - in aller erster Linie dezentrale Hochwasserschutzkonzeptionen.