Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern, wie es war, als wir 1994 den Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier in Niedersachsen etwas wegnehmen mussten. Ich erinnere an die Veränderungen bei der Polizei im Bereich der freien Heilfürsorge. Wer hat denn seinerzeit hier im Parlament dagegen gestimmt? Wer hat von Ihrer Seite dazu geredet? - Herr Möllring, im Zweifel Herr Althusmann und Herr Schünemann als innenpolitischer Sprecher garantiert! Meine Damen und Herren, das sind die Unterschiede!
Heute Morgen hat der Wissenschaftsminister eingefordert, dass die Fraktionen in diesem Hause endlich die finanzielle Lage des Landes erkennen sollten. Die SPD-Fraktion hat die Lage erkannt und wäre bereit gewesen, mit Ihnen mitzugehen, wenn Sie nur einen kleinen Schritt auf uns zugegangen wären. Aber das haben Sie nicht nötig; Sie haben die Mehrheit. So ist die Lage in diesem Parlament!
Meine Damen und Herren, das lässt sich gut fortsetzen. Noch am 3. Dezember 2002, also knapp zwei Monate vor der Landtagswahl, hat der Kollege Wulff der GdP geschrieben: Eine Öffnungsklausel, die offensichtlich allein den Zweck hat, den Landeshaushalt auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes zu sanieren, lehnen wir ab. - Was tun Sie denn jetzt? Wenn Ihnen jemand dazu die Hand reicht, dann nehmen Sie die ausgestreckte Hand noch nicht einmal an. Ich verstehe Ihr Verhalten überhaupt nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen einen Änderungsvorschlag gemacht, der etwas teurer sein mag als die von Ihnen avisierte Lösung mit einem Umfang von 210 Millionen Euro. Er bewegt sich nach unserer Schätzung um die 200 Millionen Euro. Wir waren der Auffassung, dass man einem Hauptsekretär im Justizvollzugsdienst in der Besoldungsgruppe A 8 diese Einkommenseinbußen nicht zumuten kann.
Wir waren der Auffassung, dass man den Polizistinnen und Polizisten diese Einsparungen ebenfalls nicht zumuten kann. Wir waren der Auffassung, dass man denen, denen es etwas besser geht, mehr zumuten kann. Das haben wir in unserem Änderungsvorschlag im Einzelnen aufgeschrieben.
Meine Damen und Herren, wir haben kein Verständnis dafür, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen worden ist, sich zu einem gemeinsamen Vorgehen durchzuringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen über die Problematik der Altersteilzeit gesprochen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat etwas dazu gesagt. Ich drücke das einmal mit meinen Worten aus: Wenn ein Parlament falsche Gesetze beschließt, dann ist das so, dann kann man das nicht mit der Geschäftsordnung ändern. Vielmehr müssen diejenigen, die davon betroffen sind, das Ganze in Kauf nehmen. - Aber, Herr Busemann, warum können denn eigentlich die einfachen Fragen, die Ihnen Herr Jüttner gestellt hat, nicht beantwortet werden? Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis.
Ich möchte Ihnen zunächst einmal vorlesen, was Herr Busemann noch im Januar 2003 der GEW gesagt hat. Er sagte: Die bis 2004 vereinbarte Altersteilzeit hat für eine CDU-geführte Landesregierung uneingeschränkt Gültigkeit. - So weit zur Haltbarkeit der Zusagen der ehemaligen Opposition!
Meine Damen und Herren, wie sieht es denn bei der Altersteilzeit aus? - Im Bereich aller Bezirksregierungen sind bereits Anträge auf Altersteilzeit ab 1. August 2004 bewilligt worden. Das möchte das MK gerne rückgängig machen; es scheint sich aber nicht zu trauen. Die Rücknahme eines rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
ist zwar möglich, aber nur schwierig zu bewerkstelligen. Unsere einfache Frage, ob die von Ihnen genannten Fristen Ausschlussfristen sind, auf die sich die Leute verlassen können, wollen oder können Sie nicht beantworten. In dieser Situation, meine Damen und Herren, sehen wir uns nicht in der Lage, Ihren Forderungen zuzustimmen.
Es geht aber noch weiter. Es ist ja viel schlimmer. Mir liegt das Schreiben eines Beamten aus Göttingen vor. Er schreibt: Ich habe im Frühjahr 2002 bei der Bezirksregierung Braunschweig einen Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit zum 1. August 2004 eingereicht - mit dem Einverständnis des Schulleiters - und bin von der Bezirksregierung immer wieder mit für mich fadenscheinigen organisatorischen Argumenten darauf hingewiesen worden, dass mir die Entscheidung über meinen Antrag rechtzeitig zugegangen sei. - Meine Damen und Herren, ich finde, das grenzt an Willkür, wenn das nicht zum Teil sogar schon Willkür gewesen ist.
Deswegen, meine Damen und Herren, hatten wir heute Morgen den Versuch unternommen, über dieses Thema noch einmal in aller Ruhe in den Ausschüssen zu reden. Denn wir meinen, diese 122 Fälle - oder wie viele das insgesamt sein mögen - könnte man auch so regeln, dass dieser Eindruck von Willkür in der Öffentlichkeit gar nicht erst entsteht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen, da Herr Althusmann, Frau Peters und Herr Wenzel schon inhaltlich zu den Gesetzentwürfen gesprochen haben. Dem habe ich wenig hinzuzufügen.
Herr Möhrmann, auch wir bekommen natürlich solche Briefe. In jedem dieser Briefe, die die Altersteilzeit betreffen, steht natürlich: Ich musste meine Lebensplanung völlig umstellen.
Wenn jemand eineinhalb bis zwei Jahre vorher Altersteilzeit beantragt, dann muss er damit rechnen und es hinnehmen, dass sich die Situation ändert. Übertrieben ausgedrückt: Wir können den Beamten doch nicht schon zusammen mit der Ernennungsurkunde die Bestätigung des Antrages auf Altersteilzeit aushändigen. Wir sind nicht in der Lage, die Leute zu 50 % arbeiten zu lassen und sie zu 85 % zu bezahlen, also für 100 % Arbeit 170 % Gehalt zu zahlen. Das kann sich dieses Land nicht mehr leisten.
Deswegen haben wir einen Paradigmenwechsel vorgenommen und, weil wir ja einen Einstellungsstopp haben, gesagt: Bedingung für Altersteilzeit ist nicht, dass auf dieser Stelle jemand neu eingestellt wird - das ist ja bei einem Einstellungsstopp widersinnig -, sondern das geht nur noch, wenn die Stelle hinterher wegfällt oder wenn, weil vorher ein Wechsel stattgefunden hat, eine andere Stelle wegfällt. Das heißt, dass wir für null Arbeit - also für Arbeit, die wir nicht mehr brauchen, weil wir eine Aufgabe haben wegfallen lassen - 15 % einsparen. Das ist zwar zu wenig, aber immer noch günstiger.
Auch wir haben das diskutiert. Ich will die Debatte nicht wiederholen. Auch wir haben lang und breit überlegt, Herr Möhrmann, ob wir eine Staffelung bei der Sonderzahlung, früher „Weihnachtsgeld“ genannt, vornehmen, wie das auch in anderen Ländern der Fall ist. Wir müssen uns aber an das in der Verfassung begründete Abstandsgebot halten. Irgendwann werden die Abstände so klein, dass die Staffelung einerseits einen riesigen Verwaltungsaufwand verursacht und andererseits aber auch komisch wirkt.
Eines muss ich für das Finanzministerium in Anspruch nehmen: Wir haben Ihnen angeboten, jedes Modell, das Sie interessiert, zu rechnen. Ich glaube, wir haben für die SPD-Fraktion fünf Modelle gerechnet. Das ist im Ausschuss diskutiert worden. Sie haben das anerkannt. Sie haben dann aber leider einen Fehler gemacht, Herr Möhrmann, indem Sie aus diesen Modellen, die alle jeweils für sich gerechnet worden waren, ein Kombinationsmodell gemacht haben. Dabei ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Auch dieses Kombinationsmodell
hätten Sie noch einmal von uns rechnen lassen können. Sie fordern bis A 10 7,19 % pro Monat, von A 11 an 4,32 % und ab A 14 nur noch 2,16 %. Auch dieses Modell hätten wir für Sie gerechnet. Dann hätten Sie es nicht einzureichen brauchen.
Zwischen A 10 und A 11 beträgt der Abstand im Jahresgrundgehalt 11,4 %. Wenn ich die Sonderzuwendungen nach Ihrem Modell hinzurechne, reduziert er sich auf 8,4 %. Das mag man vielleicht noch hinnehmen, obwohl der Abstand immerhin um mehr als ein Drittel geschrumpft ist. Aber zwischen A 13 und A 14 hätten Sie dann nur noch einen Abstand von 1,9 % oder knapp 700 Euro im Jahr, die jemand in A 14 mehr verdient als jemand in A 13.
Das sind 57 Euro pro Monat, Frau Kollegin. Wir müssen aber auch berücksichtigen, dass ein Bediensteter in A 13 - höherer Dienst - nach dem Bundesbesoldungsgesetz eine allgemeine Stellenzulage erhält, die exakt 69,81 Euro, also rund 70 Euro, pro Monat beträgt. Wenn ich bei Ihrem Modell jemanden von A 13 nach A 14 befördere, nehme ich ihm also 13 Euro pro Monat weg. Das heißt, er hätte eine Gehaltseinbuße von 13 Euro pro Monat. Das wäre dann nicht mehr mit dem Lohnabstandsgebot zu vereinbaren; denn jemand in einer höheren Besoldungsgruppe soll doch mehr Geld erhalten als jemand in einer geringeren Besoldungsgruppe.
- Herr Plaue, hören Sie doch auf! Danken Sie doch jedem einzelnen unserer 91 Kollegen, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben! Hätte einer von uns seinen Wahlkreis nicht gewonnen, dann hätten Sie kein Überhangmandat und wären Sie überhaupt nicht im Landtag.
Man muss Leistung auch einmal anerkennen und für die Leistung der Kollegen dankbar sein, die das für Sie gemacht haben!
Herr Minister, es gäbe ja die Möglichkeit für den Gesetzgeber, von der so genannten Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Das würde bedeuten, dass man sogar bei A 8 eine Zulage bis zu 332,34 Euro zahlen könnte. Wie passt das mit dem zusammen, was Sie zu diesen Unterschieden zwischen A 13 und A 14 gesagt haben?
Das passt gar nicht zusammen, weil Sie zu A 8 gesprochen haben und ich zu dem Abstandsgebot zwischen A 13 und A 14.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die zweite Beratung.
Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie auch hier einstimmig so beschlossen.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstim