Genau das Beispiel Österreich zeigt, dass sie nicht haltbar ist, weil im ökologischen Saatgut für Ökobetriebe Spuren von gentechnischen Veränderungen nachgewiesen worden sind - woher die auch kommen mögen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, dass für Saatgut ein Grenzwert von 0,1 % - das heißt: Nachweisgrenze - die Kosten insgesamt erhöhen würde, frage ich Sie: Ist es nicht eher so, dass in dem Augenblick, in dem beim Saatgut, also am Beginn der Produktion, ein Grenzwert von 0,1 % sichergestellt werden kann, der spätere Aufwand bei Aussaat, Ernte, Verarbeitung und Transport, um den Grenzwert von 0,9 % einzuhalten, doch wesentlich geringer ist, als wenn wir schon mit 0,7 % starten würden?
Herr Kollege Klein, Sie sollten die Studie einmal ordentlich lesen. Genau in dieser Studie steht nämlich darin, dass ein niedrigerer Schwellenwert wesentlich höhere Kosten verursachen würde als ein hoher Schwellenwert.
Herr Minister, wenn jetzt, wie von Ihnen soeben dargestellt, sogar beim ökologischen Saatgut gentechnisch Veränderungen nachgewiesen worden sind, dann stellt sich für mich die Frage, ob
diese Tatsache nicht dafür spricht, dass man diese, wie Sie in Ihrer Antwort gesagt haben, nullkommaund Prozent bei jeglicher Form von Saatgut dringend anwenden sollte. Denn gerade der Nachweis in ökologischem Saatgut macht doch deutlich, dass sich das enorm ausbreitet, sodass die Grenzwerte von daher nicht niedrig genug angesetzt werden können.
Herr Kollege Hagenah, wir wollen versuchen, mit unserer Diskussion die größtmögliche Sorgfalt in die Gentechnikfrage hineinzubringen. Dabei müssen wir uns letztendlich auch selbst an die Brust klopfen. Wenn die EU es will, sollten wir es meiner Meinung nach auch in Deutschland machen, wobei alle Anbaumethoden existieren können und dürfen. Dann muss auch das möglich sein. Von daher bin ich der Meinung, dass wir hier sorgfältig vorgehen müssen.
- Frau Kollegin Harms, Sie versuchen, uns zu unterstellen, dass wir irgendjemandem etwas Böses tun wollten. Das haben Sie auch schon versucht, als wir über die ökologischen Landbau geredet haben.
Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen: Ich habe gerade auf dieser Ebene sehr, sehr viele Freunde gewonnen, die mir gesagt haben: Ihr habt klare Vorstellungen. Damit können wir leben. Wir werden nicht in die Irre geführt. Wir haben ganz, ganz klare Verhaltensregeln. - Ich meine, wir befinden uns auf einem besseren Weg. Ich sage es noch einmal: Lassen Sie uns lieber miteinander als gegeneinander machen.
Herr Minister, in welchen für den Naturschutz sensiblen Gebieten - diese Frage richtet sich vielleicht auch an Herrn Minister Sander - würde die Landesregierung die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen versagen? Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass es nicht durch Einkreuzungen von benachbarten Flächen, die eventuell mit gentechnisch veränderten Organismen bestellt sind, zu Verunreinigungen der Flächen in besonders sensiblen Bereichen kommt? Ich denke dabei an Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete usw.
Herr Kollege Janßen, Sie haben eine Thematik angesprochen, die wir sehr genau beobachten. Wir denken mit Blick auf solche besonders sensiblen Gebiete daran, entsprechende Vorgaben möglichst in Gesetzesform zu machen. Aber auch die Bundesregierung weiß im Moment noch nicht, wohin sie will. Ich meine, dass wir dies - auch für Niedersachsen - verantwortlich mit der Bundesregierung regeln werden.
Herr Minister, ich muss auf die Beantwortung der Frage von Herrn Kethorn zurückkommen. Ihre Antwort war mir zu billig.
Ich meine, dass man den Einsatz von Gentechnik für medizinische Produkte - z. B. für Impfstoffe und für Nahrungsmittel nicht miteinander vergleichen kann. Stimmen Sie mir zu, dass an die Erzeugung von Nahrungsmitteln prinzipiell andere Anforderungen zu stellen sind als an die Erzeugung von Arzneimitteln?
Herr Kollege Harden, ich weiß nicht, ob Sie überhaupt auf Ihrer eigenen Grundlage richtig Ordnung haben. Wenn Sie bei medizinischen Präparaten - also Impfstoffen und Arzneimitteln, die dem Organismus zugeführt werden - alle Freiheiten zulassen wollen, dann weiß ich nicht, ob Sie nicht mit gespaltener Zunge sprechen, wenn Sie das auf dieser Ebene anders geregelt haben wollen.
Ich habe den Kollegen Harden aufgrund seiner Frage, die ich so nicht verstehen kann, gefragt, ob er das bei sich richtig sortiert hat. So einfach ist es. Ich habe ihm die Antwort gegeben. Ich wiederhole, dass er im medizinischen Bereich die Freiheit haben möchte, alle Dinge, die in medizinischen Produkten gentechnisch verändert werden, dem Körper zuführen zu können.
Herr Minister Ehlen, vor dem Hintergrund der bisher gegebenen Antworten stelle ich folgende Frage: Ist der Eindruck richtig, dass die Landesregierung zur Sicherung der Koexistenz in Niedersachsen noch keinerlei konkrete Überlegungen angestellt hat? Wenn nein, welche sind das?
Zu der Frage, die Sie gestellt haben, ganz klar: Wir beschäftigen uns in den Diskussionen mit der Bundesregierung mit diesen Fragen. Wir warten eigentlich darauf, hierzu klare Antworten seitens der Bundesregierung zu bekommen. Dies ist Thema der letzten Agrarministerkonferenz in Rostock gewesen. Dort haben sich - für Sie: leider - 14 von 16 Bundesländern unserer Meinung angeschlossen. Nur Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen haben anders votiert. Wir wollen die Koexistenz von gentechnisch verändertem Anbau und von ökologischem Landbau in Niedersachsen letztendlich garantieren.
Frau Präsidentin, das schließt direkt daran an. Herr Minister, Sie haben gerade von Ihren neu hinzugewonnenen guten Freunden aus dem Ökolandbau berichtet. Ich frage Sie im Zusammenhang mit der Koexistenz und angesichts der nachgewiesenen häufigen Verbreitung und der Verbreitungsmöglichkeiten gentechnisch veränderter Organismen aus konventionellem Landbau auf Flächen des Ökolandbaus: Welchen Kontrollaufwand halten Sie schon jetzt für notwendig, um dem entgegenzuwirken? Wir können doch nicht darauf warten, bis die EU irgendetwas beschlossen hat. Was halten Sie als Landesregierung für notwendig? Welche Personal- und Sachmittel halten Sie für erforderlich, und werden Sie sie einsetzen? Finden wir die schon irgendwo im Haushalt?
Frau Steiner, es ist ja nicht so, dass wir uns damit überhaupt nicht beschäftigen würden. Auf der einen Seite haben wir - das haben wir eben besprochen - die gesetzliche Regelung noch nicht. Auf der anderen Seite untersuchen wir in unserem Institut, im LAVES in Braunschweig, Pflanzen - auch solche, die von außen kommen - und Lebensmittel auf gentechnische Bestandteile. Wir werden künftig in der Lage sein, diese Untersuchungen auch beim LAVES in Oldenburg durchzuführen. Wir sind aufgestellt, um auch hier dem Verbraucher die Sicherheit zu bieten, die er von uns verlangt.