Protocol of the Session on October 31, 2003

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE):

Beachtung des Elternwillens im Waldkindergarten Rinteln

In der Stadt Rinteln benötigen die Eltern von sieben der fünfzehn im Waldkindergarten betreuten Kinder eine über die Regelöffnungszeit von 8 bis 12 Uhr hinausgehende Sonderöffnungszeit von mindestens 7.30 bis 8.00 und von 12.00 bis 12.30 Uhr. Sie begründen dies mit der Notwendigkeit, Berufstätigkeit und Kindererziehung vereinbaren zu können.

Die Stadt Rinteln ist bereit, dem Elternwunsch zu folgen und die gewünschten Sonderöffnungszeiten einzurichten. Die Kinder können in dieser Zeit in einem beheizten Holzhaus mit sanitären Einrichtungen betreut werden. Ein entsprechender Antrag auf Sonderöffnungszeiten wurde jedoch vom Landesjugendamt mit Hinweis auf das Kindeswohl abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen Herrn Minister Schünemanns (Schaumburger Nachrichten vom 23. September 2003) zu Kindertagesstätten frage ich die Landesregierung:

1. Wenn, wie von Minister Schünemann geäußert, „Eltern die besten Kontrolleure in den Kindergärten sind“, sollte dann nicht dem Elternwunsch nach Sonderöffnungszeiten entsprochen werden?

2. Worin besteht aus Sicht der Landesregierung die spezielle Gefährdung des Wohls niedersächsischer Kinder durch eine mehr als vierstündige Betreuung im Waldkindergarten, wenn nach Aussage des Bundesverbandes Naturund Waldkindergärten e. V. in den Bundesländern BadenWürttemberg, NordrheinWestfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg und Berlin Waldkindergärten mit aufsichtsrechtlich genehmigten Öffnungszeiten von mehr als vier Stunden betrieben werden?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Haltung des Landesjugendamtes vor dem Hintergrund der auch von der Landesregierung betonten Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

In Niedersachsen gibt es 52 Waldkindergärten, die nach den Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)

und aus den von 1996 bis 1999 durchgeführten Modellvorhaben entwickelt wurden. Die 1. DVO zum KiTaG regelt in § 1 die räumliche Mindestausstattung für Kindertagesstätten, § 5 lässt Ausnahmen im Einzelfall zu. Die Waldkindergärten in Niedersachsen wurden im Rahmen des § 5 Satz 2, 1. DVO-KiTaG zugelassen.

Dieser grundsätzlichen Entscheidung war ein Modellvorhaben gem. § 11 KiTaG vorausgegangen. Mit Abschluss des dreijährigen Modellvorhabens 1999 wurden für Niedersachsen Mindeststandards einvernehmlich mit den Trägern der damals bestehenden Waldkindergärten festgelegt. Diese Standards wurden speziell für die Konzeption „Waldkindergarten“ für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren entwickelt, da diese Altersgruppe insgesamt Zielgruppe der Betreuung in einem solchen Waldkindergarten ist.

Das besondere pädagogische Konzept des Waldkindergartens besteht darin, dass ausschließlich der Wald als Raum für den durchgängigen täglichen Aufenthalt gesehen wird und feste Räume entweder nur für einen kurzen Aufenthalt als Schutz bzw. als Ersatz bei extrem schlechter Witterung angedacht sind. Konkret heißt das: Alle Kinder halten sich das ganze Jahr über während der gesamten Betreuungszeit ausschließlich im Freien auf. Eine abgewandelte Form der Betreuung, etwa die Nutzung einer festen Unterkunft bei ungünstiger Witterung (Kälte, Regen, Wind) oder zu bestimmten Zeiten ist, in dieser Form eines Kindergartens nicht vorgesehen.

Zu dem Konzept des Waldkindergartens gehört auch die auf vier Stunden begrenzte Öffnungszeit. Den Anträgen einzelner Träger auf Erweiterung der Öffnungszeiten wurde bisher vom NLJA nicht stattgegeben. Die Stadt Rinteln hat gegen den Ablehnungsbescheid Klage erhoben; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich wegen des laufenden Klageverfahrens derzeit von weiteren Ausführungen in dieser Angelegenheit absehe.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 19 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE):

Landesförderung für EWE Sportarena in Oldenburg

Laut Bericht der Nordwest Zeitung vom 7. Oktober 2003 hat der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann bei einem Gespräch mit dem Oldenburger Oberbürgermeister Dietmar Schütz eine erneute Prüfung der Fördermöglichkeiten des Neubaus einer Sportarena zugesagt. Ein Bescheid soll kurzfristig erteilt werden.

Die geplante Arena soll mindestens 4 Mio. Euro kosten. Nach der bisherigen Planung soll die Hälfte der Baukosten von privaten Sponsoren getragen werden, die andere Hälfte soll aus öffentlichen Geldern erfolgen. Die vorherige Landesregierung wollte einen Landeszuschuss von 2 Mio. Euro gewähren.

Innenminister Schünemann hatte in einem Schreiben vom Sommer der Stadt mitgeteilt, dass aus Spargründen das Land nur einen Zuschuss von 500 000 Euro zahlen könne, wenn die Fördervoraussetzungen gegeben seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sich die Position des Innenministers verändert, und hält die Landesregierung nunmehr einen höheren Zuschuss als 500 000 Euro für vertretbar?

2. Wenn ja, in welcher Höhe und zu welcher Zeit beabsichtigt die Landesregierung, die Oldenburger Sportarena zu bezuschussen?

3. Warum hält sie angesichts der bedrohlichen Lage des Landeshaushalts (Verstoß gegen die Landesverfassung nach § 71) derartige Landesförderungen überhaupt für vertretbar - auch in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dem Bau der EWE Sportarena im Wesentlichen um die Förderung von Leistungssport und nicht um Breitensport handelt?

Seitens der alten Landesregierung wurde der Stadt Oldenburg für den Bau der Sportarena ein Landeszuschuss in Höhe von 2,045 Millionen Euro in Aussicht gestellt, zuletzt mit Schreiben vom 23. Januar 2003. Entsprechende Haushaltsmittel waren für die Jahre 2004 und 2005 eingeplant. Mit Schreiben vom 14. Juli 2003 hat der Minister für Inneres und Sport der Stadt Oldenburg mitgeteilt, dass an einer Förderung in dieser Höhe in den Jahren 2004 und 2005 nicht festgehalten werden könne. An der positiven sportfachlichen Einschätzung einer Sportarena in Oldenburg hat sich hierdurch nichts geändert. Die Gesamtkosten für den Bau der Arena betragen ca. 8,9 Millionen Euro.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Niedersächsischen Landtages über den Haushalt 2004 und des Vorliegens der zuwen

dungsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt die Landesregierung, den Bau der Sportarena mit 1 Million Euro zu fördern. Davon sollen jeweils 500 000 Euro 2003 und 2004 der Stadt Oldenburg zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Region, der Beteiligung privater Investoren in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro und des aufgrund der „Zusagen“ der alten Landesregierung entstandenen Vertrauens der Stadt Oldenburg hält die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen höheren Zuschuss als 500 000 Euro für vertretbar.

Zu 3: Aufgrund der finanziellen Situation des Landes Niedersachsen sind auch die Sportfördermittel gekürzt worden. Einen sofortigen völligen Verzicht auf Landesförderungen unabhängig von den seitens des Landes gemachten „Zusagen“ hält die Landesregierung jedoch nicht für vertretbar. Sie bekennt sich dabei auch ausdrücklich zur Förderung des Leistungsports in Niedersachsen.

Anlage 17

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 20 der Abg. Elke Müller und Karin Stief-Kreihe (SPD):

Externe Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten

Die Landesregierung will ausweislich ihres Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2004 die bislang in Höhe von 716 000 Euro bereitgestellten Mittel für die externe Suchtberatung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten einsparen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele stationäre Suchttherapien hat die externe bzw. interne Drogenberatung für die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten allein im Jahr 2002 vermittelt?

2. Wie viele Hafttage wurden dadurch im niedersächsischen Vollzug eingespart?

3. Wie viele Kosten wurden dem niedersächsischen Justizvollzug dadurch allein im Jahr 2002 erspart?

Bislang hat die Landesregierung über das Sozialministerium Mittel für die externe Suchtberatung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten in Höhe von 716 000 Euro bereitgestellt. Die schwierige Haushaltslage des Landes Niedersachsen erfordert es, im Rahmen der Konsolidierung alle Aufgabenbereiche auf den Prüfstand zu stellen.

Davon sind der soziale Bereich und die ihn betreffenden freiwilligen Leistungen nicht ausgenommen.

Die vom Sozialministerium geförderte Suchtberatung ist integrativer Bestandteil der Sozialberatungen in den Justizvollzugsanstalten. In nahezu allen Anstalten sind Fachleute externer Träger bei der Beratung, Betreuung und insbesondere bei der Therapievermittlung inhaftierter Drogenabhängiger unterstützend tätig. Diese Unterstützung war dem Justizvollzug bislang eine wertvolle Hilfe; er wird zukünftig diese Aufgaben allein bewältigen müssen. Die Landesregierung ist aber zuversichtlich, dass der Justizvollzug – nach einer Übergangszeit – hierzu auch in der Lage sein wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Aus den mir vorliegenden Daten ergibt sich, dass im Jahr 2002 insgesamt 891 Gefangene in stationäre, teilstationäre und ambulante (auch me- dikamentengestützte) Entwöhnungsbehandlungen vermittelt wurden. 387 Therapievermittlungen erfolgten über die interne, 504 über die externe Drogenberatung für die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten.

Zu 2: Die Frage, wie viele Hafttage dadurch im niedersächsischen Vollzug eingespart wurden, lässt sich nicht beantworten. Dazu müssten die nicht angetretenen Therapien, die Abbrüche und die Behandlungsdauer der Probanden erfasst werden. Entsprechende Zahlen liegen nicht vor, da die Therapieeinrichtungen gesetzlich nicht verpflichtet sind, den Anstalten hierzu Auskunft zu geben. Auch die Staatsanwaltschaften erfassen Daten nur fallbezogen. Hinzu kommt, dass bei Therapievermittlungen aus der Untersuchungshaft heraus noch kein Urteil vorliegt, sodass auch insoweit eingesparte Hafttage nicht ermittelbar sind.

Zu 3: Da die Beantwortung der Frage nach den eingesparten Hafttagen derzeit nicht möglich ist, können auch keine Angaben über eingesparte Kosten des Justizvollzuges im Jahr 2002 gemacht werden.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 21 der Abg. Bernadette Schuster-Barkau (SPD) :

Wann ist mit den im Falle einer Aufstockung der Asylbewerberzahlen versprochenen „flankierenden Maßnahmen“ in der Landesaufnahmestelle Bramsche, OT Hesepe, zu rechnen?

Bei seinem Besuch im August dieses Jahres in der Aufnahmestelle Hesepe versprach Innenminister Uwe Schünemann (CDU), dass die Zahl der Asylbewerber auf keinen Fall ohne flankierende Maßnahmen erhöht werde (siehe auch Bramscher Nachrichten vom 22. August 2003). Deutlich angesprochen wurden nicht nur bei diesem Termin und anlässlich des 1. Bramscher Präventionstages, sondern auch in den Sitzungen der Unterarbeitsgruppe zur Konzeption von Bramsche (einer der drei ei- gens gebildeten Unterarbeitsgruppen zur Neu- konzeption der LASt), dass als unabdingbare Voraussetzung für eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten zuvor Maßnahmen, wie verstärkte Polizeipräsenz, eine verbesserte Betreuung schon der kleinen Kinder, die Möglichkeit der Beschulung der schulpflichtigen Kinder in der Aufnahmestelle sowie mehr und geschultes Personal in der Aufnahmestelle, erforderlich seien. Nunmehr mehren sich Zweifel und Skepsis bezüglich der Ernsthaftigkeit dieses Versprechens (siehe auch Bramscher Nachrichten vom 9. und 10. Oktober 2003). So haben die Unterarbeitsgruppen „Schule“ und „Prävention“ bis Mitte Oktober noch gar nicht getagt. Zugesichert worden ist jedoch größtmögliche Transparenz bei der Entwicklung und Umsetzung der „flankierenden Maßnahmen“.