Protocol of the Session on October 31, 2003

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 8 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE):

Poker um Spielbanken: Gewinnt ein früherer FDP-Bundestagsabgeordneter?

Die Landesregierung bereitet derzeit die Privatisierung der niedersächsischen Spielbanken vor. Offensichtlich haben sich bei der Landesregierung bereits zahlreiche Bewerber gemeldet, um die Spielbankengesellschaft als Ganzes oder einzelne Spielbanken zu erwerben. Laut Nordwest-Zeitung vom 2. September 2003 „befindet sich auch der frühere FDPBundestagsabgeordnete aus Hannover, Detlef Kleinert, unter den Bewerbern“. Auch „gilt die niedersächsische Toto-Lotto-Gesellschaft als heißer Favorit für eine Übernahme“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Alternativen prüft sie zu einer Privatisierung der Spielbanken?

2. Welche Veränderungen bei den Spielbanken wird sie insgesamt vornehmen, um ihren Privatisierungsplan umzusetzen?

3. Hat sie Kenntnis von einer Bewerbung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten der FDP, Detlef Kleinert, oder einer Gesellschaft, an der Herr Kleinert beteiligt ist?

Die Spielbanken in Niedersachsen werden zurzeit von der Spielbanken Niedersachsen GmbH, Hannover (SNG) betrieben. Die SNG ist eine 100prozentige mittelbare Landesgesellschaft (Allein- gesellschafterin ist die Hannoversche Beteili- gungsgesellschaft mbH).

Die Landesregierung beabsichtigt, die Spielbanken zu privatisieren und prüft derzeit die hierfür erforderlichen Maßnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu1: Keine.

Zu 2: Die Landesregierung steht am Anfang der Überlegungen. Welche Veränderungen sich ergeben müssen, kann derzeit noch nicht endgültig beantwortet werden.

Zu 3: Nein.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 9 des Abg. Frank Oesterhelweg (CDU):

Schutz der Verbraucher vor belasteten Nahrungsmittelimporten

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Produktion, der Verarbeitung, dem Transport und der Lagerung von Nahrungsmitteln

erfolgt in Deutschland unter strengen Auflagen. Verstöße gegen Rückstandshöchstmengen werden entsprechend geahndet. Dies trifft sowohl auf pflanzliche als auch auf tierische Produkte zu; beispielsweise sind Obst und Gemüse, Getreide oder Fleisch betroffen. In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Drittstaaten sind die Auflagen teilweise zurückhaltender gestaltet.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat nach einem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 25. August 2003 bestätigt, dass „stark mit Pestiziden verseuchtes Obst und Gemüse“ aus dem Ausland auch in den deutschen Handel gelangt ist. Als Ausgangsländer der belasteten Lebensmittel werden Marokko und die Türkei genannt, aber auch das EULand Spanien. Gemüsepaprika aus der Türkei überschritten die zulässigen Grenzwerte um 79 %, bei Erdbeeren aus Marokko und Spanien liege die Belastung mit Rückständen noch um knapp 10 % über dem Erlaubten. Dem Verbraucherschutzministerium zufolge belastet ein dauerhafter Verzehr stark pestizidbelasteter Lebensmittel die Gesundheit.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wurden in Niedersachsen Fälle von Höchstmengenüberschreitungen bei Gemüsepaprika aus der Türkei und Erdbeeren aus Spanien bei im Markt befindlichen Produkten festgestellt?

2. Wie bewertet die Landesregierung das mit den Höchstmengenüberschreitungen verbundene Risiko für die Gesundheit der Verbraucher?

3. Was tut die Landesregierung, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen wirkungsvoll vor belasteten Importen zu schützen?

Über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse wird immer wieder in der Presse berichtet, leider mit wenig Sachinformation zu dieser komplizierten Materie; im Vordergrund steht oft die Suche nach der „Horrormeldung“. Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel werden in einem sorgfältigen und aufwändigen, wissenschaftlich fundierten und auch europaweit einheitlich angewendeten Verfahren ermittelt und festgelegt.

Eine Höchstmengenregelung berücksichtigt die lebenslange Aufnahme des Stoffes und enthält hohe Sicherheitsfaktoren zu den in Versuchen überprüften schädlichen Wirkmengen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln obliegt mit dem Zulassungsverfahren und den Höchstmengenregelungen einem sehr restriktiven Verfahren zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Der weltweite Handel mit schnell verderblichen Produkten wie

Obst und Gemüse ist Standard geworden. Die stichprobenweise Überwachung dieser Produkte, die überwiegend erst am Markt einsetzen kann, muss auf die Einfuhrstellen an der EUAußengrenze vorverlegt werden, um Verbraucherschutz effektiver zu gestalten. Die Europäische Kommission sieht in ihrem Vorschlag für eine Verordnung für die einheitliche Futter- und Lebensmittelkontrolle die systematische Einfuhrkontrolle für pflanzliche Lebensmittel vor. Genauso wichtig ist die Festlegung einheitlicher Höchstmengen für die Europäische Union, wofür bis 2005 die wichtigsten Schritte abgeschlossen sein werden. In der Zwischenzeit behelfen wir uns mit nationalen Maßnahmen wie bei Paprika aus der Türkei: Jede Sendung, die in Deutschland eingeführt wird, muss von der Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Als nationale Maßnahme ist die Wirkung begrenzt, denn Einfuhren über andere Mitgliedstaaten werden nicht so überwacht, aber einmal in die Europäische Union eingeführte Produkte sind im Binnenmarkt frei verkehrsfähig und gelangen so auch zum Verbraucher in Deutschland.

Meine Damen und Herren, jedes Lebensmittel, das mit einem Rückstandsgehalt oberhalb der Höchstgrenze zum Verbraucher gelangt, ist eines zuviel. Die Lebensmittelunternehmen müssen ihre Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit in diesem Punkt stärker annehmen und die erforderlichen Prüfungen vor Vermarktung der Produkte durchführen. Die Lebensmittelüberwachung wird ihre Kontrollaufgabe intensiv weiterführen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1. Im Jahr 2002 wurden 14 Proben und im laufenden Jahr bisher zwei Proben Gemüsepaprika aus der Türkei in Niedersachsen auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In zwei Proben mussten Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden. Von den 146 untersuchten Erdbeerproben in diesem Jahr wurde keine aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet. Knapp 40 % der Proben stammten aus Spanien.

Zu 2. Für die Verbraucher stellt die kurzzeitige Überschreitung einer Höchstmenge durch die Rückstandsgehalte in einem Obst- oder Gemüseprodukt nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand kein Gesundheitsrisiko dar.

Zu 3. Zum Schutz der Verbraucher vor belasteten Importen ist in Niedersachsen die Zusammenarbeit

zwischen den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Zollbehörden intensiviert worden. Die Oberfinanzdirektion Hannover erhält wöchentlich vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Übersichtslisten über die Vorkommnisse, die im europaweiten Schnellwarnsystem für Lebensmittel gemeldet werden. Werden entsprechende Produkte in Niedersachsen eingeführt, können die Zollbehörden die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde einschalten, die entweder selbst Proben entnimmt oder sich durch den Importeur Nachweise erbringen lässt, dass alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Ergänzend dazu werden Stichproben des Marktangebotes (Schwerpunkt Großhandelsebe- ne) untersucht. Aus diesen Untersuchungen kann die Übersicht über die Belastungssituation der Ware aus den europäischen Mitgliedstaaten gewonnen werden.

Anlage 7

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 10 der Abg. Dörthe Weddige-Degenhardt (SPD):

Eingaben niedersächsischer Gefangener demnächst gebührenpflichtig?

Anlässlich ihres presseöffentlichen Antrittsbesuchs in der JVA Wolfenbüttel Anfang September 2003 hat die Justizministerin die große Anzahl von Eingaben Gefangener thematisiert. Angesichts dieser Zahlen müsse man nach Ansicht der Ministerin darüber nachdenken, wie die Vielzahl der Eingaben, die eine enorme Belastung für die Justiz darstellen, reduziert werden könne. Sie deutete Überlegungen an, künftig von den Gefangenen im Voraus die Entrichtung einer Petitionsgebühr zu verlangen, um so die Zahl der Eingaben zu reduzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung misst sie dem in Artikel 17 Grundgesetz normierten Petitionsrecht im Allgemeinen und für Gefangene im Besonderen bei?

2. Welche Bedenken werden gegen eine Gebührenpflicht für Petitionen angeführt, und wie verhält sie sich zu diesen Bedenken?

3. Welche weiteren Gebührentatbestände plant sie im Bereich des Petitionsrechts?

Die niedersächsischen Gefangenen richten im Jahr etwa 600 Eingaben an das Justizministerium als oberste Aufsichtsbehörde. Diese Eingaben werden - zumeist unter Beteiligung der berichtspflichtigen Justizvollzugsanstalten - im Ministerium sorgfältig

bearbeitet und beschieden. Ein Teil dieser Eingaben sind Landtagseingaben, mit denen sich der Ausschuss für Rechts und Verfassungsfragen befasst. Sie führen zu Entschließungen des hohen Hauses. Zu diesen Eingaben bedarf es keiner näheren Ausführungen, weil sie den Mitgliedern des Landtages bekannt sind.

Von den jährlich etwa 600 Eingaben erweisen sich ca. 6 % als begründet. Die Bearbeitung der Eingaben ist zwar aufwändig; sie gibt aber dem Ministerium Einblicke in die tägliche Vollzugspraxis. Die Eingabenbearbeitung ist deshalb auch ein wichtiges Instrument der Dienst- und Fachaufsicht.

Von den Eingaben zu unterscheiden sind Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 des Strafvollzugsgesetzes. Nach der genannten Vorschrift kann gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzuges eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Die Landesregierung ist insoweit der Auffassung, dass die Rechtsgewährung ein Gut ist, das nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden darf. Auch Gefangene sollen selbstverständlich ihr Recht suchen und erhalten. Wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sollten die Rechtsuchenden richterliche Dienstleistungen nicht unentgeltlich und d. h. ohne eigenes Prozessrisiko in Anspruch nehmen dürfen. Die ohnehin sehr stark belasteten Gerichte sollten nicht mit abwegigen oder völlig aussichtslosen Verfahren überzogen werden, nur weil solche Verfahren die Gefangenen „wenig kosten“, weil die Streitwerte von den Strafvollstreckungskammern regelmäßig sehr niedrig angesetzt werden. Die öffentlichen Haushalte werden jedoch nicht unerheblich, und zwar weit über die erhobenen Verfahrenskosten hinaus, belastet. Wie hier im Interesse der Steuerzahler ein Ausweg gefunden werden kann, ohne zu einer Rechtsverkürzung zu kommen, ist zurzeit bundesweit noch in der fachlichen und politischen Diskussion.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung misst dem Petitionsrecht eine hohe Bedeutung zu.

Zu 2: Das Petitionsrecht ist ein grundlegendes verfassungsrechtlich garantiertes Recht, das sich mit einer Gebührenerhebung zur Wahrnehmung dieses Rechtes nicht verträgt. Kostenüberlegungen sind dagegen angezeigt, soweit es um Anträ