Sie verweisen immer auf Fördermodelle, die in anderen europäischen Ländern angeblich erfolgreich laufen. Aber bringen Sie doch einmal den Beleg dafür! In der Regel sind diejenigen Länder beim Ausbau der Solarenergie und der Windenergie erfolgreich, die nach deutschem Vorbild ein Einspeisungsgesetz eingeführt haben.
Meine Damen und Herren, ich frage mich manchmal, warum es sich dieser Minister mit Zukunftstechnologien so schwer macht; denn eigentlich sind das doch Aushängeschilder. Während Sie vor Schülern auch durchaus lobende Worte für die Solarenergie finden, haben Sie diese hier im Plenum vor einem Monat noch schlecht gemacht. Sie haben auch behauptet, das würde sich sowieso nicht lohnen, und auch energiepolitisch sei Solarenergie eigentlich kontraproduktiv.
Weil ich immer brav die Pressespiegel dieses Landtags lese, habe ich inzwischen jedoch begriffen, warum dieses Land Niedersachsen nicht in Zukunftstechnologien investiert: Dieser Minister ist
einseitig festgelegt. Im Pressespiegel fand sich ein wunderbarer Bericht über das Jubiläum in Esensham: 25 Jahre Kernkraftwerk Unterweser. Dazu war Herr Sander eingeladen. Und was hat er da gemacht? Es wird berichtet: Selten, dass ein Minister so einseitig war. Kein Wenn und Aber, nur großes Schwärmen. Ein Hoch, so sein Credo, auf die Atomtechnik.
Meine Damen und Herren, das Kraftwerk in Esensham ist das, das die meisten Störfälle in der Bundesrepublik aufzuweisen hatte. Vor einigen Jahren ist ein Störfall passiert, der der schwerste in der Geschichte der Atomenergie in der Bundesrepublik gewesen ist, ein Störfall, den Wissenschaftler bisher ausgeschlossen hatten; so etwas sollte sich in der Bundesrepublik Deutschland angeblich nicht ereignen können.
Nach 25 Jahren Betrieb eines Kraftwerks, das ich mehrfach besucht habe und das heute tatsächlich nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, versprechen Sie, Herr Minister, der Belegschaft 25 weitere Jahre Laufzeit. Nachzulesen im Weserkurier.
Ich finde das abenteuerlich, meine Damen und Herren. Es zeigt aber die Orientierung Ihrer Politik. Weil Sie wissen, dass Sie nirgendwo in Niedersachsen ein Atomkraftwerk neu bauen können, legen Sie es darauf an, dass die alten Mühlen so lange, wie es nur irgend geht, am Netz bleiben. Kein Wunder, dass Sie für Solarenergie oder Windenergie bisher nur Verhinderungsstrategien entwickelt, aber nichts Konstruktives zur Entwicklung dieses Bereichs der Energiewirtschaft vorgelegt haben.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme noch einmal auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes 16 zurück, für die ich mich
gegenüber der CDU-Fraktion bereits in der Vormittagssitzung entschuldigt habe. Ich persönlich habe gedacht, dass ich mich damit auch bei der Landesregierung entschuldigt hätte. Dies wird aber nicht so akzeptiert. Deswegen hole ich das jetzt nach und beziehe die Landesregierung ausdrücklich mit ein.
Nach Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag hätte ich der Landesregierung das Wort erteilen müssen. Ich habe das nicht getan. Ich entschuldige mich hiermit dafür und hoffe, dass ich damit nunmehr der Sache gerecht geworden bin.
Tagesordnungspunkt 25: Zweite Beratung: Sachgerechte Genehmigungsverfahren für Auslaufhaltungen sicherstellen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/104 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/494
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Für die Beratung hat sich der Abgeordnete Klein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zwischenmenschliche Kommunikation ist ein komplizierter Prozess, bei dem es nicht immer nur auf das gesprochene Wort und das gute Argument ankommt. Das wissen wir. Insofern kennen Sie wahrscheinlich alle die Situation: Sie erklären Ihrem Gegenüber Ihr nachvollziehbares Anliegen, wundern sich aber, dass er überhaupt nicht versteht, was Sie meinen, und immer von anderen Dingen redet, die mit Ihrem Anliegen überhaupt nichts zu tun haben. Sie erklären es ihm ein zweites Mal, Sie erklären es ihm ein drittes Mal, vielleicht sogar ein viertes Mal, bis Ihnen plötzlich ein Licht aufgeht: Der will Sie gar nicht verstehen.
Die Gründe dafür können wir dahingestellt sein lassen: ob er nun schlecht gefrühstückt hat, ob er Sie nicht mag oder ob er einfach nur sein eigenes Anliegen in den Vordergrund stellt. Jedenfalls ist das die Situation, die wir in der ersten Beratung im Plenum und dann auch im Ausschuss hatten.
Dabei ist unser Anliegen nur ganz klein. Wir wollen lediglich, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden, oder, um es etwas konkreter zu sagen, wir wollen nicht, dass die Beurteilungskriterien für gute Äpfel angewendet werden, um Birnen zu bewerten. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Äpfel stehen hier für konventionelle geschlossene Ställe mit hoher Viehdichte, Spaltenböden und Zwangsentlüftung, die Birnen für Offenställe, für Ställe mit Auslauf und Stroheinstreu.
Unser Antrag enthielt zunächst keine Wertung. Es war kein Antrag gegen konventionelle Ställe, sondern ein Antrag, der sich für artgerechte, für alternative Haltungssysteme aussprach. Wir wollten, alarmiert durch den Fall Martin Schulz, Benachteiligungen für Tierhaltungen vermeiden, die den agrarpolitischen, den Tierschutz- und den Verbraucherinteressen durch besonders artgerechte Systeme entgegenkommen. Wenn Sie, meine Damen und Herren, heute im Landwirtschaftlichen Pressedienst den Artikel „Auch ohne Heizung fühlen sich die Schweine wohl“ gelesen haben, dann wissen Sie, dass diese Haltungsbedingungen auch den Erzeugern sehr stark entgegenkommen, weil sie nämlich sehr kostengünstig und einfach zu handhaben sind.
Die Benachteiligungen ergeben sich eben dadurch, dass es ein unpassendes Regelwerk erschwert, diese Haltungsbedingungen zu praktizieren. Auch diesbezüglich verweise ich auf diese Pressemitteilung. Ich darf Ihnen das einmal vorlesen:
„Trotz der vielen Vorzüge droht dieser tiergerechte Stall jedoch bereits wieder auf das Abstellgleis zu geraten. Weil die Abluft nämlich nicht kontrolliert und gefiltert austritt, stößt das
Dieses Problem leugnen Sie einfach. Statt sich auf diese Diskussion einzulassen, fühlten sich die Kollegen ständig genötigt, die konventionellen Haltungssysteme zu verteidigen. Sie ignorierten dabei, dass die reale Geruchsbeeinträchtigung von Auslaufhaltung deutlich geringer ist als die nach der Methode für geschlossene Ställe ingenieurtechnisch berechnete.
Meine Damen und Herren, das kann eben nur passieren, wenn jemand von der Sorge beseelt ist, dass man einer Birne einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber einem Apfel verschafft, wenn man sie als Birne und nicht als Apfel behandelt.
Nur, meine Damen und Herren, diese Leute handeln ideologisch, und sie müssen sich falsch verstandenen Lobbyismus vorwerfen lassen. Ich werfe ihnen jedenfalls vor, gegen die Investitionsinteressen einer zukunftsfähig orientierten Landwirtschaft zu verstoßen, gegen Tierschutz und gegen Verbraucherinteressen Politik zu machen.
Wenn Sie unseren Antrag heute ablehnen, haben Sie sich vielleicht von einer lästigen parlamentarischen Initiative befreit, aber das Problem in der Praxis wird bleiben und uns und Sie weiter beschäftigen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sachgerechte Genehmigungsverfahren für Auslaufhaltungen sicherstellen!“ - Herr Kollege Klein, Sie haben in der ersten Beratung gesagt, der Antrag habe folgende Zielhierarchie: mehr Gerechtigkeit für alle glücklichen Schweine. - Sie haben ein zweites Ziel genannt: Glückliche Schweine mit glücklichen Nachbarn und zufriedenen Umweltschützern kombinieren!
Fakt ist, Sie unterstellen in Ihrem Antrag, dass es landesweit unterschiedliche Genehmigungspraktiken gibt. Fakt ist auch, dass Sie für ein kleines Segment tierischer Produktion fordern, günstigste Berechnungsmethoden anzuwenden, für den größten Teil aber weniger günstige.
Wenn wir Ihrem Antrag, Herr Kollege Klein, zustimmen würden, gäbe es doch unterschiedliche Genehmigungspraktiken! Deswegen lehnt die CDU-Fraktion, für die ich hier spreche, Ihren Antrag rundweg ab.
Meine Damen und Herren, es gibt ja auch heute schon klare rechtliche Regelungen. Wir unterscheiden in der Art der Genehmigungsverfahren allein nach Baurecht, nach Bauantrag, nach Immissionsschutzrechtsänderungsanzeige, wenn die Auswirkungen offensichtlich gering sind, nach Immissionsschutzrecht ohne Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel bei Verfahren nach der 4. BImSchV Spalte 2, nach Immissionsschutzrecht mit Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel bei Verfahren nach 4. BImSchV Spalte 1, nach Immissionsschutzrecht in Verbindung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie nach Raumordnungsgesetz vorgeschaltetem Raumordnungsverfahren unter Umständen mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Aber es gibt noch mehr Regelungen, meine Damen und Herren. Wir wenden nämlich u. a. auch folgende umweltrelevante gesetzliche Regelungen an: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft,
- ich bin noch nicht fertig! - Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten und das Düngemittelgesetz.
Noch eine Bemerkung, Herr Kollege Klein: Wir haben im Sommer einen modernen Sauenstall besichtigt. Dort sah ich glückliche Schweine, glückliche Mitarbeiter und glückliche Ausschussmitglieder. Allerdings wurde ich ein bisschen traurig, weil alle Sauen auf Betonspalten lagen, obwohl ihnen die Möglichkeit der Nutzung des Strohbettes, das von Ihnen so bevorzugt wird, gegeben war. Ich habe an die Schweine auf dem von Herrn Klein gerade angeführten Hof in Quickborn gedacht, die ein tristes Leben im Stroh fristen müssen und nicht die angenehme Kühle, die kleine, frische Brise des Spaltenbodens nutzen dürfen.