Bei seinem Besuch im August dieses Jahres in der Aufnahmestelle Hesepe versprach Innenminister Uwe Schünemann (CDU), dass die Zahl der Asylbewerber auf keinen Fall ohne flankierende Maßnahmen erhöht werde (siehe auch Bramscher Nachrichten vom 22. August 2003). Deutlich angesprochen wurden nicht nur bei diesem Termin und anlässlich des 1. Bramscher Präventionstages, sondern auch in den Sitzungen der Unterarbeitsgruppe zur Konzeption von Bramsche (einer der drei ei- gens gebildeten Unterarbeitsgruppen zur Neu- konzeption der LASt), dass als unabdingbare Voraussetzung für eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten zuvor Maßnahmen, wie verstärkte Polizeipräsenz, eine verbesserte Betreuung schon der kleinen Kinder, die Möglichkeit der Beschulung der schulpflichtigen Kinder in der Aufnahmestelle sowie mehr und geschultes Personal in der Aufnahmestelle, erforderlich seien. Nunmehr mehren sich Zweifel und Skepsis bezüglich der Ernsthaftigkeit dieses Versprechens (siehe auch Bramscher Nachrichten vom 9. und 10. Oktober 2003). So haben die Unterarbeitsgruppen „Schule“ und „Prävention“ bis Mitte Oktober noch gar nicht getagt. Zugesichert worden ist jedoch größtmögliche Transparenz bei der Entwicklung und Umsetzung der „flankierenden Maßnahmen“.
1. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß ist mit einer personellen Aufstockung beim Polizeikommissariat Bramsche zu rechnen, zumal dort bereits jetzt eineinhalb bis zwei Vollzeitstellen in direktem Zusammenhang mit der Aufnahmestelle stehen und dort darüber hinaus sämtliche Ermittlungsarbeiten sowie die Bearbeitung von Hilfeersuchen geleistet werden müssen?
2. Ist - wenn ja, mit welchem Inhalt, wenn nein, aus welchen Gründen nicht - in der Zwischenzeit eine Übereinkunft zwischen Innenministerium und Kultusministerium zur Beschulung der schulpflichtigen Kinder in der LASt getroffen worden?
3. Mit wie viel Personal ist im Vergleich zu jetzt bei der zu erwartenden Mehrbelastung im Falle einer Aufstockung für die LASt zu rechnen?
Die Landesaufnahmestelle in Bramsche (LASt Bramsche) soll aufgrund einer Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung nur noch für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen genutzt werden. Nach dieser Entscheidung hat auch der Landesrechnungshof die Auslastung dieser großen Einrichtung als zu gering kritisiert. Sie
kann zu Wohnzwecken mit ca. 550 Personen belegt werden. Tatsächlich belegt war sie Ende August 2003 jedoch nur mit 349 Personen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Entlastung der Kommunen wird daher die Belegung erhöht und nur noch mit Asylbewerbern erfolgen. Die zurzeit noch in der LASt Bramsche wohnenden jüdischen Emigranten sollen nach entsprechenden Vertragsverhandlungen mit dem Bund im Grenzdurchgangslager Friedland untergebracht werden.
Ziel ist es, bis zum 31. März 2004 550 Personen in der LASt Bramsche unterzubringen und zu betreuen. Die Kommunen befürchten eine höhere Kriminalitätsentwicklung und haben auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich aus der Beschulung einer größeren Anzahl von Schülern ergeben. Um solchen Entwicklungen entgegenzutreten, haben das Ministerium für Inneres und Sport und das Kultusministerium eine Projektgruppe eingesetzt. Ihr gehören Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, der Stadt Bramsche, des Landkreises Osnabrück, der betroffenen Dezernate der Bezirksregierung Weser-Ems, der Polizeiinspektion Osnabrück, des Polizeikommissariats Bramsche sowie der Landesaufnahmestelle Bramsche an.
Die Projektgruppe wird ihr abgestimmtes Ergebnis bis Ende des Jahres vorlegen. Die LASt Bramsche wird eine landeseigene Gemeinschaftsunterkunft, die ausschließlich mit Bewohnern aus den Zentralen Anlaufstellen für Asylbewerber Braunschweig und Oldenburg belegt wird. Eine Hauptaufgabe dieser Einrichtung wird die Förderung der freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern sein.
Zu 1: In den Jahren 2001 und 2002 lag die Anzahl der registrierten Straftaten für das Polizeikommissariat Bramsche mit etwa 3 300 bis 3 400 Taten auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Einsatzbelastung des Polizeikommissariats Bramsche im Zusammenhang mit der Landesaufnahmestelle Bramsche lag in den Jahren 2001 und 2002 zwischen 300 und 400 Einsätzen pro Jahr, was in etwa 2 000 Einsatzstunden im Jahr entspricht. Dies ist eine Belastung, wie sie auch andere Polizeidienststellen mit besonderen Aufgaben zu verkraften haben.
kein Zweifel darüber, dass die beabsichtigte Aufstockung der Asylbewerberzahlen zu einer Mehrbelastung des Polizeikommissariats Bramsche führen werde. Im Hinblick darauf wurde die Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, eine abgestufte und umsetzungsfähige Personal- und Einsatzkonzeption für den Bereich des Polizeikommissariats Bramsche zu erstellen, die dann bei Aufstockung der Belegzahlen zeitnah umgesetzt werden kann. Ein Ergebnis dazu steht noch aus.
Zu 2: Ja. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten höheren Belegung der Aufnahmestelle ist die Frage der Beschulung der dort untergebrachten Kinder zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Kultusministerium erörtert worden. In Absprache mit dem Kultusministerium befasst sich eine der drei Arbeitsgruppen, die vor Ort mit der Planung und Umsetzung der Neukonzeption der Aufnahmestelle betraut sind, mit der Frage der Beschulung. Das Kultusministerium hat mit der Leitung dieser Arbeitsgruppe den zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt.
Die Arbeitsgruppe „Schule“ hat in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2003 die Grundzüge eines Konzeptes erörtert, das von der Bezirksregierung in enger Absprache sowohl mit dem Kultusministerium als auch mit dem Ministerium für Inneres und Sport erarbeitet wurde. Die Eckpunkte dieses Konzeptes sehen wie folgt aus:
Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen werden gem. Ziff. 4 des Erlasses des Kultusministeriums „Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft“ in Förderklassen unterrichtet, in denen neben deutschen Sprachkenntnissen grundlegende Kulturtechniken vermittelt werden. Die Förderklassen werden organisatorisch der Grundschule Hesepe und der Hauptschule Bramsche zugeordnet, die Beschulung findet aber in der Landesaufnahmestelle statt, um die betroffenen Schulen sowohl räumlich als auch unterrichtsorganisatorisch zu entlasten. Gleichzeitig werden damit die Kontinuität der Beschulung und eine engere Zusammenarbeit mit dem Personal der Aufnahmestelle gewährleistet.
Angesichts der zu erwartenden Belegungszahlen wird davon ausgegangen, dass im Primarbereich eine bis vier und im Sekundarbereich zwei bis drei Förderklassen erforderlich sein werden. Die entsprechenden personellen Ressourcen - im Umfang
In der Sitzung der Arbeitsgruppe „Beschulung“ (allgemein bildender Bereich) am 24. Oktober 2003 wurde das Konzept der Beschulung von der Stadt Bramsche und vom Landkreis Osnabrück sowie der Landesaufnahmestelle akzeptiert und positiv gewürdigt. Die notwendigen Ressourcen (Räume) werden von der Landesaufnahmestelle zur Verfügung gestellt und durch den Schulträger (Stadt Bramsche) mit Unterstützung durch den Landkreis Osnabrück ausgestattet. Die vorgesehenen Räume sind für die beabsichtigte Beschulung vor Ort gut geeignet.
Die weiteren Planungen und Umsetzungsmaßnahmen zur Konkretisierung des Beschulungskonzeptes werden von dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Kultusministerium fortlaufend begleitet.
Zu 3: Das Personal der LASt Bramsche ist für die Unterbringung und Betreuung von mehr als 550 Personen ausgelegt. Der für die neue Aufgabenstellung erforderliche Personalbedarf wird zurzeit von der im Ministerium für Inneres und Sport eingerichteten Lenkungsgruppe „Optimierung der Aufnahmeeinrichtungen des Landes“ bis zum Ende des Jahres ermittelt.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 22 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer, Uwe Harden, Klaus Fleer, Dieter Steinecke, Claus Johannßen, Uwe-Peter Lestin, Uwe Bartels (SPD) :
Der Anbau von Stärkekartoffeln ist in Niedersachsen von großer Bedeutung; so entfallen 80 % des deutschen und 30 % des EU- Anbaus an Stärkekartoffeln auf Niedersachsen. Es handelt sich hierbei um die einzige heimische Stärke. Die in der Konkurrenz zur Kartoffelstärkefabriken stehenden Weizen- und Maisstärkefabriken beziehen ihren Rohstoff jeweils vom Weltmarkt. Gerade auf den weniger guten Standorten in den Landkreisen Soltau-Fallingbostel, Celle, Emsland, Grafschaft Bentheim, LüchowDannenberg und Uelzen konzentriert sich der Stärkekartoffelanbau.
Die bisherige Förderung der EU ermöglichte gerade auf den schwachen Standorten für die Landwirte eine Alternative zum Getreideanbau. Die Stärkekartoffelindustrie konnte sich auf stabile Rohstofflieferungen einstellen.
Der niedersächsische Vorschlag von Herrn Minister Ehlen zur EU-Agrarreform sieht die Einführung einer Flächenprämie vor, die von den Stärkekartoffelerzeugern nicht akzeptiert werden kann. Die Landwirte erhalten gegenwärtig, je nach Ertrag ca. 360 bis 400 Euro an entkoppelter Zahlung bei einer Betriebsprämie. Nach dem niedersächsischen Vorschlag bekämen sie ab 2005 nur noch 286 Euro/ha in Niedersachsen.
Die Einführung einer „Flächenprämie“ (regio- nale Einheitsprämie) ab dem Jahr 2005 bewirkt, dass es zwischen den Betrieben zur Umverteilung von Prämienvolumen kommt und damit zu finanziellen Einbußen für die Stärkekartoffelerzeuger. Es ist zu befürchten, dass viele Landwirte vor diesem Hintergrund ihre Lieferrechte an die Unternehmen zurückgeben und damit nicht mehr genügend Rohstoffe für die Produktion von Kartoffelstärke zur Verfügung stehen. Betriebsschließungen und Arbeitsplatzverluste könnten die Folge sein.
Der Rat der Europäischen Union hat am 26. September 2003 mit der Verabschiedung der EU-Agrarreform die Voraussetzung geschaffen, dass der Stärkekartoffelanbau und die Stärkeherstellung erhalten werden können. Die Nationalstaaten haben bei der Ausgestaltung der Reform weitreichenden Handlungsspielraum.
1. Welche Vorschläge macht Niedersachsen zur Sicherung des Stärkekartoffelanbaus, und wird eine gemeinsame Vorgehensweise mit anderen betroffenen Bundesländern (Branden- burger Modell) angestrebt?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich für die niedersächsischen Stärkekartoffelerzeuger und die nachgelagerte Produktion?
Die Abgeordneten Stief-Kreihe, Meyer, Harden, Fleer, Steinecke, Johannßen, Lestin und Bartels richten an die Landesregierung die Frage, was sie zur Unterstützung der niedersächsischen Stärkeproduktion unternimmt. Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der nunmehr beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Kernpunkt dieser Reform ist die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Für den Stärkekartoffelanbau wurde von der Bestimmung der totalen Entkopplung abgewichen; und zwar in der Art, dass zukünftig 40 % der in der Referenzperiode
(∅2000-2002) gewährten staatlichen Zahlungen unabhängig von der Produktion gezahlt werden und die restlichen 60 % weiterhin an den Anbau von Stärkekartoffeln gekoppelt bleiben.
Zu 1: Nach dem derzeitigen Stand der BundLänder-Beratungen wird in Deutschland ein Kombimodell aus Betriebs- und Regionalmodell zur Anwendung kommen. Der besonderen Situation der Stärkekartoffelanbauer soll dabei in der Weise Rechnung getragen werden, dass ein Viertel des entkoppelten Prämienanteils betriebsbezogen gewährt werden und der Rest in die „allgemeine Flächenprämie“ fließen soll. Stärkekartoffelerzeuger erhalten nach diesem Vorschlag also erstens produktionsbezogene Zahlungen, zweitens einen entkoppelten Beitrag gemäß ihrer historischen Stärkeproduktion und drittens die einheitliche Flächenprämie. Die Länder Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen - das sind die Länder mit einem relativ hohen Stärkekartoffelanteil - hatten sich im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen auf diese Variante verständigt. Man war sich einig, dass mit dieser Regelung keine wesentlichen Einkommensverschlechterungen eintreten werden.
Zu 2: Die von der Kommission vorgegebene Regelung, dass zukünftig nur 60 % des ursprünglichen Prämienbetrages gekoppelt gezahlt werden, bedingt, dass nur dieser Betrag für die Produktionsentscheidungen von Bedeutung ist. Nach unseren Berechnungen wird dieser Sachverhalt zur Folge haben, dass der Stärkekartoffelanbau nur noch dort konkurrenzfähig sein wird, wo er mit hoher Effizienz betrieben werden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der Stärkekartoffelanbau auf Standorte mit hohen Erträgen und niedrigen Kosten verlagern wird. Im Zuge dieser Entwicklung ist mit einer weiteren Spezialisierung der Betriebe zu rechnen. Das heißt, dass effizient wirtschaftende Betriebe an guten Standorten die Anbauflächen ausdehnen und größere Einheiten liefern werden. Mit zunehmender Transportentfernung zur Stärkefabrik wird die Wirtschaftlichkeit abnehmen.
Der restliche entkoppelte 40-prozentige Prämienanteil hat keine direkten Auswirkungen auf die Produktion. Er wirkt unmittelbar einkommenswirksam bzw. liquiditätserhöhend.
Zu 3: Ein Zusammenhang zwischen der Neuregelung für Stärkekartoffel anbauende Betriebe und die Bevorzugung von Landbesitzern wird nicht gesehen.
Mit In-Kraft-Treten der Kormoranverordnung am 15. Oktober 2003 ist der Abschuss von Kormoranen grundsätzlich - mit Ausnahme der im § 2 (2) benannten Bereiche - an allen Gewässern erlaubt, an denen ein Fischereirecht besteht.
Im § 43 (8) des Bundesnaturschutzgesetzes wird ausdrücklich auf die Beachtlichkeit der EUVogelschutzrichtlinie (79/409 EWG) hingewiesen. Obwohl der Kormoran im Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt ist, kann Artikel 7 dieser Richtlinie nicht greifen, da der Kormoran weder bundes- noch landesrechtlich als jagdbare Art aufgeführt ist.
Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie stellt an eine Ausnahme vom grundsätzlichen Tötungsverbot neben den im § 1 der Kormoranverordnung benannten Gründen (erheblicher fischereiwirt- schaftliche Schäden, Schutz der heimischen Tierwelt) die Anforderung, dass es „...keine anderen zufrieden stellenden Lösungen gibt...“
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig führt in der Begründung seines Urteiles vom 22. Juli 1993 (1 L 321/91) u. a. aus, dass allein die Menge gefressener Fische nicht aussagekräftig für die Feststellung fischereiwirtschaftlicher Schäden sei, zumal durch das Abfischen fischereilich wertloser Weißfische durch den Kormoran auch ein Nahrungskonkurrent wirtschaftlich interessanter Fischarten dezimiert werde. Weiter stellt das OVG Schleswig fest, dass allein ein (zeitweiliges) lokales Verdrängen anderer Tierarten durch den Kormoran keine Schutzmaßnahmen erfordere, solange diese nicht nennenswert in ihrem Bestand gefährdet seien.
1. Für welche Gewässer liegen ihr quantitative Erhebungen über durch Kormorane verursachte erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden vor, und welche zur geltenden Verordnung alternativen Lösungsansätze haben sich dort als nicht zufrieden stellend erwiesen?