Protocol of the Session on September 19, 2003

Die Europäische Kommission hat in ihrem ergänzenden Mahnschreiben vom 3. April 2003 zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland u. a. das in der Nähe des geplanten Vorhabens liegende IBA-Gebiet „Wesuwer Brook“ angesprochen. Die Kriterien für die Festlegung eines IBA-Gebietes sind jedoch - auch nach Auffassung der Kommission - nicht deckungsgleich mit denen für die Ausweisung eines Europäischen Vogelschutzgebietes.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Auswirkungen des Vorhabens auf das gemeldete FFH-Gebiet Nr. 13 „Ems“ werden in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht werden. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Zu 2: Der „Wesuwer Brook“ wurde im Zuge der Aktualisierung der Europäischen Vogelschutzgebiete in Niedersachsen auf seine Wertigkeit überprüft. Er gehört zum Zwergschwan-Rastplatzkomplex der Emsniederung. Dessen Kernbereiche wurden als Vogelschutzgebiet „Emstal von Lathen bis Papenburg“ ausgewiesen. Naturgemäß findet in einem solch großen Rastgebiet wie der Emsniederung eine von Jahr zu Jahr stark wechselnde Präferenz für einzelne Teilflächen statt. Dem Kriterium der „Stetigkeit der einzelnen Vorkommen“ muss daher eine besonders hohe Bedeutung beigemessen werden, da ohne deren Berücksichtigung das eigentliche Ziel der Gebietsausweisung, nämlich der dauerhafte Erhalt der Habitatfunktionen von Kernlebensräumen, nicht sichergestellt werden kann. Für den „Wesuwer Brook“ ist diese Stetigkeit der Vorkommen nicht erfüllt. Ein Gebiet, das zum Europäischen Vogelschutzgebiet erklärt werden müsste, ist bei einer Verwirklichung des oben genannten Hafenbauvorhabens somit nicht betroffen.

Zu 3: Der Landesregierung ist Mitte 2002 grundsätzlich bekannt geworden, dass der Landkreis Emsland beabsichtigt, einen interkommunalen Hafen Haaren/Meppen zu bauen, um abgängige Anlagen (u. a. Meppen) zu ersetzen und einen Impuls für die Entwicklung vorhandener Großgewerbeflächen zu setzen. Dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr liegt ein Förderantrag bislang nicht vor.

Grundsätzlich dürfen Infrastrukturprojekte nur dann gefördert werden, wenn alle regionalplanerischen, umweltrechtlichen, bauleitplanerischen und wasserbaulichen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Für den Nachweis, dass alle Einplanungsvoraussetzungen vorliegen, ist der Projektträger verantwortlich.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 28 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Finanzierung des geplanten Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven

In ihrer Antwort vom 17. Dezember 2002 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten HansJürgen Klein (Drs. 14/4023) zur Finanzierung des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven listet die Landesregierung bis zum Jahre 2008 voraussichtlich notwendige Haushaltsmittel des Landes in Höhe von 330 Millionen Euro auf. Im Entwurf des Einzelplanes 08 des Landeshaushaltes für das Jahr 2004 werden die durch eine Verpflichtungsermächtigung abgedeckten Haushaltsmittel bis zum Jahre 2008 auf 354 730 000 Euro beziffert. Die Gesamtinvestitionen berechnet das Finanzministerium auf 970 Millionen Euro (HAZ vom 3. Juni 2003).

Während die Landesregierung in der Antwort auf oben bezeichnete Anfrage definitiv ausführt, eine Finanzierungslücke bestehe nicht, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 16. Mai 2003 unter Bezugnahme auf den ehemaligen Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft, Herrn Claus Wülfers, die Finanzierung sei noch nicht komplett gesichert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchen neuen Kalkulationen/Grundlagen basiert die um ca. 25 Millionen Euro gegenüber den Annahmen vom Dezember letzten Jahres höhere Verpflichtungsermächtigung für den Bau des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven, und für welche Maßnahmen im Einzelnen sollen die bereitgestellten Mittel verwandt werden?

2. Gibt es ein Refinanzierungskonzept, und, wenn ja, wie soll die Refinanzierung im Einzelnen erfolgen?

3. Wie soll das Gesamtinvestitionsvolumen von 970 Millionen Euro im Einzelnen realisiert werden, und welche Finanzierungszusagen liegen der Landesregierung vor?

Der Container-Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven (JadeWeserPort) ist das zentrale Infrastrukturprojekt, das diese Landesregierung in der strukturschwachen Nordwestregion realisieren will.

Wir werden durch drei Entwicklungen in unserer Entscheidung zur Realisierung des Projektes sehr bestätigt:

Die aktuelle Entwicklung der Schiffsgrößen zeigt eine Konzentration von erteilten Aufträgen bei Schiffsgrößen von 8 000 bis 9 000 TEU und darüber auf. Namhafte Klassifikationsgesellschaften erarbeiten Studien bzw. beschäftigen sich mit dem Design für 12 000 TEU-Schiffe. Wir können absehen, dass die Entwicklung auch zu längeren Schif

fen mit größerem Tiefgang zunimmt. Dafür ist der JadeWeserPort mit dem Standortvorteil der kurzen Revierfahrt von 23 Seemeilen und des vorhandenen Fahrwassers der Jade von 18 m unter Seekarten-Null gut gerüstet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Jumbo-Containerschiffe an der Jade und an dem zukünftigen Containerterminal simuliert worden mit einer Länge von bis zu 430 m, einer Breite von 58 m und Tiefgängen bis zu 16,50 m, die tidenunabhängig abzufertigen sind. Dies kann selbst nach einem Ausbau der Elbe und der Außenweser in Hamburg und in Bremerhaven bei weitem nicht erreicht werden.

Die Nachfrage nach Containerumschlagsleistungen wächst in allen europäischen Containerhäfen mit erneut außerordentlich hohen Zuwachsraten im ersten Halbjahr des Jahres; die deutschen Seehäfen Hamburg und Bremerhaven weisen im ersten Halbjahr des Jahres einen Anstieg der Containerumschlagsmengen (Basis TEU) zwischen 11,5 und 15 % aus. Prognosen namhafter Institute gehen von einem durchschnittlichen Wachstum von 6 % p. a. für die nächsten Jahre aus. Dies bestärkt uns in der Einschätzung weiter stark wachsender Nachfrage nach geeigneten Containerumschlagskapazitäten in den östlichen Häfen der HamburgAntwerpen-Range und somit für unser Projekt in Wilhelmshaven, auch wegen deutlich zunehmender Seetransitumschlagmengen in die Ostsee (Osterweiterung der EU, GUS).

Das Projekt −mit erheblichen Erweiterungsmöglichkeiten −weist eine hohe Umweltverträglichkeit aus, wie aus den nahezu abgeschlossenen Untersuchungen eindeutig hervorgeht.

Die JadeWeserPort Entwicklungsgesellschaft wird den Antrag zum Planfeststellungsverfahren im Oktober dieses Jahres bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich mit allen dazu erforderlichen Gutachten und Unterlagen vorlegen. Eine zügige Bearbeitung wird erwartet. Sobald der Planfeststellungsbeschluss gegen Ende 2004 – mit sofortiger Vollziehbarkeit – vorliegt, können wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahre 2005 mit den Bauarbeiten beginnen. Die Fertigstellung des Projektes und die Aufnahme des Betriebes können dann 2009 – spätestens 2010 – durch den Betreiber erfolgen.

Der Betreiber wird im Jahre 2004 in einer EUweiten Ausschreibung, die transparent, neutral und ergebnisoffen durchgeführt wird, ermittelt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die wirtschaftlichen und technischen Grundlagen des Projekts sind im Auftrage der Landesregierung überprüft und dem heutigen Kenntnisstand angepasst worden; in diesem Zusammenhang sind auch früher erhoffte Zuschussfinanzierungen des Bundes (89 Millionen Euro) und nicht ausgeschlossene Risiken aus der Umsatzsteuer berücksichtigt worden. Anhand dieser Erkenntnisse hat die neue Landesregierung das Projekt mit Kabinettsbeschluss vom 8. Juli dieses Jahres auf eine neue tragfähige Grundlage gestellt mit folgenden Eckdaten:

Für die terminalnahe Infrastruktur (Kajen und Ufereinfassungen) werden 177,5 Millionen Euro veranschlagt, für die Basisinfrastruktur (u. a. Ver- schwenkung des Fahrwassers der Jade, Baggerun- gen der Hafenzufahrt einschließlich der Liegeplät- ze sowie Landgewinnung von ca. 325 ha) 314,0 Millionen Euro, für die Gleis- und Straßenanlagen, Entsorgungsbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Projektfolgekosten, die allerdings erst nach abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren und weiteren Untersuchungen konkretisiert werden können, zwischen 90,0 und 130,0 Millionen Euro, für die Suprastrukturinvestitionen bei Vollauslastung des Terminals (2,7 Millionen TEU) ca. 305,0 Millionen Euro. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich damit auf 886,5 bis 926,5 Millionen Euro.

Die haushalterische Erfassung in Höhe von 354,73 Millionen Euro, die in der Frage erwähnt wird, betrifft allein den Zeitraum bis 2008, also nicht den für den gesamten Bau erforderlichen Zeitraum bis 2010. Deshalb weicht diese Zahl von den zuvor genannten Eckdaten ab.

Zu 2: Die Investitionen in die Suprastruktur des JadeWeserPorts werden ausschließlich durch den noch zu ermittelnden Betreiber durchgeführt. Die terminalnahe Infrastruktur wird durch die JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft, an der das Land Niedersachsen mit 50,1 % und Bremenports mit 49.9 % beteiligt sind, durchgeführt. Deren Betriebs- und Kapitalkosten sollen durch zu erwartende Einnahmen aus Verträgen mit dem Betreiber sowie mit Reedern eingenommen werden. Refinanzierungsanteile werden auch durch die erfolgreiche Vermarktung und Ansiedlung von hafennahen Logistik-, Industrie- und Gewerbebetrieben zum Ausbau der Beschäftigung auf den großräu

migen Flächen hinter dem Containerterminal erwartet.

Zu 3: Zum Gesamtinvestitionsvolumen wird auf die Aussagen zu Frage 1 verwiesen. Das Projekt ist im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2008 im erforderlichen Umfang eingestellt worden; es ergeben sich keine Finanzierungslükken. Im Übrigen bemüht sich die Landesregierung mit Aussicht auf Erfolg um die Einwerbung von Drittmitteln.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Überarbeitung der Kommunalverfassung bezüglich der Einstellung hauptamtlicher Frauenbeauftragter

Seit Wochen liegen Meldungen darüber vor, dass die Stellen der hauptamtlich beschäftigten Frauenbeauftragten dem Rotstift zum Opfer fallen sollen. Im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 6. August 2003 sagte Klaus Engemann, Sprecher des Innenministeriums, dazu: „Möglich sei auch, dass die bisherige Verpflichtung für die Kommunen entfällt, hauptamtliche Frauenbeauftragte einzustellen.“ Ministerin von der Leyen sprach sich hingegen dafür aus, die jetzige Regelung beizubehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie steht sie zu den Vorschlägen des Städteund Gemeindebundes, die Stellen für hauptamtliche Frauenbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch „Zielvorgaben“, deren konkrete Umsetzung dann den Gemeinden überlassen bleibt, zu ersetzen?

2. Welches Ministerium ist bei der Neuregelung der NGO bezüglich der Beschäftigung von Frauenbeauftragten federführend?

3. In wie vielen Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind im vergangenen Jahr die Stellen der hauptamtlichen Frauenbeauftragten durch ehrenamtliche Frauenbeauftragte ersetzt worden?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes liegen der Landesregierung nicht vor. Bekannt sind nur Presseberichte über geplante Vorschläge.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist und bleibt eine verfassungsrechtliche Zielvorgabe für alle staatlichen Ebenen, auch für die Kommunen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse müssen sie geeignete Maßnahmen treffen, um diese Aufgabe zu erfüllen. Die Kommunen haben aber – wie bei anderen Aufgaben auch - im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich die Möglichkeit, zu entscheiden, wie sie ihre Aufgaben am besten erfüllen. NGO und NLO sehen vor, Frauenbeauftragte zu bestellen. Diese sind eine wirksame und sinnvolle Einrichtung, um die Ziele der Frauenförderung zu erreichen. Die Landesregierung wird keine isolierte Initiative ergreifen, diesen Rechtszustand zu verändern. Sie wird die NGO und NLO vielmehr insgesamt einer Überarbeitung unterziehen und dabei gemeinsam mit den Kommunen den Maßstab des Konnexitätsprinzips anlegen.

Zu 2: Federführend für eine Änderung von NGO und NLO und des Gesetzes über die Region Hannover ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

Zu 3: Eine kurzfristige Umfrage bei den Bezirksregierungen hatte dazu folgendes Ergebnis: In zwei Gemeinden (Stadt Diepholz, Stadt Brake (Unter- weser)) und einer Samtgemeinde (Salzhausen) wurden im Jahr 2002 durch Satzungsänderung die Stellen der hauptamtlichen Frauenbeauftragten durch ehrenamtliche Positionen ersetzt. Im Übrigen haben nach Informationen der Landesregierung 59 niedersächsische Gemeinden unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner freiwillig eine hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 30 der Abg. Dr. Gitta Trauernicht-Jordan (SPD)

Weitere Belastungen für Familien

Frau Ministerin Dr. von der Leyen hat angekündigt, für Leistungen der Jugendhilfe zukünftig stärker das Einkommen der Eltern heranzuziehen und die Leistungen auf die Schwächsten zu konzentrieren.

Ich frage die Landesregierung: